Hat Schulministerin Gebauer gekungelt? Opposition fordert Aufklärung

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DÜSSELDORF. Hat das FDP-geführte Schulministerium einen Auftrag an eine parteinahe Unternehmerin vergeben, obwohl sie ihn hätte ausschreiben müssen? Das Ministerium bestreitet die Ausschreibepflicht. Kein anderes Unternehmen hätte die Leistung erbringen können.

Schulministerin Yvonne Gebauer möchte dem Wunsch nach regelmäü9gen Pfingstferien für NRW Rechnung tragen. Foto: Harald Krichel / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Schulministerin Yvonne Gebauer soll Rechenschaft ablegen. Foto: Harald Krichel / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Die Opposition fordert von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Aufklärung über Vorwürfe, einen Auftrag ohne Ausschreibung an eine parteinahe Unternehmerin vergeben zu haben. Nach einem Bericht der WAZ vom Freitag wusste das Ministerium laut einem internen Vermerk bereits im Oktober 2018, dass der Schwellenwert von 750.000 Euro für eine EU-weite Ausschreibungspflicht «als erreicht bzw. überschritten» betrachtet werden müsse. Auch wenn die Kosten für das Projekt «Mobile Digitalwerkstatt» mit 600.000 Euro im ersten Vertragsjahr zunächst niedriger lägen, sei die Möglichkeit einer späteren Leistungserweiterung zu beachten.

Als mobiles Klassenzimmer durchs Land getourt

Gebauer hatte jedoch noch im März im Schulausschuss des Landtages erklärt, dass das Auftragsvolumen von 600.000 Euro keine Ausschreibungspflicht ausgelöst habe. Dies sei erst bei einer Verlängerung des Leistungsvertrags erforderlich. Der Auftrag für den «Digital-Truck», der als mobiles Klassenzimmer durchs Land tourt, war laut Medien an eine Parteispenderin der FDP gegangen. Wie die WAZ berichtet, ist Geschäftsführerin der Firma Verena Pausder, die dem Wirtschaftsforum der FDP angehört. Laut Bundestagsdrucksache 18/13502 hat Pausder der FDP am 10. August 2017 eine Spende über 50.100 Euro überwiesen, die ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Das Schulministerium betonte am Freitag in einer Stellungnahme seine Position, wonach eine förmliche europaweite Ausschreibung nicht erforderlich war. Es habe keinen Anbieter mit einem vergleichbaren Leistungsspektrum gegeben, hieß es. Damit sei die Leistung zum damaligen Zeitpunkt lediglich durch das Unternehmen Haba Digital erbracht werden können. Eine Ausschreibung sei daher vergaberechtlich nicht angezeigt und mangels bestehenden Bietermarktes auch ohne Aussicht auf Erfolg gewesen.

Laut Ministerium gab es in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren Aufträge an Unternehmen der Haba-Gruppe. Auch sei keine der im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen worden.

Grüne und SPD wollen das Thema nun beim Schulausschuss am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung setzen. In der Sitzung solle Gebauer «diese ungeheuerlichen Verdachtsmomente» ausräumen, forderte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott. Auch die Grünen verlangen Aufklärung. «Wir wollen wissen, wer im Ministerium zu welchem Zeitpunkt entschieden hat, sich über die rechtliche Einordnung bei der Auftragsvergabe hinwegzusetzen», erklärte die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer. dpa

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