Zwei Viertklässler klagen dagegen, wieder in die Schule gehen zu müssen

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DÜSSELDORF. Frühestens ab 7. Mai sollen Viertklässler in NRW zurück in die Klassenräume. Zwei Schüler haben Klage eingereicht, weil sie eine Ungleichbehandlung in der Corona-Krise sehen. In Hessen hatte eine junge Klägerin Erfolg.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: pxhere

Zwei Schüler aus NRW haben Klagen gegen die geplante Rückkehr von Viertklässlern in die Grundschulen ab frühestens 7. Mai eingereicht. In den beiden Eilanträgen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster argumentieren die Viertklässler, es liege eine Ungleichbehandlung vor, wenn aktuell nur ihre Jahrgangsstufe zurück in die Schulen geholt werde, sagte eine OVG-Sprecherin auf Anfrage am Donnerstag. Beide Viertklässler wollen wegen der Corona-Krise nicht in der nächsten Woche in die Klassen zurückkehren.

Grundschulen öffnen in NRW frühestens ab dem 7. Mai

Ein Eilantrag sei von einem Jungen aus Arnsberg, der zweite von einer Schülerin aus Gladbeck eingereicht worden – beide am Mittwoch. Mit einer Entscheidung sei nicht in dieser Woche zu rechnen, sagte die OVG-Sprecherin. Wenn in Deutschland ein Kinderrecht verletzt wird, können Kinder vor den nationalen Gerichten bis hin zur höchsten Instanz – dem Bundesverfassungsgericht – klagen.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte am Dienstag eine Rückkehr von Viertklässlern in die Grundschulen frühestens ab dem 7. Mai angekündigt. Das Ministerium ist seit Mittwoch mit allen relevanten Akteuren im Gespräch, um die weitere schrittweise Rückkehr an die Schulen zu beraten und zu organisieren, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Diese Gespräche dauerten an, über die Ergebnisse werde das Ministerium frühzeitig informieren.

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Ab 4. Mai sollen die Schulen nach den bisher bekannten Plänen den nächsten Schritt unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes vorbereiten. Neben Viertklässlern sollen dann ab frühestens 7. Mai auch Schüler in den Präsenzunterricht zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen wollen. Das entspricht einem Konzept, auf das sich die Kultusminister der Länder am Dienstag in ihrer KMK-Vorlage geeinigt hatten.

In Hessen wurde der Schulstart für Viertklässler ausgesetzt

Laut OVG ist die Klage des Viertklässlers «vorausgreifend» eingereicht worden. Er gehe davon aus, dass er sogar schon am 4. Mai wieder in die Schule gehen müsse und es zuvor noch an diesem Wochenende dazu eine entsprechende Rechtsnorm der Landesregierung geben werde. Gegen diese richte sich der Eilantrag des Jungen. Die Schülerin klagt dagegen gegen eine Verordnung des Landes, die den «Bereich der Betreuungsstruktur» in Zeiten der Pandemie betreffe. Daraus ergebe sich die behauptete Ungleichbehandlung.

In Hessen war nach der erfolgreichen Klage einer Schülerin vor dem Verwaltungsgericht in Kassel der eigentlich für den vergangenen Montag geplante Schulstart für Viertklässler ausgesetzt worden (News4teachers berichtete hier ausführlich darüber). Auch hier hatte die Schülerin eine Ungleichbehandlung gesehen, wenn nur die vierten Klassen zurückgeholt würden, das den anderen Jahrgängen aber aus Gründen des Infektionsschutzes weiter untersagt bleibe. In Rheinland-Pfalz hatte ein Vater einen Eilantrag gegen die Öffnung der Grundschulen eingereicht – diesen aber dann ohne Begründung zurückgezogen (auch darüber berichtete News4teachers).

Die SPD-Landtagsfraktion in NRW geht davon aus, dass das Schulministerium ab Mitte Mai für alle Grundschuljahrgänge eine Rückkehr plant. Die SPD habe Hinweise darauf, dass das Ministerium – auch um einen juristischen Streit zu vermeiden – für jeden Jahrgang einen festen Wochentag anstrebe, sagte der schulpolitische Sprecher Jochen Ott. Es sei richtig, die Schüler nach vielen Wochen Zwangspause wieder in die Klassen zurückzubringen. Dazu brauche es aber klare Vorgaben statt «verstörend schlechter Kommunikation». News4teachers / mit Material der dpa

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