Prien erlässt zweiwöchige Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien

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KIEL. Bisher mussten Schüler in Schleswig-Holstein nur außerhalb des Klassenraums eine Maske tragen. Das ändert sich nach den Herbstferien. Dann gilt für Schüler ab der fünften Klasse zwei Wochen lang eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Maske auf – jetzt auch im Klassenzimmer! Foto: Shutterstock

Nach den Herbstferien müssen Schüler in Schleswig-Holstein ab der fünften Klasse zwei Wochen lang auch im Unterricht Masken tragen. So will Bildungsministerin Karin Prien (CDU) das Risiko einer Ausbreitung des neuartigen Coronavirus an den Schulen durch Reiserückkehrer eindämmen. «Das ist ein vertretbarer Weg aus Fürsorge für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler», sagte Prien.

Bei Lehrern gilt wie bisher auch: Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach den Herbstferien geht die Schule im Norden am 19. Oktober wieder los.

„Unsre Schulen sind bisher gut durch die Corona-Zeit gekommen“

«So können wir auch in Corona-Zeiten so viel Präsenzunterricht wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler anbieten», sagte Prien. Das aktuelle Infektionsgeschehen beeinflusse nur an wenigen Schulen den Unterrichtsbetrieb. «Das ist gut so und zeigt, dass unsere Hygieneregelungen funktionieren und die Schulen bisher gut durch die Corona-Zeit gekommen sind.»

Keine Maskenpflicht gilt jedoch während Prüfungen und mündlichen Vorträgen, bei denen der Mindestabstand eingehalten wird. Ausgenommen von der zweiwöchigen Maskenpflicht nach den Herbstferien sind zudem die Klassen eins bis vier. Für sie gilt die Maskenpflicht weiter nur auf den Gemeinflächen, nicht aber im Unterricht.

Alle 20 Minuten muss der Klassenraum gelüftet werden – auch während des Unterrichts

Bereits seit dem 24. August müssen Schüler und Lehrer in Schleswig-Holstein in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen, den sie bislang im Unterricht aber ablegen können. Die Maskenpflicht betrifft alle Personen, die das Schulgelände betreten, zum Beispiel auch Eltern. Die Regelung gilt für alle Schularten und alle Jahrgänge für das gesamte Schulgelände, auch für den Schulhof. Alle 20 Minuten und nach jeder Schulstunde ist in den Räumen Stoßlüften vorgesehen.

Für das sogenannte Lernen auf Distanz hat das Bildungsministerium eine Checkliste für Schulen erstellt. «Wenn die Schule nur für einen oder zwei Tage nicht im Präsenzunterricht stattfindet, weil zum Beispiel auf ein Testergebnis gewartet wird, dann lernen die Schülerinnen und Schüler selbstständig zu Hause mit ihren Aufgaben, wie sie es gewohnt sind», sagte Prien. Ab dem dritten Tag soll der Distanzlehrplan greifen. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Gericht verpflichtet Lehrer mit besonderem Corona-Risiko zum Präsenzunterricht – darunter eine Lungenkranke. Prien zeigt sich zufrieden

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3 Kommentare
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Mama51
3 Jahre zuvor

Dass das Wort „Fürsorge“ überhaupt im Wortschatz der Frau Prien vorhanden ist … Ich bin platt! Von jemandem, der Risiko – LK per Gerichtsbarkeit in den Prâsenzunterricht klagt, … Starker Tobak. Was da wohl wieder dahintersteckt? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Matty
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mama51

@ Mana51: Ich kann es mir vorstellen, warum:
Wenn man mit Maske auf eine infizierte Person trifft, ebenfalls mit Maske, und der Abstand ist eingehalten, ist man nur Kontaktpersonen Kategorie III. Es kann also alles weitergehen wie normal in der Schule. Man braucht dann auch nicht zum Test. Ach ja, den kann man demnächst ja zu Hause machen.

Eddie
3 Jahre zuvor

Mit solchen Bekanntmachungen zeigt sich immer wieder, dass die Kultusminister nur Marionetten der Eltern, Wirtschaft und Politik sind.
2 Wochen Maskenpflicht nach den Ferien sind ja schön und gut (wenn man schon nicht den Mut hat, sich für Fern- oder zumindest Hybridunterricht einzusetzen). Und danach… dann ist das Virus weg…nicht???
Es muss doch wohl möglich sein, den Schülern dauerhaft das Tragen einer Maske im Unterricht zuzumuten. Ich trage seit Beginn des Schuljahres eine FFP2-Maske und unterrichte teilweise 6 Stunden am Stück (natürlich tausche ich die Maske zwischenzeitlich aus). Fazit: Es ist gewöhnungsbedürftig, insbesondere als Brillenträger, aber es geht. Und das darf unseren lieben Schülern nebst Eltern nicht zugemutet werden, ohne dass es zu Geschrei, Gejammer und ggfs. zu Klagen kommt?
Dann: „Während der Prüfungen muss keine Maske getragen werden.“ Was soll das denn? Es zeigt sich hier einmal mehr, dass die jeweiligen Entscheidungsträger schon seit längerem nicht mehr an der Front stehen (oder es auch niemals getan haben). Gerade in Prüfungen, wo nicht geredet wird (werden darf) ist das Tragen eine Maske, insbesondere wenn es nur eine einfache OP-Maske ist, absolut problemlos.

Wenn man die größeren Schüler in den Fernunterricht schickt (das ist denen im Rahmen ihrer Eigenständigkeit überwiegend zuzumuten) dann hätten die übrigen Klassen im Schnitt jeweils zwei Räume zur Verfügung. Dann könnte man alle 15 Minuten in einen vorher gut belüfteten Nachbarraum wechseln, ohne dass es zu „Erfrierungen“ kommt und man hätte bei dem Lüftungsproblem zumindest einen Kompromiss gefunden, der zwar nicht optimal, aber deutlich weniger menschenverachtend ist als die albernen Vorschläger der Entscheidungsträger.