Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Hochschulgesetz erlaubt jetzt Exmatikulationen

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BERLIN. Ein Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin durch einen Kommilitonen sorgte im Februar für Entsetzen. Nun sieht der Senat Konsequenzen – in rekordverdächtigem Tempo.

Die Freie Universität Berlin hat gegen den mutmaßlichen Täter ein dreimonatiges Hausverbot verhängt – mehr nicht. Foto: Shutterstock / myrmux

Berliner Hochschulen sollen Studenten nach schweren Straftaten künftig wieder exmatrikulieren, also dauerhaft von der Einrichtung verbannen können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat am Dienstag bei einer Sitzung in Neukölln. Das Vorhaben ist eine Konsequenz aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten. Es wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und soll dort voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe Sanktionierung – das bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen. Geplant sind abgestufte Ordnungsmaßnahmen, die je nach Art und Schwere der Störung.

Dazu zählen eine Rüge, die Androhung der Exmatrikulation und ein Verbot, bestimmte Einrichtungen der Hochschule einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur zu benutzen. Als weitere mögliche Maßnahmen werden der Ausschluss von einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester und schließlich die Exmatrikulation genannt.

Ziel sei, einen gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetrieb zu gewährleisten, so Czyborra. Zudem müssten Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Übergriffen und Diskriminierungen geschützt werden. «Wir wollen, dass die Hochschulen sichere und diskriminierungsfreie Orte sind», sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU). «Die Änderung des Hochschulgesetzes bietet dafür die besten Voraussetzungen.»

Eine Exmatrikulation soll der Senatorin zufolge nur bei Gewalttaten greifen – und zwar nach einer Verurteilung des Betroffenen durch ein Gericht. Es soll aber eine Ausnahme geben: Übt der Verdächtige nach einer ersten schweren Straftat, wegen der gegen ihn ermittelt wird und einen Exmatrikulation droht, weitere Gewalt aus, kann er laut Gesetzentwurf auch schon vor einem Urteil von der Hochschule dauerhaft verbannt werden.

Czyborra betonte, dass es bei dem Gesetzesvorhaben nicht darum gehe, politische Meinungsäußerungen oder andere Freiheitsrechte einzuschränken. Es gehe vielmehr darum, Meinungsfreiheit und Räume für Diskurs zu schützen. Demonstranten warnten dennoch vor dem Roten Rathaus, wo der Senat normalerweise tagt, vor «politisch motivierten Exmatrikulationen».

Die Linke lehnt das neue Hochschulgesetz ab. «Der Senat schießt weit über das Ziel hinaus und bleibt beim Aktionismus», erklärte der wissenschaftspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Tobias Schulze. Das Ziel des Schutzes von Gewaltopfern werde nicht erreicht: «Eine mögliche Exmatrikulation würde erst viele Monate oder gar Jahre nach der Tat erfolgen.» Auch die Grünen bezweifelten, dass das Gesetz effektiven und rechtssicheren Schutz vor Gewalt oder Antisemitismus bietet.

Auslöser für die Gesetzesnovelle war eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat Anfang Februar: Der jüdische FU-Student Lahav Shapira kam damals mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.

Der Fall setzte die Leitung der FU wie auch Czyborra seinerzeit stark unter Druck. Die Senatorin sah sich mit Rücktrittsforderungen etwa des Zentralrats der Juden konfrontiert. Dieser kritisierte vor allem, dass sie zunächst keinen Anlass für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gesehen habe. Die FU belegte den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot. Für ihn selbst kann die Novelle keine Anwendung finden, da Gesetze nicht rückwirkend gelten. News4teachers / mit Material der dpa

Freie Universität erteilt (drei Monate) Hausverbot nach Angriff auf jüdischen Studenten

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Rainer Zufall
30 Tage zuvor

Bei „schweren Straftaten“
Wird Täter*innen bestimmt stören, während sie ihre Haftstrafe ableisten =/

Alle zukünftigen müssen sich dann die (geringe) Mühe machen, „nur Fragen zu stellen“, Fakenews, Vorurteile und Gerüchte zu verbreiten, zu beleidigen, gegen bspw. Minderheiten demonstrieren und selbstredend ganz viel im Internet zu teilen.
Irgendein anderer Idiot außerhalb der Uni wird ihnen schon die schwere Straftat abnehmen…
Problem für immer gelöst