Ein körperbehinderter Junge darf nicht zur Schulfeier – zurecht, sagt das Schulamt! Wie Bayern bei der Inklusion hinterherhinkt

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MÜNCHEN. Bayern liegt in Schülerleistungsvergleichen wie dem IQB-Bildungstrend stets mit vorne. Was dabei allerdings keine Rolle spielt, das ist der Stand der Inklusion – die Teilhabe von behinderten Schülern in den Regelschulen also. Aktuelle Studien wie der „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerks attestieren dem Freistaat, die Inklusion bislang weitgehend zu ignorieren – zehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Bundestag. Was das in der Praxis bedeutet, illustriert eine Posse, die aktuell in Bayern die Runde macht.

Welche Rechte haben behinderte Schüler in Deutschland? Das hängt sehr vom Bundesland ab. Fotomontage: pixabay

Der zwölfjährige Daniel (Name geändert) kam als Frühgeburt zur Welt. „Er kämpfte sich ins Leben“, so berichtet seine Mutter. Allerdings ist der Junge körperbehindert und benötigt eine Schulbegleitung, um die Grundschule besuchen zu können.

Als die erkrankt war – ausgerechnet am Nikolaus-Tag, als eine Schulfeier auf dem Programm stand – informierte die Mutter die Schulleitung, dass eine Freundin der Familie, die Daniel gut kennt, die Begleitung ausnahmsweise übernehmen würde. Das sollte möglich sein, denkt man. Zumal es nur um eine Schulfeier ging. Tatsächlich aber verwehrte die Schulleitung dem Jungen, seiner Begleiterin sowie seiner Mutter, die den Weg zur Schule mitgegangen war, den Einlass. „Die Schulleiterin meinte, sie genehmigt das nicht, weil sie kein erweitertes Führungszeugnis für die Vertretung habe“, so berichtet die Mutter. Der Streit eskalierte. Die Direktorin rief die Polizei – und die schickte den Jungen und die beiden Frauen nach Hause. Die Familie müsse keine Konsequenzen befürchten, weil der Junge seiner Schulpflicht nicht nachkomme, erklärten die Beamten noch absurderweise.

Ist der Fall exemplarisch, wie Bayern mit behinderten Schülern umgeht?

Die Posse schlägt Wellen. Die Regierung von Oberbayern stellte sich nämlich hinter die Schule. Die Behörde befand: Eine nicht ausgebildete Ersatzbegleitung sei „nicht praktikabel“. Für die Mutter – die sich und ihren Sohn immer wieder Widerständen seitens Schulverantwortlicher ausgesetzt sah – ist der Fall hingegen exemplarisch, wie in Bayern mit behinderten Schülern umgegangen wird. „Seit Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, dürfen die Eltern behinderter Kinder den Lernort frei wählen. Jedoch hat Bayern die bayerischen Schulgesetze nicht novelliert. Das hat dazu geführt, dass sich die inklusiven Lernbedingungen an den Regelschulen bis heute kaum verbessert haben“, so erklärt sie.

Tatsächlich gibt es in der ganzen, rund 25.000 Einwohner zählenden Stadt, in der der Fall spielt, bis heute keine einzige inklusive Grundschule, wie der „Merkur“ berichtet. Ein sonderpädagogisches Förderzentrum gibt es im Ort dagegen nach wie vor. Dorthin möchten die Eltern ihr Kind aber nicht schicken. „Wir lehnen das Sonderschulsystem in Bayern ab und wünschen eine wohnortnahe inklusive Bildung“, sagen sie. Sie möchten nicht, dass ihr Sohn in „Sonderwelten der Behinderteneinrichtungen, die eine Teilhabe unmöglich machen“, groß wird.

„Die Last der Inklusionwird auf die Lehrer abgewälzt“

Mittlerweile hat sich der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) eingeschaltet. „Die Inklusion, die 2011 in Bayern per Gesetz eingeführt wurde, funktioniert in der Realität bis heute nicht richtig“, sagt Hans-Peter Etter, der 26 Jahre lang die Rechtsabteilung des Verbands leitete, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. So sei versäumt worden, die Schulen entsprechend auszustatten und mehr Personal einzustellen. Weder sei die Barrierefreiheit verbessert worden, noch gebe es zusätzliche Pädagogen oder multiprofessionelle Teams. „Es gibt erheblichen Handlungsbedarf. Es geht nicht an, dass die ganze Last der Inklusion auf die Lehrkräfte abgewälzt wird und diese bei Problemen allein gelassen werden“, betont Etter gegenüber dem Blatt. Inklusion scheitere an der Realität.

Tatsächlich liegt Bayern in Sachen Inklusion gemessen an der Exklusionsquote, dem Anteil von Schülern an Förderschulen also, mit 4,8 Prozent (2017) im hinteren Drittel der Bundesländer. Nur die ostdeutschen Länder (außer Berlin) und Baden-Württemberg weisen eine höhere Exklusionsquote auf. Mehr noch: Entgegen dem Bundestrend und den Vorgaben der UN-Konvention ist die Exklusionsquote im Freistaat zwischen 2008 und 2017 sogar gestiegen, wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung vor gut einem Jahr ergab. Heißt: In Bayern gehen noch mehr Kinder auf eine Förderschule als vor Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Bundestag.

Wie aus dem aktuellen „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht, werden behinderte Schüler in Bayern gegenüber den meisten anderen Bundesländern doppelt eingeschränkt: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht – und dann besteht auch noch ein Ressourcenvorbehalt. Heißt: Ob ein behindertes Kind einen Platz an einer Regelschule bekommt, ist letztlich Willkür (News4teachers berichtete).

Der Verband wendet sich gegen Druck von Elternseite auf Lehrer

„Wir fordern schon seit langem mehr Personal, multiprofessionelle Teams und Schulassistenten für die Regelklassen, in denen Schüler mit einer Einschränkung unterrichtet werden“, sagt BLLV-Vertreter Etter der „Süddeutschen“ zufolge. Auch wenn die Lehrer willens seien, alle Kinder adäquat zu unterrichten, seien viele überfordert, zumal die Klassenstärken nicht reduziert würden.

Das Engagement von Daniels Mutter für die Inklusion begrüßt Hans-Peter Etter. Die Art und Weise, wie die 51-Jährige nach der Abweisung am Nikolaus-Tag gegen die Schulleitung vorgegangen ist, kritisiert er jedoch. „Hier entsteht der Eindruck, dass eine Mutter gegen die Schule arbeitet. Für Lehrer und die Direktorin ist das eine sehr schwierige und belastende Situation – zumal sie das Kultusministerium, den Anwalt und die Presse informiert hat“, sagt Etter. Wenn Eltern Druck machen, würden sich Lehrkräfte allgemein eher von den betreffenden Schülern distanzieren, um ja nichts falsch zu machen. Etter. „Die Beziehung leidet darunter.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

 

Inklusion in der Schule ist ein Menschenrecht – doch ob es gewährt wird, regeln die Länder nach Gutsherrenart

 

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xxx
4 Jahre zuvor

Erstens hat die Geschichte mit der Inklusionsproblematik in Bayern nicht viel zu tun. Der Junge ist körperlich behindert und darf mit einer entsprechenden Hilfe die örtliche Grundschule besuchen. Wenn das nicht inklusiv sein soll, was denn dann?

Zweitens wurde der Besuch der Nikolausfeier nicht abgelehnt, weil die Schule die Inklusion an sich ablehnt. Sie musste so handeln, weil sie schulfremde Personen nicht in Kontakt mit den anderen Kindern treten lassen kann. Wenn laut bayerischen Erlassen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis notwendig ist, dann muss man sich dem fügen. Das bayerische Parlament steht somit vor der Aufgabe, das zu besprechen.

Insgesamt bleibt von der Geschichte nüchtern betrachtet nicht viel übrig als eine Kombination unglücklicher Umstände auch aufgrund einer vollkommen verkorksten Inklusionsumsetzung.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein. Das ist Integration!
Das Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion nicht die Integration.
Integration ist nicht Inklusion.
Inklusion ist kein sonderpädagogischer, sondern als ein allgemeinpädagogischer Anspruch zu verstehen und ist somit laut UN-Behindertenrechtskonvention zwar ein Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen, verlangt aber qualitativ hochwertige Bildung für ALLE Schüler*innen, was nur durch eine konventionskonforme Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht werden kann. Die Begriffe Inklusion und Integration werden häufig zusammen verwendet. Doch Integration ist nicht bedeutungsgleich mit Inklusion und ist auch keine Vorstufe der Inklusion. Integration unterscheidet zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung und meint lediglich die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in eine ansonsten gleichbleibende, unveränderte Umgebung.

Inklusion geht von der Besonderheit und den Bedürfnissen eines jeden einzelnen Menschen aus und meint die Anpassung der Umgebung an dessen individuellen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Umgebung grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein muss, damit alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung oder chronischen Erkrankungen – ein Wahlrecht hinsichtlich der Art und Form der von ihnen benötigten Unterstützung haben.

Die Begründung, dass ein „Erweitertes Führungszeugnis“ benötigt wird, ist sachlich falsch. Die zum 1. Mai 2010 in Kraft getretene Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), wonach Personen, die im Kinder-/Jugendhilfebereich tätig sind, zwingend ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bezieht sich nur auf Personen, die (a) regelmäßige, dauerhafte Treffen mit einer festen Kindergruppe haben oder die (b) mehrmalig und unvorhersehbar die Einzelbetreuung eines bestimmten Kindes übernehmen. Die Regel heißt mehrmalig und unvorhersehbar, nicht mehrmalig oder unvorhersehbar. Die Ersatzkraft hätte also ohne Erweitertes Führungszeugnis die Vertretung am Nikolaustag übernehmen dürfen. Weitere Personenkreise, die Betreuungstätigkeiten im Rahmen von Ferienfreizeiten mit Übernachtung übernehmen oder regelmäßige, dauerhafte Tätigkeiten in einer Einrichtung erbringen, können wir hier außer Acht lassen. Es muss kein Erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden, wenn ein kurzzeitiges und zeitlich befristetes Projekt oder eine einzelne Aktion durchgeführt wird. Grob vereinfacht kann man sagen, dass eine Vorlagepflicht dann besteht, wenn die ehrenamtliche Betreuungsperson so lange in der Schule tätig ist, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Betreuerin entstehen kann, welches inner- oder außerhalb der Schule von der Betreuerin ausgenutzt werden könnte. Diese Kriterien trafen am 6.12. zweifelsfrei nicht zu.

Die Situation ist deswegen eskaliert, weil wir laut Antwalt eine schriftliche Bestätigung der Schulleitung benötigt hätten, um unser Kind wieder mit nach Hause nehmen zu dürfen, um der Schulpflicht nachzukommen. Diese Bestätigung wollte die Schulleitung uns jedoch nicht ausstellen. Warum wollte sie diese Bestätigung nicht ausstellen? Weil sie rechtswidrig ist, da auch Kinder mit Behinderungen in Deutschland eine Schulpflicht haben.

Die Lehrkräfte wissen es nicht besser, weil der Freistaat Bayern seit 10 Jahren kein inklusives Bildungssystem entwickelt hat und die Lehrkräfte in Stich lässt, obwohl sich Deutschland seit 2009 dazu verpflichtet hat, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Die Politik ist für das Versagen im Freistaat verantwortlich.

Karin
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Oft hilft der Elternbeirat bei einer Schulfeier.
Müssen die auch immer ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben?

Dohm Susann
4 Jahre zuvor

Richtigstellung!
Im Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.12.2019, in welchem seitens der Vertreter des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) zum Teil unzutreffende Vermutungen und Behauptungen geäußert wurden, nehmen wir im folgenden Leserbrief wie folgt Stellung:

https://www.deutscher-verband-inklusiver-schulentwicklung.com/sz-starnberg-leserbrief

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Dohm Susann

Vielleicht kurz etwas zum LehrplanPLUS, weil er im Brief erwähnt wurde:
Im Vergleich zum Lehrplan 2000 sind die Anforderungen nicht gestiegen, sondern anders fomuliert. Durch die kompetenzorientiere Formulierung wird nun eine gewisse Vermittlungsmethode beschrieben, was gewinnbringend für den Unterricht ist. Im Gegenteil: Die Anforderungen sind zumindest in D,M und E leicht gesunken, in Mathematik sind z.B. schwierige Themenbereiche herausgefallen.
Der Eindruck mag vielleicht bestehen – es ist allgemein bekannt, dass Starnberg ein gewisses exklusives Einzugsgebiet hat (z.B. sehr hohe Gymnasialanteile, bildungsinteressierte Eltern). Meine Vermutung: Vielleicht kommen da schon Kinder mit Voraussetzungen in die Schule, die woanders nicht so gegeben sind. Für Lehrer so oder so ein schwieriges Pflaster, weil in solchen Gebieten ein größerer Prozentteil von Eltern die Schule beeinflussen will.
Ist es eigentlich möglich, etwas zur Deeskalation beizutragen? Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes funktioniert nur, wenn das ein Miteinander wird. Gibt es da eine Chance?

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ ysnp: „in Mathematik sind z.B. schwierige Themenbereiche herausgefallen.“

Es interessiert mich, was denn herausgefallen ist.
Gerd Möller

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

Hier kurz, was mir spontan einfällt:

Größen:
keine 1 und 3 Stellen mehr hinter dem Komma, Kommazahlen also nur bei €, ct und m, cm
Wegfall von dm und hl
nur noch ganz wenige Bruchzahlen bei Hohlmaßen, keine Dezimalzahlen bei Hohlmaßen

schriftliche Rechenverfahren:
schriftliche Division nur noch durch einstellige Zahlen

Multiplikation Kopfrechnen:
kein großes 1×1 bzw. spielt eine untergeordnete Rolle und fließt in das halbschriftliche mit ein. Die halbschriftlichen Rechenverfahren in der Multiplikation und Division stehen zwar noch in den Büchern, sind aber nicht unbedingt zwingend.

Schwierige Textaufgaben, die früher üblich waren, findet man kaum noch durchgängig in den Büchern. Die könnten die Kinder von heute kaum noch lösen.

Allerdings findet man im Gegenzug in diesem Bereich leichter verständliche Aufgaben und welche, die man gut modellieren kann und besser in den Lebensbereich passen. Zudem werden für ein paar Knobelaufgaben wirklich gute Strategien angeboten (z.B. gehäuft das Tabellenrechnen als heuristisches Verfahren), womit diese ihren Schrecken verlieren und plötzlich leicht zu lösen sind.

Besser ist auch die Schulung des Zahlenblicks aufbereitet durch das Erkennen von Mustern und das bessere Erkennen von Zusammenhängen.

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Vielen Dank, ysnp.
Den Wegfall finde ich nicht dramatisch für den weiteren Lernfortgang.
Beste Grüße Gerd Möller

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ Gerd Möller
Ich auch nicht, ich empfinde vieles sogar als eine Optimierung, wobei von gewissen Textaufgaben auch schwerere angeboten werden sollten. Die fehlen mir ein bisschen.

ysnp
4 Jahre zuvor

Inklusive Schule in Bayern:
Egal, ob sich die Schule inklusiv nennt oder nicht, die inklusiven Kinder hat man so oder so. Wir haben, obwohl offiziell keine inklusive Schule, einige Kinder mit Schulbegleitung, dazu noch einige Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf in allen Richtungen haben (ohne Schulbegleitung) und natürlich die DAZ- Schüler. Der prozentuale Anteil von allen wird immer höher.
Im Gegenzug haben wir wenig Zusatzstunden um das zu stemmen. Durch den Lehrermangel an den Förderschulen, wurde jetzt auch noch der MSD abgezogen, der regelmäßig da war.
Wer das Profil „inklusive Schule“ beantragt, bekommt 20 Stunden mehr für die Förderung, egal wie groß die Schule ist. Das rentiert sich nur für kleine Schulen. Für eine große Schule mit 4-6 Klassen in einer Jahrgangsstufe (ich bin an einer solchen großen) ist das ein Minusgeschäft. Zum einen steht dann nur eine Stunde pro Woche für eine Klasse zur Verfügung, zum anderen bekommt man durch das Schulprofil noch mehr inklusive Kinder wie man so oder so schon hat, weil Eltern davon ausgehen, dass die Unterrichtung und Betreuung an einer inklusiven Schule professioneller wäre. Außerdem haben große Schulen immer große Klassen im Schnitt zwischen 24 und 29 Schüler. Zu allem gibt es in inklusiven Schulen on Top mehr Teamsitzungen in den multiprofessionellen Teams, eine weitere zusätzliche Arbeitsbelastung ohne Ausgleich.
Bei der Arbeitsbelastung, die wir an den Grundschulen so oder so haben, ist das etwas, was man sich nicht weiter bei den augenblicklichen Bedingungen an Belastung antun möchte.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das ist uns alles bekannt, da sich viele Betroffene an uns wenden. Wir betreuen ehrenamlich Familien aus ganz Deutschland seit fast 10 Jahren und die Situation wird immer schwieriger. Deshalb ist es wichtig dies offen anzusprechen, damit die Situation für die Kinder, die Lehrkräfte verbessert wird. Oder der Freistaat Bayern muß sich dazu entschießen und ein freies Wahlrecht für behinderte Kinder einführen, damit wir Eltern über Fernschulen den Kindern einen Abschluss ermöglichen können, wenn der Staat es nicht kann oder nicht möchte.

Dann fordern wir ein freies Wahlrecht. Aber so wie es bisher in Bayern gemacht wird und Eltern dazu gedrängt werden, behinderte Kinder in segregierende Einrichtungen unterzubringen, obwohl dies seit 2009 gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, oder Eltern bedrängt werden einen Notenschutz zu unterschreiben, damit keine Inklusion gelebt werden muß, kann es nicht länger bleiben.

Bereits im Jahr 2009 wurde der Kultusministerkonferenz über die Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.“ ein völkerrechtliches Gutachten vorgelegt, in welchem die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bildungsrecht, auch die des Freistaates Bayern, bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (nachfolgend kurz „UN-BRK“ genannt), präzise erörtert wurden. Dennoch ist in Bayern in den letzten 10 Jahren so gut wie nichts passiert.

Die UN-BRK verpflichtet den bayerischen Gesetzgeber im Bildungsrecht sowohl unmittelbar Individualrechte auf Zugang zu Schulen der Regelform und Bereitstellung „angemessener Vorkehrungen“ zu schaffen als auch in angemessener Zeit schrittweise die Staatenverpflichtung zum Aufbau eines vollständig inklusiven Bildungssystems umzusetzen. 10 Jahre darf man wohl als angemessene Zeit konstatieren. Das Ergebnis ist erbärmlich.

Gabriele Kölbl-Schuberth
4 Jahre zuvor

und der Schluss-Satz wie immer: aber die Mama macht den Eindruck gegen die Schule zu arbeiten? Und dass sich lehrer bei dem Druck durch Eltern eher zurückziehen… Hallo ?! Schulpflicht heisst also für Lehrer, wenn ihnen die Eltern mit Kritik kommen, dann werden Kinder vernachlässigt und die kommen damit durch? Ich glaub mein Schwein pfeifft!!!

Das Offensichtliche bleibt völlig unbesprochen: Lehrer und Direktorin arbeiten damit gegen (!) die betroffenen KINDER – ungeniert und unbehelligt!
Heisst: Behinderte Kinder haben keine Rechte und ihre Eltern auch nicht!

ysnp
4 Jahre zuvor

Über dieses Kind steht noch weiteres im Internet. Das Kind ist nicht nur körperbehindert; e ist zudem entwicklungsverzögert und hat gesundheitliche Schwierigkeiten.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/engagement-ein-weiter-weg-zur-inklusion-1.3872647
Wer hätte denn die Verantwortung übernommen, wenn das Kind ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem während der Zeit mit der Ersatzschulbegleitung bekommen hätte und das nicht richtig gelöst worden wäre? Ich hätte da selbst als Lehrkraft ein sehr ungutes Gefühl. Nicht dass so etwas letztendlich juristisch an der Lehrkraft bzw. der Schulleitung hängenbleibt.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Genau das ist doch der Punkt: Viele Schulen sind offenbar so unsicher im Umgang mit der Inklusion, dass sie – auf Kosten der Kinder – lieber alles abwehren, als sich möglicherweise irgendwie “Ärger” einzuhandeln. Was könnte nicht alles passieren… Behinderte Schülerinnen und Schüler werden in Bayern an Regelschulen noch immer behandelt wie Aliens.

Die Anlass ist natürlich klein und aus Sicht der Schule sogar nachvollziehbar. Der eigentliche Skandal ist die steigende Anteil von Förderschülerinnen und Förderschülern in Bayern – als hätte es die Behindertenrechtskonvention nie gegeben. Es wird offenbar Zeit, dass mal jemand den Freistaat verklagt.

Zur Aussage: “Egal, ob sich die Schule inklusiv nennt oder nicht, die inklusiven Kinder hat man so oder so.” Das ist irreführend. Die Zahl der Förderschüler steigt, weil die Anreize entsprechend gesetzt wurde. Der Förderstatus kann helfen, zusätzliche Ressourcen (Schulbegleiter) zu bekommen. Die Folge: Es gibt immer mehr Förderschüler. Und letztlich sind wohl nur die an Regelschulen, die dort früher auch gewesen wären. Nur eben mehr davon mit Förderstatus. Sonst müsste ja die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Sonderschulen sinken. Dort steigt sie in Bayern aber sogar, wie der Bericht oben aufzeigt.

Die Zusammenhänge sind in diesem Beitrag gut dargestellt: https://www.news4teachers.de/2019/06/etikettierungsschwemme-bei-der-inklusion-warum-es-in-deutschland-immer-mehr-schueler-mit-der-diagnose-foerderbedarf-gibt/

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna, würden Sie im Ernstfall haften wollen? Würden Sie während der Veranstaltung alle anderen Kinder ignorieren müssen wollen, weil das behinderte Kind Ihre volle Aufmerksamkeit erfordert? Übernehmen Sie die Verantwortung, wenn deshalb einem anderen Kind etwas passiert? Sie müssen davon ausgehen, dass die Dezernate im Zweifel die Lehrer alleine lassen, die Schulleitung mit Pech auch.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Hab‘ ich doch geschrieben: Aus Sicht der Schule sogar nachvollziehbar.

Mit normalem menschlichen Miteinander hat das allerdings nichts mehr zu tun. Die Mutter hat doch eine Begleiterin organisiert – was soll sie denn noch tun?

Stellen Sie sich mal einen Kindergeburtstag vor, bei dem der behinderte Freund des Geburtstagskindes an der Tür abgewiesen wird, weil die von dessen Eltern eigens aufgebotene Begleiterin keinen amtlichen „Qualifikationsnachweis“ für Kindergeburtstage hat. Absurd.

Ja, was da alles passieren kann… Was kann denn eigentlich passieren? Wohlgemerkt: Eine Erwachsene, die von den Eltern ausdrücklich zur Aufsicht bestellt wurde, sitzt die ganze Zeit neben dem Jungen. Da brauche ich schon sehr viel Fantasie, um mir ein Szenario ausdenken zu können, bei dem ich als Schulleitung Ärger bekomme.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Na ja, dann hätte ich gern einmal, dass man mir erklärt, wie ich mit einer Klassenstärke von 26 Schülern 1 Kind mit Schulbegleitung und 3 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf Lernen, 2 Kinder mit emotionaler Störung oder ADHS und 2 Kinder mit ADS, 3 Kinder, die kaum die deutsche Sprache beherrschen zusätzlich zu anderen, die ganz normale Schwierigkeiten haben inklusive mindestens eines hochbegabten Kindes mit höchstens einer Stunde pro Woche Doppelbesetzung oder keiner beschulen soll. Teilweise haben wir an unserer Schule diese Situation in Klassen schon. (Wir leben jetzt auch nicht in Starnberg, das als exklusives Einzugsgebiet bekannt ist.) Ab nächstem Schuljahr müssen wir mehr arbeiten, weil der Lehrermangel groß ist. Schon seit 20 Jahren ist die Personaldecke an den Mittelschulen dünn, seit etwa 3 Jahren wird es in den Grundschulen immer schlimmer. Und alles wir auf dem inzwischen knappen Personal abgeladen.
Wenn man Inklusion fordert, dann muss man sich auch darum kümmern, dass die Klassen kleiner werden und mehr Personal zur Verfügung steht. Das vorhandene Personal wird zur Zeit über die Grenzen hinweg belastet.
@Anna: Inklusive Kinder sind keine Aliens, doch es ist uns alle bewusst, dass sie eine zeitintensive Sonderbetreuung brauchen, vor allem wenn sie einen extra Lernstoff brauchen. Dafür ist die Lehrkraft verantwortlich, nicht die Schulbegleitung. Das körperliche/gesundheitliche Problem wird durch die Schulbegleitung betreut. Ebenso werden Schüler mit Down Syndrom durch eine Schulbegleitung begleitet. Die anderen Kinder, die „nur“ große Lernschwierigkeiten haben, haben keine Schulbegleitung.
In Förderschulen hat man kleine Lerngruppen, in den Schulen große Klassen, wo die Förderschüler dann noch im Unterricht auf irgendeine Weise mitkommen sollen bzw. Förderprogramme haben, die gar nicht dem entsprechen, was man gerade im Unterricht macht. Sonderbehandlungen gehen bei so großen Klassen nur bedingt, die Forderungen sind von den Rahmenbedingungen her auch beim besten Willen nicht umsetzbar. Hätten die Klassen eine Stärke von ca. 15 Schülern, dann würde ich da mehr Zukunft drin sehen. Dazu bräuchten wir aber mindestens das Doppelte an Lehrkräften.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Sie verwenden die Bedingungen als Argument gegen die Inklusion – als wären die Betroffenen schuld an den Bedingungen.

Spricht es auch gegen die Gleichberechtigung von Frauen, dass sie so vielen Männern Mühe bereitet? Oder ist es einfach Sache der Gesellschaft (und eben auch der Männer), für entsprechende Bedingungen zu sorgen?

Eben!

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Mit inklusiv hochwertiger Schulbildung und einem inklusiven Bildungssystem wäre das individuell für alle Kinder möglich. Italien hat seit über 30 Jahren keine Förderschulen mehr. Dafür müßten die Lehrer/Schulen allerdings den Dienstherren mitteilen, dass sie endlich der Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen möchten und die erforderlichen Strukturen entwickelt werden und die erforderlichen Maßnahmen vorgenommen werden.

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Dohm Susann

Und wie werden dann in Italien die Schüler beschult, die überfordert sind mit dem Erlernen der Kulturtechniken? Ich habe noch nirgends einen Artikel gefunden, der das ausführlich und konkret beschreibt. Haben sie nicht auch ein Recht auf Bildung? Erfahren sie in den Regelschulen Inklusion oder Integration? Ich habe schon gelesen, dass sie manchmal im Kindergarten bleiben oder in den unteren Schulklassen, bis die Schulpflicht vorbei ist, oder dass sie in sogenannte Kompetenzzentren abgeschoben werden.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die Zahl der Förderschüler steigt. Stimmt.
Es gibt Zahlen dazu, dass in manchen BL die Quote seit vielen Jahren weit höher liegt, in anderen geringer.

In Nds. steigt die Quote auch. Dabei gibt es für die Grundschule keine FöS Lernen mehr, FöS ESE gab es seit jeher kaum staatlicherseits, sondern häufig privat (wir suchen die SuS selbst aus!).
Für die Grundschulen gilt in diesem Bereich die Grundversorgung von 2 Std/Klasse/Woche, die wegen des Lehrkräftemangels nicht in den Schulen gewährt wird.

Obwohl in Niedersachsen die Ressourcen nicht von der Anzahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf abhängt, steigt auch hier die Quote.
Es ist so, dass das Überprüfungsverfahren gar nicht verändert wurde, außer, dass immer mehr Unterlagen beigebracht werden müssen.
Am Ende entscheidet nicht die Lehrkraft darüber, sondern die Landesschulbehörde stellt den Unterstützungsbedarf fest. Man _meldet_ die Kinder dafür ja nicht einfach an.

Und obwohl die Hürden immer höher sind, jedes Verfahren eine immense Mehrbelastung der Lehrkraft bedeutet und es keinerlei Vorteile hinsichtlich der Ressourcen gibt, steigt auch in Niedersachsen die Anzahl der Kinder, die Unterstützungsbedarf erhalten.
Die Ressourcenzuweisung bleibt aber gleich und es ist deutlich spürbar, dass ALLE daran beteiligten Ämter den Geldhahn noch weiter zudrehen möchten, obwohl es ohnehin schon mehr ums Sparen als um eine sinnvolle Eingliederung ging.

Der Einzelfall erscheint schlimm, vielleicht hätte man anders handeln können,
aber letztlich gibt es tagtäglich sehr viele „Einzelfälle“, die alle gemeinsam vor dem Problem stehen, dass Inklusion an den nicht zugestandenen Ressourcen scheitern muss.

Mannixs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Unsere Tochter hat eine Mehrfachbehinderung. Nachdem wir rechtlich dagegen vorgegangen sind sie aus einer Förderschule wieder heraus zu holen und der Sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben wurde waren wir dem Schulamt seitdem ein Dorn im Auge und siehe da auf der Grundschule lief zwei Jahre lang alles bestens. Jetzt nach zwei Jahren wird man von der Realschule weg geekelt man solle auf eine Erziehungshilfe oder geistig Behinderte Schule wechseln. Und das bei durchschnittlichen Schulnoten in allen Fächen bis auf Mathe 5x Note 1 in der Arbeiten. Bereits 8 Förderschulen kontaktiert alle zwar nett aber sie empfehlen ,dass dies nicht der Richtige Förderplatz wäre. Es gibt halt keine kleinen Klassen mit dem Schulstoff einer Realschule und dem sozialen Umgangsfeld eines Gymnasiums.
Stattdessen werden auffällig Schüler mit mehr auffälligen gemeinsam beschult.
Warum und weshalb derjenige auffällig ist interessiert unser Verwaltungssystem nicht.
6 Monate Wartezeit bis eine Schulbegleitung gestellt wird ist einfach zu lange. Klagen bringt nix, denn man bekommt zwar jemanden dann der sich im Bereich Autismus nicht klar kommt. Diagnosen werden angezweifelt. Dann wieder zwei Monate Tagesklinik wieder Unterrichtsstoff verpasst. Nach Klinikaufenthalt wieder die gleichen Diagnosen wie vorher. Schulbegleitung wo anders eingeteilt. 3 Wochen Schüler zu Hause arbeiten müssen durfte nicht zur Schule. Neue Schulbegleitung eine Katastrophe. Antwort Jugendamt es gibt keine qualifizierte Fachkräfte. 4 Bundesländer haben den Förderschwerpunkt Autismus die anderen teilen die Schüler auf. Wenn man Glück hat sind diese auch in Ihrem Umfeld gut aufgehoben bei uns ist dieses nicht so. Wenn wir hier in Südhessen nicht gebaut hätten wären wir das Bundesland allein schon für unsere Tochter gewechselt. 3 Seitiges Dokument verfasst indem ich das Schulamt anzeigen wollte bei Polizei jedoch meinten diese das ginge nicht.
Wie soll man denn sich wehren wenn Ämter und Verwaltungsbehörden zusammen arbeiten und sich auf ihren Vorschriften berufen. Mich interessiert nicht wer das Schulgesetz verfasst hat. Für mich steht das Bürgerliche Gesetzbuch an oberster stelle.
Nach jahrelangen Kampf Anwaltskosten, Zeit und Streß scheint Ruhe für uns und unsere Kinder einzukehren. unsere Große ist von der Schulpflicht befreit. Kein Stress mehr mit der Schule ,Schulamt ,Jugendamt , Sozialer Dienst und Diagnosebefunde.

Alles Super oder?

Tochter möchte eigentlich zu Schule darf aber nicht bzw. nicht gewünscht.
Keine Freunde.
So wie es aussieht wahrscheinlich auch keinen Schulabschluss.

Das einzig positive Sie fühlt sich wohl in unserem Umfeld.

Für mich ist die Debatte Inklusion eine Lachnummer.
In einem guten Schulischen Umfeld brauche ich wahrscheinlich nur 5-7 Personen.
Wenn diese gut miteinander arbeiten ist die Förderschule nicht schlecht bzw. klappt es auch in einer Regelschule.
Die Realität sind anders aus.
Viele beklagen sich über die Förderschulen bzw. die Eltern möchten ihre Schüler dort nicht unterrichten lassen aber was soll man machen , wenn die Schulämter diese dort abschieben um an Ihrer eigenen Struktur nichts ändern zu müssen.
Mir tut es Leid für die Schulleiter und Lehrer aus den Förderschulen die sich wirklich Mühe geben aber das System nicht ändern können.
In unserem Umfeld gibt es keine guten Förderschulen. Für die kurze Unterrichtszeit Singen und klatschen mit den rauen Umgangsformen der Schüler würde niemand sein Kind freiwillig dort hin geben.
Wie gesagt zwei Jahre Realschule bringt mehr als 5 Jahre Förderschule.
Vielleicht werden wir es mit einer Körperbehinderten Schule probieren nicht wegen der Schulbildung, nein weil da Menschen arbeiten die realisieren, dass der jenige eine Behinderung hat und so auch wahrgenommen wird.
Es soll nicht die passende Schule für den Schüler gefunden werden sondern die Schule für den Schüler passend gemacht werden war immer mein Leitspruch den ich immer wieder gelesen hatte.

Nach 7 Jahren habe ich aufgegeben gegen das System zu kämpfen.
Für uns steht Familie im Vordergrund.
Wenn ich irgend einmal Zeit habe um mich nicht um Dinge zu Kümmern die einem normalerweise zustehen würden würde ich vielleicht ein Buch schreiben aber nicht wie manche zuvor die den ganzen Staat in Verantwortung sehen sondern wie unsere Tochter von ihrer Sicht aus dieses befunden hat.
Das ist nämlich das was die meisten vergessen Recht haben Recht bekommen bringt nichts wenn der Schüler ein ganz anderes Empfinden hat.
Jugendamt sagt keine Fachkraft verfügbar.
Unsere Tochter sagt „keine Begleitung mag mich“
Schule sagt ohne Schulbegleitung geht es nicht.
Tochter sagt „ich werde mich besonders gut anstellen damit es auch ohne geht.“
Spätestens wenn Sie in der Schule ankommen würde hätte Sie vergessen was sie Versprochen hat.
Ich gebe allen den Rat seit für eure Kinder da.
Schaut, dass Sie in einem glücklichen und zufrieden Umfeld groß werden.
Seid behilflich bei der Partnerwahl
Unterkunft und Berufsauswahl.
Liegt nicht den Ämtern auf der Tasche denn das geht meistens nach hinten los.
Ausgaben die der Staat zahlen muss und man sich rechtfertigen muß obwohl diesem es zustünde. Man mit Personen zusammen arbeiten muß mit denen man einfach nicht möchte bzw. garnicht qualifiziert sind.

Gruß

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das körperbehinderte Kind hat einen IQ von 139 und ja es hat gesundheitliche Probleme.
Auch die Schulbegleitung ist eine Hilfskraft. Neuerdings werden sogar Quereinsteiger als Lehrer eingestellt. Die Aufsichtspflicht hat immer die Schule. Die Vertretung betreut unseren Sohn regelmäßig und mit Erfolg. Zusätzlich hatte ich mich als Mutter auch angeboten und sogar vorgeschlagen bei 3 Grad draußen vor der Tür zu warten, falls ein Notfall eintreten sollte.

Hätte die Schulleitung uns die Bestätigung ausgestellt, dass unser Sohn nicht zur Schule gehen darf, dann hätten wir natürlich nicht versucht die Schulpflicht einzuhalten. Da die Schulleitung diese Bestätigung nicht ausstellen wollte, war ich dazu verpflichtet unseren Sohn zur Schule zu bringen.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Dohm Susann

Das klingt alles irgendwie nach verhärteten Fronten.
Bei einem konstruktiven Umgang miteinander wäre das vermutlich anders verlaufen.

Warum hatten Sie Angst um die Schulpflichtsverletzung? Sie waren doch da und jeder hat es gesehen. Der Rest lag nicht mehr in Ihrer Verantwortung. Ein Bußgeldverfahren hätte man da gar nicht veranlassen können. Wenn ich ein Kind wegen Krankheit abholen lasse, ist das doch auch keine Schulpflichtsverletzung.

Wäre es rechtlich möglich gewesen, dass Sie statt die „Ersatzbegleitung“ an diesem Tag mitgehen, wenn Sie so oder so gewartet hätten? Bei uns gehen manchmal Eltern auf Ausflüge mit, wenn die Schulbegleitung ausfällt.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Nein verhärtete Fronten sind das nicht. Uns wurde mehrfach mitgeteilt, dass inklusive Schulbildung in Bayern politisch nicht gewollt ist und es existiert sogar ein Schreiben vom früheren Dienstherren an alle Schulleitungen, dass Inklusion in Bayern nicht gemacht wird. Aus diesem Grunde gibt es bisher nur die Einzelintegration mit Notenschutz. Wir wünschen die Inklusion.

Ich hatte natürlich auch angeboten, dass ich es für einen Tag übernehme, aber das ist in Bayern sogar verboten.

Wir haben in unserer Beratung ähnliche Fälle aus unserer Gegend, wo das Fernbleiben des Kindes gegen die Eltern verwendet wurde und diese nicht nachweisen konnten, dass sie das Kind zur Schule gebracht hatten. Aus diesem Grunde hat uns der Anwalt dazu geraten, eine schriftliche Bestätigung zu fordern.

Warum hat die Schulleitung diese nicht ausstellen wollen?
Weil es rechtswidrig ist.

Uta Steinhorst
3 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wie bei jedem anderen Kind den Notruf absetzen ! DAS FUNKTIONIERT GANZ SCHNELL !

Pälzer
4 Jahre zuvor

Als ich vor 5 Jahren in einem Übergangswohnheim für unbegleitete Flüchtlinge Deutsch- und Hausaufgabenhilfe leistete, musste ich auch ein erweitertes Führungszeugnis haben. Lehrer sein reicht nicht.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Das Verhalten der Schulleiterin macht mich fassungslos, ebenso wie die Äußerung des BLLV-Vertreters. Mein Fragen dazu:
1. Wieso setzt die Schulleiterin nicht ihren gesunden Menschenverstand ein?
2. Wie kann man sich ohne Not so einen Ärger ins Haus holen?

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es könnte sein, dass da im Vorfeld schon etwas war, warum man so reagiert hat. Zumindest kennt man Reaktionen von ähnlicher Art von Schulleitern, wenn die Sache vorher schon aus den Fugen geraten ist. Vielleicht war das ein Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, der dann zu solchen Reaktionen verleitet hat.
Sollte das aber rechtlich nur so möglich gewesen sein, dann hatte die Schulleitung von der Sache her keine Alternative.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Gesunder Menschenverstand kann eine gefährliche Sache sein, weil er im Zweifelsfall kein Argument vor Gericht ist, eine irgendwie geartete Vorschrift oder Versicherungsbestimmung – die man in der Regel nicht kennt – aber schon. Wir Lehrer stehen eh‘ meist mit einem Bein im Gefängnis; ich habe Verständnis, dass Schulleiter da auf Nummer Sicher gehen. Wer das missbilligt, möge die Gesetze so ändern, dass uns Lehrern beim Handeln nach „gesundem Menschenverstand“ nichts passieren kann.

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Bayern macht doch alles richtig. Es gibt weiterhin Sonderschulen, denn diese sind allgemeinbildend, wie die UN damals vorgeschrieben hat. Das nun einige Bundesländer Inklusion als Sparmodell verstehen und die teuren Sonderschulen abgeschafft hat, spricht eher gegen diese als gegen Bayern.

Leider wird dieser Fakt immer unzureichend dargestellt, aber wenn man eine Lüge 1000 mal erzählt, glauben es die Leute eben – egal ob es gelogen ist, oder nicht.

Ansonsten ist der einzige Skandal in dem Artikel die suggestive Überschrift. Die Schule hat richtig gehandelt, was will der / die Autor/in also Ausdrücken?

Anna
4 Jahre zuvor

Dass es zehn Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention allen Ernstes immer noch Leute (Lehrer) gibt, die Sonder(!)schulen als inklusive Einrichtungen verkaufen wollen, macht mich fassungslos. Wenn Sie ein Gefängnis „Haus Sonnenschein“ nennen, ist es immer noch ein Gefängnis.

Lesen Sie einfach mal die vom Bundestag ratifizierte Behindertenrechtskonvention. Darin heißt es wörtlich (Artikel 24): Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

Und weiter: Die Vertragsstaaten „gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“.

Eine Sonderschule, auf die behinderte und sozial auffällige Schülerinnen und Schüler zwangsweise verfrachtet werden (und die natürlich von keinen anderen Schülerinnen und Schülern besucht werden), ist nunmal nicht integrativ, da können Sie euphemistische Wortakrobatik treiben, wie Sie wollen.

Hier können Sie „die Lüge“ nachlesen: https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

In der heutigen Zeit dürfen halt diverse Dinge nicht mehr mit dem Namen angesprochen werden. Irgendwer könnte sich auf den Schlips getreten fühlen …

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn Sie nicht in der Lage sind zu kommunizieren, ohne jemandem „auf den Schlips zu treten“, könnte das durchaus auch an Ihnen liegen.

L.F.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich bin ganz ihrer Meinung…Ich frage mich wo ist das Problem an normalen Schulen mehr I -Klassen einzurichten, mit mehr Personal und weniger Schülern pro Klasse und Sonderschulen aus der Bildungslandschaft ganz zu entfernen. Wenn an einer Schule viel mehr behinderte/ Kinder wären und nicht 3-4 pro Schule, dann wäre auch die gesellschaftliche Akzeptanz viel besser.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  L.F.

Gilt Ihr Programm auch für Seh- und Hörbehinderungen?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Für rein körperlich behinderte Kinder ist die Inklusion auch kein Problem, vorausgesetzt die Träger sind zu den entsprechenden Umbauten in der Lage. Kinder, die dem Unterricht kognitiv oder psychisch nicht folgen können, sind mit der derzeitigen Inklusionspraxis nicht beschulbar.

Unverzagte
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Wollen Sie alle abschulen, die dem Unterricht psychisch nicht folgen können? Damit fördern Sie den Lehrermangel.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor

Ich weiß ja nicht welche UN-Behindertenrechtskonvention Sie gelesen haben, aber Ihre Version ist uns nicht bekannt.

INKLUSION – TEILHABE beginnt mit gleicher Bildung für ALLE !

Das Recht auf hochwertige individuelle und inklusive Bildung und die konventionskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24

Es ist die Aufgabe des Staates, jeden Menschen eine angemessene Bildung zu ermöglichen. Dieses Recht wird verletzt, wenn Menschen aufgrund ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder einer Behinderung in einem Bildungsystem schlechtere Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen haben als andere.

In Deutschland konnte die inklusive Schulentwicklung bisher kaum Fortschritte verzeichnen. Auch 10 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es bisher nur die Form der Integration von Kindern mit Behinderungen. Nur wenige Kinder können einen Abschluss erreichen.

In Bayern ist die inklusive Schulbildung politisch nicht gewünscht. Deshalb erhalten Eltern, Lehrer und Schulen bisher keine angemessene Unterstützung. Es findet sogar teilweise eine Verhinderung der Inklusion statt. Auch 10 Jahre nach der Unterzeichnung der
UN-Behindertenrechtskonvention, wurden die Gesetze in Bayern nicht novelliert. Kinder mit Behinderungen haben in Bayern keinen Rechtsanspruch auf inklusive Schulbildung. Deshalb können behinderte Kinder in Bayern weiterhin auf segregierende Förderschulen abgeschult werden, entweder in Form eines Notenschutzes oder mit der Unterstützung der Jugendämter.

Aussondernde Einrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten verhindern weitgehend eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und sind daher mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. In Sonder-/ Förderschulen und Werkstätten werden diese Menschen aber separiert. Weder Integration noch Inklusion können so gefördert werden.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat 2016 in seiner Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf inklusive Bildung erläutert, was die Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Systems konkret bedeutet. Dabei hat er erneut hervorgehoben, dass Staaten, die neben dem regulären Schulsystem ein Sonderschulsystem aufrechterhalten, ihre Verpflichtung nicht erfüllen.

Dass die trennende Doppelstruktur von allgemeiner Schule und Förderschule in Deutschland nicht UN-Behindertenrechtskonventionskonform ist, hatte der UN-Ausschuss bereits 2015 anlässlich der 1. Staatenprüfung Deutschlands deutlich gemacht. Um einen Schulabschluss für den 1. Arbeitsmarkt erreichen zu können, benötigen Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen eine hochwertige, individuelle und inklusive Schulbildung.

Nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderungen nicht weiter vom allgemeinen Bildungssystem aus-geschlossen werden. Vielmehr ist ihnen ein Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht an wohnortnahen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu gewähren.

Seither dürfen die Eltern behinderter Kinder den Lernort „frei“ wählen. Jedoch hat Bayern die bayerischen Schulgesetze bisher nicht angemessen novelliert. Das hat dazu geführt, dass sich in Bayern bis heute kein inklusives Bildungssystem entwickeln konnte und noch immer nur die Integration behinderter Schüler*innen versucht wird.

Menschen mit und ohne Behinderungen hatten deshalb mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 einen menschenrechtlichen Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule – schon vor der vollständigen Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.

Auch mehr als 10 Jahre nach Ratifizierung der Konvention ist die segregierte Beschulung von Kindern mit Behinderung an Förderschulen weiterhin stark vorherrschend, je nach Bundesland mehr oder weniger stark. Dies legt den Schluss nahe, dass im bildungspolitischen Bereich die UN-Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern bis dato praktisch nicht flächendeckend umgesetzt wurde, womöglich auch gänzlich unzureichend.

Die renommierte Bertelsmann Stiftung untersucht derzeit in der Studie:
„Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behinderten-rechtskonvention in den deutschen Bundesländern“ den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der schulischen Inklusion.

Das Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion nicht die Integration. Verbindlich sind nur die Sprachfassungen in den UN-Sprachen. Die seit 2011 vorliegende deutsche Übersetzung gehört nicht dazu, da sie gravierende Übersetzungsfehler enthält.

„Im Gegensatz zur Integration will die Inklusion nicht die Kinder den Bedingungen der Schule anpassen, sondern die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler ausrichten.“

Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention sind gleichzeitig verpflichtet, einzelne Elemente des Rechts – etwa auf den Zugang zu inklusiver Bildung – sofort einzulösen. Die Bildungsministerien müssen nachweisen und sicherstellen, dass alle bisherigen Mittel, in die Förderung und Entwicklung hochwertiger inklusiver Schulbildung investiert werde.

​Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention steht das Sonder- Förderschulsystem somit im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss macht deutlich, dass sich Staaten, die neben dem „regulären“ Schulsystem ein Sonder- Förderschulsystem weiter aufrechterhalten, in Widerspruch zur Verpfllichtung aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, da diese ein „hochwertiges inklusives Bildungssystems“ verlangt. Schüler die weiterhin zu einem Besuch der Sonder- Förderschule gezwungen werden, weil inklusive Schulplätze fehlen, könnten dadurch Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihnen dadurch die Teilhabe in der Gesellschaft verhindert wird und dadurch ein selbständiges Leben als Erwachsene verwehrt bleibt.

Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen in Bayern und inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen ( BayEUG Art. 30b )

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Dohm Susann

„Das Recht auf hochwertige individuelle und inklusive Bildung und die konventionskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24“

Wieso empfinden Sie die aktuelle Inklusionspraxis als hochwertiger im Vergleich zu den Förderschulen?
– Regelschule: Große Klassen, überwiegend Unterricht durch eine nicht dafür ausgebildete Lehrkraft, Spezialbetreuung nur wenige Stunden pro Woche und nicht unbedingt für den Förderschwerpunkt ausgebildete Förderschullehrkraft
– Förderschule: Sehr kleine Klassen, Unterricht ausschließlich durch eine für den Förderschwerpunkt ausgebildete Lehrkraft.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Weil wir von den Erfahrungen der Eltern wissen, die ihre Kinder in den Förderschulen haben. Ein Abschluss ist hier in Bayern nicht möglich. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Die Kinder der Partnerklassen (Außenklasse der Förderschule) und der Förderschulen in Bayern, bereiten die Kinder für die Werkstätten vor. Individueller Unterricht ist immer besser für jedes Kind.

Eine Förderschule hat nichts mit Inklusion zu tun. Sie verhindert die Integration und Inklusion sogar, weil dort die nichtbehinderten Kinder fehlen und weil die Kinder teilweise an weit entfernten Schulen gebracht werden müssen und daher keine Freundschaften am Wohnort entstehen könnne. Das behinderte Kind wächst am Wohnort wie ein Fremder auf. Daher beginnt die Inklusion mit einer Schule für alle am Wohnort. Die Kosten und die Fachkräfte müssen nur gut verteilt werden.

Wir wissen sogar, dass an manchen Tagen die Schulbegleitungen den Unterricht an der Förderschule leisten müssen, wenn die Lehrkraft erkrank ist und nicht jede Lehrerin an einer Förderschule in Bayern ist automatisch eine Sonderpädagogin.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Warum werden immer gute Bedingungen an Förderschulen mit besonders schlechten an Regelschulen verglichen?
Was ist leckerer, frisches Brot oder vergammelter Fisch?

An den Förderschulen gab es schon vor der Einführung der Inklusion keine guten Bedingungen, es waren keine Förderschullehrkräfte zu finden und die Klassen waren sehr groß. Ist das besser? Für wen?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ihre Einwände treffen den Nagel auf den Kopf.

g. h.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ist das nicht menschlich? Wenn ich etwas befürworte, stelle ich es in sachlich gutem Licht dar, wenn ich es ablehne, in schlechtem.
Und wenn ich es mir bequem machen will, greife ich einfach zur Moral und urteile mit „unanständig“, „herzlos“, „intolerant“, „rechtspopulistisch“, usw. oder im Gegenteil mit „tolerant“, „verständnisvoll“, „human“, „demokratisch“ usw.

Uta Steinhorst
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sehr bedeutsam, dass man sich mit seiner Meinung hinter einem xxx versteckt !!!!

Uta Steinhorst
1 Jahr zuvor
Antwortet  Palim

Von welchen Förderschulen sprechen Sie ?

Uta Steinhorst
4 Jahre zuvor

Sehr schlau, sich hinter der sueffisanten Bezeichnung zu verstecken! Zu feige, sich mit Namen zu melden?

Uta Steinhorst
4 Jahre zuvor

Seit wann schreibt ein Gynadiallehrer a. D. ein Verb gross? (ausdruecken)

L.F.
4 Jahre zuvor

Es ist schon absurd, dass die Eltern selbst sich um Inklusion ihrer Kinder kümmern müssen. Nicht die Schule, sondern die Eltern müssen z.b die Schulbegleitung beantragen. Und diese Mutter hat sogar für ihren behinderten Sohn Vertretung aus dem Freundeskreis organisiert und es ging nur um eine Feier und einen Tag! Von der hilfsbereiten Person für eine Schulfeier noch ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen und nicht an die Gefühle des Kindes zu denken, das auch schon so benachteiligt ist, ist von der Schulleitung menschlich und pädagogisch verwerflich. Und dann noch der Mutter vorzuwerfen, dass sie gegen die Schule arbeitet, ist der Hammer. Wir und noch weitere Familien haben mit einer bayerischen Grundschule und mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht, was Inklusion und Kooperation und Umfang mit Kindern und Eltern betrifft. Sie haben auch unverhältnismäßig, rigoros, willkürlich, unkooperativ und parteiisch gehandelt. Nur vor der Presse haben die Schulen Angst. Wir sind wegen unmöglicher Zustände in ein anderes Bundesland umgezogen und den Schritt bis heute nicht bereut. Alles klappt super!

omg
4 Jahre zuvor

Nun, es gibt das Beschwerdeverfahren bei der UN. Im letzten jahr hat sich ein Jurist verwundert geäußert, dass Spanien sich einem Beschwerdeverfahren stellen muss, nicht aber Bayern. Tja, die verbände, die sich beschweren drüften und könnten, machen das schlicht einfach nicht.

Cornelia
4 Jahre zuvor

Mich würde sehr interessieren, wie die Schulleiterin selbst dazu Stellung nimmt. Die Schule hat sich doch bisher äußerst kooperativ und inklusiv gezeigt, wie ich einigen Berichten entnehmen kann. Wieso kommt es dann plötzlich zu diesem Eklat? Auch mir kommt immer wieder der Gedanke, ob es eine Vorgeschichte gab, eine Entwicklung in eine ungute Richtung. Es ist schade, wenn gerade eine Schule, die sich doch im Hinblick auf die Inklusion und im Vergleich zu anderen Schulen in Bayern soweit aus dem Fenster gelehnt hat, in das Kreuzfeuer der Kritik gerät.
Außerdem halte ich 10 Jahre für eine extrem kurze Zeit , Inklusion für alle behinderten Menschen umzusetzen. Inwiefern werden dabei die vielen geistig schwer behinderten Menschen in den Blick genommen, von denen ein Teil nie lesen , schreiben und rechnen lernen können wird? Warum will man als Inklusionsbefürworter nicht sehen, dass es sehr viele behinderte Schüler gibt, die schon mit einer Klassengröße von 10 Kindern überfordert sind? Und von denen wiederum ein Teil trotzdem noch einen zusätzlichen Betreuer braucht?

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  Cornelia

Zehn Jahre fürs Nichtstun finde ich eine verdammt lange Zeit. Ich kann in Bayern keine Entwicklung erkennen, die in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht. Der Beitrag oben auch nicht.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Es stimmt nicht, dass sich 10 Jahre nichts getan hat. Das ist zu pauschal. Sonst hätten wir alle inklusiven Kinder in den Förderschulen.
Es gibt umgekehrt Eltern, die einen Förderschulplatz wollen – es ist freie Schulwahl und manche wollen lieber die auf ihr Kind zugeschnittene Förderung in Kleingruppen, wie es an den Förderschulen eher möglich ist und die dann keinen Platz für ihr Kind bekommen. Wir haben freie Schulwahl. Es wird keiner gezwungen auf eine Förderschule zu gehen und auch nicht auf eine allgemeinbildende mit den größeren Klassen. Jeder kann es so machen, wie er das am besten für sein Kind sieht.
Es ist nur die Frage, wie sinnvoll es für manche Behinderungen von der Förderung her ist, bei Lehrermangel und großen Klassen mit vielen Problemfällen (bei großen Klassen sammeln sich unweigerlich mehr Problemfälle) sein Kind in einer „Regelschule“ unterzubringen.

Mannixs
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zum Thema freie Schuljahr möchte ich folgendes bzw. erlebtes hinzu fügen.
Wenn man am Randbereich von zwei oder 3 Bundesländer wohnt ist ein Länderübergreifender Schulwechsel so gut wie unmöglich obwohl man weiß , dass die Schule besser wäre wird man immer wieder auf das für sich zuständige Schulamt belehrt.
Selbst Privatschulen werden vom jeweiligen Bundesland mit bezuschußt also haben diese Schüler aus deren Bundesland Vorrang. Einzig Alleine wenn die Jugendhilfe oder Sozialhilfe die Kosten übernimmt sieht es anders aus.
Die meisten Förderschulen nehmen nur an , wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Ist dieser z.B. bei Autismus mit Begleiterscheinungen nicht dementsprechend vorhanden ist das reines Lotteriespiel.
Förderbedarf wäre Geistig, Lernen, sozial-emotional, Körperbehinderung, Erziehungshilfe

Wenn man bei den Förderschulen frägt ob eine Probebeschulung möglich wäre um zu sehen ob dieser Förderbedarf gerechtfertigt wäre bekommt man die Antworten, dass dies nicht möglich sei weil kein Förderbedarf dafür geeignet sei bzw. Laut Verwaltungsvorschriften im Schulgesetz steht, dass für die Aufnahme eine sonderpädagogische Stellungnahme vorliegen muss.
Ist diese erst einmal ausgestellt kann man diese als Eltern nicht widerrufen. Man wird zwar angehört aber es dauert Monate bzw. Jahre wieder diesen abzuerkennen.
Kurze Umfrage:
Ein Schüler der atypischer Autismus mit den Begleiterkrankungen ADHS und Tourette hat wo würde man diesen einordnen?
Eigentlich stört dieser Überall bzw. Ist unerwünscht.

Die Lösung für uns wäre kleine Klasse 5 Schüler. Eine Qualifizierte Lehrkraft der die Bildung von Realschule vermittelt.
Geregelte und organisierte Pausenzeiten. Ein ruhiges Umfeld auf dem Schulgelände.
Wir bräuchten noch nicht einmal eine Schulbegleitung dann die im Monat knapp 6000€ den Staat kostet.

Und da es so etwas in unserem Schulsystem nicht gibt oder geben würde wird dies ein ewiges Märchen bleiben.

Eine Web-Beschulung kam für uns nicht zur Sprache da wir denken dass die Schule immer noch einen Bildungsauftrag hat bzw. der Schüler mit anderen zusammen lernen und ausgesondert werden sollen.

Die Schulen denken mit gewissen Hilfestellungen z.B TEACCH und ein Faltblatt für Lehrer im Umgang mit Autisten reiche aus Inklusiv zu beschulen.
Lehrer die sich wirklich für ihren Schüler interessieren würden darüber ein Buch lesen oder sich im Internet informieren stattdessen werden genau diese Fehler im Schulsystem gemacht die man eigentlich vermeiden wollte und am Schluss dann gesagt bekommt wir wissen nicht warum dies oder jenes passiert ist.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Mannixs

„Lehrer die sich wirklich für ihren Schüler interessieren würden darüber ein Buch lesen oder sich im Internet informieren“

Aha.
Jede Lehrkraft liest, sagen wir EIN Buch oder EINEN TAG lang im Internet …
– über TEACCH … und natürlich das Faltblatt
– über Autismus
– über Hörgeschädigte
– über ADHS und ADS und Medikamentation oder auch nicht
– über Sprachschwierigkeiten
– über Lernschwierigkeiten
– über motorische Auffälligkeiten
– über Hochbegabung
– über Deutsch als Zweitsprache
– über Alphabetisierung und LRS
– über Dyskalkulie
– über Asthma, Herzkrankheiten, Diabetes, weitere chronische Krankheiten
– über Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc., ggf. auch über Esstörungen
– über psychische Störungen
– über geistige Beeinträchtigung

Und wenn die Lehrkraft das alles gelesen hat, ist sie nach wie vor verantwortlich für alles das, was in ihrem Unterrichtsraum geschieht und in der Regel allein mit der kompletten Klasse,
selbst wenn diese Lehrkraft zusätzlich zum Lesen der Fachbeiträge
– Unterstützungsbedarfe überprüfen lässt mit immensem Aufwand,
– Familien hilft, für ihr Kind eine Schulbegleitung zu beantragen,
– diverse Anträge für Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabe-Paket ausfüllt

Und obwohl sie allein ist mit diesen Kindern, ist sie täglich darum bemüht, für alle ihr anvertrauten Kinder stets Unterricht durchzuführen, der allen eine möglichst gute Beschulung bietet UNTER DEN GEGEBENEN UMSTÄNDEN.

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Mannixs

Nein, man muss nicht zu jedem Thema ein Fachbuch studieren. Aber das Mädchen braucht einen Schulabschluss! ADHS und Autismus u.a. sind ernstzunehmende Diagnosen, aber man hat sehr schlechte Karten damit. Schulisch gesehen sitzt man oft zwischen allen Stühlen. Wir haben bei einem unserer Kinder mit ähnlicher Diagnose (ADHS, Asthma, Lungenfunktion zeitweise 40Prozent) eine schlimme Odyssee erlebt, bis es seinen mittleren Bildungsabschluss machen konnte. Nicht einfach, weder für Lehrer noch für Eltern, auch nicht für das betroffene Kind selbst.

Dohm Susann
4 Jahre zuvor
Antwortet  Cornelia

Da Sie die Schule gut zu kennen scheinen, wissen Sie sicher, dass unser Kind das 1. behinderte Kind ist. Nach 10 Jahren eigentlich bedauerlich. Da es sich hier um ein körperbehindertes Kind mit einer höheren Begabung und einem IQ von 139 handelt, brauchen wir hier nicht die geistig behinderten Kinder zu einem Thema machen. Denn wenn eine Grundschule bereits bei einem körperbehinderten Kind zu diesen Mitteln greift, dann brauchen wir darüber nicht einmal nachdenken.

Sie schreiben hier von Inklusion. Bisher ist es an dieser Schule aber Einzelintegration. Das ist etwas ganz anderes. Wenn die Schule tatsächlich Inklusion leben würde, dann wäre dieser Vorfall am 06.12. nicht passiert und wir würden hier nicht unsere Kommentare schreiben.

Wenn der Freistaat das Recht auf Inklusion und die Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 nicht umsetzen möchte, dann soll er uns dies mitteilen. Dann wünschen wir Eltern von behinderten Kindern allerdings unser freies Wahlrecht. Das bedeutet unter Umständen, dass neue Lernorte entstehen müssen, wo Teilhabe möglich ist.

Dass die trennende Doppelstruktur von allgemeiner Schule und Förderschule in Deutschland nicht UN-Behindertenrechtskonventionskonform ist, hatte der UN-Ausschuss bereits 2015 anlässlich der 1. Staatenprüfung Deutschlands deutlich gemacht. Um einen Schulabschluss für den 1. Arbeitsmarkt erreichen zu können, benötigen Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen eine hochwertige, individuelle und inklusive Schulbildung.

Nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderungen nicht weiter vom allgemeinen Bildungssystem aus-geschlossen werden. Vielmehr ist ihnen ein Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht an wohnortnahen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu gewähren.

Menschen mit und ohne Behinderungen hatten deshalb mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 einen menschenrechtlichen Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule – schon vor der vollständigen Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.

Auch mehr als 10 Jahre nach Ratifizierung der Konvention ist die segregierte Beschulung von Kindern mit Behinderung an Förderschulen weiterhin stark vorherrschend, je nach Bundesland mehr oder weniger stark. Dies legt den Schluss nahe, dass im bildungspolitischen Bereich die UN-Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern bis dato praktisch nicht flächendeckend umgesetzt wurde, womöglich auch gänzlich unzureichend.

Das Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion nicht die Integration.

„Im Gegensatz zur Integration will die Inklusion nicht die Kinder den Bedingungen der Schule anpassen, sondern die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler ausrichten.“

Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention steht das Sonder- Förderschulsystem somit im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss macht deutlich, dass sich Staaten, die neben dem „regulären“ Schulsystem ein Sonder- Förderschulsystem weiter aufrechterhalten, in Widerspruch zur Verpfllichtung aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, da diese ein „hochwertiges inklusives Bildungssystems“ verlangt. Schüler die weiterhin zu einem Besuch der Sonder- Förderschule gezwungen werden, weil inklusive Schulplätze fehlen, könnten dadurch Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihnen dadurch die Teilhabe in der Gesellschaft verhindert wird und dadurch ein selbständiges Leben als Erwachsene verwehrt bleibt.

Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen in Bayern und inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen
( BayEUG Art. 30b )

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Dohm Susann

@Dohm Susann
Doch, Sie schreiben selbst von INKLUSION – TEILHABE …. für ALLE ! Sie schreiben auch: „……als auch in angemessener Zeit schrittweise die Staatenverpflichtung zum Aufbau eines vollständig inklusiven Bildungssystems umzusetzen. 10 Jahre darf man wohl als angemessene Zeit konstatieren.“ Deshalb , und wegen der ständigen Forderungen, dass Fördereinrichtungen ( Sonderschulen, Werkstätten etc.) als nicht inklusiv arbeitend so rasch wie möglich abgeschafft werden sollen, muss man sehr wohl die Frage stellen, wie man sich dann ganz konkret die Inklusion für Menschen mit geistiger Behinderung vorstellt.
Wie manche hier schreiben, ist in den vergangenen 10 Jahren, auch in Bayern, hinsichtlich Inklusion manches bewegt worden. Nicht immer lassen sich Integration und Inklusion ganz genau voneinander trennen. Integration enthält immer auch einen Teil Inklusion, denn es findet immer auch Anpassung an den Menschen mit Behinderung statt, und das ist gut so. Insofern kann man nicht sagen, was bisher passiert ist, ist keine Inklusion.

Xxx123
4 Jahre zuvor

Also ich selbst war erschrocken wo ich das gelesen habe.
Ich bin selbst Schulbegleiterin betreue selbst ein Kind mit Trisomie 21 jedoch in Hessen. Ich sag mal so ohne uns würden die Lehrer richtig Probleme haben.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Xxx123

Wir sind froh, dass es die Schulbegleitungen gibt und die gibt es nicht ohne Grund, denn die Aufgaben der Schulbegleitungen können Lehrer nicht auch noch übernehmen. Der Aufgabenbereich von Schulbegleitungen ist klar geregelt und abgegrenzt. An unserer bayerischen Grundschule gibt es übrigens auch ein Kind mit Trisomie21 mit Schulbegleitung.

Palim
4 Jahre zuvor

Letztlich reiben sich an der Schilderung und den Mutmaßungen zu einem Einzelfall alle auf und man sieht einmal mehr, wie umstritten die derzeitige Umsetzung von Inklusion ist. Das gilt für viele Bundesländer, obwohl die Umsetzung gar nicht überall auf gleiche Weise, in gleichem Maß und zu gleicher Zeit erfolgt.

Die Eltern sehen das Recht auf Inklusion für ihr Kind, die freie Schulwahl, und erwarten, dass eine Schule als staatliche Stelle diesem Recht nachkommt. Sie sind enttäuscht, wenn dies nicht geschieht, zumal sie das Recht auf ihrer Seite seite sehen und mit der freien Schulwahl eine angemessene Beschulung in jeglicher Schule erwarten.

Die Schule weiß um die Inklusion, erhält aber keinerlei/kaum Mittel, dieses Recht umsetzen zu können, dabei müssen neue Bestimmungen wie auch alte bedient werden, die ggf. gar nicht zusammenpassen, es gibt laufend neue Bestimmungen, neue Hürden und die Beschneidung oder Zurücknahme von Ressourcen oder Möglichkeiten.

Die Lehrkräfte erhalten viele zusätzliche Aufgaben, die sie zusätzlich zur bisherigen Arbeit erfüllen sollen, erhalten dafür jedoch keinen Ausgleich, keine Anerkennung und keine oder sehr wenig Unterstützung.

FörderschulkollegInnen sind selten an den Schulen vertreten, für manche Unterstützungsbedarfe gibt es auch keine mobilen Lösungen oder Beratungsangebote. Digitalisierung ist in diesem Bereich ein Fremdwort.
Somit können die stundenweise von Schule zu Schule reisenden Förderschullehrkräfte nur teilweise beraten, eine solide Förderung ist über diese Versorgung nicht möglich. Zudem muss die Förderung in einer inklusiven Klasse z.T. anders aufgestellt werden als in einer Förderschule.

Die Integrationshilfen müssen mühsam beantragt und bewilligt werden, da wird zunächst um die Befürwortung und später um jede Stunde gefeilscht. Die Hilfen kommen von außen und gehören nicht zur Schule, wodurch die Zusammenarbeit aller erschwert und eine Vertretungsregelung nur mühsam erreicht werden kann. Zeit/Anrechnung für gemeinsame Absprachen erhalten zumeist weder die I-Hilfen noch die Lehrkräfte.

Der gesamte Frust, der Ärger und die Konfrontationen liegen nicht daran, dass die I-Hilfen, Kinder, Eltern, Lehrkräfte oder Schulleitungen sich gegen die Inklusion stellen würden, sondern daran, dass die Inklusion nicht vernünftig ausgestattet, belgeitet und unterstützt wird. Das ist tatsächlich das Ärgerliche.

Das System selbst, die Schule und ihre Lehrkräfte, wird sich nur umstellen (können), wenn dazu die Möglichkeiten geschaffen werden. Diese liegen nicht in der Schule selbst, SONDERN BEI DER POLITIK, die Inklusion finanzieren und eine Umstellung unterstützen müsste,
– indem Schulen Anrechnungsstunden erhalten und es darüber Zeit für Gespräche, Konzepte etc. gibt, sodass man Wege zunächst einmal finden könnte,
– indem es eine Anrechung für Lehrkräfte gibt, die sich in neue Aufgabenbereiche und Themenfelder einarbeiten müssen, sodass sie SchülerInnen unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe im inklusiven Unterricht fördern können
– indem Zeiten zur Verfügung gestellt werden, die eine Zusammenarbeit im Team ermöglichen
– indem Zeiten zur Verfügung gestellt werden, die eine Zusammenarbeit mit den Eltern, Beratungen und Absprachen ermöglichen, sodass die intensivere Betreuung, die häufig notwendig ist, aufgefangen wird
– indem Schulen mit Personal ausgestattet werden, sodass Hilfen im Unterricht zur Verfügung stehen
– indem es klare Absprachen zwischen den Kostenträgern geben müsste und es eine Kontrollinstanz und/oder sehr klare Kriterien geben müsste, in welchem Maße Ressourcen bereitzustellen sind.

Ohne dies wird Inklusion auch in weiteren 10 oder 20 Jahren noch nicht besser umgesetzt sein.

Vielmehr schlägt der Ärger gerade den Schulen und Lehrkräften entgegen, die sich gekümmert haben,
belasten frustrierende Erfahrungen, das Scheitern inklusiver Maßnahmen, die Ausweglosigkeit mangels Beratung und Möglichkeiten Eltern, Schüler und Lehrkräfte.

Festzuhalten ist, dass eine gescheiterte Inklusion das SCHEITERN DER POLITIKER ist, nicht derer, die sich tagtäglich um ein Gelingen bemüht haben.

Uta Steinhorst
1 Jahr zuvor
Antwortet  Palim

Ich war lange Förderlehrerin sowie Beratungslehrerin und habe Schüler mit Förderbedarf ,die an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden; betreut bzw. deren LehrerInnen beraten. Es war eine interessante Zeit ,es gab unterschiedliche Herangehensweisen. Die LehrerInnen waren immer dankbar für Beobachtungen, Hinweise und Ratschläge meinerseits…

mississippi
4 Jahre zuvor

Heutzutage musst du als Lehrer/in halt eine Person mit seehr vielen Talenten sein. Wenn ich mir so normale heutige erste Klassen anschaue, sieht es folgendermaßen aus: Einigen Kindern muss man nebenbei erst einmal die früher übliche Schulreife angedeihen lassen, neben den emotional Gestörten sitzen die schon lesenden Kinder, die man sinnvoll beschäftigen muss. Dann gibt es Kinder, die langsamer arbeiten und ständig Unterstützung brauchen. Ach ja, es gibt eben auch Diabetiker, deren Blutzucker du in jeder Stunde messen musst (im Sportunterricht öfter). Wenn da etwas nicht stimmt, musst du schnell reagieren. Nein – medizinisch dafür ausgebildet sind wir nicht, es gibt eine kurze Einweisung der Eltern in das Notfallköfferchen. Und wenn etwas passiert, erscheinen wir hier bei den NEWS4TEACHERS und die Welt regt sich über uns auf.

Uta Steinhorst
1 Jahr zuvor
Antwortet  mississippi

Ganz so schlimm ist es nicht….