STUTTGART. Die GEW kritisiert die Landesregierung von Baden-Württemberg dafür, dass sie bei der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte auf der Bremse steht. „Eine zeitnahe Einführung einer Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften (ist) derzeit nicht geplant“, so hatte Kultusministerin Theresa Schopper – gezwungen durch eine parlamentarische Anfrage – kundgetan (News4teachers berichtete). Sie spricht damit offenbar im Namen der gesamten KMK. Die Gewerkschaft mutmaßt, dass hinter dieser Blockadehaltung System steckt.
„Arbeitgeber*innen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes erfassen schon lange die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten. Und jenseits der Lehrer*innen dokumentieren alle anderen Beschäftigten im Schuldienst, in der Schulverwaltung und im Kultusministerium ihre Arbeitszeit. Es wird Zeit, dass es eine Arbeitszeiterfassung für alle 130.000 Lehrkräfte in Baden-Württemberg gibt“ – meint jedenfalls die GEW im Südwesten.
Eigentlich stehen alle Landesregierungen nach zwei Gerichtsurteilen in der Pflicht, sich um das Thema zu kümmern. Bereits 2019 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die Staaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemessen werden kann. Dadurch soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantiert werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Entscheidung 2022 untermauert und entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Überdies stellte das BAG klar, dass die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen unterliegt.
„Offenbar hat die Landesregierung kein Interesse, dass ihr Versagen bei der Unterrichtsversorgung deutlich wird”
In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Katrin Steinhülb-Joss und Stefan Fulst-Blei hatte Kultusministerin Theresa Schopper aber nun ausgeführt, dass sie erst auf die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG notwendige Änderung des Arbeitszeitgesetzes warten möchte – wie die anderen Kultusministerinnen und Kultusminister auch.
„Da mithin alle Länder von der möglichen Einführung einer Arbeitszeiterfassung im Bereich der Lehrkräfte in vergleichbarer Weise betroffen wären, sind die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) übereingekommen, gemeinsam abgestimmt vorzugehen“, so Schopper. Aus ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber Arbeitszeit-Erfassung im Schuldienst macht sie dabei keinen Hehl: „Bei der Lehrkräftearbeitszeit gilt die Besonderheit, dass nur die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung zeitlich genau festgelegt ist. Die übrigen von den Lehrkräften zu erbringenden Tätigkeiten sind hingegen zeitlich nicht festgelegt“, schreibt Schopper.
„Offenbar hat die Landesregierung kein Interesse, dass ihr Versagen bei der Unterrichtsversorgung deutlich wird, wenn die Lehrer*innen dokumentieren können, dass sie seit Jahren jonglieren und mehr arbeiten, weil an Schulen bereits zum Schuljahresbeginn nicht alle Stellen besetzt sind und den knapp 2.000 Stellen in der Vertretungsreserve gut 7.000 dauerhafte Ausfälle gegenüberstehen. Diese Unterrichtsversorgung auf Pump macht krank und führt zu weiteren Ausfällen“, sagt nun Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg.
Im Südwesten haben verbeamtete Lehrkräfte eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden und 30 Urlaubstage. Studien zur Lehrkräftearbeitszeit wie zuletzt in Niedersachsen zeigen laut GEW, dass auch unter Berücksichtigung der geringeren Belastung in der unterrichtsfreien Zeit der Schulferien die Lehrerinnen und Lehrer länger arbeiten als vorgeschrieben.
„Über die letzten Jahre ist die Arbeitsbelastung aufgrund neuer Aufgaben stetig gewachsen, was natürlich zu einer Zunahme der Arbeitszeit geführt hat“
„Die Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung muss umgesetzt werden, auch bei uns Lehrkräften. Zum Schutz der Beschäftigten und damit endlich die Überstunden nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden. Über die letzten Jahre ist die Arbeitsbelastung aufgrund neuer Aufgaben stetig gewachsen, was natürlich zu einer Zunahme der Arbeitszeit geführt hat“, sagt Farina Semler, stellvertretende GEW-Landesvorsitzende und Arbeitszeitexpertin der Bildungsgewerkschaft.
Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird in Baden-Württemberg (wie den meisten anderen Bundesländern) durch das Deputat, die zu haltenden Unterrichtsstunden definiert. Dies ist nach Schularten unterschiedlich und reicht im Südwesten von 31 Wochenstunden bei Technischen und Fachlehrkräften über 28 Wochenstunden an den Grundschulen bis zu 25 an den Beruflichen Schulen und Gymnasien.
„Eine Arbeitszeiterfassung würde auch deutlich machen, dass zur Arbeit von Lehrer*innen auch der Elternabend, der Besuch bei Arbeitgeber*innen im Rahmen der Berufsorientierung, die Kooperation mit Jugendämtern für die Schüler*innen, zahlreiche Gutachten für Fördermaßnahmen, die fünftägige Klassenfahrt, eine E-Mail einer Schülerin abends um 21 Uhr, der Anruf eines Vaters am Sonntagabend und vieles mehr zählt“, sagt Stein. News4teachers / mit Material der dpa
Die Erhebung in NDS ist bereits 10 Jahre her,
anschließende Kommissionen und 18-Punkte-Pläne haben nichts gebracht, die Entlastungen wurden gar nicht durchgesetzt oder inzwischen zurückgenommen.
“dass sie erst auf die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG notwendige Änderung des Arbeitszeitgesetzes warten möchte – wie die anderen Kultusministerinnen und Kultusminister auch.“
Das Gesetz gilt längst und müsste umgesetzt werden, Minister Heil hat den KuMis auf ihre Anfrage eine Absage erteilt, was bedeutet, dass es umgesetzt werden muss. Alles andere ist Verzögerungstaktik.
Wie wäre es, wenn das Land in Ermangelung einer Umsetzung allen Lehrkräften pauschal die Mehrarbeit für die letzten 10 Jahre vergütet, die in der Arbeitszeitstudie erhoben wurde?
Oder wie wäre es, wenn Lehrkräfte selbst ihre Arbeitszeit erfassen und um Ausgleich bitten würden?
Wie wäre es, wenn Lehrkräfte einfach ihre Arbeitszeit selbst erfassen und die Arbeit einstellen, sobald die wöchentliche Arbeitszeit erreicht wurde? Es gibt schließlich auch keine bindenden Vorgaben, was pro Woche erledigt werden muss.
Da könnte es aber zu einen Konflijt Mut dem Beamtenrecht kommen, wonach Beamte durchaus aufgrund ihres Dienstverhältnisses zunächst Mehrarbeit akzeptieren müssen.
Oder es ist halt deine Schuld, wenn du länger als vorgegeben brauchst. Dazu ein Beispiel:
Angenommen, wie in Hamburg sind bestimmte Zeiten für Korrekturen vorgesehen. Diese sind aber Starr und nicht variabel. Dann kann es sein, dass du in dem einen Kurs 15 Minuten pro Klausur hast. In dem anderen even nur 10. Für Oberstufenköausuren. Was eh schon abstrus ist. Du brauchst länger? Selbst schuld.
Was machen Sie dann, wenn am Ende der Arbeit noch Tage übrig sind? Den Schulhof fegen? Die Treppen und Fenster putzen?
Ich bin selbst Lehrer (BK in NRW) und unterrichte Prüfungsfächer in Vollzeit- und Berufsschulklassen, bin Klassenlehrer und habe eine A14-Stelle. Bin also gut beschäftigt
Ich protokolliere meine Unterrichts- und Arbeitszeit für mich selbst und war überrascht als ich damit angefangen habe. Meine gefühlte Arbeitszeit lag weit über meiner tatsächlichen Arbeitszeit. Es gibt Wochen, da sind die Tage zu kurz für die Arbeit. Es gibt aber auch genug Wochen, die sehr entspannt ablaufen. Wenn ich über das Schuljahr rechnet komme ich auf ca. 43-45 Stunden. Wenn ich mit 30 Tagen Urlaub rechne komme ich auf Arbeitszeiten, von denen ein Akademiker in der freien Wirtschaft nur träumen kann. Auch wenn ein Akademiker in der freien Wirtschaft ein höheres Gehalt hat (außer mit der Fachkombi Reli/Sport vielleicht), bin ich der Meinung, dass wir uns nicht beschweren können.
Ich möchte keine Stechuhr haben!
Und wie sollte ich die ca. 45-60 Minuten eintragen, in denen ich gestern auf der langweiligen Party über den Unterricht in der nächsten Woche nachgedacht habe?
Ich habe in der Tat schon geputzt. Nicht weil ich Zeit hätte, sondern weil ich die Diskussionen mit den Reinigungskräften, was denn nun ” nebelfeucht wischen” und wer genau für Erbrochenes zuständig ist, Leid war.
Gerade Ihr letztes Beispiel macht deutlich, dass eine zuverlässige und zutreffende Arbeitszeiterfassung in unserem Beruf schwer möglich ist, weil die Abgrenzung zur Freizeit fließend ist bzw. nicht zureichend funktioniert.
Andererseits haben wir in diesem Beruf einen Rahmen, der uns ein selbstbestimmtes Agieren ermöglicht, der in vielen – auch akademischen Berufen – so nicht zu finden ist.
Ich stimme Ihnen zu, eine Arbeitszeiterfassung würde ich in meinem Fall eher als hinderlich empfinden.
Eine Anmerkung – mit Verlaub – zu Ihrer Bemerkung zu Religions- und Sportlehrern und Ihrer Vermutung über deren Arbeitszeit. Als praktizierender Lehrer des Faches Evangelische Religion kann Ich Ihnen versichern, dass das Fach schon vorbereitungs- und arbeitsintensiv ist, durchschnittlich mehr als mein anderes Fach Englisch.
Ich denke, dass Vermutungen über viel und wenig Vorbereitung auf fast alle Fächer angewandt werden können, einfach deswegen, weil dieser Beruf doch sehr selbstbestimmt ist.
Es würde allerdings sehr helfen, wenn wir von einer ganzen Latte von Verwaltungsarbeit entlastet würden. Dann wären wir nämlich wieder Lehrer und keine Unterrichtsbeamte
“eine zuverlässige und zutreffende Arbeitszeiterfassung in unserem Beruf schwer möglich”
Warum sollte das Rad neu erfunden werden?
Diverse digitale Arbeitszeiterfassungen im Bildungssektor z. B. mittels APP (ähnlich einer digitalen Stempeluhr) für transparente und faire Arbeitsbedingungen gibt es schon. Kostet allerdings Geldmittel.
Ich habe tatsächlich Probleme mit der Frage, wenn ich das bewusste Knöpfchen drücken müsste. Was ist nun wirklich Arbeit? Ich erinnere an das Beispiel des Mit -Foristen Einer (Unterrichtsvorbereitung bei langweiliger Party). Ich könnte mühelos Beispiele en masse ergänzen. In einem anderen Thread dieses Forums habe ich das mal gemacht – und Prügel dafür bezogen (verbal, versteht sich). Ich bleibe dabei: Die Abgrenzung zwischen Beruf und Freizeit, zwischen Fach und Hobby, zwischen Lust am Lesen und Fortbildung ist fließend. Und wenn tatsächlich minimalistischer Arbeitsaufwand, wie auch hier schon gelegentlich unterstellt, zusammentrifft mit dem Bedürfnis, nicht als Faulpelz dazustehen, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ich persönlich bin tatsächlich bisher mit dem Prinzip des Vertrauens auf Gegenseitigkeit gut gefahren – auch als einmal Zweitkorrekturen in einem Zeitfenster erledigt werden sollten, in dem es nicht zu schaffen war. Durch Intervention von mir und einer Reihe weiterer Betroffener Kollegen kam es dann doch zur angemessenen Entlastung vom regulären Unterricht, obwohl das ursprünglich nicht vorgesehen war. Damit war es möglich, die Arbeiten zu korrigieren, ohne komplette Nachtschichten einlegen zu müssen.
Ich unterstütze Ihre Einstellung und Ihr Engagement als vernünftige Alternative zu diesem permanenten Fordern nach akribischer Zeiterfassung, die im Vergleich zu anderen Berufen einfach nicht möglich ist. Man muss das Problem der Ausbeutung vor Ort und bei aktuellen Anlässen angehen, indem man sich einfach wehrt und die Sache objektiv bespricht.
Die Zeiterfassung ist durchzuführen. Das sagt schon die Rechtsprechung. Also gibt es da eigentlich keine Wahl.
Auch ist das ganz recht einfach. Wenn ich mich entscheide zu Arbeiten Stempel ich ein, arbeite und wenn ich fertig bin Stempel ich aus. Außerhalb dieser Zeit wird einfach nicht gearbeitet! Sollte ich dann außerhalb der Arbeitszeit eine tolle Idee haben, mache ich mir eine Notiz und bearbeite die später während meiner Arbeitszeit (s.o.).
Das hört sich sehr zeitraubend an, nein danke. Im Endeffekt schneiden wir uns ins eigene Fleisch, weil das allwissende Kultusministerium realitätsferne Maßstäbe der Zeiterfassung festlegt, z.B. 20 Minuten für die Korrektur eines Aufsatzes, was utopisch ist.
Ich habe zweimal mangels Personal die Zweitkorrektur von Abitursaufgaben in Englisch übernommen, ohne die Klassen zu unterrichten, d.h. auch ohne die Vorzüge, nach dem Abi einige Klassen weniger zu haben. Es waren ca. 80 Arbeiten, beim ersten Mal habe ich quasi ehrenamtlich gearbeitet, ohne Ausgleich. Ich habe das bei SL angespochen und er meinte, ich sollte die Stunden der Korrektur aufschreiben. Nun, es waren mit Nachsbesprechung und Eintragungen weit über 100 Stunden. Sie glauben doch nicht, dass dies unser Dienstherr anerkennen würde?
Das Problem ist nur die Organisation. 1x ein und ausstempeln in der Schule. 1x zu Hause. Mein PC braucht da länger zum Booten.
Der größte Aufwand war das Finden einer App. Zur Zeit nutze ich Stempeluhr 2.1. Mein täglicher Aufwand zum Stempeln ist in der Summe keine Minute.
Im Schulgebäude ist man nicht immer in Arbeit, man könnte dort auch die Zeit “absitzen” und dann Überstunden für sich reklamieren. Alles nicht so einfach.
Arbeit vs. Arbeitszeit
Es geht hier einzig um die Erfassung der Arbeitszeit.
Im Endeffekt haben wir eine Arbeitszeit von 41h / Woche (im Jahresmittel) bei 30 Tagen Urlaub. Das Deputat sagt uns, was wir in dieser Zeit zu schaffen haben (~24-28 Unterrichtsstunden). Das Arbeitsschutzgesetzt sagt uns: Keine Arbeit nach 21:00 (bei 08:00 Unterrichtsbeginn) und keine Sonntagsarbeit.
Wenn jetzt ein Kollege Stunden nur “absitzt”, dann hatte er entweder einen schlechten Tag (OK); oder über die Arbeitszeiterfassung wird festgestellt, dass die erwartete Leistung nicht erbracht wurde. Was daraus folgt ist dann Einzelfallabhängig und ist spezifisch zu klären. Bei Leistungsverweigerung wird die Luft dünn. Darüber hinaus greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Ich habe schon bis 2 Uhr früh Abitursaufgaben korrigiert und lasse mir das nicht nehmen. Meine Freiheit in sieser Beziehung lasse ich mir nicht durch eine engstirnige Zeiterfassung nehmen.
Wenn man dann immer noch morgens um zwei Arbeiten kontrollieren möchte, kann das eh keiner kontrollieren oder gar verhindern. Wobei fraglich ist, ob das effizient für den Lehrer oder fair für die SuS ist. Wenn ich um diese Uhrzeit Texte schreibe, dann sind die nie wirklich gut.
Es wäre wohl sogar für alle das Beste, wenn man das verhindern würde.
Wer soviel Misstrauen seinen Mitarbeitern hat, sollte nicht Chef werden.
Die Erfassung der Zeiten mit beruflichen Tätigkeiten eines Tages, die mit Schule zu tun haben, ist das eine. Die Bewertung, wie produktive oder unproduktive Tätigkeiten und zeitlicher Aufwand im Detail doch etwas anderes, nämlich Analyse. Und darum geht es erst einmal nicht, aber ob es zum Audit am Tage X führen könnte ???
Ihr Beispiel, im Kollegium durch Gespräche eine gute Lösung zu erreichen macht halt ein funktionierendes Team aus.
Das freut mich für Sie. Nichtsdestotrotz sieht es bei vielen Kollegen anders aus.
Meine App, mit der ich seit 2 Jahren meine Arbeitszeiten erfasse, gibt mir wöchentliche und monatliche Arbeitszeiten aus. Es ist also kein Problem, da eine Art persönliches Arbeitszeitkonto zu führen und entspanntere Zeiten mit dem Wahnsinn vor Weihnachten oder während des Abiturs zu verrechnen.
Nachdenken alleine würde ich persönlich nicht einrechnen, aber wenn ich mich mit Kolleg*innen treffe und wir bei einem Wein eine Klassenfahrt planen oder Klausuren erstellen, ist das natürlich Arbeitszeit.
Alkohol in der Arbeitszeit, wieder so eine Sache ……
Was denn für eine Sache? Es gibt in Deutschland kein grundsätzliches Verbot, Alkohol während der Arbeitszeit zu trinken. In der Schule ist es in der Regel untersagt, aber im “Home-Office” nicht.
Also können Lehrer nachmittags und wann immer sie korrigieren, organisieren, sinnieren,… sich nebenbei die Hucke vollsaufen?
Solange darunter die Qualität der Arbeit nicht leidet, darf in den meisten Jobs Alkohol konsumiert werden, da es kein grundsätzliches Verbot gibt. Ob das bei “die Hucke vollsaufen” noch der Fall ist, ist natürlich eine andere Frage aber darum ging es hier ja eigentlich nicht.
Im Übrigen ist es nachvollziehbar, dass Sie aus rein egoistischen Motiven keine Veränderung wünschen, wenn Sie mit Ihrem Fächern und Ihrem Einsatz bisher gut wegkommen. Es ist aber auch sehr unfair gegenüber den Kolleg*innen, die mit Korrekturfächern in der Sek II eingesetzt sind oder sehr schwierige Klassen mit viel Elternarbeit haben.
BK in NRW: Ihr Deputat möchte ich haben…
Auf einer Party an Schule denken: mangelnde Abgrenzung? Jedenfalls keine Arbeitszeit. Auch andere AN denken in ihrer Freizeit über ihre Arbeit nach.
Wenn Sie auf einer langweiligen Party, also ganz explizit in ihrer Freizeit, über die Arbeit nachdenken, dann, denke ich, ist das ihre Sache und dieser „Arbeitseinsatz“ kann und sollte nicht mit in die Berechnung der Arbeitszeit mit einbezogen werden. Ein Rechtsanwalt könnte sich so ebenfalls ein Plädoyer zurechtlegen, ein Bauleiter seine Baustellen planen, etc. Diese Art von Arbeit ist also auch in Berufen in der Privatwirtschaft möglich und spricht damit nicht gegen die Arbeitszeiterfassung.
Ich unterrichte Deutsch und Englisch am Gymnasium, bin immer Klassenlehrer usw. Habe nun zum ersten Mal in meinem Berufsleben die Stunden heruntergefahren, weil ich durch die Belastung krank geworden bin. Nun bezahle ich den Preis für die Entlastung (weniger Gehalt, Einbußen bei der Pension). Das kann es doch nicht sein!
Doch, das ist so. Das ist das System.
Und am Ende bekommen Sie von miesen Führungskräften noch gesagt, dass es ja gerade die Teilzeitkräft sein müssen, die sich über alle Maßen hinaus für die Vollzeitkräfte engagieren müssen, denn sie hätten ja noch Zeiten frei um sich hier ausgleichend einbringen zu können.
Abstand gewinnen!
Einfach nur Stunden reduzieren und auf’s Geld verzichten ist eine funktionierende Lösung, aber nicht die beste: Teildienstfähigkeit erreichen.
Teilzeit wegen der Arbeitsbelastung: Nie wieder! Man schadet nur sich selbst und hat wegen der unteilbaren Aufgaben im Endeffekt mehr Einbußen als Entlastung.
Was heißt hier wöchentlich
Arbeitszeit? Werden da die unterrichtsfreien Tage, die jeder Kollege anders ausfüllt, miteingerechnet? Das wird kompliziert. Da müssten die Kollegen ohne Abiturfach ganz schön nachholen. Ich sehe jetzt schon die Begeisterung.
Natürlich wird da alles mit eingerechnet, inklusive Ferien (außer den tatsächlichen arbeitsfreien Urlaubstagen im üblichen Rahmen), aber eben auch Nacht- und Wochenendarbeit. Wenn dann bei Kolleg*innen ohne Sek II oder mit wenig korrekturintensiven Fächern am Ende noch Zeit übrig bleibt, ist das doch super. Dann können sie von den stärker belasteten Kolleg*innen zusätzliche Aufgaben wie Aufsichten o.ä. übernehmen.
Das wird nicht funktionieren, glauben Sie mir.
Haben Sie auch Gründe für Ihre Einschätzung anzuführen? Im Übrigen funktioniert es derzeit ja auch nicht, es kann also nur besser werden.
Letztendlich muss der Unterricht und alles was dazu gehört funktionieren und nicht das akribische Abrechnen von Arbeitsminuten, das würde mich zu sehr ablenken. Wenn ich einen Schüler habe, der einfach mal das Gespräch sucht, würde ich nie auf die Idee kommen, da die Zeitschaltuhr anzuwerfen. Und Kollegen, die wenig engagiert sind, werden auch hier nur zu ihrem Vorteil handeln.
Dass Schüler*innen außerhalb der Schule das Gespräch suchen, passiert ja doch eher selten und wenn, dann meist in Form eines Anrufs. Selbstverständlich ist das Arbeitszeit. Sie konstruieren hier Probleme, wo es keine gibt. Woran das liegt, kann ich nur mutmaßen.
Für mich ist das ganz einfach Erbsenzählerei und dafür habe ich den Beruf nicht ergriffen, der da doch so anders ist, als ein Bürojob, bei dem man natürlich die Arbeitszeit genau erfassen kann.
Und diese Gespräche kommen sehr wohl häufig vor und finden immer in den Pausen oder vor und nach dem Unterricht statt. Nicht ich konstruiere hier Probleme ……..
Solange Sie in der Schule sind, müssen Sie auch gar keine „Zeitschaltuhr anwerfen“. Sie stempeln ein, wenn Sie die Schule betreten, und stempeln aus, wenn Sie die Schule verlassen. Sollte der Zeitrahmen über 6 Stunden liegen, werden 30 Minuten Pause automatisch gebucht. So funktioniert es zumindest in unzähligen Betrieben oder Büros.
Das widerspricht hier vielen Ausführungen, und Sie können wohl unmöglich davon ausgehen, dass ein Lehrer permanent arbeitet, wenn er im Schulgebäude ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lehrer eine Anwesenheitspflicht von 8 bis 16 Uhr gutheißen würden, und das dann auch für einen guten Teil der Ferien.
Na ja, bei jedem Finanzbeamten, der das Finanzamt betritt und sich einloggt, geht man auch davon aus, dass der „permanent arbeitet“. Warum soll das bei Lehrern anders sein? Außerdem hab ich nichts von 8 bis 16 Uhr geschrieben. Wenn ich von 8 bis 13 in der Schule bin, zählen 5 Stunden. Muss ich also zu Hause noch pi mal Daumen 3 Stunden arbeiten, um auf mein Soll zu kommen.
Und die vielen Ferientage?
Haben Sie da frei? Ich nutze das für Korrekturen und zum Abbummeln der vorher aufgelaufenen Überstunden (wobei die Ferien für letzteres abzüglich Urlaub bei mir nicht ausreichen).
Wenn es das Problem mit den Freistunden und den fehlenden Büroarbeitsplätzen in der Schule nicht gäbe…
Haben Sie in den Freistunden denn tatsächlich frei? Ich nutze so was z.B. zum kopieren – ist also Arbeitszeit.
Doppelstunde zum Kopieren? Ist das nicht ein bisschen viel? Ist man da ehrlich?
Wäre auch ein Thema für eine Verfassungsviertelstunde in Bayern. Wie kann es sein, dass sich Politiker nicht an das Recht halten müssen.
Haben Sie doch im letzten Artikel gelesen: Der Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt.
… weil es nicht geahndet wird/ werden kann, es handelt sich nicht einmal um eine “Art Ordnungswidrigkeit ” …, wenn sich die glorreichen 16 dem Gesetz widersetzen. ☹️
Dennoch ist die geleistete Mehrarbeit einklagbar. Und das Gericht wird bei einem Urteil auch ganz konkret die Einführung einer Zeiterfassung anordnen.
Ich glaube nicht, dass sich eine Regierung einer konkreten Anordnung eines Gerichts widersetzen wird.
Jeden, der seine Arbeitszeit selbst protokolliert hat, kann ich also nur auffordern, eine Klage einzureichen.
Genau das ist ja mit Unterstützung des Philologenverbands schon in BW geschehen! Anfang dieses Jahres wurden die Klagen eingereicht. Leider sind solche Verfahren vor Gericht eine extreme Geduldsprobe…
Wenn jetzt die GEW so tut, als kümmere sie sich als einzige Gewerkschaft darum, ist das sehr scheinheilig. Sie läuft der Aktion des PhV hinterher. Taten statt wortreicher Forderungen – das macht der PhV BW.
Das ist leider nur in BW geschehen. Klagen in anderen Bundesländern stehen noch aus.
Die Verbände sind hier viel zu träge. IcCh werwarte, dass sie aktiv nach Kolleg:innen suchen, die sie bei Klagen unterstützen können. Dazu hätten sie 5 Jahre lang Zeit gehabt. Mein Eindruck ist eher, dass die Verbände die Länder stilllschweigend bei der Verschleppung der Einführung Arbeitszeiterfassung unterstützen, weil sie den Zorn der Koleg:innen fürchten, die nur Nebenfächer unterrichten. Denn von denen kommen längst nicht alle auf 41 Stunden pro Woche.
“Ich glaube nicht, dass sich eine Regierung einer konkreten Anordnung eines Gerichts widersetzen wird.”
Glaube,
und warum dann noch Einzelurteile, wenn generell eine Arbeitszeiterfassung doch gerichtlich festgestellt und bereits geltendes Recht ist, und nun?
–> Finde den Fehler !?
Zur Erinnerung:
14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO)
13. September 2022 (BAG Az. 1 ABR 22/21)
Reicht es nach der Entscheidung des BAG noch aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit entsprechend den derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aufzeichnet?
Nein. Diese Regelung genügt den Vorgaben des BAG und des EuGH nicht. Nach der Entscheidung des BAG ist die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Darf der Arbeitgeber mit der Arbeitszeiterfassung warten, bis das Arbeitszeitgesetz an dei Rechtsprechung des BAG angepasst ist?
Nein. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 verbindlich festgestellt, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Das ist laut BAG bereits heute geltendes Recht.
Quelle BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html
So einfach ist es nun nicht, dass fehlende Bußgeld macht ja nicht Art. 20 Abs. 3 GG obsolet und wird rechtswidriges Verhalten nicht nicht geahndet… es fällt dann nur kein Bußgeld nach dem entsprechenden Ordnungswidrigkeitenapparat an, die entsprechende Rechtsprechung dürfte an Deutlichkeit aber im Fall der Fälle nichts vermissen lassen. Der Hiwneis der Ministerin auf den Ordnungswidrigkeitenapparat ist da an dieser Stelle ein wenig sinnbefreit.
Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen untereinander werden keine Geldbußen verhängt.
Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Bis zu 30.000 Euro Bußgeld sind maximal möglich; bei besonders schwerwiegenden Verstößen können auch Freiheitsstrafen drohen.…
Gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verstoßen:
1.600 € je Arbeitnehmer und je Fall
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz/
“… die entsprechende Rechtsprechung dürfte an Deutlichkeit aber im Fall der Fälle nichts vermissen lassen.”
Da habe ich zu Sinn und Umsetzungen deutliche Verständnisdefizite.
“Unbelehrbare Arbeitgeber, die sich einen bestimmten Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wieder und wieder leisten, begehen demzufolge unter Umständen eine Straftat und können sogar mit einer Haftstrafe konfrontiert werden. Das Gleiche gilt, wenn die Gesundheit der Mitarbeiter durch den Verstoß gefährdet wird.”
Ein Interessanter Link.
Im Prinzip handelt die KMK sogar vorsätzlich.
Vielen Dank für die letzten Beiträge. Sehr erhellend.
Meinen Sie einem Gericht steht außer der Verhängung eines Bußgeldes kein weiteres Instrumentarium zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung?! Dann hätten wir aber bspw. bei usneren Grundrechten arge Vollzugsdefizite…
Wie bereits dargelegt, habe ich zu “Sinn und Umsetzungen deutliche Verständnisdefizite” und wenig Meinung.
Angenommen ein Arbeitgeber der freien Wirtschaft, eine GmbH, unterlässt die Arbeitszeiterfassung, so wird der Geschäftsführer dafür in Haftung genommen. Klar geregelt.
Bezogen auf Ihre Frage, von Gerichten eine natürliche oder juristische Person bei bewiesenem Versäumnis dann u. U. auch schuldig gesehen und möglicherweise sanktioniert /verurteilt.
Die Möglichkeiten, auch der Judikative, das Recht oder eine Pflicht, die Arbeitszeiterfassung gegen Arbeitgeber oder Dienstherren wirksam durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber eine BEHÖRDE oder das Land bzw. der Bund ist, dürfen Sie mir daher gerne erklären.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in § 3 Abs. 2 Abeitsschutzgesetz (Bundesrecht) reglementiert. Als ultima ratio wird bspw. in Art. 37 GG reglementiert, dass “(1) [w]enn ein Land die ihm nach […] einem […] Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, […] die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen [kann], um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.” Die Pflicht kann sich bspw. auch aus einer Entscheidung eines Bundesgerichts ergeben. Gemeinhin akzeptieren die Länder aber die Rechtsprechung der Bundesgerichte, da ist es noch nie zur Durchsetzung des Art. 37 GG gekommen. Im speziellen Fall kann auch die EU u.U. ein Verfahren einleiten und entsprechenden Zwang mittels Kürzung finanzieller Zuweisungen oder Entzug des Stimmrechts in ihren Gremien reagieren.
Bei diesem herausragendem Wissen stelle ich mir nach Recherche nur die eine Frage:
Warum nur fordern Sie die reglementierten Rechte und Ansprüche gegenüber dem Dienstherren / Arbeitgeber denn nicht einfach unter Fristsetzung ein, bzw. stellen diese mittels einstweiliger Anordnung(en) bzw. Musterklage(n) fällig?
Eine Gewerkschaft oder Personal-/Betriebsrat kann dies nicht.
Stimmt, prima Idee. Dies könnte man im Unterricht diskutieren lassen. Auch vor dem Hintergrund eines positiven Berufsbildes. Bringt bestimmt Punkte…. Irony off
Den richtigen Forderungen der GEW haftet etwas Wohlfeiles an, seit über drei Jahren geht man bewusst auf Kuschelkurs mit dem Kultusministerium und seiner jetztigen Amtsspitze, inhaltlich und habituell.
Wichtiges Anliegen: Die real existierenden Gemeinschaftsschulen sollen als vollumfänglicher Erfolg vermarktet werden. Wer aus der Perspektive einer reflektierten Praktiker*in daran zweifelt, wird in die Schublade “von gestern” gesteckt.
Die Themen Arbeitszeit, Lehrerversorgung oder Ressourcensteuerung werden dagegen zweitrangig behandelt.
Wundert dich das bei der GEW? Alles, was dem Gymnasium schaden könnte und sei es nur über Bande, wird auch dogmatisch verfolgt.
Vorschlag: die Ferienzeit wird jährlich um zwei Wochen gekürzt, damit erfolgt eine gleichmäßigere Auslastung der Lehrkräfte. Das Problem Wird damit nicht komplett gelöst, ob die Belastung wirklich gleichmäßig verteilt.
Satire oder Trollerei?
wäre woanders gar nicht möglich und ihr erlaubt das.
Deswegen wünsche ich mir für euch:
4-Tage Woche
30% homeschooling
Flexible Pensionseintrittsalter
Gleitzeit
Digitale Konferenzen
Optimierte Stundenpläne
So bietet ihr den Jungen, Gen Z, Müttern und Vätern und empy nestos ein passendes Angebot und bekommt auch Bewerber
Alles Gute!
Leider liegt das fehlen der Arbeitszeiterfassung nicht an der GEW & Co. Es liegt an uns und unseren Personalvertretungen:
“Betriebsrat kann Regelung zur Zeiterfassung erzwingen”
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-kann-regelung-zur-zeiterfassung-erzwingen_76_599090.html
“… kann er dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Für diese kann ein Bußgeld i. H. v. bis zu 30.000 EUR verhängt werden.”
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeiterfassung-6-folgen-bei-nichterfassung_idesk_PI42323_HI15467738.html
Das ABC des Personalrats
https://www.verdi.de/themen/mitbestimmung/personalrat/++co++30b175e0-ab8c-11ed-be34-001a4a160129
Warum fordern wir also nicht unsere Personalvertretungen auf, darauf hinzuarbeiten, dass geltendes Recht umgesetzt wird?
Unsere Gesundheit sollte uns das Wert sein (Entgrenzung der Arbeitszeit).
DGB Niedersachsen — Arbeitszeiterfassung: Schutzwall gegen Entgrenzung
https://niedersachsen.dgb.de/schlaglicht/++co++a361b754-295c-11ef-813c-b55bd5f0de73
Stiftung warnt vor Gesundheitsproblemen bei Entgrenzung der Arbeitszeit
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150858/Stiftung-warnt-vor-Gesundheitsproblemen-bei-Entgrenzung-der-Arbeitszeit
“Leider liegt das fehlen der Arbeitszeiterfassung nicht an der GEW & Co. :”
Stimmt.
Deutscher Bundestag – Arbeitszeiterfassung – Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
02.07.2024 Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011971.pdf
“Es liegt an uns und unseren Personalvertretungen”
Lösungsvorschlag, wenn die Ampel einfach keine Entscheidung (fertiges Gesetz) zur Abstimmung gelangen läßt?
„Die Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung muss umgesetzt werden”
Schön gebrüllt, Talahon.
Was gedenkt die Gewerkschaft denn zu tun, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen?
Pressemitteilungen ändern nichts.
Die GEW hat Studien zur Arbeitsbelastung finanziert.
Die GEW versucht eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen. Hessen hat vorgelegt. Niedersachsen hat etwas in der Pipeline und die Bundesvertretung hat bestimmt auch schon ein Dokument fertig.
Die KMK sagt bereits: „uns doch egal“
Daher kann ich leider nur zustimmen. Die GEW scheint die Arbeitszeiterfassung maximal verzögern zu wollen statt effektiv zu agieren. Vielleicht sollten wir Herrn Weselsky fragen ob er vielleicht helfen mag.
Am Ende wird es nur schlimmer kommen. Ähnlich wie bei Reinigungskräften im Hotelgewerbe wo einfach die Zahl der zu putzenden Zimmer innerhalb einer Stunde erhöht wird. Wer das nicht packt ist dann eben faul und macht unbezahlte Überstunden.
Ich sehe schon die Richtlinien vor mir: Korrektur Oberstufenklausur Deutsch 20 Minuten; Vorbereitung und Planung Wandertag: 27 Minuten; durchschnittliche Kontaktpflege pro Eltern/Schüler: 1,5 Minuten… Du brauchst länger? Kein Wunder, dass du immer noch A12 (A13) bist.
Vor kurzem las ich hier im Zusammenhang mit diesem Thema von einer Lehrerin, die zwar seit geraumer Zeit ihre persönliche Arbeitszeit erfasst, aber unter keinen Umständen möchte, dass dies mit ihrem Namen bekannt wird (ihrer Schulleitung oder wem auch immer). Ich könnte mir vorstellen, dass die von Ragnar Danneskjoeld geäußerte Vermutung dahintersteckt.
Wenn dem so sein sollte, dann wäre dies das Gegenteil von vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hier geht es dann auch um die Frage, ob der Schulleiter seiner Fürsorgepflicht gerecht wird. Hier ist die Personalvertretung gefragt.
Es geht aber nicht um die Zuteilung von Kontingenten, es geht rein um die Erfassung der Zeit, die die Kollegen für all ihre Aufgaben benötigen.
Liebe Marie, das ist mir alles klar. Aber am Ende wird es einen Erlass geben, in dem durch eine pauschale “Kontigentisierung” klassischer Arbeitsschritte die 41 Stunden abgegolten werden. Wie in der Pflege. Und das ist meine Befürchtung.
Das widerspricht dann dem Gesetz, wonach die individuelle Arbeitszeit zu erfassen ist. Und wenn mir die Arbeitsschritte A-X vorgeschrieben sind, liegt es in der Beweispflicht des AG, dass ich beim Ausführen vorsätzlich regelmäßig bummle, um mir ein diesbezügliches Fehlverhalten nachzuweisen. Da wünsche ich dann viel Erfolg!
Ist halt populistischer Unsinn, was Sie da schreiben.
Na ja, eigentlich nicht, JoE. Was den zweiten Teil betrifft, scheint mir derartiges gerade in Hamburg probiert zu werden, Zumindest nach dem, was hier in Süddeutschland ankommt, werden ja unterschiedliche Fächer in unterschiedlichen Jahrgängen auch hinsichtlich ihrer Arbeitszeit unterschiedlich gewichtet, oder hab ich hier etwas falsch verstanden?
Was Teil 1 von Ragnar Danneskjoelds Posting betrifft, scheinen mir derartige Ängste schon aufzukommen, siehe mein Posting weiter oben. „Um Gottes Willen, ich brauche doppelt soviel Zeit für die Korrektur der Deutschaufsätze wie meine Kollegin. Wenn das rauskommt …“
Das ist weder populistisch, noch – schon gar nicht – Unsinn. Ich halte solche Gedanken für durchaus real.
Ja, haben Sie. In Hamburg gibt’s schon seit langer Zeit solche Vorgaben, das hat aber nicht das Geringste mit der Erfassung der individuellen Arbeitszeit zu tun, wie sie ansonsten überall üblich und verpflichtend ist. Im Finanzamt gibt es auch keine pauschale Vorgabe, wie viele Fälle in Zeit x zu erledigen ist, da das bei jedem MA unterschiedlich ist. Klar, wenn jemand dauerhaft auffällig wenig erledigt, gibt es eventuell irgendwann ein Personalgespräch zu den Gründen, aber die Regel ist das nicht.
Doch, es ist tatsächlich Unsinn, weil Hamburg die Arbeitszeit nicht erfasst. Deswegen ist es völlig egal, was die dort momentan treiben. Rechtlich betrachtet ist das nicht die geforderte Erfassung der Arbeitszeit.
Es ist eigentlich ganz einfach. Erfassung bedeutet, ich stempel mich ein, bevor ich anfange zu arbeiten und danach stempel ich wieder aus. Einmal die Karte vorhalten bis es piept, das schafft jeder Hilfsarbeiter ohne Schulabschluss bei uns im Betrieb. Wer zu Hause im Büro sitzt, hat eine App dafür auf dem Dienstgerät. Wer betrügt, der wird natürlich fristlos gekündigt.
Wirklich einfacher als Kindern Lollis zu klauen. Überhaupt kein Problem.
Das ist naiv – wenn ihr Arbeitgeber als Dienstherr dann sehr klar fragen wird warum sie so viel mehr Zeit als die anderen benötigen
Quatsch, die Kolleginnen sind alle deutlich langsamer als ich.
Kann er doch. Und ich kann das ggf. begründen. Die Frage wäre allerdings, ob ich tatsächlich so viel mehr Zeit benötige. Ich glaube eher (und die Lehrerarbeitszeitstudien bestätigen das), dass sehr viele Lehrer bislang unbezahlte Überstunden machen und ich da gut im Mittel liege.
Ich verstehe nicht, was genau da populistischer Unsinn sein soll. Sie können ja gerne sagen: So kommt das nie und nimmer. Gut, soll mir recht sein, keiner von uns beiden weiß, was da noch so kommt. Aber meinen Kopf würde ich nicht drauf verwetten.
Weil es eben nichts mit der gesetzlich verpflichtenden Erfassung zu tun hat. Die Begründung habe ich in meiner Antwort an Schulmeister geliefert.
Ganz ehrlich, dann korrigiere ich eine Oberstufenklausur in Deutsch in 20 Minuten. Wird dann natürlich keine seriöse Korrektur und sehr subjektiv/unfair. Rechtlich wäre ich damit aber auf der sicheren Seite. Wenn ich keine Zeit mehr für Unterrichtsvorbereitung habe, dann wird das Lehrbuch aufgeschlagen und die SuS lesen und machen dann Aufgaben. Wenn das auch nicht geht, dann zeige ich halt mal einen Film zu dem Thema. Ist kein guter Unterricht, aber nicht mein Problem. Wenn ich aufgrund der Arbeitsbelastung zu wenig Klausuren/Tests schreiben kann, dann gibt es am Ende des Schuljahres einen Antrag “Bewertung mit weniger Leistungskontrollen.” Bisher hat sich da auch noch niemand mit mir angelegt. Ich glaube, das Schwierigste ist, mit sich selbst im Reinen zu sein. Also zu akzeptieren, dass man (gelegentlich) schlechten Unterricht macht und (gelegentlich) SuS unfair bewertet, auch wenn man mit mehr Zeit, es anders machen würde. Aber anders geht es für mich nicht mehr im System und auf die Noten/Performance der SuS wirkt es sich wirklich nur ganz selten mal aus. Bei den allermeisten SuS gebe ich die selbe Note, egal ob die Korrektur 20 Minuten oder 2 Stunden dauert. Und selbst wenn der Schüler da einmal Pech hat, dann hat er beim nächsten Mal Glück oder er steht mit den anderen Noten sowieso glatt und es hat gar keinen Einfluss auf die Zeugnisnote.
„Ganz ehrlich, dann korrigiere ich eine Oberstufenklausur in Deutsch in 20 Minuten. Wird dann natürlich keine seriöse Korrektur und sehr subjektiv/unfair.“
Ihre Korrektur muss nicht rechtssicher sein? Da hätten Sie hier sofort die Eltern auf der Matte.
Dann 20 Minuten korrigieren. Nächste Arbeit. Rest wird nicht bewertet.
Wandertage dementsprechend nicht möglich. Planung entweder 0 Minuten oder 27 Minuten mit Vermerk “Planung nicht möglich innerhalb der 27 Minuten. Daher muss der Wandertag ausfallen.”
Elternanruf protokollieren und nach 1,5 Minuten beenden. Das Deputat reicht leider nicht für mehr.
Wenn das so die Vorgabe wäre und jeder dementsprechend handeln würde … Schauen wir mal, wie lange das ging.
Wäre doch mal ein interessantes “Pilotprojekt”. Projekte liebt man doch.
Das Problem ist, dass da zu wenig mitziehen würden wegen dem Berufsethos etc. Außerdem würden einige unter dem Druck des Vorgesetzten/der Kollegen einbrechen. Man braucht für so einen konsequenten Umgang ein dickes Fell und nicht jeder ist der Typ dafür, was ich auch verstehe. Bei mir an der Schule sind es die leisen und ruhigen, die die meiste Arbeit stemmen. Die lauten, die oft auf den Tisch hauen, sogar oft unberechtigt, die bekommen mehr Privilegien.
Warum so negativ?
Wer zu träge oder feige ist, auf seinem Recht zu bestehen, hat es nicht anders verdient.
Stillschweigend kostenlose Überstunden zu leisten ist keine Heldentat sondern dumm.
“dass sie erst auf die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG notwendige Änderung des Arbeitszeitgesetzes warten möchte – wie die anderen Kultusministerinnen und Kultusminister auch.”
Also nichts tun, bis man gezwungen wird (um sich dann Zeit zu erbitten, da ja noch so viel zu machen sei…)
Aber meine Sorge gilt weiterhin einer echten Umsetzung/ Kontrolle! Niemand sollte glauben, die Mehrarbeit würde gewertschätzt – sie wird gestrichen! Schönes (und Zeitintesives) wird zusammengestrichen, Mittelmaß nach Plan belohnt.
Ich überziehe hier stark, aber es wird meiner Meinung nach das falsche Ende sein, wo gespart wird
Ist doch super, dann wäre endlich klar, dass Lehrkräfte keine Reiseveranstalter, keine “Beschäftigungstherapeuten” im Rahmen des Ganztages, keine Hobbypsychologen, keine Sozialarbeiter, keine “Feste-Organisatoren” u.v.a. sind…
Die Mehrarbeit wird gestrichen? Na, wenn das so ist, nichts wie her mit der Arbeitszeiterfassung.
Wird nicht überall gespart im Bildungsbereich?
Wenn Mehrarbeit gestrichen wird, müsste man erst einal definieren, was Mehrarbeit ist. Manche Kollegen hier meinen ja, dass jedes Gespräch über Schule, egal wo, schon Arbeitszeit ist. Eine solche Einstellung wird nie zum Ziel führen.
Das ist zu krass, oder? Dass der Arbeitgeber wirklich festlegen soll, was die Aufgaben seiner Mitarbeiter sind. Und dann auch noch überprüfen soll, ob die bezahlte Zeit dafür ausreicht.
Dann erwarten die Mitarbeiter womöglich auch noch, dass Nadelöhre beseitigt werden oder die Ausstattung den Bedürfnissen angepasst wird.
Es ist ja auch viel billiger, wenn jeder sich in seiner Freizeit seine Unterrichtsausstattung zusammen improvisiert, als wenn der Arbeitgeber dafür ein Budget bereitstellen würde.
Die Diskussion vor dem Holzfeuer auf News4teachers vielleicht nicht – aber eine arbeitsrelevante Diskussion ist NATÜRLICH Arbeitszeit.
Denn sobst habe ich gerade rausgefunden, wie ich vom Philosophieprof bis zum Anwalt oder Architekten JEDEN geistigen Beruf umsonst für mich arbeiten lassen kann…wir “diskutieren” ja nur den Bauplan, das Urteil, die Steuererklärung..
4-Tage Woche und runter unter 40 Std pro Woche
zwischen 32 und 34 sollte es sich einpendeln
Bei voller Bezahlung inklusive automatischer Gehaltserhöhung jedes Jahr, ganz klar.
Wissen Sie auch, wie das alles finanziert werden soll? Schulgeld?
Wenn bei einem Auftrag für Handwerker zu wenig Geld da ist, wird halt ein Stuhl weniger bestellt oder die Verzierung weggelassen.
Wenn für Lehrer und Erzieher zu wenig Geld da ist, sollen diese für’s gleiche Geld halt mehr arbeiten.
Arbeitszeiterfassung kann nur gut sein. Mehr Information schadet nicht.
Wir haben es hier niht mit Stühlen zu tun, sondern mit Menschen, das ist der große Unterschied, den Viele bei der ganzen Diskussion nicht sehen wollen.
Achso, Lehrer und Erzieher zählen nicht als Menschen.
Überlastungsbedingte Krankheiten dürfen deshalb billigend in Kauf genommen werden. Dann können wir das Deputat für Lehrer ja einfach um 10% erhöhen und schon haben wir keinen Lehrermangel mehr. Nur weil ich einen sozialen Beruf gewählt habe, hat der Arbeitgeber nicht das Recht mich auszubeuten.
Es geht nicht um den Unterschied Mensch oder kein Mensch sondern darum, ob man damit durchkommt. Bei Lehrern klappt das bisher leider, da Beamte nicht streiken dürfen und es kaum alternative Arbeitgeber gibt. Deshalb der Nichtangriffspakt des Arbeitgeberkartells TdL auch so perfide.
Und dieses Durchkommen wird natürlich mit Arbeitszeiterfassung schwieriger.
Rechnen Si bei 33h (im Mitel) die Ferien mit ein, oder kommen die nach Ihrer Rechnung noch dazu?
Ja, es gibt Studien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland, die von verschiedenen Unternehmensberatungen und Forschungsinstituten durchgeführt wurden. Einige der bekanntesten und meistdiskutierten Studien stammen von McKinsey & Company sowie der PwC (PricewaterhouseCoopers), die im Auftrag von Bildungsministerien oder anderen Institutionen erstellt wurden.
Hier sind einige Beispiele solcher Studien:
1. McKinsey & Company (2018) – Lehrkräftemangel in Deutschland: Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten: Diese Studie thematisiert neben dem Lehrkräftemangel auch die Arbeitszeitbelastung von Lehrerinnen und Lehrern. Sie hebt hervor, dass viele Lehrkräfte eine Arbeitszeit weit über den tariflich festgelegten Stunden leisten, insbesondere durch zusätzliche Aufgaben wie Vorbereitungen, Korrekturen und administrative Tätigkeiten.
2. PwC-Studie (2017) – Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland: Diese Studie untersucht die Arbeitszeitverteilung von Lehrkräften in verschiedenen Schulformen und Bundesländern. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die tatsächliche Arbeitszeit oft deutlich über der vertraglich festgelegten Stundenzahl liegt, vor allem durch die zusätzlichen außerschulischen Verpflichtungen, wie Elterngespräche, Fortbildungen oder Klassenfahrten.
3. Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS) der TU Dortmund: Obwohl keine Unternehmensberatung, hat dieses Institut ebenfalls zahlreiche Untersuchungen zur Arbeitszeit und Arbeitsbelastung von Lehrkräften durchgeführt, die häufig als Grundlage für politische Entscheidungen dienen.
4. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – Arbeitszeitstudie (2015): Obwohl keine externe Unternehmensberatung, ist diese von der GEW in Auftrag gegebene Studie dennoch relevant, da sie detaillierte Einblicke in die Arbeitszeiten von Lehrkräften liefert. Hier wird hervorgehoben, dass viele Lehrerinnen und Lehrer die geforderten Aufgaben nicht in der vertraglich geregelten Zeit bewältigen können.
In vielen dieser Studien wird betont, dass Lehrkräfte oft weit über die reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten, besonders in Bereichen wie Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngesprächen und außerunterrichtlichen Aktivitäten. Dies führt zu einer Diskussion über Arbeitsbelastung und die Notwendigkeit einer besseren Strukturierung von Aufgaben oder Entlastungsmaßnahmen.
Falls du an spezifischen Details interessiert bist, kann ich gerne versuchen, eine bestimmte Studie oder Untersuchung zu finden.