Für das unterschiedliche Vorgehen von Schulen bei Bombendrohungen sind nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums und der Polizei in erster Linie die jeweiligen Schulleiter verantwortlich. Die Leitungen der betroffenen Schulen würden eine erste Einschätzung der Gefahrenlage vornehmen und sich dabei in der Regel mit der Polizei in Verbindung setzen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. «Bei einer akuten Gefahrensituation kann die Schulleitung die sofortige Evakuierung beziehungsweise vor Unterrichtsbeginn den Nicht-Zutritt der Schulgemeinschaft veranlassen.» Einer Sprecherin der Landespolizeidirektion zufolge würden sich die Schulleitungen in den meisten Fällen für eine Evakuierung entscheiden.
Diese Praxis hatte in der jüngsten Vergangenheit dazu geführt, dass bei Bombendrohungen gegen Thüringer Schulen einige der Einrichtungen sofort evakuiert worden waren, während an anderen Einrichtungen der Unterricht trotz Bombendrohung weiterging. Das hatte teilweise scharfe Kritik und Unverständnis bei Eltern zur Folge. Welche Erkenntnisse die Polizei zu Verantwortlichen der Bombendrohungen hat, wollte die Sprecherin der Landespolizeidirektion unter Verweis auf laufende Ermittlungen nicht sagen.
Bereits 42 Bombendrohungen im noch jungen Schuljahr
Nach Daten des Bildungsministeriums gab es im Schuljahr 2023/24 gegen 13 Thüringer Schulen Bombendrohungen. In diesem Schuljahr, das erst im August begonnen hat, gab es bereits 42 entsprechende Vorfälle. Diese Drohungen gingen laut Bildungsministerium an vier verschiedenen Tagen innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres ein.
Aus dem Bildungsministerium und der Landespolizeidirektion gibt es unterschiedliche Aussagen dazu, welche Rolle die Polizei spielt, wenn die Beamten an den jeweiligen Schulen eingetroffen sind, nachdem sie von den Bombendrohungen erfahren haben.
Es sei die jeweilige Schulleitung, die darüber entscheide, wann und ob der Unterricht weitergehe – «gegebenenfalls in Abstimmung beziehungsweise durch Beratung der Polizei», sagte eine Sprecherin der Landespolizeidirektion. «Erst wenn tatsächlich ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat, übernimmt die Polizei die alleinige Verantwortung für die erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen und trifft die notwendigen Entscheidungen eigenständig.»
Der Sprecher des Bildungsministeriums dagegen sagte, sobald nach einer Bombendrohung Polizisten vor Ort seien, würden diese darüber entscheiden, was an den betroffenen Schulen weiter geschehe. «Mit Eintreffen der Polizei übernimmt diese die Leitung des Einsatzes.»
Spürhunde kommen nicht automatisch zum Einsatz
Ob die Polizei nach einer Bombendrohung Spürhunde durch ein Gebäude schickt oder nicht, ist nach Angaben der Landespolizeidirektion abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Sie würden beispielsweise dann durch ein Gebäude geführt, wenn dort Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, sagte die Sprecherin der Landespolizeidirektion. Sollte es erforderlich sein, könnten auch Spürhunde aus anderen Bundesländern angefordert werden, um die Thüringer Polizei zu unterstützen. Das sei in der Vergangenheit aber nicht nötig gewesen. «Bisher konnten alle Einsatzlagen im Zusammengang mit Bombendrohungen in Thüringen mit eigenen Kräften und Mitteln abgearbeitet werden.»
Die Vorfälle sorgten für Angst unter Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). «Wichtig sind daher jetzt vor allem schnelle Ermittlungserfolge. Der Rechtsstaat muss unmissverständlich klarmachen: Die Bedrohung von Schulen ist nicht hinnehmbar und wird scharf verfolgt.» News4teachers / mit Material der dpa
„Spiegel“-Bericht: Internet-Trolle haben die Drohmails gegen Schulen verschickt
Infos über Sicherheitsabläufe gehören nicht in die Presse…
Infos über offensichtlich nicht funktionierende Sicherheitsabläufe schon. Herzliche Grüße Die Redaktion
Die funktionieren und zwar genauso wie geplant – weil es Einzelfall Entscheidungen sind. Dies ist übrigens in allen Handlungsempfehlungen aller Bundesländer so.
Thüringen hat auch einen sogenannten Notfallordner nachdem die SL vorgeht…
Und nochmal wie in solchen Fällen agiert wird gehört nicht in die Öffentlichkeit – das hilft nur Tätern nicht Opfern….
“Für das unterschiedliche Vorgehen von Schulen bei Bombendrohungen sind nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums und der Polizei in erster Linie die jeweiligen Schulleiter verantwortlich.”
Das ist ja so praktisch. Man hat dann ja schon die Schuldigen, falls etwas schief geht. Dann können Politik und Polizei ja auf die Schulleitungen verweisen.
Was soll da sonst stehen?
Für das Vorgehen von Schulen ist die Schule und damit ihr Leiter verantwortlich.
Für das Vorgehen der Polizei ist die Polizei und damit ihr Leiter verantwortlich.
Für Vorgaben für das Vorgehen der Schulleiter ist das KM verantwortlich und für die Vorgaben für das Vorgehen der Polizei das IM.
In NRW gibt es Handlungsleitfäden für verschiedenste Szenarien.
An erster Stelle für Amoktaten, Bombendrohungen usw. steht immer „Information des Meldekopfes“, dieser Meldekopf ist 24/7 erreichbar und übernimmt die Verständigung der verschiedenen Kräfte und diese beraten auch, was wann wie getan werden muss. Es ist ja nicht so, dass SL von so etwas noch nie gehört haben kann….
Im Falle von Amoktaten sind die Schulen angehalten, diese im Kollegium zu üben (wie verhalte ich mich, was muss ich tun, auf welche Ansage muss ich achten…..)
Darüber hinaus muss jede Schule ein Krisenteam gebildet haben, welches auch solche Szenarien durchgeht und interne Absprachen trifft, was wer wie und wann tut….
Wenn man das als Schule und vor allem als SL ein wenig ernst nimmt, dann setzt man sich rund ums Jahr immer wieder damit auseinander…..so, wie man zweimal im Jahr einen Feueralarm mit den Schülern probt, so geht man auch andere Szenarien mit dem Kollegium durch.
Der legendäre “Notfallordner” mit der vorgefertigten Todesanzeige für Lehrer.
Die habe ich noch nicht entdeckt…..ist ja krass!
Gibt’s für Thüringen auch
“Wichtig sind daher jetzt vor allem schnelle Ermittlungserfolge. Der Rechtsstaat muss unmissverständlich klarmachen: Die Bedrohung von Schulen ist nicht hinnehmbar und wird scharf verfolgt.”
Und die Konsequenzen müssen spürbar sein und umgesetzt werden.
Und ich gehe davon aus, das ein Schulleiter im erst einmal von einer ernstzunehmenden Bedrohung ausgehen muss. Ich möcht nicht wissen, was los ist, wenn aus einer Bombendrohung ernst wird, und im Nachhinnein rauskommt, dass eine Anssage vorhanden war, und das Gebäude wurde ncit geräumt.