Service: So setzen Lehrer Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ab

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NEUSTADT a. d. W. Gerade hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können nur dann abgesetzt werden, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Der Lohnsteuerhilfeverein erklärt hier, wer maximal 1.250 Euro im Jahr für sein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann, welche Berufsgruppen unbegrenzt alle Kosten in ihrer Steuererklärung angeben dürfen und welche Kosten wie abgesetzt werden.

1. Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Alle Kosten für das Arbeitszimmer komplett absetzen

Alle Kosten für das Arbeitszimmer zu Hause voll und ohne Begrenzung nach oben absetzen, das können Arbeitnehmer, die komplett von zu Hause aus arbeiten. Im Steuerrecht wird in diesem Fall davon gesprochen, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet und nicht an einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird. Zu den Berufsgruppen, die alle Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen können, gehören zum Beispiel
– Heimarbeiter (z. B. Arbeitnehmer mit Homeoffice), Schriftsteller, Steuerberater, Künstler, Journalisten oder Redakteure

2. Bestimmte Dinge von zu Hause aus erledigen: Maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen

Viele Arbeitnehmer teilen sich mit einem Kollegen oder einer Kollegin einen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber; oder ihnen steht für einen ganz bestimmten Bereich ihres Berufs kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung.

Erledigt ein Angestellter aus diesen oder ähnlichen Gründen bestimmte Arbeiten von zu Hause aus, kann er die Kosten für sein Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr ebenfalls als Werbungskosten absetzen. Im Steuerrecht spricht man in diesem Fall davon, dass das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, für bestimmte berufliche Tätigkeiten aber als unverzichtbar gilt.

Hand mit Geldscheinen
Bis zu 1.250 Euro können Lehrer maximal absetzen. Foto: tunguska / Flickr (CC BY 2.0)

Typische Berufsgruppen, die maximal 1.250 Euro für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können, sind
– Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Dozenten

Wichtig: Der Betrag von 1.250 Euro gilt nicht als Pauschale, sondern als Höchstbetrag. Nur die tatsächlichen jährlichen Arbeitszimmerkosten dürfen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie unter den 1.250 Euro liegen.

3. Privat und beruflich genutztes Arbeitszimmer: Keine Kosten absetzbar

Mit seinem Urteil (Az.: GrS 1/14), das am 27. Januar 2016 veröffentlicht wurde, hat der BFH Folgendes klargestellt: Das Finanzamt beteiligt sich nur dann an den Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Das bedeutet, unabhängig von Beruf und Nutzung des Arbeitszimmers: Kein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein Durchgangszimmer als Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend machen. Auch eine abgeteilte Arbeitsecke in einem anderen Zimmer der Wohnung wird das Finanzamt nicht anerkennen.

Diese Kosten können Arbeitnehmer für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Zu den typischen Kosten für ein Arbeitszimmer gehören:

– Miete und Nebenkosten (anteilig) – Reinigungskosten – Ausstattung – Renovierung – Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers – Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für Eigentümer) – Hausratversicherung (anteilig) – Umzugskosten – Gartenerneuerung

Grundsätzlich gibt es zwei Kostenarten für ein Arbeitszimmer: Solche, die direkt und in voller Höhe abgesetzt werden können und solche, die anteilig abgesetzt werden. Zu den direkten Kosten für das Arbeitszimmer gehören Ausgaben für die Ausstattung, Renovierung oder die nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers. Diese Rechnungen können Arbeitnehmer in voller Höhe absetzen. Das bedeutet: Die Arbeitskosten des Handwerkers oder die Rechnung für den neuen Bodenbelag werden komplett zu den Werbungskosten gezählt und als Beleg an die Steuererklärung geheftet.

Andere Kosten für das Arbeitszimmer können nur anteilig abgesetzt werden. Dazu zählen Ausgaben für die Unterhaltung des Arbeitszimmers wie Wohnungsmiete, Abschreibungen, Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr und vieles mehr. Diese und ähnliche Kosten entstehen eigentlich für die gesamte Wohnung. Da aber das Arbeitszimmer ein Teil der Wohnung ist, können sie anteilig heruntergerechnet und entsprechend dieses Anteils abgesetzt werden.

So wird der absetzbare Arbeitszimmeranteil berechnet:

„Fläche des Arbeitszimmers“ geteilt durch „Gesamtwohnfläche der Wohnung (inkl. Arbeitszimmer)“ x 100 = Absetzbarer Anteil des Arbeitszimmers

Beispiel: Die Wohnung eines Arbeitnehmers hat eine Grundfläche von insgesamt 120 qm inklusive Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer selbst hat eine Grundfläche von 15 qm. So wird gerechnet:

15 qm : 120 qm x 100 = 12,5

Von allen Miet-, Heiz- und übrigen Kosten, die für die gesamte Wohnung entstehen, können 12,5 % als Werbungskosten für das Arbeitszimmer in der Anlage N auf Seite 2 eingetragen werden.

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Renate Mockenhaupt
4 Jahre zuvor

Guten Tag,
mein Arbeitszimmer (Wohnung zur Miete) ist zu 100% absetzbar. Meine Frage hierzu:
1. Soll ich in der Umsatzsteuererklärung je 19% für Strom und Heizung und
2. 7% für Wasser erfassen?
3. Bei Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, usw – wieviel Prozent?
4. Ich denke bei den Mietkosten wird mit 0,0% gerechnet!
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr, sehr dankbar. Im ganzen Internet finde ich keine Antwort auf meine Frage!
Vielen Dank
Renate

xxx
4 Jahre zuvor

Mein Arbeitszimmer kostet pro Jahr mehr als 1250€ Warmmiete, sprich das Finanzamt setzt den Maximalbetrag von 1250€ an. Ihr Arbeitszimmer muss klein und die Kaltmiete gering sein, wenn Sie diese Frage stellen.

Berliner
4 Jahre zuvor

Hallo,

wir haben nur eine Drei-Zimmer-Wohnung in der wir 1/3 des Schalfzimmers als Arbeitszimmer nutzen. Meine Frau ist Lehrerin und nutzt diesen Arbeitsplatz.
Kann ich diesen Bereich als Arbeitszimmer geltent machen?
Ansonsten müssten wir in eine größere Wohnung ziehen und das können wir uns aktuell nicht leisten.

maren reinicke
3 Jahre zuvor

Ich würde gerne wissen, ob ich mein Arbeitszimmer von ca. 13 qm bei einer Gesamtfläche der 2 Zimmer Wohnung von 49 qm als Arbeitszimmer absetzen darf, wenn ein Bett drin steht. Anders geht die Raumaufteilung hier nicht, aber das Arbeitszimmer wird bei der Vorbereitung, Korrekturen und Nachbereitung bei zwei Sprachen samt Bücherschrank wirklich täglich genutzt???

Danke für eine Antwort!!!

M. R.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Es gab ein n4t vor Corona! Mei, das waren noch Zeiten.