Kopftuchverbot: Berliner Lehrerin klagt gegen Benachteiligung

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BERLIN. Trotz der Ablehnung des generellen Kopftuchverbots durch das Bundesverfassungsgericht, wollten die Berliner Regierungsparteien eigentlich am dort geltenden Neutralitätsgesetz festhalten. Doch jetzt zieht eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin vor das Arbeitsgericht. Ihre Aussichten sind wohl nicht schlecht. Noch im Juli hatte der Berliner Wissenschaftliche Parlamentsdienst eine Änderung des Gesetzes empfohlen.

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen kommt erstmals auf den Prüfstand des Arbeitsgerichts in der Hauptstadt. Eine abgelehnte Lehramts-Bewerberin hat das Land auf Entschädigung verklagt, teilte das Gericht mit.

Junge Frau mit Kopftuch - Lehrerinnen in Berlin müsse unter bestimmten Bedingungen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule erlaubt werden, urteilt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Senats. Ob das Arbeitsgericht ähnlich urteilt, wird sich zeigen. Foto: wahyucurug / pixabay (CC0)
Lehrerinnen in Berlin müsse unter bestimmten Bedingungen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule erlaubt werden, urteilt der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Senats. Ob das Arbeitsgericht ähnlich urteilt, wird sich zeigen. Foto: wahyucurug / pixabay (CC0)

Die Frau mache geltend, wegen des Kopftuchs benachteiligt worden zu sein. Zuerst hatte der «Tagesspiegel» berichtet. Über den Fall soll am 14. April 2016 verhandelt werden. Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen Lehrer, Polizisten und Juristen keine religiösen Symbole tragen. (dpa)

zum Bericht: Trotz Urteil des Verfassungsgerichts: Berliner SPD hält an Kopftuchverbot für Lehrerinnen fest

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Pälzer
8 Jahre zuvor

wieder Frau Ludin oder jemand neues?