Klage gegen Testpflicht an Schulen erfolgreich – Bildungsbehörde reagiert sofort

6

HAMBURG. Nach der Rückkehr aus den Sommerferien sollen sich alle Schüler wieder regelmäßig auf das Coronavirus testen. Auch in Hamburg. Dagegen ist Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich, hat ein Gericht festgestellt. Die Schulbehörde will das aber nicht hinnehmen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

In einem Rechtsstreit um die Corona-Testpflicht an Schulen hat die Hamburger Schulbehörde eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Die Richter bestätigten in einem Beschluss vom 21. Juni die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den sogenannten Musterhygieneplan (Az. 1 B 114/21). Nach dieser Vorschrift müssen sich die Hamburger Schüler mindestens zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen, sofern sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen.

Die Eltern eines Grundschülers bestanden jedoch darauf, dass ihr Kind auch zu Hause einen Test machen könne. Mit ihrem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg (Az. 2 E 1710/21), doch die Schulbehörde legte Beschwerde ein. Nun wies das Oberverwaltungsgericht den Einspruch der Schulbehörde zurück. Dieser sei nach Ablauf der Frist eingegangen, stellten die Richter fest. Zudem gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe.

«Jeder, der Widerspruch gegen den Schnelltest erhebt, kann sich darauf (den Beschluss des OVG) berufen»

Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts erklärte, dass nun jeder betroffene Schüler der Testpflicht in der Schule widersprechen könne. «Jeder, der Widerspruch erhebt, kann sich darauf (den Beschluss des OVG) berufen», sagte der Sprecher. Die Testpflicht als solche hielten die Richter allerdings grundsätzlich für rechtmäßig.

Die Schulbehörde kündigte am Dienstag an, sie werde die Verordnung zum 8. Juli ändern. Im Musterhygieneplan werde die sofortige Vollziehbarkeit der Testpflicht angeordnet. Damit hätte ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr. Die in dem Plan vorgesehenen Regelungen dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit aller schulischen Beteiligten. «Gegenläufige Interessen einzelner Betroffener müssen angesichts der nach wie vor hohen Gefahren für Leib und Leben sowie angesichts des Interesses an der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs zurückstehen», soll es in der neuen Fassung heißen.

Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg mindestens zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative war ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Seit dem 10. Juni reicht auch das Ergebnis aus einem Schnelltestzentrum.

«Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass der Präsenzunterricht im kommenden Herbst erneut ausgesetzt wird»

Zurzeit sind Sommerferien und nur wenige Hamburger Schüler, die an den sogenannten Lernferien teilnehmen, sind von der Vorschrift betroffen. Der reguläre Unterricht beginnt wieder am 5. August. Die aktuelle Corona-Verordnung, auf der der Musterhygieneplan fußt, gilt bis zum 30. Juli. Die Schulbehörde hatte schon im Juni erklärt, dass die Testpflicht auch im neuen Schuljahr bestehen bleibt.

Die CDU-Opposition in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt den Kurs des Senats. «Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass der Präsenzunterricht an Hamburgs Schulen im kommenden Herbst erneut ausgesetzt wird», sagte die CDU-Schulexpertin Birgit Stöver am Dienstag. Statt der Schnelltests könnten vermehrt sogenannten Lolli- oder Gurgeltests genutzt werden, die per PCR ausgewertet werden könnten. «Zudem sollte die Testpflicht unbedingt auch auf Vorschulkinder ausgeweitet werden», sagte Stöver.

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, zweifelte unterdessen am Sinn von Massentests für Schüler. «Ich frage mich, wie wichtig es tatsächlich ist, jedes symptomlos infizierte Kind durch Testung zu entdecken», sagte Mertens der «Schwäbischen Zeitung» in Ravensburg. «Würde es möglicherweise reichen, jedes Kind mit Symptomen frühzeitig zu identifizieren und zu isolieren? Das mag zwar ketzerisch klingen, aber man sollte darüber nachdenken», meinte der Chef der Stiko. News4teachers / mit Material der dpa

Stiko-Präsident bezweifelt Sinn von Schüler-Coronatests – Lauterbach wirft ihm „unausgesprochene Strategie der Durchseuchung“ vor

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
mama51
3 Jahre zuvor

“Die Eltern eines Grundschülers bestanden jedoch darauf, dass ihr Kind auch zu Hause einen Test machen könne. Mit ihrem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Erfolg (Az. 2 E 1710/21), doch die Schulbehörde legte Beschwerde ein. Nun wies das Oberverwaltungsgericht den Einspruch der Schulbehörde zurück. Dieser sei nach Ablauf der Frist eingegangen, stellten die Richter fest. Zudem gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe.”

Grundgütiger Himmel,
was sind denn das immer nur für “Richter”, die -gefühlt pausenlos- irgendwelchen Eilanträgen stattgeben, die hirnrissiger nicht sein könnten? Haben die den Knall auch immer noch nicht gehört?
Als gäbe es nichts Schlimmeres auf der Welt, als ein bisschen “Maske zu tragen und/oder einen Nasenbohrertest” zu machen… Wegen jeder Banalität werden Verwaltungsgerichte “bemüht”…und auch alles mit Steuergeldern bezahlt! Grrrrr!

mama51
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama51

…und was ist so schlimm daran, den Test in der Schule zu machen? Dass man das nicht will, hat “schoo äh Gschmäckle” …

Teacheress
3 Jahre zuvor
Antwortet  mama51

@Mama: Die Richter*innen entscheiden auf der Grundlage dessen, was ihnen vorliegt. Und das war aus juristischer Sicht nicht wasserdicht formuliert, deshalb muss die Schulbehörde nachbessern: “ Im Musterhygieneplan werde die sofortige Vollziehbarkeit der Testpflicht angeordnet. Damit hätte ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr.“ Und Fristen muss auch die Schulbehörde wahren!
Mit schönen Feriengrüßen 🙂

Jan aus H
3 Jahre zuvor

“Das mag zwar ketzerisch klingen, aber man sollte darüber nachdenken», meinte der Chef der Stiko.”

Man sollte darüber nachdenken, den Chef der Stiko zu ersetzen. Er will sich angeblich keinem Druck aus der Politik beugen, aber hier macht er selbst Politik, und zwar als Durchseuchungsbefürworter. Es sollte mittlerweile bekannt sein, dass Infizierte ansteckend sind, BEVOR sie Symptome haben und dass es Infizierte gibt, die andere infizieren, ohne selbst Symptome zu haben. Ferner weiss man, dass Kinder nur sehr selten Symptome zeigen. Wenn man nur die noch testen, kann man das Testen von Kindern gleich ganz lassen – das Ergebnis ist das gleiche, nämlich eine (zu Beginn) unbemerkte Durchseuchung der Kinder.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Viel schlimmer ist meiner Meinung nach, dass sich der Chef der STIKO zu Impffragen äußern kann und darf, zu Tests sollte er den Mund halten. Da ist er ein Arzt unter vielen und nutzt seine exponierte Stellung aus, um Politik zu machen. Testen ist überhaupt nicht sein Fachgebiet.

darkpower
3 Jahre zuvor

In Niedersachsen wird grundsätzlich zu Hause getestet. Wer selbst das nicht will, kann seine Kinder von der Präsenzpflicht befreien lassen.