Bildungsforscher Gold: Förderung bei Lernschwierigkeiten gleicht einer Landeslotterie

6

FRANKFURT. Fast ein Viertel aller Schüler hat Förderbedarf beim Lesen, Rechnen oder allgemein beim Lernen, schätzt der bekannte Frankfurter Psychologe Andreas Gold. Ob Kinder in den Genuss individueller Förderung, Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes kommen, gleich jedoch deutschlandweit betrachtet einer Landeslotterie. Unspezifische Trainings, alternativ-medizinische oder ganzheitliche Verfahren entfalteten seiner Meinung nach wenig Wirkung. Doch auch im Unterricht solle jeder mehr „Langsamkeitstoleranz“ entwickeln, beispielsweise durch längeres Warten auf Schülerantworten.

In einem Interview mit dem Magazin „Goethe-Uni online“ macht sich der Psychologe Gold dafür stark, unterschiedliche Lerntempi mit größerer Gelassenheit zu akzeptieren und eine höhere „Langsamkeitstoleranz“ zu entwickeln. „Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass Lehrer meist nicht lange genug abwarten, bis Kinder auf ihre Frage antworten, oft schon nach 3 Sekunden Stille die Antwort selbst geben oder die Frage neu formulieren.“ Mindestens 5 Sekunden Nachdenkzeit seien aber sinnvoll, damit Schülerinnen und Schüler überlegt antworten könnten.

„Langsamkeitstoleranz“ entwickeln, das ist eine Aufgabe für alle, auch Lehrer, Eltern und Mitschüler müssen dabei mitwirken. Foto: CollegeDegrees360 / flickr (CC BY-SA 2.0)
„Langsamkeitstoleranz“ entwickeln, das ist eine Aufgabe für alle, auch Lehrer, Eltern und Mitschüler müssen dabei mitwirken. Foto: CollegeDegrees360 / flickr (CC BY-SA 2.0)

Sich auf die unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten und Lernfähigkeiten der Einzelnen einzulassen, in einer leistungsheterogen zusammengesetzten Klasse zu unterrichten, ist für die meisten Lehrer zwar nichts Neues, bleibt aber eine besondere Herausforderung. „Gemeinsam Verschiedenes lernen“, formuliert Gold das Ziel, das nur erreicht werden könne, wenn Lehrer Methoden, Lernzeit und Lernziele an die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen ihrer Schüler anpassen.

In seinen Studien beschäftigt sich der Psychologe auch mit der Förderung von Schülern, die erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben. Immerhin sind das 15 bis 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. Hinzu kommen die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen – weitere knapp 3 Prozent. In einer Klasse mit 25 Schülern sind somit durchschnittlich vier bis sechs Kinder betroffen. Engagieren müssen sich Lehrer wie Schüler gleichermaßen, um die Schwierigkeiten zu überwinden – dazu Gold: „‚Lernen leichter machen‘ heißt nicht, Kindern die zum Lernen notwendige Eigentätigkeit abzunehmen oder ihnen Abkürzungen anzubieten, die ganz ohne Mühen zum Ziel führen. Es geht vielmehr darum, Wege und Hilfsmittel aufzuzeigen, die sich nutzen lassen, um dorthin zu kommen, wohin andere Kinder auch ohne solche Hilfen gelangen.“

Der Unterricht müsse kognitiv aktivierend und emotional unterstützend sein. Guter Unterricht zeichnet sich für Gold dadurch aus, dass Schüler zum Denken angeregt und in ihren Lernprozessen individuell unterstützt werden. Auch dass ihre Lernfortschritte kleinteilig beobachtet und sachbezogen rückgemeldet werden, gehört dazu. „Regelmäßige Lernfortschrittsmessungen informieren die Kinder darüber, wo sie stehen und was noch zu tun ist. Und die Lehrerin zieht daraus Rückschlüsse über die Angemessenheit ihres bisherigen Vorgehens und Konsequenzen für ihr weiteres Handeln“, so Gold.

Ausführlich beschäftigt sich der Psychologe auch mit der Wirksamkeit verschiedener Förderprogramme bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten: „Es gibt zwar eine große Anzahl von Förderprogrammen. Aber nur selten ist deren Wirksamkeit in kontrollierten Studien überprüft worden.“ Wirksam seien symptomspezifische Programme, die direkt an den beeinträchtigten Lese-, Rechtschreib- oder Rechenprozessen einsetzen. Nicht wirksam seien dagegen unspezifische Trainings, alternativ-medizinische oder ganzheitliche Verfahren.

Gold kritisiert, dass es vom Wohnort abhängt, wie pädagogisch und schulrechtlich mit Lernschwierigkeiten umgegangen wird. Individuelle Förderung, Nachteilsausgleich oder Notenschutz werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. „Es gleicht einer Landeslotterie, ob man mit dem Notenschutz das große Los ziehen kann und wie häufig eine Legasthenie oder Dyskalkulie überhaupt diagnostiziert werden.“

In seinem soeben erschienenen Buch „Lernen leichter machen – Wie man im Unterricht mit Lernschwierigkeiten umgehen kann“, das sich an Lehrer aber auch an Eltern wendet, stellt Gold ein abgestuftes Konzept vor: So sollte möglichst schnell festgestellt werden, ob ein Kind im Regelunterricht durch individuell angepasste Maßnahmen zusätzlich unterstützt werden müsse. „Reichen diese nicht aus, müssen intensivere, unterrichtsadditive Fördermaßnahmen veranlasst werden. Erst ganz am Ende der Maßnahmenkette ist eine separate Förderung in besonderen Einrichtungen zu erwägen“, erläutert Gold. (zab, pm)

• Interview mit Andreas Gold auf den Seiten der Goethe-Universität Frankfurt am Main
• zum Bericht: Hochbegabte Schüler: Bessere Förderung im Regelunterricht – oder in Sonderklassen? Politik streitet

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
mehrnachdenken
7 Jahre zuvor

Wow, dann scheine ich ja in meiner Lehrerzeit (fast) alles richtig gemacht zu haben. Offenbar erkannten das aber einige Schulleitungen, manche „Kollegen“, Eltern und auch SuS nicht immer.

Fast fühlte ich mich wie Galileo im Konflikt mit der katholischen Kirche, lach.

Palim
7 Jahre zuvor

„So sollte möglichst schnell festgestellt werden, ob ein Kind im Regelunterricht durch individuell angepasste Maßnahmen zusätzlich unterstützt werden müsse. „Reichen diese nicht aus, müssen intensivere, unterrichtsadditive Fördermaßnahmen veranlasst werden. “

Ja, ich stimme vielen Aussagen zu und würde ebenso vorgehen.
Dann aber das große ABER:
Schulen haben gar keine Ressourcen für additive Fördermaßnahmen … oder ist damit elternfinanzierte Nachhilfe gemeint?
In meinem Bundesland gibt es keine zugewiesenen Stunden für Fördermaßnahmen und man kann auch keine beantragen. Einzig für DaZ kann man ein Konzept einreichen und Stunden beantragen, die dann aber nicht oder in sehr dezimiertem Maß zugewiesen werden.

Somit sind Lehrkräfte in allen Klassen auf sich allein gestellt. Den Durchschnitt von 6 Kindern pro 25-er Klasse muss man eben als Durchschnitt sehen und kann auch kleinere Klassen mit höherer Anzahl von Kindern mit Förderbedarf unterrichten.
Wer angemessene Förderung im Unterricht erreichen will, sollte den Lehrkräften auch die Möglichkeiten geben, diese umzusetzen: durch eine angemessene personelle Ausstattung sowie eine angemessene Anerkennung dieser zusätzlichen intensiven und zeitaufwändigen Aufgabe.

dickebank
7 Jahre zuvor

Warten ist immer super, vor allem für die Störer, sie bekommen so die Aufmerksamkeit nach der sie gieren.

Wenn SuS die Zeit nutzen würden, sich mit den Unterrichtsgegenständen zu befassen, dann ist das Abwarten kein Problem. Nur in der regel wird die zeit genutzt, um dringend etwas in den Papierkorb zu werfen, Materialien aus dem eigenen fach zu holen, etwas zu trinken, den anchbarn kurz zu interviewen, papier von ihm auszuleihen oder ihn zu ärgern. Fünf Sekunden warten oder sogar länger führt dann zu weiteren drei Minuten – Abstellen von Störungen – so dass sich schon niemand mehr an die Ausgangssituation bzw. Frage erinnern kann.

xxx
7 Jahre zuvor

Wie viele der 25% haben noch immer Schwierigkeiten, wenn sie die Schulform besuchen würden, auf die sie eigentlich gehören würden?

Zitat: Nachteilsausgleich oder Notenschutz werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. „Es gleicht einer Landeslotterie, ob man mit dem Notenschutz das große Los ziehen kann und wie häufig eine Legasthenie oder Dyskalkulie überhaupt diagnostiziert werden.“

Nachteilsausgleich und Notenschutz halte ich in sehr vielen Fällen für genau den falschesten Weg, Lernschwierigkeiten zu begegnen, weil gerade die falschen Schüler sich auf ihrem Nachteil ausruhen können. Legasthenie ist für mich viel zu schwammig definiert bzw. viel zu leicht per Gutachten erhaltbar, Dyskalkulie zumindest in NRW kein Grund für irgendwelche Ausgleiche. Das könnte man meiner Meinung nach auf ganz Deutschland und auf die Legasthenie ggf. bis auf ganz genau definierte extreme Ausnahmefälle, erweitern. Viel zu häufig habe ich (offiziell diagnostizierte) Legastheniker ohne Anstalten daran etwas ändern zu wollen erlebt. Bewerbungszeugnisse mit mieser Rechtschreibung werden nach wie vor nach dem ersten Überfliegen ohne Chance auf Einladung zum Gespräch weggeworfen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Liegt aber nur daran, dass die Experten der psychologischen Fakultät keinen klinischen Beweis für die Dyskalkulie erbringen können.
Dafür kann man aber ein geregeltes Einkommen und eine Grundauslastung der Praxis erreichen, wenn man dem Verdacht der Eltern, das eigene Kind leide an LRS, durch eigene Expertise nachkommt, und ihm LRS attestiert. Das Gute ist ja, dass man nur diagnostizieren muss und gar keine Therapie beginnen muss, die kann man nämlich komplett auslagern. Das Geschäftsmodell ist einfach grandios – nur haben Sie leider die verkehrte Berufswahl getroffen.

Wenn Sie nämlich ähnlich vorgehen und die Kinder nicht individuell fördern sondern an ein Nachhilfeinstitut verweisen, stehen Sie morgen am Pranger, bei Ihrer Schulleitung stramm und bei der schulfachlichen Aufsicht auf der Beobachtungsliste mit Einladung zu einem Personalentwicklunggespräch.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Können die von den Psychologen am Häufigsten eingesetzten Tests tatsächliche im Sinne von genetisch bedingte LRS von LRS im Sinne von nicht gelernt trennen? Bei der dermaßen hohen „Erfolgsquote“ habe ich da gehörige Zweifel. Den besorgten Eltern tut man auch keinen Gefallen, wenn man ihnen erst nach vielen Tests mitteilen muss, dass das Kind LRF statt LRS hat (Lese-Rechtschreib-Faulheit). Den erhofften Nachteilsausgleich gibt es dafür nicht, also Geld ausgegeben für nichts.

Die wiederholte Empfehlung „Melden Sie Ihr Kind vom Gymnasium ab, es ist den Anforderungen kognitiv nicht gewachsen.“ dürfte — auch wenn sie der Faktenlage genügt — auch für reichlich Gesprächsstoff sorgen. Noch mehr, wenn man das konsequent für das schwächste Drittel der Klasse macht, weil man den durchaus berechtigten Standpunkt vertritt, dass wie in Bayern maximal 1/3 der Kinder (und nicht 50%) das Gymnasium besuchen kann und sollte.

Ich bin auf jeden Fall sehr froh, dass ich mit meiner Fächerkombination die Rechtschreibung weitgehend ignorieren kann (bzw. nur in Extremfällen anmerke) und bei mir in NRW Dyskalkulie kein Grund für einen Nachteilsausgleich ist.