Schülerin im Klassenraum vergewaltigt: Haftstrafe für Ex-Pfarrer (zu krank, ausgesetzt)

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FRANKFURT/MAIN. Zu einer Haftstrafe von mehr als vier Jahren und einer Geldstrafe ist ein früherer Religionslehrer verurteilt worden. Er vergewaltigte eine Schülerin. Ins Gefängnis muss er zunächst aber nicht.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Wegen der Vergewaltigung einer Schülerin ist ein früherer Religionslehrer in Frankfurt zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Zudem muss der ehemalige Pfarrer 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der heute 65-Jährige hat die damals 16-Jährige nach dem Unterricht im Klassenraum vergewaltigt, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Schon zuvor, als das Mädchen 14 gewesen sei, habe er sie am Rande eines Vorbereitungskurses auf die Konfirmation missbraucht.

Der 65-Jährige, der unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet und in einem Altersheim lebt, muss die Haftstrafe dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge zunächst nicht antreten. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

Die Anklage hatte fünf Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Nebenklage mindestens fünf Jahre. Die Plädoyers hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, die Verteidigung wollte im Anschluss keine Angaben zu ihrem Antrag machen.

Tat blieb jahrelang im Dunkeln

Die erste Tat fand im Jahr 2009 statt. Die junge Frau konnte erst Jahre später, 2017, mit ihrem Lebensgefährten erstmals darüber sprechen. Die lange Dauer des Strafverfahrens, das im Oktober 2020 begann, wertete das Gericht strafmildernd.

Verurteilt wurde der Mann, der zur Tatzeit Pfarrer für eine freikirchliche Gemeinschaft in Frankfurt war, wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hätten sich in vollem Umfang bestätigt, hieß es bei der Urteilsverkündung. «Die Geschädigte musste gehorchen wegen des Lehrer-Schüler-Verhältnisses», sagte die Vorsitzende Richterin. Zudem sei er Pfarrer in einer Gemeinschaft gewesen, der sich das Mädchen seit ihrer Kindheit verbunden gefühlt habe.

Sexuelle Gewalt hat Folgen bis heute

Die Geschädigte leide bis heute unter den Folgen der sexuellen Gewalt, sagte die Richterin. Nach der Vergewaltigung habe sie sich zurückgezogen, die Schule verlassen und eine Essstörung entwickelt. Ihre Pläne, Jura zu studieren, habe sie nicht verwirklichen können. Die Geschädigte sagte in dem Verfahren aus, der Angeklagte musste währenddessen den Raum verlassen. Ihre Angaben seien sehr glaubwürdig gewesen, sagte die Richterin.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Prozess beginnen sollen. Er wurde ausgesetzt, weil zunächst festgestellt werden musste, ob der Mann verhandlungsfähig ist. Der Angeklagte steht unter Betreuung. Die Verteidigung wollte sich nicht äußern, ob sie gegen das Urteil vorgeht. Es ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

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3 Kommentare
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Unfassbar
24 Tage zuvor

Die 30000€ sind im schon Vergleich zum Einkommensverlust, den das Opfer aufgrund des nicht angetretenen Jurastudiums sein Leben lang anhaufen wird, ein schlechter Witz. Die noch viel gravierenden psychischen Schäden kommen noch dazu. Trotz der rund vier Jahre Prozessdauer sind die 50 Monate Haft nicht viel, die vorläufige Haftverschonung ein Hohn an das Opfer.

Lisa
23 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Die Unversehrtheit eines Menschen ist weniger geschützt als Eigentum. Hätte der Täter eine Bank ausgeraubt, hätte er mehr bekommen als 4 Jahre und 2 Monate.

447
22 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das ist wohl der neueste Schrei nach “Blutdruck-Olearius”: Wenn sonst so wirklich garnichts findet um Täter (ergleichsweise billig davonkommen zu lassen…Gesuuuuundheit. (Des Täters, versteht sich)

Wie müssen Täter eigentlich eine Tat begehen, um die eigentlich vorgesehenen Strafen z.B. des BGB tatsächlich zu bekommen UND auch zumindest die Hälfte der Strafe tatsächlich absitzen zu müssen?

Frage als juristischer Laie, dass die Urteile “rechtmässig” sind bezweifele ich nicht.