Beschimpfung im Chat – Schüler zu Recht vom Unterricht ausgeschlossen

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STUTTGART. Nach üblen Beschimpfungen einer Schulleiterin ist ein Junge 15 Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied.

Der 14-Jährige hatte die Leiterin seiner Schule im Kreis Ludwigsburg in der Whatsapp-Chatgruppe der Klasse vulgär beschimpft. Zudem soll er sich einem Mitschüler gegenüber abschätzig über die Frau geäußert haben. Klassenkameraden berichteten der Schulleiterin von den Äußerungen.

Die Eltern des Siebtklässlers legten Widerspruch gegen den daraufhin verhängten Unterrichtsausschluss ein und beantragten beim Gericht, den Vollzug der Strafe auszusetzen. „Die Eltern waren der Meinung, dass es dem Sohn nicht guttut, weil er eh nicht so ein guter Schüler ist“, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht hatte den Eilantrag Anfang Dezember abgelehnt.

Bei den Pöbeleien handle es sich laut Gericht um „schweres und wiederholtes Fehlverhalten, das zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schulleiterin sowie zu einer schweren Störung des schulischen Friedens“ geführt habe. Das wiederkehrende Fehlverhalten müsse eine Schule nicht dauerhaft hinnehmen. (dpa)

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Titelbild: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

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