Vater zieht Eilantrag vor Gericht gegen Schulbeginn für Viertklässler zurück

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MAINZM. Dem Schulbeginn der Viertklässler an den Grundschulen in Rheinland-Pfalz zum kommenden Montag steht jetzt doch nichts mehr entgegen: Ein von einem Vater gestellter Eilantrag bei den Verwaltungsgerichten Mainz und Koblenz sei ohne Begründung wieder zurückgezogen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Gerichte müssen ich nun nicht mit den Öffnungen der Grundschulen beschäftigen. Foto: Shutterstock

Der Antragsteller habe sich vermutlich aus Unsicherheit über die genaue Zuständigkeit an beide Verwaltungsgerichte gewandt, hieß es. Der Eilantrag hatte für Wirbel gesorgt (News4teachers berichtete). Kein Wunder: In Hessen war der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am vergangenen Freitag dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt gefolgt. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt, hieß es.

Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf den Schulstart

Das Bildungsministerium in Mainz erklärte danach, die Regelung für die behutsame Öffnung der Schulen nach der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie sei in Rheinland-Pfalz anders als in Hessen. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte dem SWR gesagt, sie hoffe, dass der Eilantrag keinen Erfolg haben werde. Viele Schülerinnen und Schüler freuten sich, wenn sie am Montag wieder in die Schule gehen könnten. Dafür wurden detaillierte Hygiene-Bestimmungen vorgegeben. dpa

Gericht stoppt Schulstart für die Viertklässler am kommenden Montag

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