GEW und VBE fordern gemeinsam zum Weltlehrertag: Lehrerberuf attraktiver machen – „A13 für alle“!

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BERLIN. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Politik mit Blick auf den „Weltlehrertag“ gemahnt, den Beruf attraktiver zu machen. Dafür müssten zum einen angemessene Gelingensbedingungen geschaffen werden, zum anderen müsse die Politik ihre Wertschätzung für die Arbeit der Lehrkräfte ausdrücken: „Nur so können wir mehr junge Menschen gewinnen, sich für diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe zu entscheiden, und damit den dramatischen Lehrkräftemangel an den Schulen bekämpfen!“ Der „Weltlehrertag“, der am 5. Oktober gefeiert wird, steht unter dem Motto „Junge Lehrkräfte: Die Zukunft der Profession“.

Lehrerinnen und Lehrer werden in vielen Bundesländern immer noch unterschiedlich bezahlt – nach GEW und VBE ein Unding. Foto: Shutterstock

„Junge Lehrerinnen und Lehrer sind wichtig, um Schule mit ihren Ideen und Kompetenzen weiterzuentwickeln“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Sie brauchten beim Einstieg in den Beruf Unterstützung erfahrener Lehrkräfte. Deshalb müssten die Rahmenbedingungen für die kollegiale Beratung und Zusammenarbeit verbessert werden. Tepe weiter: „Damit mehr gut ausgebildete junge Lehrkräfte an die Schulen kommen, müssen die Zahl der Studienplätze deutlich aufgestockt, das Studium reformiert, Abbrüche vermieden und viel mehr Referendariatsplätze bereitgestellt werden.“

Tepe und Beckmann sind sich einig, dass sich insbesondere an Grundschulen der Lehrkräftemangel weiter verschärfen werde, wenn die Länder nicht wirksam gegensteuern. Deshalb fordern sie: „Alle Bundesländer, die die Grundschullehrkräfte noch nicht nach A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) bezahlen, müssen sich ein Beispiel etwa an Berlin und Brandenburg nehmen und so schnell wie möglich nachziehen. Es braucht die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.“

Der VBE Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, kritisiert zudem, dass die Inhalte des Studiums nicht ausreichend auf die tatsächlichen Bedingungen vor Ort ausgerichtet sind: „Es kann nicht angehen, dass Lehrkräfte, die frisch aus dem Studium kommen, weder das Unterrichten mit digitalen Endgeräten beherrschen, noch ausreichend wissen, wie sie der steigenden Heterogenität in den Lerngruppen begegnen sollen. Deshalb brauchen wir dringend eine Idee, wie Praxis und Wissenschaft so miteinander vernetzt werden können, dass ein besserer Austausch stattfindet und Erkenntnisse aus beiden Welten entsprechend Eingang finden.“

Hintergrund: Der Weltlehrertag wird seit 1994 jährlich am 5. Oktober gefeiert. Die UNESCO, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Bildungsinternationale (BI) haben ihn ins Leben gerufen. Der 5. Oktober ist für die internationale Bildungsbewegung ein herausragendes Datum: 1964 haben UNESCO und ILO die „Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer“ angenommen. Damit war es zum ersten Mal gelungen, in einem internationalen Konsens den Status des Lehrberufs in der Gesellschaft und die Verpflichtung der Politik zur Sicherung ausreichender Arbeits- und Lebensbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen festzuschreiben. News4teachers

A13 für alle Lehrer? Philologen provozieren weiter – sie legen mit der Mondforderung nach, erst einmal „den übrigen öffentlichen Dienst“ besserzustellen

 

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Zitat: „„Alle Bundesländer, die die Grundschullehrkräfte noch nicht nach A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) bezahlen, müssen sich ein Beispiel etwa an Berlin und Brandenburg nehmen und so schnell wie möglich nachziehen. Es braucht die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.““

Wobei wieder unterschlagen wird, dass A 13 in MeVo dem A 12 in BaWü entspricht (jeweils rund 3600,- Euro brutto Einstiegsgehalt, d.h., in BaWü haben sie mit A 12 schon längst, was sie sich in MeVo jetzt erst mit A 13 erkämpft haben.

Es geht also, und dann soll man das auch sagen, nicht um gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, sondern um gleiche Bezahlung INNERHALB eines Bundeslandes, aber nicht innerhalb Deutschlands für gleichwertige Arbeit! Oder ist die Arbeit eines Lehrers in BaWü jetzt doch wieder „gleichwertiger“ als die Arbeit eines Lehrers in MeVo? (abgelegene ländliche Regionen mit geringeren Mietkosten etc. hat BaWü auch!)

Peter
4 Jahre zuvor

Zum Thema A13: Ich habe in Ba-Wü Folgendes mitbekommen:

GHS Lehrkräfte (A12) nahmen an einer Fortbildung teil, um danach nach A13 besoldet zu werden.
Das Mysteriöse war: GHS Lehrer die an Gemeinschaftsschulen arbeiten, diese neue Schulart 6 Jahre lang
aufgebaut hatten, nach allen 3 Niveaus G, M und E unterrichten (Haupt-, Realschule und Gymnasium) und alle Klassenarbeiten auf 3 Niveaus erstellt haben, wurden gegenüber GHS Lehrern an Realschulen benachteiligt.

1) Sie mussten 2 Module mehr besuchen und am Ende nochmals eine Prüfung (Lehrprobe!!) ablegen.
Lehrer an Realschulen nicht.
2) Der Knüller: Am Ende gab es für alle GHS Lehrer an Realschulen eine Stellenhebung nach A13 und für keinen an der Gemeinschaftsschule ???

Für mich der absolute Wahnsinn so mit Lehrern umzugehen, die 6 Jahre lang die neue Schulart Gemeinschaftsschule aus dem Boden gestampft haben und täglich auf Gymnasialniveau unterrichten müssen.

Nichts gegen GHS Lehrer an Realschulen, aber die unterrichten doch „nur“ nach einem Niveau und nie das
Gymnasiale.

Das ist doch paradox. Oder kann mir das jemand erklären….

dickebank
4 Jahre zuvor

Wenn die Verbände die Forderung weiterhin falsch begründen, wird das nie etwas. Die Eingruppierung von Lehrkräften muss neu geregelt werden. Bis jetzt waren es vor allem die Beamten bzw. die im dbb organisierten Verbände, die daran kein Interesse hatten, da es in erster Linie die Angestellten /Tarifbeschäftigten betroffen hätte.

Durch die Angleichung der Regelstudienzeit aller lehramtsstudiengänge, sind die formalen Voraussetzungen für die notwendige Neuregelung der Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte durch die Landesregierungen geschaffen worden. Es müssen also nur das allgemeine Dienst- und Besoldungsrecht sowie die Eingruppierungsgrundsätze für den sonstigen öffentlichen Dienst zugrunde gelegt werden, um eine Veränderung herbei zuführen. MAster-Abolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind im Gegensatz zu den vormaligen Diplom-Absolventen ehemaliger Fachhochschulen potentielle Kandidaten für einen Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe II). Das ist eine der Folgen des „Bolognese-Prozesses“.

Wenn also der Tiefbauingenieur mit Masterabschluss einer Hochsule für angewandte Wissenschaften (vormals FH) ebenso wie sein Pendant mit Masterabschluss einer Technischen Universität bzw. Technischen Hochschule den Vorbereitungsdienst als Referendar und nicht als Anwärter antreten kann, dann muss das auch für Lehrkräfte gelten. Hinzu kommt, dass es – im Gegensatz zu den meisten anderen Studienfächern – überhaupt keine Beschäftigungsmöglichkeit für Lehramtsabsolventen mit Bachelor-Degree im öffentlichen Schuldienst gibt, obwohl doch der Bachelor der erste berufsqualifizierende Studienabschluss sein soll. – Komisch, nich(t)?

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor

Und ewig grüßt das Murmeltier………..

Reisinger850
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Bis sich Missstände zum positiven verändern und rechtmäßig gehandelt wird.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger850

…..und gähnende Langeweile breitet sich aus, wenn dieses ewige Thema wieder einmal neu aufbereitet wird.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Schon einmal gehört, dass steter Tropfen den Stein höhle?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und deshalb wurde die Forderung nach der 35-Stunden-Woche wohl fallen gelassen. 🙂 Ich wäre immer noch dafür.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die muss nicht eingefordert sondern von angestellten Lehrkräften eingeklagt werden. Angestellte lehrkräfte müssen nämlich im Gegensatz zu Angestellten des sonstigen ÖD die gleiche „Arbeitszeit“ verrichten wie die Beamten, ohne dass dies finanziell ausgeglichen wird.