Darf Höcke jemals wieder als Geschichtslehrer arbeiten? Pistorius will Beamte entlassen, die dem völkischen „Flügel“ angehören

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HANNOVER. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) möchte Beamte, die sich offen zum völkischen „Flügel“ der AfD bekennen, aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Dies gilt vor allem für den thüringischen AfD-Spitzenkandidaten und für seine Abgeordnetentätigkeit im Thüringer Landtag beurlaubten Geschichtslehrer Björn Höcke. „Dieser Mann darf nie wieder als Lehrer arbeiten“, sagte Pistorius der „Bild am Sonntag“.

Fordert – mit Blick auf den Holocaust – eine “erinnerungspolitische Wende um 180 Grad”, auch in Schulen: der AfD-Funktionär und frühere Lehrer Björn Höcke. Foto: Alexander Dalbert / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Ein wehrhaft-demokratischer Staat müsse ein rechtsstaatliches Verfahren einleiten, um Höcke den Beamtenstatus abzuerkennen, forderte der SPD-Politiker. Wer das Gedankengut des Flügels teile, widerspreche dem Bild, das das Grundgesetz von Richtern, Staatsanwälten, Lehrern, Polizisten und Finanzbeamten habe. „Wer sich offen zum Flügel bekennt, dem sollte der Beamtenstatus aberkannt werden“, unterstrich Pistorius. „Solche Leute haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“

Höcke, Geschichtslehrer von Beruf, hat immer wieder Kritik am Holocaust-Gedenken der Deutschen – und insbesondere der Schulen in Deutschland – geübt und eine „erinnnungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert. In den Schulen werde die deutsche Geschichte „mies und lächerlich“ gemacht. Das Holocaust-Mahnmal in Berlin nannte er ein „Denkmal der Schande“. Darüber hinaus verglich er die Bundesregierung mit dem Regime der DDR.

Höcke zurück im Landesdienst? „Auf keinen Fall unterrichten“

Bereits 2016 hatte es in Hessen, wo Höcke nach wie vor als Landesbeamter geführt wird – er war vor seiner Beurlaubung Lehrer an einer Gesamtschule in Bad Sooden-Allendorf – eine ähnliche Diskussion geben. „Sollte Herr Höcke jemals in den Landesdienst zurückkehren, kann er auf keinen Fall unterrichten“, sagt seinerzeit der damalige Chef der SPD im hessischen Landtag und zeitweilige kommissarische SPD-Vorsitzende, Thorsten Schäfer-Gümbel.

Auch die hessischen Grünen lehnten eine mögliche Rückkehr Höckes in den Schuldienst ab. „Kultusminister Lorz hat angekündigt, unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen alles dafür tun zu wollen, dass Herr Höcke keinen Unterricht an einer hessischen Schule mehr erteilen wird“, sagten die beiden Landesvorsitzenden, Kai Klose und Daniela Wagner. „Darin hat der Minister unsere volle Unterstützung. Niemand kann wollen, dass ein Lehrer Schüler unterrichtet, der die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung in Zweifel zieht.“ Die hessische FDP hielt laut Bericht auch ein Disziplinarverfahren gegen Höcke für denkbar, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.

Meidinger: Zweifel daran, dass Höcke eine Rückkehr verwehrt werden könnte

Der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, hatte allerdings zuvor Zweifel daran angemeldet, ob  Höcke eine etwaige Rückkehr an eine Schule des Landes verbaut werden könne. „Ich habe nicht die geringste Sympathie für die Ansichten von Herrn Höcke; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel“, sagte Meidinger. „Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass man hier einen rechtsstaatlich sauberen Weg gehen muss. Denn man muss zwei Dinge sehen: Die AfD ist noch keine verbotene verfassungsfeindliche Partei. Außerdem unterliegt Herr Höcke als Parlamentarier nicht dem Mäßigungsgebot, dem ein Beamter im Dienst unterliegt.“ Der Verbandsvorsitzende fügte hinzu, er würde es im Prinzip begrüßen, „wenn es eine Möglichkeit gäbe, dass Herr Höcke nicht mehr unterrichtet. Ich bin aber sehr skeptisch, ob das, was dazu vorliegt, juristisch ausreicht.“

Tatsächlich sind die Hürden, Lehrer aufgrund von politischen Aussagen aus dem Schuldienst zu entfernen, hoch. Unmöglich aber ist es nicht, wie der aktuelle Fall eines Berliner Grundschullehrers zeigt, der sich auf Youtube als „Volkslehrer“ mit rechtsradikalen Botschaften präsentierte (News4teachers berichtete). Die Berliner Bildungsverwaltung kündigte ihm fristlos – der Lehrer klagte gegen seine Entlassung. Vergebens. Das Arbeitsgericht wies die Klage zurück und fand in seiner Urteilsbegründung sehr deutliche Worte.

Grundschullehrer produzierte Propaganda gegen den Rechtsstaat

Der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Das sei für einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unangemessen und nicht tolerabel – auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Der Staat müsse sich gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, so betonte der Richter. „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.“ News4teachers / mit Material der dpa

Was der Verfassungsschutz zu Höcke und Co meint

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-„Flügel“ zum „Verdachtsfall“ erklärt. Zur Begründung heißt es:

„Hinsichtlich der Sammlungsbewegung der AfD ‚Der Flügel‘ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke liegen dem BfV stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt. Das durch den ‚Flügel‘ propagierte Politikkonzept ist primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ist zudem prägend für die Aussagen der ‚Flügel‘-Vertreter.

Gibt gerne den Einpeitscher: AfD-Funktionär Björn Höcke. Foto: Metropolico.org / flickr (CC BY-SA 2.0)
Gibt gerne den Einpeitscher: AfD-Funktionär Björn Höcke. Foto: Metropolico.org / flickr (CC BY-SA 2.0)

Der Fortbestand eines organisch-einheitlichen Volkes wird vom ‚Flügel‘ als höchster Wert angesehen. Der einzelne Deutsche wird nur als Träger des Deutschtums wertgeschätzt. ‚Kulturfremde‘ Nicht-Deutsche gelten als nicht integrierbar. Ihnen soll eine Bleibeperspektive konsequent verwehrt werden. Ziel des ‚Flügels‘ ist ein ethnisch homogenes Volk, welches keiner ‚Vermischung‘ ausgesetzt sein soll.

Dies wird durch flüchtlings- und muslimfeindliche Positionen untermauert. Die Staatsbürgerschaft von muslimischen Deutschen wird in Frage gestellt. Ihnen drohen bei konsequenter Umsetzung der ‚Flügel‘-Positionen Massenabschiebungen. Mittels einer aggressiven Wortwahl wird die von Migranten ausgehende Kriminalität krass überzeichnet. Befürworter einer liberalen Migrationspolitik werden zudem massiv entwürdigend beschimpft. Ihre politische Haltung wird etwa mit einer Geisteskrankheit gleichgesetzt.

‚Flügel‘-Vertreter wenden sich auch gegen das Demokratie- und das Rechtstaatsprinzip. Demokratische Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn diese zu einer Regierungsübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: ‚Danach kommt nur noch: Helm auf.‘

Einzelne Mitglieder des ‚Flügels‘ weisen nach Informationen des BfV zudem Bezüge zu bereits als extremistisch eingestuften Organisationen auf.“

Quelle: www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Lehrer denken sozialistisch“: AfD will die Schulen auf Parteilinie bringen – und erhöht dafür den Druck („Auge um Auge“)

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25 Kommentare
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xxx
4 Jahre zuvor

Solange ein Lehrer während seiner Arbeit seine politische Meinung Außen vor lässt, kann er nicht entlassen werden. Das gilt für jede Art von politischem Extremismus – sowohl den von rechts (zu dem die AfD selbst nicht gehört) als auch den von links.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

… was eindeutig falsch ist – siehe das zitierte Urteil gegen den „Volkslehrer“. Man kann als Staatsbediensteter eben nicht morgens brav seinen Dienst verrichten und abends das Internet mit seiner Hetze vollpesten. Sowas hat gottseidank langsam auch mal Konsequenzen.

Und dass die AfD nicht zum rechtsradikalen Spektrum gehören soll, ist angesichts des oben ebenfalls zitierten Verfassungsschutzbericht ja wohl ein Witz. Höcke kein Neonazi? Wer denn dann?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Falsch. Der berliner Lehrer war nicht (unkündbar) verbeamtet und rechtsextrem in der AfD ist allenfalls der „Flügel“. Führen eigentlich analoge Videos nur über attac u. ä. auch zu einer Kündigung?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Na, werden Sie langsam nervös, dass Ihr hier zigfach dokumentierter Rassismus und Ihre Hetze gegen die demokratischen Parteien auch mal zu Konsequenzen führt?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wieso hetze ich gegen demokratische Parteien? Dass ich von der Bildungspolitik der Grünen, SPD und Linken nicht viel halte, ist keine Hetze. Wie leider üblich kommen von Ihnen nur empörte Emotionen und keine Inhalte. Schade.

Wolfgang Bergmann
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ich halte überhaupt nichts von Herrn Höcke und befürworte auch die Beobachtung des AFD-Flügels durch den Verfassungsschutz.

Es ist aber doch interessant, dass plötzlich aus der Ecke, die jahrzehntelang (größtenteils zu Recht)) die Berufsverbotspraxis in Deutschland bekämpft hat und die ebenso lange die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert hat, jetzt ganz andere Töne zu hören sind.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Rechtlich ist der Radikalenerlass praktisch tot bzw. aufgehoben in allen oder den meisten Bundesländern. Der „Volkslehrer“ wäre allerdings auch als Beamter ein interessanter Fall, da dieser ja aktiv mit bewußt (nachweislich) falscher Propaganda gearbeitet hat und mit verurteilten Rechtsextremen im Netz posiert hat. Das hat den Arbeitsgeber sehr wohl zu interessieren, wenn er Lehrer ist (nicht, wenn er Finanzbeamter ist).

Bei Bernd Höcke ist das bisher anders. Der war erst unauffälliger Lehrer und nach der Beurlaubung Rassist.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Eine Wiedereinführung halte ich für unwahrscheinlich, weil er auch für Linksextremismus anzuwenden wäre. Davon haben wir in Politik und Journalismus derzeit sehr viel und am eigenen Ast sägen die nicht.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ja, schlimm, überall Kommunisten unterwegs – wie letzte Woche in Halle.

unverzagte
4 Jahre zuvor

armutszeugnis für die cdu, dass sie hier nicht ebensodeutlich farbe bekennt und entsprechende konsequenzen einfordert. ebenso erstaunlich, dass höcke nicht schon während seiner aktiven zeit als geschichtslehrer mit derart menschenfeindlichen bekenntnissen als untragbar aufgefallen ist.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Wieso ist letzteres erstaunlich? Es zeigt doch, dass Höcke sich im Beruf vollkommen korrekt verhalten hat. Mehr darf den Arbeitgeber nicht interessieren.

(Nein, daa ist keine Befürwortung seiner Haltung als Politiker.)

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Doch, es darf den Staat als Arbeitgeber (oder bei Beamten: als Dienstherr) durchaus interessieren, ob Sie in ihrer Freizeit daran mitwirken, Gewalt in der Gesellschaft zu schüren und genau diesen Staat zu destabilisieren. Sie verlieren ja auch ihren Beamtenstatus, wenn Sie wegen einer Straftat zu einem Jahr Gefängnis verurteilt werden, unabhängig davon, ob diese Straftat mit ihrem Dienst zu tun hatte oder nicht.

Als Landesbeamter von Nordrhein-Westfalen haben Sie folgenden Eid abgelegt: „Ich schwöre, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Bei „Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen“ wird’s schon schwierig, wenn man einen Großteil seiner Freizeit dafür aufwendet, öffentlich die bürgerlichen und staatstragenden Parteien und Politiker als „linken Mainstream“ zu schmähen und gegen gesellschaftliche Minderheiten zu hetzen. Bei „Gerechtigkeit gegen jedermann“ hört’s dann vollends auf.

Dass sich das natürlich nicht nur auf Ihre Arbeitszeit bezieht, ist ja wohl offensichtlich.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Hat Höcke das auch schon vor seiner politischen Aktivitäten getan?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn für Sie das Verfassen von Hetzschriften für die NPD unter Pseudonym und das Mitmarschieren auf Neonazi-Aufmärschen nicht unter „politische Aktivitäten“ fällt, dann nicht.

unverzagte
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

jemand, der sich primär als mensch nicht zu schade ist, brüllend zu verkünden, dass eine kritische distanzierung zu perfekt geplanten massenmorden als „mies“ gelten sollte, indem er das mindeste einer lebensnotwendigen erinnerungskultur an die shoah als „denkmal der schande“ unwürdigst degradiert, ist garantiert schon als „lehrer“ höchst verhaltensauffällig gewesen.

zitat „In den Schulen werde die deutsche Geschichte “mies und lächerlich” gemacht. Das Holocaust-Mahnmal in Berlin nannte er ein “Denkmal der Schande”.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Das hat Höcke als Hardliner der AfD gesagt, nicht als Lehrer. Dadurch ist er als Lehrer in Zukunft nicht mehr tragbar, ob man ihn dafür entlassen kann, weiß ich nicht.

unverzagte
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

diese „aussagen“ zu historischen schwerstverbrechen zeugen von einer unfassbar ignoranten geisteshaltung, die eine kritische aufarbeitung – nicht nur im geschichtsunterricht – absurd werden lässt.
„die vergangenheit ist nicht vorbei, sie ist nicht einmal vergangen“ (zitat von eines autoren, dessen namen mir leider entfallen ist). höchste zeit, dass alle höckes nicht zuletzt aus dem schuldienst entlassen werden, als menschenverachtende politiker sind sie ebenfalls untragbar.

A. S.
4 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Ist es denn kein Denkmal deutscher Schande?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Doch, aber das hat Höcke weder gesagt noch gemeint.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Davon gehe ich auch aus, @Bernd. Durch seine bewusste in zwei Richtungen interpretierbare Wortwahl hat er aber bewusst einen Skandal und damit kostenlose Werbung im Form von Empörung generiert. Die Presse ist drauf reingefallen und hat ihn nicht als Knallkopf ignoriert. Aber unabhängig davon hat er das nicht als Geschichtslehrer gesagt, sondern schon während seiner Beurlaubung.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Herr Höcke ist zum Beispiel noch während seiner aktiven Tätigkeit als Geschichtslehrer, was auf einem Video vom 13.2.2010 so festgehalten wurde, gemeinsam mit zwei Begleitern als lautstarker Demonstrant bei einer gemeinsamen Demonstration der NPD/Ostdeutsche Landmannschaft zum Gedenktag der Zerstörung Dresdens aktiv in Erscheinung getreten.
Das enttarnte Pseudonym Landolf Ladig hat zu dieser Zeit in der NPD-Zeitung mehrfach seine rassistische Gesinnung (Verwendung eines abwertenden Rassenbegriffs auf anderer Kulturen)zum Ausdruck gebracht und sein Nationalsozialistisches Gedankengut (Ethnozid) öffentlich vertreten.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Danke. Wenn das reicht, um ihn zu entlassen, dann soll er dafür entlassen werden. Gewisse Zweifel habe ich aber, weil auch Lehrer politisch im konservativen Flügel der CSU oder im sozialistischen Flügel der Linken tätig sein dürfen und sämtliche Verbotsverfahrenn für die NPD bislang gescheitert sind.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Der NPD wurde die Verfassungsfeindlichkeit von Seiten der Gerichte zuerkannt; ein Verbot wurde aber gegen diese gut erfasste Organisation nicht ausgesprochen, da diese Partei als politisch unbedeutend eingestuft wurde und die Überwachung damit wohl auch einfacher wird.
Herr Höcke ist damals wohlwissend, dass es sich um eine Demonstration von rechtsextremistischen Neonazis handelt, gemeinsam mit diesen lautstark als Teilnehmer aufgetreten, um für die gleiche Einstufung der Bombardierung Dresdens mit den Verbrechen des Nationalsozialismus, wie dem industriell organisierten und millionenfachen Mord an politischen Gegnern, Juden, Sinti, Roma, polnischen und anderen Zwangsarbeitern zu demonstrieren. Damit hat er sich schon damals als Geschichtslehrer eindeutig gegen eine korrekte Einordnung dieser Verbrechen und für eine Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus im geschichtlichen Kontext gestellt.
Eine derartige Person sollte nie mehr Schüler in Geschichte unterrichten dürfen !

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Im Fall von Bernd Höcke ist das ist doch weniger eine Rechtsfrage als eher eine recht praktische. Ich stelle mir vor, was da so an einer Schule abgeht, wenn er tatsächlich wieder als Lehrer noch dazu im Fach Geschichte unterrichten möchte. Das werden die Eltern nicht hinnehmen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

So sehe ich das auch. Wenn er tatsächlich unkündbar sein sollte, wird er wahrscheinlich ins Dezernat wegbefördert oder bei vollen Bezügen freigestellt.