AUGSBURG. Eine aktuelle Studie der Universität Augsburg untersucht die Auswirkungen von Smartphone-Verboten an Schulen – und kommt zu dem Ergebnis, dass sie das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler verbessern und, wenn auch in geringerem Maße, ihre Lernleistungen positiv beeinflussen können.
Erst vor zwei Jahren hatte das bayerische Kultusministerium das bis dato in den Schulen des Freistaats generell geltende Handy-Verbot aufgehoben – und es den Schulforen aus Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern überlassen, über den Umgang mit den Geräten zu entscheiden. „Das Handy ist ein täglicher und selbstverständlicher Begleiter unserer Schülerinnen und Schüler. Ein generelles Verbot über alle Schularten hinweg halte ich für nicht zeitgemäß. Das ginge an der Realität vorbei“, befand der damalige Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) gegenüber dem „Merkur”. „Mir persönlich ist es wichtig, dass die Schulen sich flexibel für die Lösungen entscheiden können, die für alle Beteiligten am besten passen.“
Ein Fehler? Eine aktuelle Studie, die internationale Daten auswertet, legt das zumindest nahe. Durchgeführt wurde die Untersuchung von Tobias Böttger und Prof. Klaus Zierer, beide am Lehrstuhl für Schulpädagogik der Universität Augsburg tätig. Die Forscher analysierten dafür Studien aus Norwegen, Spanien, Tschechien, England und Schweden und fassten die Ergebnisse in einem sogenannten Rapid Review zusammen. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes wissenschaftliches Verfahren, das möglichst zeitnah Erkenntnisse für bildungspolitische Entscheidungen liefern soll.
Laut der Analyse verbessert ein Smartphone-Verbot vor allem das soziale Klima an Schulen, was sich in einem höheren Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler widerspiegele. In Bezug auf die Lernleistungen zeigt die Untersuchung ebenfalls positive Effekte, diese fallen allerdings geringer aus. Die Studienautoren betonen, dass diese Ergebnisse die Erfahrungen vieler Lehrkräfte bestätigen würden. „Das Smartphone in der Tasche oder auf dem Tisch kann Lern- und Bildungsprozesse verhindern. Zudem verschlechtern Smartphones das soziale Klima in Schulen, indem sie Konflikte zwischen den Schülern befeuern“, so Böttger und Zierer.
Die Forscher warnen jedoch davor, dass ein reines Verbot nicht ausreichend sei. Sie plädieren dafür, dass ein solches Verbot pädagogisch begleitet werden muss, um nachhaltige Erfolge zu erzielen. „Ein bloßes Verbot reicht nicht aus. Es ist wichtig, dass Schüler lernen, wie sie mit dieser Technologie verantwortungsbewusst umgehen“, erklären die Wissenschaftler. In ihrer Untersuchung empfehlen sie daher, Smartphone-Verbote mit Bildungsmaßnahmen zu kombinieren, die die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern. Ein zentraler Aspekt sei es, mit den Kindern und Jugendlichen über die Regeln zu sprechen und sie schrittweise an einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten heranzuführen. „Es ist wichtig, mit Schülern über das Verbot zu sprechen, Regeln zu erklären und zu reflektieren und schrittweise Handlungsspielräume zu eröffnen, um so die Schüler Schritt für Schritt in eine Medienmündigkeit zu führen“, erläutern Böttger und Zierer.
„Das Ziel muss es sein, einen verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones zu fördern und gleichzeitig ihre negativen Auswirkungen zu minimieren“
Die Studie deutet darauf hin, dass ein solches Verbot in Kombination mit pädagogischer Begleitung die positiven Effekte auf das soziale Wohlbefinden und die Lernleistungen der Schüler verstärken kann. In zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler sei es dann sinnvoll, ihnen mehr Eigenverantwortung zu übertragen, um sie auf einen selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Smartphones vorzubereiten. „Das Ziel muss es sein, einen verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones zu fördern und gleichzeitig ihre negativen Auswirkungen zu minimieren“, resümieren die Studienautoren.
Trotz der positiven Ergebnisse betonen Böttger und Zierer, dass weitere Forschung notwendig sei. Langfristige Studien könnten dazu beitragen, besser zu verstehen, wie Smartphone-Verbote die schulische und soziale Entwicklung der Schüler beeinflussen. Außerdem könnten gezielte Forschungsprojekte dabei helfen, effektive pädagogische Strategien zu entwickeln, die Schulen bei der Einführung und Umsetzung solcher Maßnahmen unterstützen. „Nur durch eine kontinuierliche Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen können wir sicherstellen, dass die sozialen und akademischen Vorteile maximiert werden“, schließen die Forscher.
Die Debatte um Smartphone-Verbote an Schulen bleibt auch in Deutschland ein kontroverses Thema. Während Länder wie Frankreich bereits strikte Regelungen eingeführt haben, ist die Diskussion hierzulande weiterhin offen. Die Studie der Universität Augsburg bietet nun empirische Grundlagen, die in diese Debatte einfließen könnten. Allerdings machen die Autoren deutlich, dass es nicht ausreiche, einfach nur Verbote zu erlassen. Entscheidend sei vielmehr, diese in pädagogische Konzepte einzubetten, die den Schülern helfen, digitale Medien sinnvoll und verantwortungsbewusst zu nutzen.
Damit bleibt die Frage, wie Schulen am besten mit der Smartphone-Nutzung ihrer Schüler umgehen sollen, komplex und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Die Untersuchung von Böttger und Zierer liefert Hinweise darauf, dass Verbote positive Effekte haben können, wenn sie durch eine gezielte Medienerziehung ergänzt werden. Doch die Forscher selbst betonen, dass eine langfristige Beobachtung und ständige Anpassung der Maßnahmen notwendig sei, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
Das wiederum wirft die Frage auf: Wer soll das in den vom Lehrkräftemangel gebeutelten Schulen leisten? News4teachers
„Kann man nicht durchsetzen“: Lehrerverband gegen Handyverbot an Schulen
Digitalisierung wird sich nicht aufhalten lassen und die Nutzung eines Smartphones heutzutage unerlässlich. Ob es das Smartpad oder der Computer ist, es ist Bestandteil des Alltags.
Schülerinnen und Schüler können von überall aus arbeiten und müssen nicht mehr unbedingt alle in einem Raum sitzen. Das ist besonders im November / Winter ganz gut wegen Ansteckungen. Sie können auch mal von daheim arbeiten.
In Dänemark starten sie auch später und der Unterricht wird komprimiert.
Warum nicht montags von 10-bis 1 Theorie.
dienstags von 9 bis 1
mittwochs Projekt und Gruppentag, Ausprobieren, Forschung, Praktikum
Donnerstag Homeoffice daheim
Freitag bisschen Theorieunterricht und bisschen Gruppenarbeit
Und an welche Alters- und Schulartgruppen dachten Sie da so?
stimmt irgendwie…früher gab es kein Internet und keine Videokonferenzen. Da ging das nicht. Aber heute kann ich Unterricht auch von außerhalb der Schule durchführen.
Und das geht, wenn es Regeln gibt und sich dran gehalten wird. Es gibt Beispiele, dass es geht. Viele Nachhilfeinstitute machen es, Schulen in Australien und einige Schulen in Deutschland probieren es.
Unter anderem weil Kinder in Deutschland betreut und beaufsichtigt werden müssen, damit die Eltern arbeiten gehen können…
die Grundschüler, aber doch keine 17 Jährigen 😀
Am besten Oberstufe noch einsperren 😀
Sie machen Scherze:D
Wenn sie in Gruppen zusammensetzen oder in Lerncentern, passen sie untereinander da. Außerdem kann es ja einen erwachs. Ansprechpartner geben, die anderen Lehrer können sich dann von zuhause zuschalten!!
… und wieder meine Frage: Warum müssen in DE Kinder/Jugendliche jenseits des GS-Alters ständig beaufsichtigt werden?
Ich habe nie gesagt, dass ich das weiß, aber während Corona würde da doch mehr als deutlich. Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde das auch albern.
Weil die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten liegt. Das schließt eben bei strafunmündigen Kindern und Jugendlichen zivilrechtliche Ansprüche nicht aus. Und günstiger als die private Haftpflicht ist das Abwälzen der Aufsichtspflicht auf Dritte.
Ich bin ja prinzipiell auch immer dafür, das Rad neu zu erfinden, ehrlich!
Aber Ihre Idee ist einfach nicht gut. Smartphones schädigen der Gesellschaft und ganz besonders den jungen Menschen.
Mir kommt auch die Frage auf, auf welcher Grundlage ich dieses Verbot umsetzen kann.
Mit wurde eindeutig kommuniziert, dass ich für einkassierte Handys persönlich hafte
Hausordnung?
Ein Missverständnis, ich meinte die die rechtliche Grundlage, Handys einzuziehen, sondern ggf. Versicherung, Lagerung über Nacht etc.
Das geht sogar ganz problemlos – aber nur über die Eltern.
Vereinfacht gesagt:
Die Schule schliesst einen Vertrag mit den Eltern ab, dass sie das Handy z.B. drei Tage “beschlagnahmen” dürfen.
Das geht natürlich nur bei Minderjährigen, denen ihr Handy nicht (wirklich) gehört.
Diese Info ist jetzt auch schon mehrere Jahre alt, keine Gewähr meinerseits ob das nicht mittlerweile auch unterwandert/abgeschafft wurde.
Ich werde dazu mal ein wenig recherchieren und es zum neuen Schuljahr in die Konferenz einbringen. Danke Ihnen 🙂
Wieso haben Lehrer heutzutage so gar keine Ahnung mehr vom Schulrecht? Das ist so wichtig!
Was sagen Sie also dazu? 🙂
Die gesetzliche Grundlage für ein Handyverbot gibt es bereits. Gegenstände, die den Unterricht stören, dürfen den Schülern vorübergehend weggenommen werden.
Die Schulkonfenrenzen können in der Hausordnung auch ein Handyverbot verankern.
Lehrer:innen sollten tatsächlich das Handy der Schüler:innen nicht anfassen. Das kann man umgehen, indem Schüler:innen ihre Handys im Sekretariat abgegeben wird, wo es ein Fach für die Handys gibt, in das die Schüler:innen ihr Handy selbst legen.
Weder Sekretärinnen noch Lehrer:innen müssen so das Handy anfassen.
Prinzipiell Zustimmung. Aber: Man darf es anfassen! Man darf es nur nicht beschädigen. (nachweislich beschädigt haben)
Wieso denn nicht anfassen? Natürlich darf man die Dinge, die man einem Schüler abnimmt, auch anfassen.
Man darf die Ggenstände selbstverständlich anfassen. Und das ist bei einem Ball oder einem Platikspielzeug auch gar kein Problem.
Wenn einem Lehrer das Handy eines Schülers aber aus der Hand fällt, führt das wegen des hohen Preises eines Smartphones aber zu zusätzlicher Aufregeung. Bezahlen müsste der Lehrer das Handy wohl nicht, weil er das Handy ja in Ausübung seines Dienstes beschädigt hat und dabei (in der Regel) wohl icht grob fahrläsig war. In diesem Fall müsste das Land die Beschädigung zahlen.
Einfacher ist es, das Handy gar nicht erst anzufassen.
Liegt das Handy dann aber im Sekretariat als Verwahrort, ändert sich die Zuständigkeit, da das Sekretariat ja im Zuständigkeitsbereich der Kommune ist.
Clevere SuS erreicht das Handy-Verbot ohnehin nicht. Die geben, wenn sie erwischt werden, ein “Vorzeigehandy” ab – also eine “alte Möhre”, die sie ohnehin nicht nutzen.
Wir ziehen die Handys – sollten diesen im Schulgebäude klingeln oder Schüler diese nutzen – ein und bringen sie zum Sekretariat. Dort können sie die Schüler nach Schulschluss wieder abholen. Die Eltern haben diesem Verfahren in Klasse 5 schriftlich zugestimmt. Beim 3. Mal, wo das Handy einkassiert wurde, müssen es die Eltern beim Sekretariat/Schulleitung abholen. Und wissen Sie, wie oft ein Handy zu Schaden kam (Stichwort “Haftung”) auf dem Weg zum Sekretariat? Genau 0 mal in all den Jahren – und es werden täglich doch einige Handys einkassiert 😉
Waren vorgestern in der Fußgängerzone bei Kaffetrinken.
Am Nachbartisch hat eine Mutter ihrer Tochter in klaren Worten erläutert, wie sie mit dem SMARTPHONE in der Schule umzugehen hat.
Wenn alle Eltern ihren Kindern so eine Ansage machen und die angekündigten Konsequenzen wiirklich so umsetzen, dann hätten wir kein Handyproblem in der Schule.
Ist leider halt nicht so. Schade eigentlich.
Es ist doch eher so, dass uns die Eltern bitten, fast anflehen, die Handys ihrer Kinder einzusammeln, da sie sich nicht trauen, das entsprechende Machtwort zu sprechen und so das Ding mal als Konfliktobjekt kurzzeitig los zu sein. Und wenn wir`s dann tun, stehen sie sofort auf der Matte und intervenieren, weil ihnen sonst ihre Kinder das Leben zur Hölle machen.
Ähm, Eltern flehen uns an???
“Wir ziehen die Handys – sollten diesen im Schulgebäude klingeln oder Schüler diese nutzen – ein und bringen sie zum Sekretariat. Dort können sie die Schüler nach Schulschluss wieder abholen. Die Eltern haben diesem Verfahren in Klasse 5 schriftlich zugestimmt. Beim 3. Mal, wo das Handy einkassiert wurde, müssen es die Eltern beim Sekretariat/Schulleitung abholen.”
Finde ich sehr gut, aber unsere Schulleitung würde das mit dem Verweis darauf ablehnen, die Handys nicht über Nacht einzulagern zu wollen/ dürfen -___-
Nicht dürfen dürfte falsch sein. Nicht wollen, da können Sie nichts machen. Es ist Ihre Leitung. Noch einmal, bitte keine Gerüchte verbreiten! Bitte schulrechtliche Verweise!
Wir hatten kürzlich den vorsitzenden Richter eines OLG für eine Fortbildung u.a. zu diesem Thema vor Ort: Nein, Sie haften dafür nicht persönlich.
Cool!
Meine Schulleitung geht sehr… vorsichtig bei solchen Angelegenheiten vor.
Haben Sie eventuell noch den Namen des Richters/ der Fortbildung?
Schulrecht !!! Nachlesen !
Ich gehe davon aus, dass diese Forrltbildung geschweige der Richter jm Schulrecht stehen.
Wenn Sie etwas zum Schulrecht schreiben wollen, können Sie ja gerne den Paragraphen schreiben (und so Ihren eigenen Maßstäben gerecht werden).
Es wäre mir eine große Hilfe, wenn Papo mir die Informationen geben würde und ich wäre Ihnen dankbar, dies nicht anlasslos zu torpedieren, Danke
Sie sind doch in BW… dürfte Ihnen wenig helfen, ist die Rede doch von Andres Müller am VG Düsseldorf. Hilfreich ist aber u.U. seine Lektüre “Schulrecht mal anders!“, das wohl die Inhalte seiner Präsentation (und mehr) umfasst (er ist also nicht zu verwechseln mit dem Jugendrichter Andreas Müller, dem Autoren von “Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“).
Der Vortrag bot für mich wenig an Neuem, aber das Kollegium hat immens davon profitiert. Und der gute Mann weiß zu unterhalten, hatte gar was von Stand-up-Comedy – mit weitem Abstand (und in einhelliger Bewertung durch das Kollegium) die beste Fortbildung, die wir je hatten.
Da sehen Sie mal, wie nett ich bin.
Danke Ihnen!
Jetzt habe ich ein paar Hausausgaben für did Ferien 🙂
Danke!
Korrektur:
Richter am OVG NRW und anschl. Vorsitzender Richter am VG.
Wenn Sie die dienstliche Anweisung des Einsammelns haben, geht das nicht- dann würden Sie niemals haften. Sonst würde ich an Ihrer Stelle kein SuS- Handy anrühren. Den Zirkus tue ich mir lange nicht (mehr) an. Wenn (meine) Persönlichkeitsrechte verletzt werden durch Handynutzung der SuS, gibt`s eine Strafanzeige. Ansonsten kämpfe ich nicht mehr gegen Windmühlenflügel.
Ich bitte um schulrechtliche Belege. Ich habe das ganz anders in Erinnerung. Bitte keine Gerüchte verbreiten, Hörensagen oder was auch immer. Bitte Fakten!
Ich sprach nur von meiner eigenen Schulleitung und deren Haltung/ Aussagen zum Thema. =/
Nein! – Doch! – Oh!
Genau mein Gedanke.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht: die meisten Schulen haben doch bereits ein Handy-Verbot. Und wie sieht es in der Realität aus: die Handys werden in der Pause benutzt, wenn kein Lehrer im Klassenzimmer ist. Im Unterricht selbst gehen die Schüler eben auf die Toilette und nutzen es dort. Kann ich es ihnen übel nehmen? Keineswegs, ich würde es als Schüler genauso machen.
Naja, man könnte die smartphones ja auch einfach wegschließen. Oder, Gott bewahre, gar zuhause lassen.
Wenn bei der Bahn vieles nicht läuft, aber manche Tickets gibt es halt nur noch digital. (Z.B. D-Ticket). Dann geht das halt nicht mit dem zuhause lassen.
Und fürs wegschließen brauch es erstmal “entsprechende Schränke”.
Stimmt, daran hab ich gar nicht mehr gedacht- unsere SuS haben ihr Deutschlandticket ausschließlich auf dem Handy.
Bei uns sind das alle, die mit Bus oder Bahn fahren. 3/4 aller SuS.
Welchen Prozentsatz Schüler betrifft das mit den Bahntickets? Kann ich mir nicht vorstellen, dass der allzu hoch ist. Notfalls setzt man die Kids in ‘nen Bus und gut ist.
Und ‘n Stahlschrank mit Zahlenschloss zu kaufen ist jetzt auch nicht so schwierig.
Wie gesagt, 3/4 unserer SuS, alle Fahrschüler:innen.
So ist es! Deshalb fragte ich in meinem Kommentar, um welche Art von Handyverbot es eigentlich hier geht (a,b oder c)?
Das ist doch auch schon wieder so ein Nobrainer. Bei uns, Grundschule, gibt es selbstverständlich ein Handyverbot und das ist bereits aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Kinder (nicht autorisierte, Bild, Video und Sprachaufnahmen) geboten und wird auch überwiegend so begründet.
Wenn ich ein Kind mit einem Handy erwische, gibt es eine Ermahnung, dass das Handy zu verschwinden hat und bei Zuwiderhandlung sacke ich das ein. Wenn ich dann nett bin, bekommen die es am Ende der Betreuungszeit wieder und wenn nicht, bei wiederholten Verstößen, dürfen dann die Eltern zur Entgegennahme antanzen.
Allerdings wird das Verbot neuerdings durch SmartWatch es zu unterlaufen versucht, die ebenso verboten sind. Allerdings erklären mir die Kinder dann, das die im Schulmodus seien und erst ab Uhrzeit xy aktiviert werden können. Ich hoffe dass das stimmt.
Durch ein Verbot erspart man sich auch andere Probleme wie Diebstähle usw. Hatten wir auch schon bei mehr als einer Gelegenheit.
Wir haben auch Smartwatches bei uns untersagt. Die Dinger können einfach zu viel und wir wollen weder aufgenommen noch irgendwie anders genervt werden.
Nobrainer, OMG.
Alter Schwede, was kommt als nächstes?
“Rauchen ist doch nicht so gesund wie bisher angenommen?”
“Kleine Schläge auf den Hinterkopf erhöhen NICHT das Gedächtnis?”
Da hat die Wissenschaft(tm) ja mal richtig einen rausgehauen
Mir ist nicht ganz klar geworden, was mit einem Handyverbot an Schulen gemeint ist:
a) dass man Handys im Unterricht nutzt (wo war das je generell erlaubt?)
b) dass man Handys in den Pausen benutzen darf (davon habe ich schon gehört)
c) dass Handys mitgenommen werden dürfen (um sie vor oder nach dem Unterricht benutzen zu können, z.B. Eltern Bescheid sagen)
Wenn Handys generell an den Schulen verboten werden sollen, also a + b + c, halte ich das auch für nicht durchsetzbar, denn viele Kinder verstecken sie dann einfach nur, zumal Eltern ihnen das dann sagen. Wie viele Eltern erlauben ihren Kindern Whatsapp, obwohl sie erst 8 oder 9 oder 10 sind und es ist jetzt erst ab 13 erlaubt (vorher ab 16)?!?
Die nächste Frage wäre für mich, wenn Handys das soziale Wohlbefinden fördern, hört das dann nach der Schule auf, weil dort dann ja wieder Handys verwendet werden? Und bei welcher Variante (a oder b oder c) trat das ein? Bei c macht das doch gar keinen Sinn!
Wie kann sich das soziale Wohlbefinden in der Schule verbessern, wenn man das Handy auf dem Schulweg (vor und nach dem Unterricht) nicht mehr verwenden darf?
Was soll denn verboten werden? Das Handy als solches oder die störende Nutzung des Handys im Unterricht oder den Pausen?
Das Mitbringen der Handys generell zu verbieten ist Blödsinn, die Nutzung während des Unterrichtstages einzuschränken ist sinnvoll, aber nur beschwerlich umzusetzen.
Bei Handy-Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte von Mitschüler*innen und Lehrkräften hilft ohnehin nur eine Strafanzeige, die dann von den Ermittlungsbehörden auch tatsächlich verfolgt und geahndet werden müssen.
Hat eigentlich schon einmal die Schüler befragt/ die Schulversammlung abstimmen lassen?
Ich habe ab und an den Eindruck, die Schüler hätten ganz gerne, dass da einmal eine klare Entscheidung getroffen wird. Sie wissen selber, was schädlich ist, doch das Suchtpotenzial ist zu groß.
Was wollen Sie da befragen? Smartphones verbieten, vor Unterrichtsbeginn wegschließen und gut ist.
Bitte gebt nächstes mal eine Quelle für die Studie mit an:
https://www.mdpi.com/2227-7102/14/8/906