Quarantäne ausgesetzt – Verwaltungsgericht gibt Erstklässlerin Recht

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POTSDAM. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Quarantäne einer Erstklässlerin vorzeitig beendet. Das Gericht gab dem Eilantrag des Kindes gegen die Quarantäne-Anordnung des Potsdamer Gesundheitsamtes am Mittwoch statt, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte. Mit dem Beschluss durfte das Kind bereits am Donnerstag – und nicht wie zunächst vorgesehen am Freitag – die Potsdamer Grundschule besuchen. Die Stadt legte gegen die Entscheidung nach eigenen Angaben Beschwerde ein.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

In dem Hort «Sonnenschein» der Eisenhart-Grundschule in der Potsdamer Innenstadt, die das Kind besucht, wurde ein Betreuer positiv auf Sars-CoV-2 getestet. Da der Mann mit den Kindern über zwei Tage auch in geschlossenen Räumen Kontakt gehabt habe, ordnete das Gesundheitsamt für 68 Schüler verschiedener Klassenstufen Corona-Tests und die Quarantäne bis einschließlich Donnerstag (20. August) an. Zuvor hatten die «Potsdamer Neuesten Nachrichten» (Donnerstag) berichtet.

Dagegen legte das Kind, vertreten durch seinen Vater, zunächst Widerspruch und, als dieser zurückgewiesen worden ist, den Antrag bei Gericht ein – mit Erfolg. Die Stadt habe nicht ausreichend darlegen können, dass es einen engen Kontakt zwischen dem Kind und dem Erzieher gegeben hat. Da das Amt dennoch die Quarantäne anordnete, gehe es über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinaus, erklärte Gerichtssprecher Ruben Langer. Über den Fall muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. dpa

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