Kultusminister beraten über generelles Handy-Verbot an Schulen – GEW hält dagegen: Wer soll das kontrollieren?

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BERLIN. Die Bildungsministerkonferenz (so der neue Titel der bisherigen Kultusministerkonferenz) diskutiert heute ein generelles Handyverbot an Schulen. Initiator der Debatte ist Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU). Die Einführung einer allgemeingültigen Regelung könne die Lehrerinnen und Lehrer „von der permanenten Kontrolle“ entlasten, glaubt er. Die GEW hält dagegen.

Smartphones in der Schule verbieten? Wird nun diskutiert (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Geht es nach dem hessischen Kultusminister Armin Schwarz (CDU), könnte es bald ein bundesweites Handyverbot an Schulen geben. Bei der Bildungsministerkonferenz in dieser Woche will er ein solches vorschlagen. Ende Oktober war Schwarz als deutscher Vertreter beim G20-Bildungstreffen in Brasilien und führte dort auch Gespräche mit seinen kanadischen und australischen Amtskolleginnen und -kollegen. Dort gelten seit diesem Jahr Smartphone-Verbote an Schulen, in Australien seit kurzem sogar ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige.

Aus Australien und Kanada habe er „nur Positives“ berichtet bekommen, sagte Schwarz gegenüber dem Hessischen Rundfunk. Das gelte auch für europäische Länder wie Frankreich oder England, wo bereits Verbote eingeführt wurden. Von der Bildungsministerkonferenz erhoffe er sich, „dass wir einen guten gemeinsamen Weg finden“. Das Hessische Schulgesetz überlässt derzeit den Schulen die Entscheidung, ob sie ein Verbot einführen oder nicht. Sie können individuelle Regeln in ihrer Schulordnung festlegen, müssen dabei aber immer verhältnismäßig handeln. So dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in ihrem Eigentumsrecht oder ihren Grundrechten verletzt werden.

Die Einführung einer allgemeingültigen Regelung könne die Lehrerinnen und Lehrer „von der permanenten Kontrolle“ entlasten, glaubt Schwarz. Studien zeigten zudem, dass eine entsprechende Regelung an Schulen die Konzentration erhöhe, während das Risiko von Ablenkungen und Depressionen sinke. „Es geht hier nicht um Politik, es geht um Verantwortung“, betont Schwarz, selbst ehemaliger Lehrer.

Tatsächlich untersucht eine aktuelle Studie der Universität Augsburg die Auswirkungen von Smartphone-Verboten an Schulen – und kommt zu dem Ergebnis, dass sie das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler verbessern und, wenn auch in geringerem Maße, ihre Lernleistungen positiv beeinflussen können (News4teachers berichtete).

Ein pauschales Handyverbot mag auf den ersten Blick praktikabel erscheinen, meint Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen. Er betont jedoch, dass die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters vorbereiten müssen: „Gute Medienbildung ist entscheidend. Statt Smartphones aus dem Schulalltag zu verbannen, sollten Kinder und Jugendliche lernen, diese verantwortungsvoll und reflektiert zu nutzen. Ein Verbot verlagert die Probleme – wie Cybermobbing oder Suchtverhalten – womöglich ins Private, ohne sie zu lösen.“

“Wie fördert ein generelles Handyverbot die Medienkompetenz, wenn diese Geräte aus dem Unterricht verbannt werden?”

Auch der Aspekt der Eigenverantwortung würde vernachlässigt. Viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wünschten sich klare Regeln, aber kein vollständiges Verbot. „Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Schülerschaft sollten gemeinsam Lösungen finden, die den Bedürfnissen aller gerecht werden“, fordert Hartmann. Sollten diese in die Entscheidungsfindung nicht eingebunden werden, führe dies zu zusätzlichen Konflikten, die dann von den Schulen vor Ort kaum gelöst werden können.

Zudem habe der Vorschlag von Kultusminister Schwarz eklatante Lücken. Fragen nach der konkreten Umsetzung blieben offen: „Wie sollen Verbote durchgesetzt werden? Welchen zusätzlichen Druck erzeugt das für Lehrkräfte? Und wie fördert ein generelles Handyverbot die Medienkompetenz, wenn diese Geräte aus dem Unterricht verbannt werden? All das beantwortet der Kultusminister nicht.“

Schulen müssten Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien lernen – nicht durch Verbot, sondern durch pädagogische Begleitung. „Ein vollständiges Handyverbot wäre ein Rückschritt in einer zunehmend digitalisierten Welt. Stattdessen braucht es Konzepte, die auf Bildung, Prävention und Mitbestimmung setzen. Schutz und Förderung dürfen dabei kein Widerspruch sein“, sagt Hartmann. News4teachers

Studie: Wortschatz von Grundschülern, die nie ein Buch lesen, aber häufig am Smartphone hängen, fällt drastisch ab

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93 Kommentare
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Dejott
1 Monat zuvor

Ich vermute,die Kultusministerien würden das Handyverbot mit einer Handreichung abschließend lösen. Danke

Ulrike M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Ha,ha,ha………. genau! 🙂 Und das ist dann alles. Aber Hauptsache, es gibt einen Beschluss.

Bei uns drängten einige Lehrer darauf, dass unbedingt in der neuen Schulordnung stehe (stünde?), dass Kaugummi im Unterricht verboten sind. Das sind die gleichen Lehrer, die nun weiterhin nichts sagen und nichts tun, wenn die Kinder in ihrem Unterricht Kaugummi kauen. Sie scheinen gedacht zu haben, wenn man das in die Schulordnung schreibt, muss man nichts mehr tun, dann erledigt sich das quasi von selbst. (???)

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

An vielen Schulen sind Handys schon bis Klasse 9 verboten. Wenn ein Kind erwischt wird, wird das Handy einkassiert und die Eltern müssen es wieder abholen. Geht also.

Tim Bullerbü
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Ich möchte gerne an dieser Schule arbeiten!

Ça me fatigue
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Diese Argumentation verstehe ich nicht. Wenn Kaugummikauen nicht offiziell verboten ist ist es im Umkehrschluss erlaubt und man kann nichts dagegen unternehmen. Die Reinigungskräfte müssen dann die Kaugummis von Tischen Stühlen, Wänden und Boden kratzen.
Ist es offiziell verboten, so kann die Lehrkraft offiziell dagegen vorgehen. Einer Erlaubnis seitens der Lehrkraft in speziellen Fällen spricht nichts dagegen.

Genauso verhält es sich mit Essen und Trinken (ständiges Nuckeln an der Flasche) oder Handynutzung im Unterricht.

Alles, was nicht explizit verboten ist, wird als erlaubt gewertet. Dann wird diskutiert und das könnte man sich sparen.

Dejott
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Ich kenne diesen typisch deutschen Reflex seit Jahrzehnten. In allen Kollegien gibt es Lehrerinnen und Lehrer die glauben,wenn alles aufgeschrieben sei,wäre auch alles geregelt. Funktioniert nie.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Du hast vergessen darauf hinzuweisen, dass diese Handreichung in laminierter Form überreicht wird, damit diese auf den Tischen im Lehrerzimmer auch kaffeerandresistent sind. Das hat sich ja bewährt … Lüftungsanleitung, Abstandsregeln usw.
😉

Mannkannesnichtfassen
1 Monat zuvor

Die KMK kommt mit dieser Debatte etwa 15 Jahre zu spät und hat Schulen damit bisher alleingelassen. Nun ist es eh zu spät. Die Schulen haben eigene und in aller Regel funktionierende Regelungen ersonnen.

Teacher Andi
1 Monat zuvor

Und genau deshalb sollte man nicht immer so dienstbeflissen alles, was da von “oben” kommt undifferenziert umsetzen, sondern den gesunden Menschenverstand einsetzen und auch mal eigene Entscheidungen treffen, je mehr das tun, desto mehr wären die Glorreichen 16 in die Enge gedrängt.

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Genau meine Denke!

Mit Herz und Verstand unterrichten und nicht alles umsetzen, was von oben oder aus dem Tal der Ahnungslosen kommt. Wir bereiten auf Prüfungen und das Leben vor, nicht die KMK und auch nicht das Kultusministerium.

Ukulele
1 Monat zuvor

Es muss ja nicht permanent kontrolliert werden. Es reicht aus, Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Nutzung gesichtet wird. Hierfür braucht es aber auch klare Sanktionsmöglichkeiten.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Eben. Und die Eltern würden die Regelung abzeichnen müssen und Rausgabe der Geräte nur an Eltern. Dann würden diese evtl. auch auf die Kinder einwirken, damit sie das Handy gar nicht erst mitnehmen. Handy Tresor wäre auch was. Möglichkeiten gäbe es sicherlich, wenn es denn so gewollt wäre. Jetzt höre ich bei uns nur sehr sehr oft, dass eben alles nicht geht. Wegen Geld, wegen Erreichbarkeit (während des Unterrichts), wegen Individualität bis hin zu Menschenrecht und wegen weil halt…um an den Handys festzuklammern werden die merkwürdigsten Argumente von SuS und ElternSeite aufgefahren. Mir ist da schon schwindlig vom Kopfschütteln.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  laromir

Handy Tresor wäre auch was.”

Wie groß soll der sein? Und die ersten Schüler geben ihr Handy um 6 Uhr ab bis die letzten um 9 Uhr dran sind? Und dann kann der Unterricht starten, Und nachmittags alles rückwärts (15 – 18 Uhr). Muss ja alles protokolliert sein, nicht, dass das neue IPhone 16 Pro Max “verschwindet” (“Hab’ isch heute morgen hier abgegeben! Isch schwör!”)

Oder in jedem Klassenraum einer? Dann sind wir schnell bei einem deutlich 5-stelligen Betrag pro Schule. Der Schulträger wird sich freuen…

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ja, Handytresore wären wie im Schlossinternat Louisenlund, das kommt für die Plebs gar nicht in Frage.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Es gibt ganz einfache textile Lösungen, die man in jedem Klassenraum aufhängen kann. Die sehen fast aus wie ein Adventskalender. Jeder Schüler legt zu Beginn des Unterrichts sein Handy in Fach der “Handygarage” Am Ende des Unerrichts holt er es selbst wieder heraus.

Man muss nicht alles unnötig kompliziert machen.

Manchmal sind solche Bedenken auch nur ein Zeichen dafür, dass man zu bequem ist, um etwas zu ändern.

Tim Bullerbü
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das ist so niedlich. Und setzt voraus, dass SUS nicht alle ein Zweit- Handy aus der Schublade abgeben.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Und? Wer das macht und erwischt wird kann das dann mit den Eltern diskutieren, die die Geräte dann abholen müssen. Bei meinem Kind hätte ich dann 3 Tage mal einfach keine Zeit dafür. Dann setzt der Lerneffekt irgendwann schon ein. Es sei den die Eltern boykottieren mal wieder jede Maßnahme und machen Krawall

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

An der Schule meines Kindes werden die Handys in der ersten Stunde im Klassenraum abgegeben und weggeschlossen. In der letzten Stunde können Sie dort wieder abgeholt werden. Klappt irgendwie seit ein paar Jahren ganz gut. Von daher weiß ich nicht, warum das so problematisch sein soll.

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  laromir

Die Regelung müsste landesweit für alle Schulen gelten. Dann müsste auch keiner was unterzeichnen und es wäre rechtssicher. Schulinterne Regelungen sind problematischer.

Als Lehrer sollte man sich auf das Lehren und den pädagogischen Teil konzentrieren können und sich nicht mit der rechtssicheren Ausgestaltung solcher Regelungen rumschlagen.

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

So funktioniert “Schule” aber nicht.

Je dezentraler etwas geregelt und bearbeitet werden kann, desto besser! Dann sind die Lehrer beschäftigt und in Arbeit und kommen nicht auf dumme Gedanken.

Ich sage nur Medienentwicklungsplan oder Handlungskompetenzraster oder …

Am Ende kann man froh sein, dass eine Schulverwatungssoftware nicht auch noch selbst geschrieben werden muss.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Und Sicherheit für die Lehrkräfte.
Will nicht für die kassierten Handys alleine haften müssen

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Tun Sie nicht, so lange Sie nicht grob fahrlässig handeln.

Flohzirkus
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ich fasse kein Schülergerät an.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Stimmt, aber ich bezog mich bspw. auf das Verwahren, bis die Eltern die Güte haben, die Geräte endlich abzuholen

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ah, ok.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

An unserer Schule hat die Schulkonferenz ein Handyverbot beschlossen.

Am Anfang bedeutete es etwas mehr Aufwand für die Lehrkräfte, das hat sich aber schnell eingespielt, als den Schülern klar wurde, dass die Lehrer das Verbot auch mittels zeitweiser Wegnahme des Handys durchsetzen.

Da muss man auch keine Angst haben, dass man das Hndy anfassen muss. Bei uns geben die Schüler das Handy selbst im Sekretariat ab und legen es dort selbst in eine Kiste und holen es auch wieder heraus. Keine Lehrkraft und auch keine Sekretärin muss es anfassen.

Tim Bullerbü
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das ist ein gutes Verfahren. Bei uns kucken 50% aller Lehrkräfte einfach weg und überlassen das Erziehen und Durchsetzen der Regeln einfach den Kollegen/innen.
Ätzend.

Hans Malz
1 Monat zuvor

Die GEW versteht es einfach nicht.
Kontrolliert wird stichprobenartig, bzw. wenn einer erwischt wird, habe ich dann eben andere Möglichkeiten. Wo ist das Problem? Bitte, bitte ein generelles Verbot, das macht alles einfacher.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Die Schulen hätten ja bereits ihre Einschränkungen/ Verbote umgesetzt, wenn es “nur” des Vorschlages bedurft hätte.

Die Politik muss hier einen belastbaren Gesetzesrahmen und Sicherheiten für die Lehrkräfte bereitstellen, nicht kostenlose Tipps aus alten Zeitungen vorlesen

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Und genau das wird nicht passieren, weil sich dann ihre Rechtsabteilungen mit den Klagen der Eltern herumschlagen müssen.
Bleiben sie vage u d überlassen den Schule die praktische Gestaltung dieser Verbotsregeln, dann müssen sich die Schulen / resp. die handelnden KuK mit den Klagen herumärgern.
Die BzRs entspannen sich da gemütlich und verweisen auf die einzelnen Schulen, weil die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bei denen liegt.
Bsp:
Eine Kollegin hat vor Jahren einem Schüler das Handy entzogen u d weil das Sekretariat nicht besetzt war, wo die Handys eigentlich zwischengelagert werden sollen, bis die Eltern es abholen, hat sie das Handy in ihr abgeschlossenes Fach in Lehrerzimmer gelegt.
Als sie zum Ende des Schultages den Eltern das Zeil herausgeben wollte, war ihr Fach aufgebrochen ubd genau dieses Handy – und nur das – daraus verschwunden. Die Eltern haben auf den Ersatz gedrängt – die Rechtsvertretung bei der GEW hat ihr lediglich ihr Fehlverhalten erläutert und die BzR DT hat gemächlich auf ihre eigene Handlungsverantwortung verwiesen. Ergo: Sie hat über 600 Euro ausgeben müssen, um den Verlust des Gerätes zu kompensieren.

Ich sammle grundsätzlich keine Privatgeräte ein – auch entgegen der in unserer Anstalt vereinbarten (vorgegebenen) Regeln (erwischen, einkassieren, im Schulbüro abliefern) … sowas s.o. passiert mir nicht – dann bin ich eben nicht regelkonform mit unserer Hausordnung – Sch..ß drauf!!

Handlungskonforme KuK sind deshalb ssuer auf mich – und es ist mir schlicht wurscht, denn wenn da was schief geht, bin ich der Doofe, wirtschaftlich geschädigt und von gerade diesen hausordnungshörigen KuK garantiert allein gelassen.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

An unserer Schule gibt es einen Schulkonferenzbeschluss, laut dem privat Geräte nicht genutzt werden dürfen und im Sekretariat ebgegeben werden müssen, wenn man sich nicht an die Regel hält.

Es gab in zwei Jahren keine einzige Klage der Eltern. Im Gegenteil, die Eltern sind froh über die Regel.

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Na, toll, wenn man sich noch nicht mal die LuL dran halten, warum sollten es dann die SuS machen….tolles Vorbild!
Alles nur, weil es mal ein Negativbeispiel gab….

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ist wie mit der Zensur:
Eine lückenlose Kontrolle muss es gar nicht geben, um die ‘Schere im Kopf’ zu bewirken.
Stichproben und richtige Sanktionen sind hinreichend. Die GEW ist wieder mal nicht in der Realität verortet.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Stichproben und richtige Sanktionen sind hinreichend.”

Dann sehe ich aber auch nicht, was das politische Verbot groß an der aktuellen Lage bewirken soll.
Also was tun? Was die Kontrollen betrifft, wird sich meiner Meinung nach nicht viel optimieren lassen, aber welche Sanktionen sollen hier besser greifen?
Geldstrafe vielleicht

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Womit Sie mal wieder beweisen, dass Sie (a) die grundlegende Problematik nicht verstehen (Stichworte: Subsidiarität; Rechtssicherheit; Konfliktvermeidung; Einheitlichkeit etc.) und (b) vom Funktionieren von Schulen (Stichwort: Schulkonferenz) absolut keine Ahnung haben.

Und ja, man kann bei der Sanktionierung durchaus auch Eltern in die Pflicht nehmen. Andere gangbare Maßnahmen wurden hier bereits vorgestellt, die um so einfacher sind, wenn es das polit. Verbot gibt. Man kann übrigens jetzt bereits (in NRW) Handys ggf. Yauch ein paar Tage bei Verstoß einbehalten, kann aber in unangenehmen Papierkram münden, der sich so vermeiden ließe.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Man kann übrigens jetzt bereits (in NRW) Handys ggf. Yauch ein paar Tage bei Verstoß einbehalten”

Klingt spannend.
Sie wissen aber schon, dass Sie mich nicht zu jedem Thema beleidigen müssen?
Ich halte dieses Thema jetzt nicht für so eine große Kiste bzw. unsere Standpunkte nicht sonderlich weit voneinander entfernt

Carsten
1 Monat zuvor

Vielleicht geht auch ein Bußgeld für die Eltern ?

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  Carsten

Ich wäre eher für Konsequenzen bei den Kindern: Müll rausbringen, Schulhof reinigen, Klassenzimmer ausfegen… Was nützt es, wenn den Eltern ein Bußgeld auferlegt wird, weil die Kinder das Handy heimlich in den Schulranzen packen. Die Kinder müssen das verstehen bzw. dafür gerade stehen, wenn sie die Regel brechen, wie bei anderen Verstößen gegen die Schulordnung auch.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Katinka

In unserem Gym müssen die mit “Handy- Erwischten” am (über-) nächsten Tag einen Kuchen für die Klasse mitbringen.(Jahrgang 5 – 10). Da die meisten nicht selbst backen können oder nicht genügend Geld zum Einkauf desselben haben, kriegen die Eltern i.d.R. mit, was “vorgefallen” ist!
DAS klappt hervorragend! ..und zwar seit Jaaahren! 🙂

Nick
1 Monat zuvor

Soll das Handy-Verbot für alle am Schulleben beteiligten Personen gelten oder auf SuS beschränkt sein?

Einer
1 Monat zuvor
Antwortet  Nick

Komische Frage.
Natürlich nur für Schüler.

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  Nick

Würde dies auch auf Lehrkräfte ausgeweitet, könnte ich mich mich nicht mehr in unser Portal einloggen, in dem ich alle möglichen Dienstgeschäfte erledigen muss und auch die Anwesenheit der SuS kontrollieren / Fehlanzeigen eintragen muss. Aber klar, wenn das so wäre, müssten wir wieder zurück zum analogen Klassenbuch, analogen Anwesenheits- und Notenlisten usw.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Nick

Man sollte mal voraussetzen, dass LuL sich ebenfalls angemessen verhalten. Ich benutze mein Handy nicht im Unterricht (außer es gäbe jetzt einen Notfall). Ich fotografiere und Filme auch nicht in der Schule rum, sende keine Bilder mit BFF vom Klo o.ä. Ist dann doch schon ein kleiner Unterschied. Aber ich finde, dass auch die LuL Vorbild sein sollten. Ich nutze das Handy, wenn nur im Lehrerzimmer, nicht vor den SuS, nicht im Gang oder in der Klasse. Und es ist immer lautlos, im Gegensatz zu den SuS Handys. Wäre für mich also völlig okay, wenn ich nur einen eingeschränkten Nutzungsbereich hätte.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Nick

Meine Eltern sind weit über 80 und können es bei einem Fehlverhalten meinerseits nicht beim Direktor abholen. Reicht dann ein Anruf? Sonst fände ich das ungerecht.

Dil Uhlenspiegel
1 Monat zuvor
Antwortet  Nick

Auch für Eltern werden Handys in und um die Schulen verboten, dann können sie im Elterntaxi ausnahmsweise mit ihren Kindern sprechen, bis zuhause wieder alle geregelt online gehen.

Verena Holler
1 Monat zuvor

Ich verstehe die Argumente der GEW nicht. Es geht nicht um eine Kontrolle, sondern um eine Abgabe der Smartphones während der Schulzeit. In den USA nennt man es “Away for the day”, und es hat sich dort sehr bewährt. Das Prinzip lässt sich einfachumsetzen durch Handygaragen, Handylocker oder verschlossene Handytaschen wie die von YONDR. Mit letzteren entfällt auch das Haftungs- und Versicherungsrisiko, da die Geräte bei den SuS verbleiben.
Aktuell gibt es eine Petition für Smartphonefreie Schulen auf change.org
Gerne teilen!

https://www.change.org/p/smartphonefreie-schulen-jetzt

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor

Ich bin froh, wenn jede sein eigenes Gerät dabeihat und auch nutzt, ich glaube das heißt neudeutsch BYOD. Sind wenigstens Geräte die funktionieren und über die ich mich nicht ärgern muss. Keine Wartung, kein Support und immer am Puls der Zeit.

Handy verboten.

Tablet mit SIM-Karte oder gar eSim? Auch verboten? Auf was schreibt der technikaffine Schüler dann? Wer kontrolliert das mit der Sim/eSim? Ich nicht.

“an allen Schulen”? Von der Grundschule bis zur Berufsschule und von mir aus auch noch das Gymnasium? Mit Ausnahmeregelungen für Angehörige von Feuerwehr und THW, etc.? Was ist mit den Flüchtlingsklassen, die das Smartphone als Übersetzer nutzen und damit dem alten Kretschmann noch zusprechen? Ich habe Schüler, die sind über 30 und durchaus vernünftig? Handyverbot? Echt jetzt? Eine Berufsschülerin mit spanischem Migrationshintergrund nutzt das Smartphone, um durchweg gute Leistungen zu erzielen. Wenn ich das einkassiere, wird’s wohl noch ausreichend sein. Super!

Liebe KMK – lasst es bleiben. Ihr bekommt das nicht geregelt. Dafür fehlt euch der Einblick ins Schulsystem.

Was juckt mich ein Beschluss einer KMK? Selbst bei einem GLK-Beschluss handle ich mit Herz und Verstand. Achtsamkeit war ja auch einmal ein Thema für die KMK. Bei mir ist das immer noch und hat gerade Hochkonjunktur.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Das ist doch ganz eifach zu regeln: Es sind nur die digiatlen Geräte erlaubt, die in der Schule als Arbeitsgeräte eingeführt sind. Und die auch nur im Unterricht, wenn die Lehrkraft es gestattet.

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

“als Arbeitsgeräte erlaubt” ist keine einfach zu fassende Regelung!

Was soll denn in der Haus- und Schulordnung stehen?

“Tablets ohne SIM sind erlaubt.”

???

Ihre Idee wird schwer in juristisch einwand- und konfliktfreie Worte zu fassen sein.

Das mit “die Lehrkraft es gestattet” haben wir so im GLK-Protokoll stehen. Mehr als fünf Nutzungen in einer Doppelstunde gestatten es dem Lehrer, die Handys auch bei den Schülern zu belassen.

Eine Zeitverschwendung, diese GLK.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

““als Arbeitsgeräte erlaubt” ist keine einfach zu fassende Regelung!”

Deshalb habe ich das ja auch nicht geschrieben. Zitieren Sie mich bitte richtig. Ich habe von digitalen Geräten gesprochen, die als Arbeitsgeräte eingeführt sind. Das trifft dann nicht auf jedes Gerät zu, das sein Schüler privat mit sich trägt.

Ukulele
1 Monat zuvor

Sie benennen die Vorteile, die diese Geräte bringen, wägen diese aber nicht gegen die Nachteile auf.

Letztlich ist es doch so, dass kein Lehrer weiß, ob die Schüler die Geräte zielführend für den Unterricht nutzen, oder sich hierdurch eher ablenken lassen. Solange dies so bleibt, halte ich den Mehrwert von Handys und Tablets im Unterricht und den Schulen für fragwürdig.

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Die Schüler, die hinter dem aufgestellten Gerät sitzen und kichern und nicht dem Unterricht folgen, arbeiten zielführend an ihrem Untergang. So erlebt. Drei Schülerinnen, alle drei durchgefallen. In Absprache mit der Klassenkonferenz auf der Basis des Ignorierens.

Ich unterrichte viele Schüler, die sehr flink aus allerlei Material wunderschöne Dokumente basteln. Allerdings hapert es bei manchen am Verständnis, aber daran änderte auch ein Block und ein Bleistift nichts.

Die Vorteile, die ich schilderte, waren rein praktischer und technischer Natur. Stellen Sie sich vor, die Schule stellte die Geräte und Sie wären für die Wartung und die Sicherung der Funktionsfähigkeit auf Abruf verantwortlich. Horrorvorstellung!

Alese20
1 Monat zuvor

Warum wird alles so verkompliziert. Handys bleiben aus in der Tasche, dürfen aber ggf. nach Aufforderung der Lehrkraft benutzt werden zum Recherchieren o.ä.. Läuft bei meiner Tochter in der Schule seit Jahren so. Wenn man ohne Erlaubnis erwischt wird, wird das Handy einkassiert und muss von den Eltern abgeholt werden. Es geht also beides.

Rotstiftprofi
1 Monat zuvor

Habe heute Morgen im Radio die Meldung gehört, dass das legendäre Berghain in Berlin heute 20. Geburtstag feiert. Und was hat das Berghain, das zu seinem Mythos nicht unwesentlich beiträgt? Ein absolutes Handyverbot. Nur mal so zum Drübernachdenken.

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Rotstiftprofi

Ja, aber aus anderen Gründen. Man möchte ausgelassen feiern, ohne das davon Fotos oder Videos angefertigt werden. Ist ein guter Grund, aber nicht mit der Motivation an Schulen zu vergleichen.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Und Schüler mögen sich zum Affen machen dürfen, ohne dass ihre Mitschüler Videos davon machen und auf ewig ins Netz stellen.

Rotstiftprofi
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Und ich möchte ausgelassen (Achtung, Ironie; ich schreib’s sicherheitshalber dazu; kommt gleich nochmal) unterrichten bzw. meine SuS möchten ausgelassen Wissen aufsaugen (oder in den Pausen aufs Klo gehen etc.), ohne dass davon Fotos oder Videos zum anschließenden Cyberbullying angefertigt werden.
Es geht sowohl im Berghain als auch in der Schule um die Idee eines “safe space”. Insofern finde ich den Vergleich, wenn auch nicht 100prozentig übertragbar, durchaus passend.

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Rotstiftprofi

Das ist durchaus richtig. Ich denke aber, die Hauptmotivation für ein Verbot am Schulen ist die Ablenkung mit diesen Geräten.

Dies ist im Berghain nicht so.

Wandervogel
1 Monat zuvor

Wollen die damit der “Wagenknecht-Partei” den Wind aus den Segeln nehmen? Die läuft sich ja gerade von alleine “tot”. Gerade erst gegründet, hat sie sich schon “etabliert” und fürs Mitregieren am Katzentisch von SPD oder CDU auf alle wesentlichen Änderungen verzichtet.

Ich frage mich nur, worum es bei dem vielbeschworenen Handyverbot geht. Das ist mir immer noch nicht klar. Um die Nutzung sozialer Medien in der Schule? Also auch Tablet, also auch PC, also auch Smartboard???????? Oder um die private Nutzung von Handys? Wo ist das im Unterricht erlaubt? Wo soll ein Verbot wie in den Pausen durchgesetzt werden, da ja sogar alle möglichen Eltern ihren Kindern Handys kaufen, mitgeben, Anrufe beim Ankommen oder Verlassen wünschen, Whatsapp einrichten, obwohl erst ab (neuerdings?) 13 erlaubt?!?

Sepp
1 Monat zuvor

„Gute Medienbildung ist entscheidend. Statt Smartphones aus dem Schulalltag zu verbannen, sollten Kinder und Jugendliche lernen, diese verantwortungsvoll und reflektiert zu nutzen. Ein Verbot verlagert die Probleme – wie Cybermobbing oder Suchtverhalten – womöglich ins Private, ohne sie zu lösen.“

Laut Herrn Hartmann benötigen die Kinder so ein Smartphone im Unterricht, um zu lernen, wie man dieses NICHT für Cybermobbing nutzt?

Im Januar sollten meine Schüler dann sicher auch Springmesser und Baseballschläger mitbringen, da machen wir ein Projekt zu Gewaltprävention!

Danach könnten sie auch Molotowcocktails mit in die Schule bringen – dann machen wir Brandschutz und lernen, wie man die Schule nicht in Brand setzt.

Wie stellt sich Herr Hartmann wohl Drogenprävention und Sexualaufklärung an der Schule vor?

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Schon in der GS sollte auch der Umgang mit legalen Suchtdrogen wie Ethanol und Nikotin geübt werden. (Schnaps und Kippen)
So vorbereitet, kann es mit der Suchtdroge Smartphone am Exempel weitergehen.
Albert Einstein hatte schon recht. (der Spruch zur Doofheit der Menschheit – bekannt)

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Sie sollten Comedian werden (falls Sie es nicht schon sind). Absolut treffend, Ihr Kommentar!

NichtErnstZuNehmen
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Wie platt wird das hier eigentlich noch? Peinlich peinlich

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Ja, aber 33 Kolleg:innen gefällt das. Kein Wunder, dass das Bildungsniveau immer weiter sinkt. Von Hattie wissen wir ja, dassder Bildungserfolg in erster Line von den Lehrkräften abhängt.

Sepp
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ihre Schüler haben es da sicher besser: Ein billiges “Argumentum ad hominem” macht Sie eben zu einer tollen Lehrkraft.
Und dann noch schnell John Hattie mit in die Antwort einbeziehen und schon sind Sie ein Musterpädagoge.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Das ist kein Argumentum ad hominem.

Ich will ja nicht meine Position damit stützen oder ihre Position damit abwerten, dass ich Sie angreife.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Natürlich nicht. Sie wollten nur völlig zusammenhangslos Hattie ins Spiel bringen – das tut man ja gern einfach nur so. Passiert mir auch immer wieder, neulich erst beim Adventskaffee ist mir einfach so ein Spruch zu Hattie und Klassengröße rausgerutscht. Upsie, da hat mich meine Familie aber merkwürdig angeschaut…

Sepp
1 Monat zuvor

Wenn Sie es weniger platt wollen, schauen Sie sich doch an, was Kinder an der Schule mit Handys machen:
Von tatsächlichem Cyber-Mobbing, über fotografieren von Mitschülern, die gerade auf dem Klo sitzen (voll lustig, bis das eigene Kind als Meme im Internet ist…), bis zu TikTok-Challenges, bei denen auf Schul-Toiletten randaliert, dies gefilmt und ins Internet gestellt wird. Ganz neu übrigens, Mitschüler in der Schule am Pissoir filmen und anstoßen, so dass möglichst viel Urin daneben geht. Da würden Sie sich sicher freuen, wenn das Ihr Kind trifft….

Ebenso weniger platt: Wir hatten nach eingen o.g. Vorkommnissen verschiedene Präventionsmaßnahmen zu Cybermobbing, aber z.B. auch sexualisierten Inhalten im Internet, mit verschiedensten Referent*innen. Dabei wurde NIE ein Smartphone benötigt. Und wenn das Smartphone ein Arbeitsgerät wäre, das zwingend benötigt wird, müsste das auch entweder zur Verfügung gestellt werden oder klar als anzuschaffendes Lernmittel kommuniziert werden.
Also wie kommt Herr Hartmann auf die seltsame Idee, jeder Schüler müsste ein Smartphone in der Schule dabei haben, um Dinge wie Cyberkriminalität zu thematisieren?

Peinlich finde ich es tatsächlich eher, dass der GEW-Vorsitzende solche Aussagen trifft. Und keine Sorge, ich nehme Sie nicht ernst…

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor

Eigentlich überspitzt, nicht platt.

Flohzirkus
1 Monat zuvor

Probleme wie Cybermobbing und Sucht GEHÖREN ins Private, wohin denn sonst? Schließlich haben die Eltern auch privat entschieden, ihren Kindern ein Gerät zu geben.
Allerdings haben die Kids ihre Fahrausweise digital auf dem Phone.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Flohzirkus

Das könnte man ja ändern. Es ging Jahrzehnte lang mit einer Jahreskarte aus Papier oder als Chipkarte. Mein Kind hat auch eine “analoge” Jahreskarte , Job tickets sind aus Papier. Die Fahrkarte wird hier wohl das kleinste Problem sein.

Flohzirkus
1 Monat zuvor
Antwortet  laromir

Eben nicht, denn sowohl die Transportunternehmen als auch die Schulträger WOLLEN das digitale Ticket. Zudem ist in vielen Regionen das €49,- Ticket für die Schülerbeförderung gewählt worden- das es bekanntlich von Anfang an vor allem digital hab, bzw. geben sollte.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Flohzirkus

Vor dem Schulgelände darf das Handy wieder raus. So war’s bei der Schule meiner Tochter, großer ländlicher Einzugsraum mit vielen Busausfällen, klar, dass da oft die Eltern angerufen werden mussten.

Einer
1 Monat zuvor

Wieso kontrollieren?

Die Schüler kommen in den Klassenraum und legen ihr Handy direkt in eine entsprechende Aufbewahrung. Wenn ich danach noch ein Handy sehe nehme ich das Handy und passe bis zum Ende meines Schultages darauf auf. Mein Tag endet mal vor dem Tag der Schüler aber auch mal danach. Allein dieser Satz sorgt dafür, dass jeder Schüler sein Handy gerne und bereitwillig in die Ausbewahrung legt.
Läuft ohne Probleme bei uns am Berufskolleg in allen Bildungsgängen so seit dem Beschluss in der Lehrerkonferenz nach den Sommerferien.
Und die Schüler sind wieder ruhiger und konzentrierter.

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor

“Ein Verbot verlagert die Probleme – wie Cybermobbing oder Suchtverhalten – womöglich ins Private, ohne sie zu lösen.“

O ja, besser ist natürlich, die Probleme sowohl im Privaten wie auch im der Schule zu habe – ohne sie zu lösen.

Himmel, wie sinnbefreit kann man eigentlich argumentieren? Vielleicht sollten Schüler auch Messer offiziell mit zur Schule nehmen dürfen. Nicht, dass der Umgang damit nur im Privaten geübt wird…

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Ein Handy mit einer Waffe zu vergleichen, ist doch Unsinn.

Ich halte auch nichts davon, einzelne Sätze sinnentstellend zu zitieren und im Anschluss eine Aussage zu unterstellen, die weder gesagt noch gemeint wurde.

Hans Hoffmann
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Handys können Waffen sein. Fragen sie mal Cyberbullyopfer. Aber dabei fließt kein Blut. Dann ist es wohl nicht so schlimm.

mama51
1 Monat zuvor

Hahahaha, ganz mein Humor!

Ulrike M.
1 Monat zuvor

Das ist doch ein Sturm im Wasserglas. Mögen Sie es beschließen. Die Schüler werden sie heimlich doch dabei haben. Was hat die KMK nicht schon alles beschlossen?!? Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Vor gar nicht langer Zeit beschloss sie, dass alle Kinder eine Schreibschrift erlernen sollen. Ein zahnloser Tiger. Daran hält sich bei uns niemand. In jeder Klasse gibt es Kinder, die keine Schreibschrift erlernt haben. Ist dann eben so. Kümmert keinen. Kontrolliert keiner. Passiert nichts.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Es kann auch nicht umVerbot des Mitführen von Handys gehen, weil das erstens nicht überprüft werden kann und zweitens viele Eltern wünschen, dass Ihre Kinder außerhalb der Unterrichtszeiten erreichbar sind.

Es geht um ein Nutzungsverbot von Handys an Schulen. Das ist kontrollierbar und ist auch schon in einigen Schulen eingeführt.

Ein allgemeines Verbot würde die Schulen aber entlasten. Denn die Diskussionen in den Schulkonferenzen zu dem Thema sind sehr langwierig.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Entscheident für die gut geölte Bildungsdrohne von Welt ist es, laut “Jawooolll!” zu rufen, wenn diese klugen Befehle ausgegeben werden.
Und dann den RAM zu löschen.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor

Das ist wieder eine dümmliche Debatte aus dem Populismusregal. Wir wollen ernsthaft unsere Schüler zu mündigen Bürgern erziehen, verbieten aber 19-Jährigen die Smartphonenutzung?
Eine Nutzung, die ich nebenbei durchaus im Unterricht einsetze, um die SuS kurz etwas nachschlagen zu lassen.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Die Nutzung nach Erlaubnis des Lehrers wäre weiterhin zulässig.

Lisa
1 Monat zuvor

” Verkehrsminister beraten über Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahn. GEW hält dagegen: Wer soll das kontrollieren? “

uwe
1 Monat zuvor

Die Debatte ist müßig, denn die Würfel sind längst gefallen. Smartphones sind zu einem integralen Bestandteil unseres Alltags geworden, und ein Verbot wäre weder praktikabel noch durchsetzbar. Gewiss, man könnte zu Beginn des Unterrichts die Geräte einsammeln – wobei immer häufiger alte Zweitgeräte abgegeben werden, die man eilig aus der Küchenschublade gekramt hat. Doch wie soll man ein Verbot in den Pausen oder im gesamten Schulgebäude durchsetzen? Ein solcher Versuch würde nur die Autorität der Verantwortlichen untergraben und sie der Lächerlichkeit preisgeben.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  uwe

Das Verbot wird an eingen Schulen schon durchgesetzt.

Es ist also praktikabel und durchsetzbar.

Man muss dafür nicht einmal alle Handys der Schüler einsammeln. Es reicht, wenn man ein Handy abgeben lässt, wenn es unerlaubt benutzt wird. Das klappt bei uns hervorragend.

uwe
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das Verbot wird an eingen Schulen schon durchgesetzt.”

Nein. Einige Schulen glauben das Verbot durchgesetzt zu haben. Lehrer*innen haben ihre Augen nicht überall.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  uwe

Wie gut, dass Sie Bescheid wissen, was an anderen Schulen passiert.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  uwe

Das trifft aber so gut wie auf jedes Verbot in dieser Welt zu.

Guido Schwing
1 Monat zuvor

Konzepte zu erarbeiten, zu beschließen und in die Köpfe zu lehren usw. dauert ewig. Da haben Hersteller wie z. B. Tictoc schon lange den Grundstein zur dauerhaften Verblödung grosser Teile der Gesellschaft gelegt. Wenn alle das Handy gleichermaßen ab Tag x verboten bekommen ist das eben so. Reine Gewöhnung und Menschen gewöhnen sich an fast alles. Gleichzeitig muss natürlich zwingend Medienkompetenz gelehrt werden. Das geht auch ohne direkt greifbare Handys im Unterricht oder Schulhof..

wombatlover
1 Monat zuvor

Im letzten Jahr kam eine Schülerin während der Prüfung von der Toilette zurück und man sah genau die Abdrücke ihres Handys in der hinteren Hosentasche. Was ist passiert? Nichts! Man darf sie nicht anfassen, man darf nicht in ihre Hosentasche fassen, man darf sie nicht zwingen, die Tasche selbst zu leeren….
Ich würde mir bei den nächsten Prüfungen gerne den Handyspürhund der örtlichen JVA ausleihen oder eine technische Lösung bekommen, die die Nutzung während der Prüfungen schlicht verhindert. Wahrscheinlich beides vollkommen illegal, geht wegen des Datenschutzes oder des Persönlichkeitsrechtes oder der Menschenrechte oder oder oder nicht.

It‘s me
1 Monat zuvor

Wenn ich nicht eh schon nach 10 Jahren Mitgliedschaft aus der GEW ausgetreten wäre, wäre ich es spätestens jetzt.

Kerstin P.
1 Monat zuvor

Ich finde eine einheitliche Regelung sehr wichtig, weil Schulen sich darauf berufen können. Diese Regelungen sollten aber sehr gut begründet werden (so dass sie für alle nachvollziehbar ist) und man sollte sie wissenschaftlich begleiten – also nach 1-2 Jahren evaluieren.