Trotz Festakt – GEW: Viele Fragen zur Lehrerverbeamtung immer noch offen

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BERLIN. Heute wurden die ersten rund 250 Lehrkräfte in Berlin verbeamtet – die GEW gratuliert. Und kritisiert: Sie wirft dem Senat vor, viele Fragen dazu noch nicht beantwortet zu haben. «Nach wie vor gibt es keine Klarheit darüber, nach welchen Kriterien die Verbeamtung der circa 20.000 angestellten Lehrkräfte erfolgen soll», erklärte GEW-Vorstandsmitglied Udo Mertens am Donnerstag. Auch sei nicht klar, wie die Nachteile für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden könnten oder wollten, ausgeglichen werden sollen.

Wer Beamter werden will, muss einen Amtseid leisten. Foto: Shutterstock

Die Bildungsverwaltung hatte angekündigt, bei einem Festakt am Donnerstagnachmittag die Ernennungsurkunden an neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer zu überreichen. Zum Start sollen rund 220 Pädagoginnen und Pädagogen verbeamtet werden. Berlin hatte die Lehrerverbeamtung 2004 abgeschafft und kehrt nun dazu zurück. Berlins GEW-Vorsitzende Martina Regulin kritisierte, es sei nicht die Zeit für öffentlichkeitswirksame Festakte, sondern für Fleißarbeit und politische Verantwortung. «Wir appellieren an den Berliner Senat und die Koalitionsfraktionen, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen.»

Die aktuelle Einstellungsrunde habe gezeigt, dass die Verfahren in der Senatsverwaltung und der Personalstelle verbessert und mit mehr zeitlichem Vorlauf geplant werden müssten. «Es knirschte an vielen Stellen», sagte Regulin – sogar im Vorfeld der Feierstunde. «Die Termine für die Amtsarztuntersuchung lagen mitunter so spät, dass die Verbeamtung nicht nahtlos am 7. Juli erfolgen kann. Die Kolleg*innen wurden erst vor einer Woche überhaupt informiert, dass sie heute persönlich ihre Ernennungsurkunde in Empfang nehmen müssen. Es war ein Kraftakt durchzusetzen, dass die Lehrkräfte, die schon lange vor der Entscheidung zur Verbeamtung ihren Urlaub gebucht hatten, die Ernennungsurkunde bereits vor dem 7. Juli erhalten konnten», so erklärte die GEW-Landeschefin.

Regulin: «Wir freuen uns, dass sich diese Kolleg*innen für den wunderbaren Beruf der Lehrkraft in Berlin entschieden haben. Die Berliner Schule erwartet sie händeringend! Die GEW hat in den vergangenen Wochen den Prozess der Einstellung und Verbeamtung intensiv begleitet. Wichtig war und ist uns vor allem, dass der Übergang vom Referendariat in das neue Dienst- oder Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung erfolgt und die neuen Kolleg*innen rechtzeitig ihre Bezüge und ihr Gehalt bekommen.»

„Berlin bildet zu wenig aus und die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen sind zu unattraktiv“

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten- und Angestelltenpolitik, stellte klar: «So sehr wir uns über die 250 neuen Kolleg*innen freuen – diese Zahl macht angesichts eines Einstellungsbedarfs von fast 3.000 Lehrkräften klar, wo die eigentlichen Ursachen des Lehrkräftemangels liegen: Berlin bildet zu wenig aus und die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen sind zu unattraktiv. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch: Wir brauchen dringend eine Ausbildungsoffensive, um mehr gut ausgebildete Lehrkräfte für Berlin zu gewinnen und wir brauchen einen Plan zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.“

Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten- und Angestelltenpolitik, weist erneut auf die vielen ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit der Verbeamtung hin: «Der Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, steht bis jetzt nur als vollmundiges Versprechen im Koalitionsvertrag. Auch über die versprochene Anhebung der Altersgrenze auf das 52. Lebensjahr scheint es im Senat nun doch keine Einigkeit zu geben.»

Regulin: «Wir appellieren an den Berliner Senat und die Koalitionsfraktionen, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen und die Spaltung in den Lehrerzimmern nicht durch neue Ungerechtigkeiten zu vergrößern.» News4teachers / mit Material der dpa

GEW rät Wahlsiegerin Giffey, auf Verbeamtung von Lehrern zu verzichten

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Friedenstaube
1 Jahr zuvor

Seinerzeit war von Frau Busse angekündigt worden, dass alle Berliner (angestellte) Lehrer im April (!!) ein Schreiben erhalten, das ihnen die Verbeamtung bei Erfüllung bestimmter Bedingungen in Aussicht stellt.

DAS IST BIS HEUTE NICHT GESCHEHEN und auch nicht in Sicht.

TV-L_Checker
1 Jahr zuvor
Antwortet  Friedenstaube

Bevor die Senatsverwaltung hier einen Schnellschuss macht, ist es sicher sinnvoll, die Angelegenheit gründlich zu überdenken, um keine Personengruppe substantiell zu benachteiligen und damit nachhaltig zu demotivieren. Haushaltspolitisch ausgewogen wäre es, auch denjenigen, die Angestellte bleiben wollen, oder zum Beispiel aus Altersgründen nicht mehr verbeamtet werden können, einen angemessenen Ausgleich zu gewähren, der die langfristigen Vorteile einer Verbeamtung zumindest ansatzweise ausgleicht.
Der TV-L bietet hierzu durchaus einen Ansatzpunkt, heißt es darin doch in Paragraph 16: „Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.“ Immerhin scheint man seitens der Senatsverwaltung nach einer Lösung für die angestellten Lehrer zu suchen, was ich – in vergleichbarer Situation – nicht jeder Regierung unterstellen würde.
Jetzt aber mal Hand aufs Herz: 180,- Euro brutto können das nicht sein, dieser Betrag ist von der Summe her einfach lächerlich. Damit hat die bürgerliche Regierung in Sachsen ihre angestellten Lehrer abgespeist. Eine Orientierung an der Endstufe bzw. der zuküngtig erreichbaren Endstufe gemäß dem TV-L hingegen erscheint absolut angemessen: Auf dieses Gehalt können dann zustätzlich bis zu 20 v.H. der Stufe 2 aufgeschlagen werden, völlig rechtskonform. Deshalb ist nicht einzusehen, warum jetzt – offenkundig – an einer Minderheit gespart werden soll, dass man jahrelang an einem System der angestellten Lehrerschaft festgehalten hat, das jetzt – quasi nachwirkend – noch einmal „entwertet“ werden soll.

Last edited 1 Jahr zuvor by TV-L_Checker
Friedenstaube
1 Jahr zuvor

Man konnte bereits lesen, dass die nun wieder verbeamteten neueingestellten Lehrer nicht gleich mit Erfahrungsstufe 5 eingestellt werden. Wie ist das dann bei denen? Erfahrungsstufe 1 oder 2 und wie viel Unterschied macht das dann finanziell aus (Vorteile durch Verbeamtung minus Zulage bis Erfahrungsstufe 5)? Das interessiert uns!

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Friedenstaube

Beispiel: Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, nicht verheiratet.
Das Einstiegsgehalt 2020 der Besoldungstabelle des Landes Berlin Erfahrungsstufe 2 A13 (das sollte eigtl. alle betroffenen haben oder schnell schaffen) beträgt 4451,23 Euro (mit Ballungsraumzulage). Im Vergleich bekommt der Angestellte 5850,88 Euro.
Das klingt ersmal viel, doch wenn man dann berücksichtigt, dass das Brutto deutlich niedriger ist, wird erstmal weniger Lohnsteuer gezahlt (ca. 120 Euro), es entfallen Rentenversicherung (ca. 530 Euro) Arbeitslosenversicherung (ca 70 Euro) und VBL (vom Netto ca 250 Euro)
Der Verbeamtete muss sich noch Krankenversichern. Da zahlt das Land Berlin seinen Beamten hälftig mit. Macht also 338 Euro Zusatzkosten.
Das Ergibt:
3154 Netto A13 Beamter Stufe 2 + Ballungsraumzulage
3392 Netto E13 Angestellter + Zulage auf Stufe 5 E13 + Ballungsraumzulage Berlin

Danach geht es dann realtiv schnell, das der Verbeamtete dann deutlich mehr hat.

In der Summe: Wenn Sie sicher sind, dass Sie Lehrer*in sein/bleiben wollen und Sie sind gesund, dann ab rein in die Verbeamtung, es kann eigentlich nichts besseres passieren.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

„Viele Fragen zur Lehrerverbeamtung immer noch offen“ – z.B. hat heute jemand die Dritte hohl und ich darf seinen 30x30cm Tischplatz benutzen in der Zeit? Und wie berechnet man einen Nachteilsausgleich von 10% Zeitzugabe bei einer KA, die 47,5 min. geht, wenn ich das vorher noch gar nicht weiß und der Raum anschließend sofort freizumachen ist? Und welche Verhaltensnote bekommt jemand, wenn mehrfach unentschuldigt gefehlt, aber ich weiß, dass nicht geschwänzt, nur Eltern sind zu „beschäftigt“ innerhalb Monaten nach 5x Erinnerung die Zettelchen mal hinzukritzeln: „Verhalten Eltern unbefriedigend, aber Kind gut“?

Stiefmütterchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Hä? Was hat das alles mit der Verbeamtung zu tun?

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stiefmütterchen

Das ist jetzt ganz schwierig frontal zu erklären. Vielleicht wäre eigenverantwortliches Lernen oder selbstentdeckendes Arbeiten der bessere Weg zur Antwort … weiß auch nicht recht.

Bingo_mein Lieblingsspiel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Vermutlich wäre die berechtige Kritik an den derzeit favorisierten, für das Unterschichtenklientel indessen faktisch oft ungeeigneten Unterrichtsmethoden, am institutionellen Scheitern im Umgang mit elterlichen „Totalausfällen“, an der fragwürdigen Entlastung von Kinder mit Nachteilsausgleich sowie dem meistens nicht funktionierenden (offiziell schöngeredeten) inklusiven Unterricht und den zunehmend beengten räumlichen Bedingungen – und NATÜRLICH die entsprechende Ursachenanalyse – an anderer Stelle vielleicht besser aufgehoben als unter diesem „Thread“? Wie könnte man Schule in Berlin besser machen, auch wenn Lehrer Angestellte sind, wäre – dafür – doch der vielleicht passendere „Thread“, finden Sie nicht?

Last edited 1 Jahr zuvor by Bingo_mein Lieblingsspiel
Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Korrekt 🙂
Aber Sie kennen mich doch.

Und ich habe tatsächlich zum Artikelthema geschrieben, nur manche interpretieren es nicht zum Artikelthema. Da kann ich aber nichts machen. Ich drück Ihnen mal ganz feste den grünen Daumen!

Realist
1 Jahr zuvor

Die Frage ist: Ist es klug, sich per Verbeamtung lebenslang an eine Stadt zu binden, die sich in gesellschaftlicher Auflösung befindet und selbst einfachste Dinge (man denke an die nicht korrekt durchgeführten Bundestagswahlen in einigen Teilen Berlins) nicht mehr hinbekommt? Kann man wirklich darauf hoffen, dass der Rest der Republik Berlin aufgrund des „Hauptstadtprivilegs“ immer weiter alimentiert? Der Test wird wohl diesen Winter kommen: Mehr als 70% der Berliner Haushalte sind von der Gasversorgung zur Wärmegewinnung abhängig: Wird es auf Kosten der anderen Bundesländer eine Bevorzugung Berlins bei der Gasversorgung geben, damit es in der Hauptstadt nicht zu Unruhen kommt? Und falls es zu dieser Bevorzugung kommt: Stößt man damit die anderen Bundesländer nicht vor den Kopf („Frieren für Berlin!“) und riskiert dort Unruhen? Spannende Zeiten kommen da auf uns zu. Jahre der Entscheidung sozusagen…

Nana_P.
1 Jahr zuvor

Eine Anhebung der Altersgrenze für die Verbeamtung auf 52 klingt haushaltpolitisch tatsächlich „gewagt“, andere würden sogar sagen: „wahnsinnig“, da das Konzept der Verbeamtung darauf abgestellt ist, während der aktiven Dienstzeit die Ausgaben für den Dienstherren gering zu halten (durch Verzicht auf Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, vergleichsweise geringe Krankenversicherungskosten in Form von Beihilfe, eine gesunde Beamtenschaft vorausgesetzt), was dann aber, das zu sagen gebietet die Ehrlichkeit, mit vergleichsweise sehr hohen Kosten für den Staat in den Zeiten verbunden ist, in denen der verbeamtete Lehrer seine Pension genießt (von hohen Kosten bei Frühpensionierungen und Ehegatten- bzw. Familienzuschlägen von mindestens ca. 130,- Euro will ich gar nicht reden hier): Ein „guter Beamter“ ist demzufolge nie krank und stirbt früh. Die Realität sieht natürlich ziemlich anders aus: Die Kosten für Pensionen und Beihilfe im Alter explodieren, und zwar in allen Bundesländern, und Beamte scheinen im Schnitt sogar länger und häufiger krank zu sein als ihre angestellten Kolleg*innen, was durch die unbefristete Entgeltzahlung im Krankheitsfall und faktische Unkündbarkeit sicherlich begünstigt wird, womit weitere Vorteile der Verbeamtung nun klar benannt wären. Angesagt und haushaltspolitisch zu verantworten wäre ein angemessener Nachteilsausgleich, der die immensen langfristigen Vorteile einer (möglichen oder entgangenen) Verbeamtung für die angestellten Lehrer zumindest ansatzweise ausgleicht, was durch den zuletzt ins Spiel gebrachten Ausgleich von monatlich zirka 180 Euro brutto in der Summe *sicher nicht der Fall* sein dürfte; das wären von der Höhe her nicht viel mehr als die Summe des Familenausgleichs, der bereits jetzt ALLEN verbeamteten Lehrern zusteht. Kein Wunder also, dass die GEW solchen Planungen eine klare Absage erteilt hat. Sollte die überwiegende Mehrheit der Lehrer*innen dann in den sicheren Hafen der Verbeamtung schiffen, während (nach den jetzigen Planungen: definitiv) alle über-52-jährigen oder (gegebenenfalls sogar) noch jüngeren buchstäblich in die Röhre schauen bzw. mit einem Almosen abgespeist werden sollen, wäre das für diese Personengruppe motivationstechnisch ohne Zweifel äußerst kontraproduktiv. Für diesen Erkenntnisgewinn muss man kein Hellseher sein. Seien wir in diesem Zusammenhang doch übrigens mal ehrlich: die Abschaffung der Verbeamtung von Lehrer*innen in Berlin sollte den Haushalt dort langfristig entlasten, für Haushaltspolitiker sicher ein berechtigtes Ansinnen. Da man nun aber eben erkannt hat, dass Bildung seinen Preis hat, man auch auf der Nachfrageseite attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben muss, ist es NUR recht und billig, auch die angestellten Lehrer – auch längerfristig – deutlich besser zu vergüten. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich auch über Altersgrenzen diskutieren. Sollte dieser *angemessene* Ausgleich indessen entfallen, käme das dem äußerst fragwürdigen Eingeständis gleich, dass das bisherige – von der nun regierenden Koaltion maßgeblich eingeführte und getragene – System von angestellten Lehrern im Grunde ein Irrweg oder Totalausfall war, was es *sicher* nicht war, denn die angestellten Lehrer haben genauso hart gearbeitet wie diejenigen, die nunmehr noch verbeamtet sind und es oft nicht mehr weit bis zu ihrer Pensionierung haben.

Last edited 1 Jahr zuvor by Nana_P.
Amanakoku
1 Jahr zuvor

Diejenigen, die seinerzeit die SPD-Parteitagsdelegierten mehrheitlich zum Umschwenken bzgl. der Wiederverbeamtung brachten, haben anscheinend gelogen, als sie die Zustimmung dadurch bekamen, dass sie einen „Nachteilsausgleich“ für die anderen versprachen, z.B. 4 Stunden Abminderung. Nun haben auf Drängen der SPD (nach diesem Beschluss) auch Grüne und Linke in den Regierungsverhandlungen der Wiederverbeamtung zugestimmt, die eigentlich eher dagegen waren wie immer noch die FDP. Aus den 4 Stunden Abminderung als „Nachteilsausgleich“ wurden dann noch 2 Stunden; zuletzt blieben nur noch 185 Euro Zuschlag (brutto!): „sächsisches Modell“.

Da kann man darüber wettern, dass die SPD-Delegierten, die dem Parteitagsbeschluss zustimmten, der Grundlage für das alles ist, belogen wurden, aber man kann auch kritisieren, dass sie sich belogen lassen haben und nun keinen Finger mehr krumm machen für die nicht zu verbeamtenden Lehrer. (Ihre demnächst verbeamteten Kollegen, die hier so oft so wortgewaltig für die Verbeamtung argumentierten, kümmert das allerdings auch nicht viel. Es betrifft ja die anderen.)

Einzig und allein die GEW setzt sich für die nicht-zu-verbeamtenden Lehrer ein. Sie warnte schon lange davor, dass die SPD-Versprechen des „Nachteilsausgleichs“ nicht erfüllt werden würden, ja, können. Aber die wird ja hier gewöhnlicherweise schlechtgeredet und man fordert zum Austritt auf.

Alternative? Keine.

Last edited 1 Jahr zuvor by Amanakoku
See_the_crucial point
1 Jahr zuvor
Antwortet  Amanakoku

Kleine Korrektur: „Können“ wäre durchaus möglich, wie von der GEW mehrfach hervorgehoben. Aber man setzt nun ganz offenbar auf die große Mehrheit, die sich in Zukunft ja verbeamten lassen kann, schwenkt also voll auf den Kurs der übrigen Bundesländer ein, was den Umgang mit angestellten Lehrern anbelangt. Wer dort angestellter Lehrer ist, hat eben etwas falsch gemacht, oder ist halt selber schuld, zu alt, zu dick etc., um es salopp zu formulieren. Dass man damit im Prinzip die eigene Poilitk der vergangenen Jahre völlig unglaubwürdig erscheinen lässt, scheint dabei völlig in den Hintergrund zu treten. Die Wählerschaft wird`s danken, schauen wir mal. Es wäre im Übrigen natürlich von Anfang möglich gewesen, attraktivere Entgelttabellen auch für angestellte Lehrer zu verabschieden.

Last edited 1 Jahr zuvor by See_the_crucial point
Nana_P
1 Jahr zuvor

Auch der bestehende Tarifvertrag würde einen Ansatz bieten, um die angestellten Lehrer besser zu vergüten: „Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.“ (§ 16 (5) TV-L) Die meisten angestellten Lehrer, die jetzt demnächst prinzipiell verbeamtet werden könnten oder dies aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht können, dürften inzwischen eine höhere Entgeltstufe erreicht haben, aber womöglich nicht die Endstufe. Warum sollte nicht beschlossen werden, dass diese bei Erreichen der Endstufe ihrer Entgeltguppe einen Betrag X größer/gleich 20 v. H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten, wenn man eine angemessene Zulage aus welchen Gründen auch immer nicht hinbekommt oder hinbekommen kann oder möchte? Damit würde man im Übrigen auch deren langfristiges Engagement belohnen. Es erscheint alles so einfallslos und vorgeschoben, was bislang zur Ausgleichsmöglichkeit für angestellte Lehrer angeführt wird bzw. durchsickert, aber immerhin scheint man sich in dieser Frage ja noch zu bemühen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Nana_P