STUTTGART. Die Zulagenaffäre an der Ludwigsburger Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen zieht weitere Kreise. Nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu strittigen Bonus-Zahlungen an Professoren, kündigte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer an, die Vergaberichtlinien der Hochschulen im Land überprüfen zu lassen. Grundsätzlich will sie die zusätzlichen Leistungsanreize für Hochschullehrer aber nicht in Frage stellen.
Das Wissenschaftsministerium überprüft die Vergaberichtlinien der Hochschulen für Extra-Zahlungen an Professoren. Das wurde bei einem Treffen von Ministerin Theresia Bauer (Grüne) mit den Präsidenten, Rektoren und Kanzlern der baden-württembergischen Hochschulen vereinbart, wie das Ministerium mitteilte. Ändern die Hochschulen ihre Vergaberichtlinien, sollen sie dem Ministeriun künftig vorab vorgelegt werden. Damit werden Konsequenzen aus der fehlerhaften Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule in Ludwigsburg gezogen.
In Baden-Württemberg befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit der Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg. Es wird derzeit geprüft, ob sich das Gremium auch mit möglicherweise fragwürdigen Zahlungen für Professoren an der Konstanzer Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) beschäftigen soll.
Umstrittene Zulagen an Professoren: Ministerin Bauer weist «infame» Vorwürfe zurück
Der SPD-Obmann in dem Untersuchungsausschuss, Sascha Binder, kritisierte, Bauer hätte schon im Frühherbst 2012 handeln müssen. «Zu diesem Zeitpunkt gab es zwei Gutachten zu den aufgedeckten Unregelmäßigkeiten der Zulagengewährung an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, die beide die Rechtswidrigkeit der Vergaberichtlinie feststellten.» Damals hätte das Ministerium bereits den gesamten rechtlichen Prozess zur Vergabe von Leistungsbezügen an den Hochschulen hinterfragen müssen, meinte Binder.
Professoren können neben dem Grundgehalt eine Extra-Zahlung für besondere Leistungen in Forschung und Lehre erhalten. Die Entscheidung darüber treffen die Hochschulen selbst. Das gehört zu ihrer akademischen Selbstverwaltung. «Leistungsanreize für Professoren sind unverzichtbar für mehr Qualität und den Erfolg unsere Hochschulen, insbesondere im zunehmenden nationalen und internationalen Wettbewerb», sagte Ministerin Bauer. (dpa)
Naja, ich sag nur, so wird mit den Steuergeldern umgegangen. Die viel haben, kriegen noch mehr und die wenig haben, da wirds dann eingespart.
Und dann heißt es, dass es kein Geld gäbe für mehr Lehrer/innen und dies und das und jenes, was der Allgemeinheit zugute käme und nicht nur einzelnen.
Genau! Z.B. für A13 für alle Lehrer! Wie es verfassungsgemäß und angemessen wäre!
Wo steht das in der Verfassung ?
Amtsangemessene Alimentierung ist Grundlage des verfassungsgemäßen Berufbeantentums und der Gleichheitsgrundsatz, der ausdrücklich vom GG genannt wird.
Dem Amt angemessene Alimente implementieren aber nicht, dass alle Ämter automatisch gleich bezahlt werden müssen. Differenzierungen sind nach dem Ausbildungsstand und der Stundenzahl möglich. Palim und andere wären demnach auf Grund der Mehrarbeit durch innere Differenzierung, Inklusion, individuelle Förderung etc deutlich höher zu bewerten und müssten höher vergütet werden.
Aber gleiche Ämter. Der Baurat mit Masterabschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und der Lehrer an einer GS oder Schule der Sekundarstufe erfüllen die Voraussetzungen für eine gleiche Eingruppierung (A13/E13).
Der Diplom-Ingenieur (FH) der vornalieg FH Agricola in Bochum erfüllt die Voraussetung zur Berufung in den Vorbereitungsdienst des Landes NRW als Anwärter. Der heutige Master-Absolvent der gleichen Hochschuleinrichtung, die mittlerweile TH Agricola heißt, ist ein Aspirant für ein Referendariat im höheren Dienst.
Der Witz ist doch, dass Lehrkräfte mit Lehramt GHR die gleiche Grundbesoldung/-vergütung bekommen – unabhängog davon, ob sie eine Klasse leiten oder nur Fachlehrer sind, ob in der Klasse Inklusionschüler sind oder nicht …
@ Ignaz, dicke bank, Axel,
soll die Diskussion also von vorne beginnen. 😀 ysnp hat ja an anderer Stelle behauptet, ich würde immer wieder neu damit beginnen.
Ich stimme Ignaz zu, dass eben nicht in der Verfassung (Grundgesetz) steht,
– dass Lehrer alle A 13 bekommen sollen
– dass alle Lehrer gleich verdienen sollen
– dass alle Berufstätigen gleich verdienen sollen
Hier geht es wieder um Auslegungen viel grundlegenderer Aussagen im Grundgesetz, aber das sind Auslegungen. Ich kenne das “Gutachten”, das GEW u/o. VBE vorgelegt haben. Wir alle kennen Gutachten, die je nach Auftragergeber dies oder das behaupten.
Es mutete sehr seltsam an, wenn zwar alle Lehrer im ÖD aufgrund des Grundgesetzes gleich verdienen sollen, aber außerhalb des ÖD dürfen andere Lehrer trotz gleicher Arbeit auch weiterhin anders bezahlt werden und sogar im ÖD dürfen sie das (Lehrer mit DDR-Abschluss, Lehrer ohne Lehrerabschluss usw.), wie ja auch in der Privatwirtschaft – ebenfalls innerhalb des Wirkungsbereichs des gleichen Grundgesetzes – von Firma zu Firma für die gleiche Arbeit offensichtlich unterschiedlich bezahlt werden darf. Kurz: Das steht NICHT im Grundgesetz.
Wie schon oft gesagt, ist diese Argumentation vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit eine Schimäre. Sie wird von jenen hervorgebracht, die sich davon einen Vorteil versprechen und sie wird nur für sich selbst in Anspruch genommen. Purer Eigennutz.
“Ich kenne das „Gutachten“, das GEW u/o. VBE vorgelegt haben”
Wo finden wir das denn?
@ dicke bank,
anders als dicke bank bis jetzt immer behauptete, nämlich, dass die Besoldung der Lehrer NUR nach Ausbildungsabschluss erfolge, steht in dem Gutachten auch:
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ZITAT:
Das Laufbahnrecht in Bund und Ländern differenziert die Besoldungshöhe durch Zuordnung der Ämter zu unterschiedlichen
■
Laufbahnen (etwa: mittlerer, gehobener, höherer Dienst),
■
Besoldungsstufen innerhalb der Laufbahnen (etwa: A 12, A13,. A 14)
■
Dienst- oder Lebensaltersstufen,
■
konkreten Anforderungen eines Amtes im Einzelfall (namentlich durch Zulagen; z.B. für Leistung der Schulbibliothek, Ballungsraumzulagen u.ä.).
Diese Differenzierung ist nach der Rechtsprechung mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar.
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Dagegen argumentiert das Gutachten nun, nicht anders, als wir es hier auch tun. Es ist klar, warum. Weil das Gutachten die Forderung nach A 13 unterstützen WILL !
Aber ich wiederhole, was jeder selber lesen kann: nicht dem Grundgesetz widersprechend, sondern nach der Rechtssprechung mit dem Grundgesetz vereinbar!
Weiter kann man in dem Gutachten lesen (ZITAT):
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Als solche Differenzierungsgründe werden herkömmlich (im Wesentlichen) genannt:
(1)
die unterschiedliche Vor-/Ausbildung der Lehrer unterschiedlicher Stufen hinsichtlich der Studien
dauer/-anforderungen,
(2)
die unterschiedlichen Anforderungen in den Ämtern selbst („Gymnasialunterricht ist anspruchsvoller als Grundschulunterricht.“).
[…]
Zu (2): Das Argument unterschiedlicher Anforderungen in den Ämtern selbst, reflektiert das unterschiedliche wissenschaftliche Niveau des Schulunterrichts, welches als von Anfang zu Ende hin ansteigend beschrieben wird. Dieses wirkt sich dann auf das Niveau der Anforderungen an Lehre und Lehrer, an die von ihnen im Unterricht zu erbringenden Leistungen und damit auf deren Besoldungshöhe unmittelbar aus.
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Dagegen wendet sich der Gutachter (zielgruppen- und auftraggeberorientiert). Klar, warum.
@sofawolf:
Ich habe die Texte, die Sie zitieren, bei der VBE NRW unter einer ganz anderen Prämisse gefunden. Nämlich, so, wie diese Besoldung in der Geschichte zustande gekommen ist und mit Argumenten bestückt, warum diese Ansätze in der heutigen Situation nicht mehr zutreffen. Sie sind ein Auszug des Gutachtens von Prof. Christoph Gusy.
https://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=2760&session=
Es ist schwierig, wenn Sie das Gutachten umzudeuten.
Oder existiert dieser Text noch in einem Zusammenhang, das Ihre Ansicht untermauert?
Abschluss des Gutachtens von Prof. Gusy:
Zitat aus dem Gutachten, nachzulesen in der pdf Datei der Seite:
“V. Gesamtergebnis
Das Grundgesetz enthält keine rechtlich zwingenden Argumente für die Notwendigkeit einer eibehaltung des tradierten Systems der Lehrerbesoldung. Im Gegenteil: Namentlich die beiden hergebrachten zentralen Argumente für eine Differenzierung nach Formen und Schulstufen – hier: Gymnasium; dort: alle anderen Schulformen – wurden überprüft:
■ das Argument von der unterschiedlichen Vor- und Ausbildung
der Lehrer als Differenzierungsgrund,
■ das Argument von der unterschiedlichen beruflichen
Tätigkeit und Belastung als Differenzierungsgrund.
Die Überprüfung hat gezeigt: Beide Argumente mögen für die Vergangenheit ihre Berechtigung gehabt haben. Für Gegenwart und Zukunft halten sie aber den gewandelten Vorgaben des Schul- und Bildungsrechts einerseits sowie den geänderten faktischen Vor- und Rahmenbedingungen schulischen Lehrens und Arbeitens nicht mehr stand. Sie können demnach als zulässige Begründung nicht mehr herangezogen werden. Daher lässt sich die tradierte Ungleichbehandlung der Lehrer im Besoldungsrecht nicht mehr rechtfertigen.”
@ysnp – wie ich schon schrieb:
Der Diplom-Ingenieur (FH) der vornalieg FH Agricola in Bochum erfüllt die Voraussetung zur Berufung in den Vorbereitungsdienst des Landes NRW als Anwärter. Der heutige Master-Absolvent der gleichen Hochschuleinrichtung, die mittlerweile TH Agricola heißt, ist ein Aspirant für ein Referendariat im höheren Diens
Die Studienbedingungen haben sich in Folge der Bologna-Reform verändert. Hinzu kommt dass in vielen Bundesländern die regelstudienzeiten der diversen Lehrämter angeglichen worden sind.
Damit haben sich die Voraussetzungen für die Eingruppierungen geändert.
Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I sind die einzigen Vollakademiker, die trotz MAster-Abschluss in den gehobenen Dienst eingruppiert werden könn. Wie mein Beispiel zeigt, gibt es dieses Vorgehen in anderen Bereichen den ÖD nicht. Auch innerhalb der EU hat Deutschland mit dem gehobenen Dienst ein Alleinstellungsmerkmal. Dieser wurde ursprünglich geschaffen, um die Absolventen von Fachhochschulen nicht mit denen von Hochschulen und Universitäten gleichsetzen zu müssen.
Inkoärente Argumentation -wenn Lehrkräfte in den gehobenen Dienst eingruppiert werden, warum geschieht dies nicht – wie bei anderen Srelleninhabern dieser Laufbahngruppe z. B. Polizeikommissaren oder Verwaltungsinspektoren – im Eingangsamt zu A9 sondern zu A12. also am Ende der Laufbahn, wenn man einmal vom Verzahnungsamt A13 absieht.
@ dicke bank,
ZITAT: “Der Witz ist doch, dass Lehrkräfte mit Lehramt GHR die gleiche Grundbesoldung/-vergütung bekommen – unabhängog davon, ob sie eine Klasse leiten oder nur Fachlehrer sind, ob in der Klasse Inklusionschüler sind oder nicht …”
Für so eine Differenzierung wäre ich sogar. Problematisch für “das Amt” ist wahrscheinlich, dass sie sich jedes Schuljahr ändern kann und nicht selten sogar mitten im Schuljahr. Allerdings soll es ja in Hamburg so eine Differenzierung geben. (???)
Das waren aber Sie, die meinten, alle sollen gleich verdienen, wenn / weil sie die gleiche Ausbildung haben.
@ ysnp,
das habe ich doch geschrieben, dass der Gutachter diese Gründe nennt und dann dagegen argumentiert. Muss ich jetzt noch einmal schreiben, warum? Glauben Sie wirklich, dass andere Gutachter nicht durchaus zu anderen Gutachten kommen (können). Sie glauben doch, wenn ich hier so Ihre Argumentationen verfolge, auch nur den Studien, die Sie in Ihrer Meinung bestätigen – und lehnen jene ab, die Ihnen widersprechen. 🙂 Das hat doch keine Überzeugungskraft. Es ist einfach interessenabhängig. Sie wollen A 13 und deshalb argumentieren Sie für A 13.
Wichtig ist aber, weil das Gegenteil ja behauptet wurde, in den Augen der RECHTSSPRECHUNG ist die Differenzierung in den Gehältern auf der oben genannten Grundlage “verfassungsgemäß”, widerspricht also NICHT unserem Grundgesetz.
Das der “gute Mann” das nun im Auftrage von GEW u/o. VBE auszuhebeln versucht, kann er ja versuchen. So wie Sie auch.
*Dass …
Das, was Sie oben herausheben und befürworten, listet der Gutachter deswegen auf, weil er den vergangenen Denkansatz verdeutlichen wollte. Da besteht ein großer Unterschied, ob man es als Tatsache sieht oder als vergangenen Denk- und Handlungsansatz.
Sie haben Recht, das Gutachten trifft ziemlich meine Meinung. Was ich eindrucksvoll an dem Gutachten finde, dass es ganz klar ausdifferenziert in den verschiedenen Zugangsweisen.
Nebenbei gesagt bleibe ich auch dabei, dass diese “Gehaltsdebatte” erstens an den wirklichen Interessen der Lehrer vorbeigeht (wir brauchen nicht mehr Geld, wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen) und zweitens purerm Eigennutz entspringt (mehr Geld, Geld, Geld).
Zudem ist sie branchenegoistisch, weil diese (wenigen) Lehrer, die so argumentieren, nur sich selbst im Blick haben. Ich sah und las dieser Tage zwei andere interessante Probleme: Es mangelt überall an Pflegekräften und es mangelt in den Küstenregionen an Servicekräften. Wieder will und wollte man diese Probleme mit mehr Geld lösen (auch wenn Betroffene ebenfalls vor allem über unzumutbare Arbeitsbedingungen klagten, die durch mehr Geld nicht gelöst werden). Es geht uns also doch irgendwie allen gleich. Überall verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen. Mehr Krankschreibungen wegen Stress, Depressionen, Burnout.
Wenn nun alle mehr Geld bekommen sollen (wollen?), wo nehmen wir es her, wenn doch gleichzeitig “alle” über zu hohe Steuerbelastungen klagen und die Parteien wählen, die Steuerentlastungen versprechen?!? DAS werfe ich Ihnen und Ihresgleichen (“Mehr-Geld-Clique”) am meisten vor, dass Sie nur sich und “Ihren Berufsstand” sehen und nicht die Lage aller Menschen im Lande im Blick haben, die oftmals für deutlich weniger Lohn / Gehalt arbeiten gehen. Keinerlei Gemeinsinn! Nur Eigennutz! Es geht ihnen nur um sich, nur um das eigene Portmonee. Blanker, purer Branchenegoismus und “nach uns die Sintflut”.
Sie geht an Ihren Interessen vorbei.
Wenn ich ein höheres Grundgehalt hätte, hätte ich auch ein höheres Krankengeld – und könnte mich somit der gestiegenen Arbeitsbelastung mit Hilfe eines Attestes für einen längeren Zeitraum mit mehr Geld entziehen.
Für gesetzlich Rentenversicherte ist im Gegensatz zu Beamten die gehaltshöhe ein mitentscheidender Punkt in Hinblick auf die Altersicherung. Die gestiegene Arbeitsbelastung und die damit einhergehende Gesundheitsgefährdung haben den Vorteil, dass man die weit auseinanderklaffenden Zahlungen nach Eintritt der gesetzlichen Altersgrenze nicht auch noch lange ertragen muss.
Warum reden Sie eigentlich von sich selbst immer in der Mehrzahl? Es kann ja sein, dass Sie dringend Entlastung brauchen, das ist auch okay. Ich arbeite Vollzieht und bin rundum zufrieden. Trotzdem fordere ich weiterhin eine angemessene Bezahlung der Gru dschullehrer.
Wenn Sie sich so überlastet fühlen, warum gehen Sie dann nicht in Teilzeit? ??
Und sprechen Sie doch in Zukunft von sich selbst, Sie sind nicht “wir” !!!!!!!!!!!!
@ ysnp,
… mit einem kleinen Unterschied kann ich Ihnen durchaus zustimmen. Was Sie als vergangenen Denk- und Handlungsansatz bezeichnen, ist der derzeit weitestgehend noch gültige und weitgehend akzeptierte, den nur eben Sie und einige andere umzustoßen versuchen.
Interessant ist ja auch, dass jahrzehntelang niemand bemerkte, dass die geltende Besoldungspraxis “grundgesetzwridig” gewesen sein soll bzw. jahrzehntelang munter grundgesetzwidrig verfahren wurde und bevor Sie mir nun schreiben, dass ja früher auch die Ausbildung unterschiedlich war, verweise ich mal gleich darauf, dass auch früher schon – siehe in dem Gutachten – nicht nur die Ausbildung maßgeblich für die Besoldung war. 😉
Schaun wir mal, was denn nun Bestand haben wird und was sich ändert. Dass Berliner Lehrer seit mehreren Jahren sofort mit Erfahrungsstufe 5 eingestellt werden, wurde von anderen Ländern ja nun auch nicht übernommen und musste sich Berlin erst jüngst von der Tarifgemeinschaft neu genehmigen lassen – bis 2022 (glaube ich).
Wie gerecht / ungerecht werden Sie es eigentlich finden, wenn bundesweit Grundschullehrer mit A 13 und Erfahrungsstufe 1 (oder 2?) eingestellt werden; in Berlin aber mit Erfahrungsstufe 5? Wie verträgt sich das mit Ihrer Gerechtigkeitsargumentation bzw. mit der Gleiches-Geld-für-gleiche-Arbeit-Argumentation? Sollen die Berliner das dann nicht mehr haben oder wollen Sie es dann auch haben? Es geht Ihnen doch um Gerechtigkeit und nicht ums Geld, wie Sie immer schreiben.
Klar fängt man mit Erfahrungsstufe 1 an; bei uns im Süden heißt das Dienstalterstufe, da wird es zusätzlich klarer, was gemeint ist. Berlin könnte das höhere Gehalt höchstens mit einer “Zulage” begründen wegen Lehrermangels als finanzieller Anreiz um Lehrer anzulocken, aber nicht als Erfahrungs – bzw. Dienstalterstufe ausgeben.
@ ysnp,
dicke bank schrieb an anderer Stelle, dass man mit Erfahrungsstufe 2 beginnt. Aber vielleicht war das ja nur ein Tippfehler.
Ansonsten weichen Sie aus. Geradezu klassisch. 🙂 Ich frage Sie, wie sich das (s.o.) mit Ihrer Gerechtigkeits- oder Gleicher-Lohn-für-gleiche-Arbeit-Argumentation verträgt und Sie antworten mir, das dürfe man nicht als Erfahrungsstufe ausgeben, sondern müsse es Zulage nennen.
Ist schon klar, Sie kämen ja auch gewaltig ins Schlingern, wenn Sie wirklich auf die Frage eingehen würden.
Nein, die Zeit aus dem BdU im Vorbereitungsdienst wird ihnen auf die Dienstzeit angerechnet.
In meinen Augen ist das ein Verhaken in Kleinigkeiten. Man muss das Ganze im Blick haben. Dass Berlin einen weiteren finanziellen Anreiz schafft um dem Lehrermangel zu begegnen, das kann ich nachvollziehen.
Das widerspricht m. E. nicht der Einstellung, dass alle Schularten sich erst einmal auf der gleichen Gehaltsstufe treffen sollen. So richtig Lust habe ich ehrlich gesagt nicht, mich weiter auf solche Fragen/Angriffe einzulassen. Die Standpunkte sind klar, Auseinandersetzungen ums Detail verlieren nur den Blick fürs Ganze. Die Strategie des Widerlegens in Kleinigkeiten und der persönlichen Angriffe (z.B. bei Worten wie “Sie und Ihresgleichen”, Sie haben da ja fast schon ein “Feindbild” entwickelt) bringen nichts und daran habe ich kein Interesse. Normales Diskutieren ja, aber das andere ist mir zu stressig.
Was zuletzt wirklich sachlich noch interessant war und für mich gewisse Aspekte klar dargestellt hat, war das Gutachten des obigen Professors.
@ ysnp
Sie nennen das Verhaken in Kleinigkeiten, weil Ihnen die Konsequenzen nicht gefallen. 🙂
Und das Gutachten gefällt Ihnen, weil es Sie in Ihrer Meinung unterstützt. So wie Sie ja auch unsachlichen Kommentaren “applaudieren”, wenn Ihnen die Stoßrichtung gefällt; Sie aber (tatsächliche oder vermeintliche) Unsachlichkeit kritisieren, wo sie Sie selbst trifft. Wie ernst nehmen Sie sich und Ihre Werte eigentlich selbst?
Klar. 🙂
Warum interpretieren Sie ständig meine vermeintlichen Gedankengänge? Woher wollen Sie das wissen?
Irgendjemand hat einmal erwähnt, dass Sie an Ihrem Diskussionsstil arbeiten sollten.
Ich nehme meine Werte ernst und bemühe mich sachlich zu schreiben, was mir in meinen Augen zwar nicht immer 100 prozentig, aber hoffentlich zum größten Teil gelingt.
Ich empfinde das, was Sie so generell über mich schreiben, unter der Gürtellinie ist und teilweise an Verleumdung grenzt. Sie generalisieren meine Aussagen. Wenn ich einmal einer unsachlichen Aussage inhaltlich zugestimmt habe, dann generalisieren Sie das und schreiben, ich würde das immer machen. Keine Ahnung, warum Sie das machen. Vielleicht wollen Sie mich hier unglaubwürdig darstellen. Ebenso probieren Sie es bei anderen Grundschullehrern, die häufig hier schreiben.
Ich spreche immer mit Wertschätzung und Hochachtung von der Arbeit der Grundschullehrer – auch wenn Sie das permanent ignorieren, weil ich daraus nicht ableite, was Sie gerne hätten.
“Wer nicht für uns ist, ist gegen uns” (?) – das Motto kenne ich aus einer anderen Zeit, die wir zum Glück hinter uns haben.
… und, obwohl Sie es immer wieder unter den Tisch zu kehren versuchen und mir “böse Absichten” andichten, setze ich mich für deutliche Entlastungen für Lehrer aller Schularten ein, die uns allen nützen, während Sie und “Ihre Leute ” (um “Ihresgleichen” zu vermeiden) nur für ein paar 100 Euro mehr kämpfen, die nichts, aber auch gar nichts in unserem Arbeitsalltag besser machen.
Und es gab und gibt etliche, die diesen Gedankengängen zustimm(t)en !
@ ysnp (ZITAT):
“Die Strategie des Widerlegens in Kleinigkeiten und der persönlichen Angriffe (z.B. bei Worten wie „Sie und Ihresgleichen“, Sie haben da ja fast schon ein „Feindbild“ entwickelt) bringen nichts und daran habe ich kein Interesse.”
Ich darf daran erinnern, dass Sie es waren, ysnp, der als Erstes Verständnis für Kommentare äußerte, die von anderen (nicht von mir) als “Hasskommentare” bezeichnet wurden, bevor die missis. und Palim aus ihren Verstecken hervorgekrochen kamen und ebenfalls schadenfroh Beifall klatschten. Deshalb geht Ihre “moralische Entrüstung” doch reichlich ins Leere und wirkt genauso selbstgerecht und eigennützig wie Ihre Argumentation für A 13 (weil Sie davon einen Vorteil haben).
Ich wusste, dass der Tag kommt, an dem ich Sie darauf verweisen werde. 😉