Schülerin klagt gegen Quarantäne: Immer gut gelüftet – vergeblich

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KARLSRUHE. Erfolglose Klage einer Schülerin gegen häusliche Quarantäne: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag einer Zwölftklässlerin eines Gymnasiums in Calw abgelehnt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Das Landratsamt hatte nach sechs Corona-Fällen in ihrer Jahrgangsstufe eine 14-tägige häusliche «Absonderung» für alle Zwölftklässler der Schule angeordnet. Dagegen wehrte sich die Schülerin. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag verwies sie darauf, dass sie sich nur bei einzelnen Kursen und in gut belüfteten Räumen gemeinsam mit Infizierten aufgehalten und keine «Face-to-Face»-Kontakte mit ihnen gehabt habe. Zudem sei sie zwischenzeitlich negativ auf das Coronavirus getestet worden.

Dem folgte das Gericht nicht. Wegen des rollierenden Kurssystems der Oberstufe komme es zu einer größeren Durchmischung unter den Schülern. Entscheidend sei hier, dass die Antragstellerin Schulstunden mit mindestens einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im selben Klassenraum gehabt habe. Auch ein negativer Corona-Test könne nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts als Momentaufnahme die Quarantänezeit nicht verkürzen (Beschluss vom 13.10.2020 – 8 K 4139/20).

Die Sache ist rechtskräftig. Eine Beschwerde der Antragstellerin wurde vom Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.10.2020 – 1 S 3196/20) zurückgewiesen. dpa

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Pälzer
3 Jahre zuvor

Nur um den Bericht verstehen zu können – ist die Faktenlage so richtig?
– alle 12.Klässler (letztes Schuljahr vor dem Abitur in BW?) müssen 14d in Quarantäne
– auch wenn sie negativ auf Corona getestet sind?

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

@Pälzer: Alle Zwölftklässler dieser Schule, da der Jahrgang in dieser Schule offenbar als eine Kohorte gilt und das Gesundheitsamt die gesamte Kohorte in Quarantäne versetzt hat – nach sechs Infektionsfällen in derselben Kohorte ja durchaus verständlich.
Ob das Gesundheitsamt dabei der Ansicht war, dass sich die Schüler untereinander hätten angesteckt haben können, oder nicht, geht aus dem Artikel zwar nicht direkt hervor, aber man kann ja mal überlegen, auf welchen Annahmen ein solches Vorgehen des Gesundheitsamtes wohl beruhen könnte…

Bei uns – anderes Bundesland – wurde ein jüngerer Jahrgang für fast zwei Wochen komplett in Quarantäne geschickt wegen eines einzigen laborbestätigten Coronafalles in der gesamten Kohorte – die Klassen dieses Jahrgangs hatten sich nur in der zweiten Fremdsprache, im Religionsunterricht und (mit Masken!) auf dem Schulhof gemischt.

Es scheint nach meinem Eindruck so zu sein, dass sich bei den Gesundheitsämtern als Folge fehlender allgemeiner Richtlinien ein durchaus unterschiedlicher Umgang mit Coronafällen in den Schulen herausgebildet hat.

Reichtlangsam
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

An unserer Schule sind Schüler *innen aus 2 Städten und Kollegen aus 6. Beim letzten bestätigten Coronafall war erst nicht klar, welches Gesundheitsamt zuständig ist und daraus resultierend wie lang eine Quarantäne ist und wenn sie genau betrifft. Zusätzlich sollte ein betroffener Lehrer nach Gesundheitsamt der Stadt, in der die Schule steht, arbeiten, sein Heimat – Gesundheitsamt hat ihn aber nicht aus dem Haus gelassen. Soviel zum Thema Einheitlichkeit…

Alla
3 Jahre zuvor

Man braucht 2 negative Tests im Abstand von 5 Tagen. Um aber die Labore nicht „über Gebühr “ zu belasten, verhängt man halt Quarantäne.

Lanayah
3 Jahre zuvor

Haben nicht auch schon Gerichte entschieden, dass die „Hygienemassnahmen“ in Schulen so gut sind, das sogar lungenkranke Lehrer dort ohne Ansteckungsgefahr arbeiten können. Hier wird nun Quarantäne verhängt, weil eine Ansteckung trotz Einhaltung der „Hygienemassnahmen“ möglich ist. Es wäre schön, wenn die Gerichte sich mal für eine Variante entscheiden könnten.

mama07
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Ob der selbe Richter im umgekehrten, von Ihnen beschriebenen, Fall das gleiche Urteil gesprochen hätte???
Bisher hat man ja tatsächlich nur gelesen, dass die vorgeschriebenen Hygiene Maßnahmen in Schulen ausreichen, um auch Risikopatienten unter den Lehrern und Schülern zu schützen.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

Und gestern zum Thema Impfung:
Eine Kommission soll entscheiden, wer als erstes geimpft werden soll… die mit dem höchsten Risiko: Ältere, medizinisches Personal – und Lehrer…

Ach, haben Lehrer etwa ein erhöhtes Risiko?
Doch nicht etwa, weil sie sich nahezu ungeschützt in Schulen aufhalten?
Oder womöglich, weil sie eh zu viel Urlaub haben und ständig in Risikogebiete reisen?
Das muss es sein: Mein Risikogebiet ist seit März mein Schreibtisch! Hohes Risiko für Systemzweifel und Depressionen!

Sollte ich unsere KM allesamt falsch verstanden haben?

Vielleicht soll Impfstoff gespart werden?
Vielleicht ist für Leopoldina, Ethikrat etc. ein Lehrer was anderes als für KM?
Vielleicht soll das derzeitige (Nicht-) Handeln in Schulen dazu führen, dass demnächst gar keine Lehrer mehr da sind, dass sich zufällig erweist, dass man Bildung auch prima zentral digital vermitteln und verwalten (lassen) kann und im Grunde gar keine Lehrer, keine Schulen, keine Hausmeister, keine Sekretärinnen, keine Putzfrauen, keine Kreide, kein Klopapier für Schüler… braucht?

DAS wär doch mal ein prima Sparprogramm für ganz Deutschland. Würde bestimmt einen guten Teil des Coronaaufwands für die Firmen wieder einspielen!

Lanayah
3 Jahre zuvor

Vielleicht trauen die dem Impfstoff noch nicht so richtig (ich tue es jedenfalls nicht), und darum sollen die risikobewährten Lehrer als erste ran. Da kann man dann auch gleich feststellen, ob er wirklich wirkt.

trotzki
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

oh oh oh, für solch eine ähnlich Aussage ist vor kurzen hier erst mehr oder weniger jemand in der Luft zerrissen worden.
Wobei das mit dem Impfstoff trauen ist ja so eine Sache. So schnell wieder entwickelt worden wird. Warten wir daoch mal ab, was da dann auf der Packungsbeilage steht, zu welchen Nebenwirkungen es kommen kann.

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  trotzki

Grundsätzlich bin ich ein Impfbefürworter, nur die Geschwindigkeit der Produktion unter Druck…. , und es ist ja auch schon gesagt worden, dass man die Sache bei der praktischen Anwendung weiter beobachten muss. Das sagt niemand über einen Grippe- oder Masernimpfstoff, wobei ich gerade letzteren wirklich wichtig finde.

Herbel
3 Jahre zuvor

Was will die Schülerin überhaupt allein in der Schule? Ihr ganzer Jahrgang und alle ihre Lehrer sind in Quarantäne und der Unterricht findet digital statt. Wenn der Antrag durchgegangen wäre, hätte sie sich dann allein mit dem PC ins Klassenzimmer gesetzt?

Lanayah
3 Jahre zuvor

Es gibt noch ein Leben ausserhalb der Schule.

Lanayah
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

@Herbel

Herbel
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Stimmt 🙂 Das vergesse ich manchmal, da sich mein ganzer Tag nur um den Corona-Irrsinn in der Schule dreht

Alla
3 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Danke @Lanayah
Ich bin immer wieder fassungslos, mit welcher Selbstverständlichkeit so viele Schüler und Lehrer in „Isolationshaft“ geschickt werden, nur weil das Testen zu teuer ist.
Und auch nur, weil sie ihrer Schulpflicht nachgekommen sind.
Der zweite Negativtest nach 5 Tagen würde für die meisten „Quarantäneopfer“ eine „vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung“ bedeuten.

Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

@Alla: „nur weil das Testen zu teuer ist“ – Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber direkt nach einer (möglichen) Ansteckung, also während der Inkubationszeit der Krankheit, kann die Infektion doch durch einen PCR-Test (noch) nicht nachgewiesen werden, oder?
Also ist eine Quarantäne für die maximale Dauer der möglichen Inkubationszeit sinnvoll (daher die vierzehntägige Dauer der Quarantäne).

Fünf Tage nach Exposition sind nach meiner Erinnerung nur ein Richtwert für einen Großteil der Ansteckungen – aber eben nicht für ALLE Ansteckungen.
(Daher stammt der Vorschlag einer „Kurzquarantäne“ von mindestens fünf, eher sieben Tagen Dauer für alle Beteiligten im Rahmen einer Strategieänderung für die Gesundheitsämter, die sich dann bei der Nachverfolgung auf mögliche Superspreading-Events fokussieren/ beschränken und dort für alle Beteiligten/ Anwesenden besagte Kurzquarantäne anordnen sollen – das ist ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, möglichst viele Folgeinfektionen zu unterbinden, und dem Wunsch, die wirtschaftlichen Schäden durch die Quarantäne möglichst zu minimieren).

Persönlich gehe ich davon aus, dass hier nicht monetäre Motive vorliegen, sondern dass die Zahl der verfügbaren PCR-Tests schlicht endlich ist und dass die Gesundheitsämter sich routinemäßig an die Empfehlungen des RKI halten, was den Einsatz von PCR-Tests angeht. Diese Orientierung an den Vorgaben – Entschuldigung, den Empfehlungen – des RKI unterscheidet die Gesundheitsämter definitiv von den Kultusministerien.

Bei uns wurde übrigens ein kompletter Jahrgang (!) – deutlich über hundert Schülerinnen und Schüler – am Ende der Quarantänezeit von nicht ganz zwei Wochen PCR-getestet. Die Teilnahme war freiwillig. Die Nichtteilnahme führte allerdings zu einer moderat verlängerten Quarantäne.