KARLSRUHE. Eine an Diabetes erkrankte 13-Jährige stirbt auf einer Studienfahrt an Überzuckerung. Zwei Lehrerinnen werden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – zu Recht, befand nun der BGH.

Die Verurteilung zweier Lehrerinnen nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin auf einer Studienfahrt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach bestätigt. Dieses hatte die beiden Pädagoginnen im vergangenen Februar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.
Der Fall: Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach im Februar zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen. Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.
Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.
Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.
„Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese Fahrt denke. Ich weiß nicht, wie ich den Beruf noch ausüben kann“
Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben. Ursächlich für den Tod der Schülerin war ein Herzinfarkt, hervorgerufen durch eine schwere Form der Stoffwechselentgleisung, die besonders Menschen mit Typ-1-Diabetes betrifft. Dabei übersäuert der Körper infolge von Insulinmangel, und muss schnell ärztlich behandelt werden.
Die Einlieferung in die Klinik erfolgte am Samstag, doch laut einer Sachverständigen, so berichtete die „Rheinische Post“, sei Emily bereits am Donnerstagabend in eine schwere Ketoazidose, als eine akute Komplikation, geraten. Diese war verbunden mit Bauchschmerzen und Erbrechen und sei wohl dadurch fehlgedeutet worden, dass es auch einem anderen Mädchen nach einem chinesischen Essen schlecht geworden sei.
Zur Frage, wann man Emily noch habe retten können, antwortete die Sachverständige dem Bericht zufolge: „Zu jedem Zeitpunkt bis Samstagmorgen, da ist ihr Zustand bereits dramatisch gewesen.“ Bereits am Freitag sei Emily jedoch schon nicht mehr in der Lage gewesen, adäquat zu reagieren.
Sie sei seit dem Tod Emilys „am Boden zerstört“ und habe psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen, so hatte die 34-jährige Lehrerin im Verfahren erklärt. „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese Fahrt denke. Ich weiß nicht, wie ich den Beruf noch ausüben kann.“ An den Vater Emilys gewandt, der als Nebenkläger als Prozess verfolgt, sagt sie: „Es tut mir unfassbar leid, dass Emily verstorben ist.“
Die 60-jährige Lehrerin erklärte laut Bericht, an einem Infoabend mündlich gesundheitliche Besonderheiten abgefragt zu haben, eine schriftliche Abfrage sei nicht erfolgt. Der Moment, als sie Klassenlehrer über die mitreisenden Kinder informiert habe, sei der gewesen sei, „in dem sie hätten auf mich zukommen können, um mich über Emilys Erkrankung zu informieren“.
Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen den Hinweis, so die „Rheinische Post“, dass sie mit ihren Einlassungen ein Geständnis abgelegt hätten – womöglich ohne es zu ahnen. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“ sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich.
Beide Angeklagten legten gegen die verhängten Geldstrafen (je 180 Tagessätze) Revision ein. Der BGH stellte laut seinem nun veröffentlichten Beschluss vom 18. Dezember aber keine Rechtsfehler fest. News4teachers / mit Material der dpa
Könnte jemand bitte kurz das in Schulen offiziell einzusetzende Formblatt verlinken, mit dem man die privaten Krankheitsdaten rechts- und datenschutzsicher abfragt? Danke.
Entschuldigen Sie, wenn ich das ernst nehme: Wir haben zumindest schon mal den Hinweis erhalten, dass a) eine schriftliche Abfrage nicht nur vor Schulfahrten, sondern auch vor (eintägigen) Exkursionen zu erfolgen hat, und zwar jedes Mal von Neuem, und außerdem jeweils in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Exkursion / der Schulfahrt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Elternbrief mit den allgemeinen Informationen zur Exkursion / Schulfahrt und der üblichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten getrennt zu verteilen und einzusammeln ist von der Abfrage der Vorerkrankungen etc. – letztere habe erst ca. eine Woche (!) vor der Exkursion bzw. Schulfahrt zu erfolgen.
Mit anderen Worten, man muss zweimal die von den Eltern unterschriebenen Rückläufer einsammeln und steht beim zweiten Mal unter ganz erheblichem Zeitdruck, weil man ja das Kind nicht mitnehmen dürfte ohne unterschriebenen zweiten Rückläufer zu den Vorerkrankungen etc.
Nochmals anders ausgedrückt: Lehrkräfte haben eine weitere A…-Karte zugesteckt bekommen.
Oder wie Sie es formulieren würden:
P.S.: Neue gesucht.
ich auf xkursionn, Studinfahrtn, Sportfrizitn odr Projkttag inlassn und Untrricht wird immr witr und ngr im Klassnraum ingpfrcht wrdn. Schad.
ChatGPT:
ChatGPT
Gerade erst wieder im TV gelernt, dass Lehrkräfte angeblich viel zu weit von der Lebenswelt der Lernenden entfernt sind.
Organisation, Dokumentation und Verwaltung fressen so viel meiner Zeit, dass ich es nur noch mit Mühe schaffe, meinen Stoff abzudecken, weil viele dieser Aufgaben auch noch in die Unterrichtszeit fallen. Darunter leidet bei mir schon seit Jahren die Unterrichtsqualität sowie die Lust und Kraft, neue Methoden, Inhalte und Unterrichtsformen zu erschließen. Was aber immer ging, war eine schöne Exkursion, bei der man die Lernenden mal in einer anderen Umgebung und Atmosphäre kennenlernen durfte. Das wird nun also auch noch wegfallen, und stattdessen werde ich weiterhin aus den sozialen Medien und dem Fernsehen lernen müssen, dass Lehrkräfte die bestbezahlten Faulenzer der Welt seien.
Inzwischen berührt mich das kaum noch. Mir tun jedoch die Jugendlichen leid, und ich frage mich, wann Eltern endlich auf die Straße gehen, um für bessere Bildungsbedingungen für ihre Kinder zu kämpfen. So bleibt am Ende oft nur Empörung über einen dramatischen Einzelfall, der letztlich an den grundlegenden Bedingungen auf beiden Seiten nichts ändern wird.
Die Quittung erhalten am Ende die Lernenden: Immer weniger Lehrkräfte werden sich auf Exkursionen, Studienfahrten, Sportfreizeiten oder Projekttage einlassen, und der Unterricht wird zunehmend enger und ausschließlich im Klassenraum stattfinden. Schade.
Also ganz ehrlich bei mir an der Schule laufen wir bis zu drei Monaten den Einveständniserklarungen etc. hinter her. Da ist also vorprogrammiert das die Gesundheitsdaten nicht innerhalb einer Woche zurück kommen. Resultat wäre das bei uns viele nicht mitgenommen würden. Und ganz ehrlich das ist zwar logistisch die Hölle für die Schule aber das würde doch sicher nur 1 maximal 2 passieren ohne das entweder die Eltern dazu lernen oder irgendein Erlass kommt.
Irgendwo ist halt auch mal Schluss mit lustig.
Im übrigen nur zur klar Stellung es gibt Eltern bei denen dieser ganze Kram kein Ding ist, da hat man nach drei Tagen alles zusammen, sie sind nur in der Minderheit.
Ja, aber irgendeinen Sinn muss der Schlitz im Po doch haben – außer Sie wollen auf dem Bauch liegend als Fahrradständer dienen.
Ich denke, dass Dil das durchaus ernst gemeint hat.
Ich würde so ein rechtssicheres Formular ebenfalls sehr begrüßen.
… und dann natürlich eine praxisnahe und sinnige Anwendung für solche Verwaltungsakte.
Exkursion entfällt, Kind wird nicht mitgenommen falls Formblatt fehlt, bei Preiserhöhung: Klassenfahrt abgesagt.
Ja, genau.
Da fällt man von einem Extrem (gar nichts abfragen) zum anderen Extrem (Bürokratiemonster). Es geht ja gar nicht darum, alles perfekt zu machen, sondern die schlimmsten und dümmsten Fehler zu vermeiden. Ich habe auf dem Anmeldebogen ein Freifeld zu relevanten gesundheitlichen Angaben und gebe meine Telefonnummer für weitere Erläuterungen an (Nicht jeder will das schriftlich festhalten). Wenn nichts für die Fahrt gesundheitliches zu berücksichtigen ist, gibt es eine Checkbox mit einem extra Unterschriftenfeld.
Selbst erstellt?
Eltern meine private Telefonnummer geben? Im Leben nicht! Außerdem: wie wollen Sie im Problemfall nachweisen, was die Eltern Ihnen erzählt haben (oder eben auch nicht)?
Vor Jahren für eine Klassenfahrt (Segeln) das Formblatt einer Schülerin nicht bekommen, die dann aber mit Mutter am Bus stand. Auf Nachfrage hieß es: “Ach, haben wir nicht dabei, ist aber alles in Ordnung.” Also das Mädchen mitgenommen..
Erste Nacht: Das Mädchen hat wahnsinnige Bauchschmerzen. Die Antwort auf die entsprechende Bemerkung, dass wir Lehrkräfte das vorher hätten wissen sollen/ müssen: “Die Schmerzen habe ich öfter, ich brauche eine Wärmflasche (etc.).”
Ließ sich zum Glück regeln (Erinnerung: wir waren auf einem Schiff) und war eben “nur” schmerzhaft, aber seitdem den Schülern an der Erfahrung erklärt, dass wir niemanden einsteigen lassen, wenn die Erklärung nicht abgegeben wurde.
Lehrkräfte, denen das zu viel ist, würde ich ungern meine Kinder anvertrauen. Egal ob gesund oder ungesund.
“Lehrkräfte, denen das zu viel ist, würde ich ungern meine Kinder anvertrauen.” – Mein Problem ist tatsächlich nicht, dass es mir zu viel Aufwand wäre, diese Schreiben auszufertigen, auszuteilen und die Rückläufer wieder einzusammeln – ich weiß bloß aus Erfahrung (und wie Sie den Kommentaren entnehmen können, wissen andere Lehrkräfte das auch), dass es einigen Eltern schlichtweg ziemlich egal ist, ob ich die Rückläufer zurückbekomme oder nicht (“Nicht mein Problem”).
Das wird dann ganz schnell zu einem Problem, das alle treffen kann: “Keine Rückläufer, keine Mitnahme” bedeutet nämlich auch, dass die ursprüngliche Kalkulation (z.B. für den Bus) nicht mehr stimmt oder dass es eventuell zu einer gegebenenfalls auch rechtlichen Auseinandersetzung mit den Eltern kommt, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird.
Das ist dann natürlich erheblicher zusätzlicher Aufwand “on top”, der vollständig unvergütet bleibt – und es gibt übrigens Bundesländer, in denen Lehrkräfte nicht verpflichtet sind, Schulfahrten durchzuführen.
In diesen Bundesländern werden Sie daher kaum in die Verlegenheit kommen, Ihr Kind Lehrkräften für Exkursionen anvertrauen zu müssen, die das alles mal miterlebt haben und denen das schlicht zu viel geworden ist, außer am Schulvormittag – und da liegen die relevanten Gesundheitsinformationen Ihrer Kinder ja sicherlich im Sekretariat bereit, weil Sie sie zweifelsohne bei der Anmeldung angegeben und danach jeweils zeitnah aktualisiert haben. Also kein Problem.
Kinder von Eltern, denen das fristgerechte Ausfüllen (oder Bezahlen) nicht gelingt, dürfen halt nicht mit.
Wir schaufeln uns doch unser eigenes Grab….
Eltern, die ihr Kind mitschicken ohne die Lehrkraft über gesundheitliche Probleme zu informieren würde ich ……
Das müssten Lehrer dann nur mal durchziehen. Spätestens, wenn die Eltern das Geld nicht zurückbekommen, werden sie es lernen. Natürlich geht das nur, wenn der Lehrer das finanzielle Risiko nicht selber tragen muss.
Die Bundes- und Landesdruckereien sind doch mit der überraschend angesetzten Neuwahl ausgelastet, wer soll da das von dir eingeforderte Formular drucken – du Schelm:)
Die Abfrage von Erkrankungen, Allergien und benötigten Medikamenten ist selbstverständlich. In jedem Sekretariat sollte ein Vordruck vorliegen, wenn nicht, sollte dringend einer erstellt werden. Die Mappe mit den unterschriebenen Formularen habe ich während der Klassenfahrt bei mir, nach der Rückkehr werden sie vernichtet.
Ich glaube das war mit das erste, was mir im Referendariat vermittelt wurde.
Bei mir als Lehrer am Berufskolleg gab es das Thema „Klassenfahrten“ im Referendariat gar nicht. Entsprechend bin ich bisher auch immer ohne die ganzen Formulare gefahren und eigentlich gar nicht mehr gewillt überhaupt noch irgendwohin zu fahren, weil mich mein Arbeitgeber so ins offene Messer laufen lässt.
Ist euer Vordruck im Sekretariat selbst erstellt oder z.B. vom Kumi freigegeben und verteilt?
https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2010-15-204/
Nun gilt das ja nur für Bayern, aber: nach diesem Formblatt verstehe ich das Urteil gegen die Lehrkräfte, dass Sie Erkrankungen im Vorfeld aktiv abfragen müssen, noch viel weniger. Laut Vorfeld müssen die Eltern aktiv auf die Lehrkräfte zugehen und diese informieren.
Wie immer – auslegbare Vorgaben der 16 Glorreichen, kann man beliebig drehen und wenden;
man kann die Elfenbeinetage aber auch mit Nachfragen, Ergänzungen
“Dummstellaktionen” gehörig aktivieren – als Dino im Paragraphenparadies; Jüngere müssen vorsichtig sein – oder eine standhafte SL haben.
Ihr Argument spricht für die Aufhebung des Bildungsföderalismus ( man könnte das Formular in einem anderen BL aber auch einfach genehmigen lassen – wär interessant, was dann kommt….)
https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2010-15-204/
Ganz am Ende die Anlage 2 ist entscheidend ( Notiz zur Erkrankung unterschreiben lassen )
Danke!
Das weiß ich nicht. Aber wichtig sind doch einfach die Fragen: Hat Ihr Kind gesundheitliche Einschränkungen, über die wir informiert sein müssen? Muss es regelmäßig Medikamente nehmen? Etc.
Und wenn Sie 100% -( nur ) – wissen.
Wenn dann die kleinste Kleinigkeit ist und Sie haben kein von den Erziehungsberechtigten ausgefülltes Formular, liegt das Versäumnis/evtl. die Schuld nach LDO, etc.pp bei Ihnen…..
Wenn die Schülerinnen einverstanden sind, könnte man ihre Aussagen und auch die dramatische Sprachnachricht an eine Mutter, die vor Gericht abgespielt wurde, denjenigen zukommen lassen, die die von Lehrern begehrten rechts- und datenschutzsichere Abfrage für diese Berufsgruppe schaffen sollen.
Hier ein Zitat des ersten Beitrag zum Artikel: “Könnte jemand bitte kurz das in Schulen offiziell einzusetzende Formblatt verlinken, mit dem man die privaten Krankheitsdaten rechts- und datenschutzsicher abfragt? Danke.”
Den Hinweis, dass man zügig zu einem Schüler eilt, wenn mitgeteilt wird, dass er gesundheitliche Probeme hat, könnte vorab in Fett- und Großdruck auf dem gewünschten Formular stehen.
So wie ein Hund gleichzeitig Flöhe und Zecken haben kann, könnten Schüler ernthaft krank sein und einen mehr oder weniger großen Rausch haben, der nicht die Ursache einer akut behandlungsbedürftigen Krise ist.
Wenn beides also das Rechtssichere Formular, sowie der Aufdruck ein Resultat daraus ist. So denke ich wäre zumindestens für beide Seiten etwas getan.
Sehr problematisches Urteil. Hier werden Lehrer für die Verantwortungslosigkeit der Eltern in Haftung genommen. Und das in einem Berech, in dem Lehrer erstens Laien sind und zweitens aus eigener Kraft garnicht sicherstellen können, dass sie die nötigen Informationen haben.
Ein typisches Beispiel der z.Z. so oft zu beobachten Verantwortungsverschiebung.
Nicht alle Eltern sind so!
“So oft” , einige reicht auch.
Ich möchte nicht wissen, wie sich Ihre Äußerungen auf mitlesende Eltern auswirken.
Ist der Ruf erst ruiniert,……
Aber da Sie nicht mehr lehrern, no problem – für Sie.
Das Gegenteil ist der Fall. Es war alles bekannt, dass das Kind Diabetes hatte. Es hing sogar ein Bild im Lehrerzimmer. Und wenn Lehrkräfte sich weigern über mehrere Tage, in das Zimmer des ums Leben kämpfenden Kindes zu kommen, dann ist denen nicht mehr zu helfen. Es hätte ja auch eine Blinddarmentzündung, Dehydrierung oder Sepsis sein können.
Wenn ein Kind krank ist, dann kümmert man sich darum, und wartet nicht 3 Tage, und beschuldigt dann die andrren Kinder aus ihrem Zimmer noch, sie hätten Alkohol getrunken, obwohl das nicht stimmte. Und das, nachdem das Kind reanimiert wurde vor den eigenen Augen der Lehrkraft.
Was Sie so alles wissen… Waren Sie Begleitlehrkraft auf dieser Klassenfahrt?
Nein, ich habe den Podcast gehört, bei dem der Vater vom Prozess erzählt.
Sie meinen den Vater, der ebenfalls nicht auf der Klassenfahrt dabei war? Und der nachvollziehbares Interesse daran hat, sein Versäumnis der fehlenden Information über die Erkrankung seiner Tochter an die Begleitlehrkrafte durch Abwälzen seiner eigenen Schuld auf die Begleitlehrkräfte besser verarbeiten zu können?
Da ist schon so viel zu geschrieben worden. Wenn das immer noch einer glaubt, dann kann man nicht mehr helfen.
Für die ungläubigen Kolleg*innen, die der Podacast nicht reich. Hier alle Fakten im Urteil: LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.02.2024 – 23 KLs 6/23 – openJur
Und bevor wieder direkt der rote Stift gezückt wird und Fehler bei anderen angestrichen werden: Selbstkritik ist erlaubt und keine Schwäche!
Es hat lange gedauert, bis nach den Einstellen des Artikels hier die ersten Kommentare eintrafen. Aber nachdem sie eintrudelten, wurde wie in den Kommentaren zu anderen Artikeln mal wieder von einigen Lehrkräften vehement das Verhalten von Emilys Eltern kritisiert. Insbesondere der Vater hat sich wohl den Unmut einiger Lehrkräfte zugezogen.
Wenn etwas passiert ist, was wirklich niemand gewollt hat, sollte irgendwann mal Schluss sein mit Schuldzuweisungen, die zu keinen Änderungen führen. Was können Lehrer aus dem tragischen Todesfall für eigene Klassenfahrten lernen? Wie sollte eine Abfrage ihrer Meinung nach formuliert sein?
Klar, man sollte alles schriftlich abfragen vorgängig, Notfallnummern der Erziehungsberechtigten
inclusive,und die Zettel dann auf sich tragen während der Klssenfahrt.
Was noch wichtiger ist:
Wenn sich MitschülerInnen melden, dass es jemandem nicht gut geht, dann geht man da umgehend hin.
Man soll die Mitschüler ERNST nehmen!
Wenn es länger geht, beobachtet man es, und kommt später nochmals. Wenn es sich verschlechtert , kontaktiert man einen Arzt oder ruft die Ambulanz.
Falls Zeit da ist, vorgängig die Eltern.
( ausser bei schweren Allergien, extremer Atemnot, extremem Blutverlust etc etc)
Emily ist nicht an etwas akutem gestorben, ihr wurde nicht geholfen. Man hätte die Ketoacidose in den ersten 48 Stunden rückgängig machen können.
Woher ich das weiss? Ich bin selber Lehrerin an einer Grundschule und Mutter eines Kindes mit Diabetes Typ1
( Diagnose vor 12 Jahren, mit 3!)
Natürlich hätten diese Punkte schriftlich abfefragt werden müssen. Offenbar war das an der Schule aber nicht üblich, das bei solchen klassenübergreifenden Fahrten zu machen.
Selbst dann wäre übrigens die Frage, wie das rechtssicher erfolgen muss. Dazu gibt es offenbar keine klaren Angaben. Eine solche Fahrt wird ein halbes Jahr oder länger im Voraus geplant. Wie viele Wochen oder Monate vor Fahrtantritt hat die Abfrage zu erfolgen, um rechtssicher zu sein? Was passiert, wenn eine Dignose erst kurz vor der Fahrt gestellt wird?
Zum vermeintlich tagelangen Nicht-Kümmern:
Am ersten Abend waren einige Mädchen chinesisch Essen, mehrere klagten darauf über Magen-Darm-Beschwerden. Da vermutet man keine Blinddarmentzündung o.ä. Am Folgetag hat sich Emilys Zustand massiv verschlechtert. Wir wissen nicht, was da alles mit den anderen knapp 80 Schülern los war – offenbar haben die 4 Lehrkräfte es nicht geschafft, nach Emily zu schauen. Am nächsten Morgen wurde der Notdienst gerufen…
Gerade an Sie als betroffene Mutter:
Wen Sie wüssten, dass ihr Kind ins Ausland fährt, mit Lehrkräften, die ihr Kind nicht kennen, mündlich auf dem Elternabend darum gebeten wird, Vorerkrankungen mutzuteilen – was würden Sie dann machen?
„Natürlich hätten diese Punkte schriftlich abfefragt werden müssen.“
So klar ist das eben nicht. In Bayern steht im entsprechenden Erlass:
„Die Erziehungsberechtigten sollen aufgefordert werden, eine begleitende Lehrkraft zu informieren, wenn ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss, auf bestimmte Reize allergische Reaktionen zeigt, in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass darauf besondere Rücksicht genommen werden muss, oder sonstige medizinisch notwendige Maßnahmen zu ergreifen sind.“
Da hätte die mündliche Aufforderung, welche die Lehrkräfte im Vorfeld ja unstrittig getätigt haben, ausgereicht.
https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/kwmbl-2010-15-204/
Wie die Mehrheit der Lehrkräfte sind die beiden Lehrerinnen wohl reflektierende Personen mit pädagogischem Anspruch und Verantwortungsgefühl. Allein durch Schuldgefühle und die Belastungen während der Prozesse sind sie gestraft genug, es handelt sich ja nicht um abgebrühte Kriminelle.
Nein, die beiden haben sich weder verantwortlich gefühlt, noch Reue gezeigt vor Gericht,was sogar dem Gericht komisch vorkam. Sie sprachen von einem “Schicksalsschlag”.
Wurde früher eine längere Prozessdauer auch wegen ihrer Belastung (die man auch auf Seiten der Opfer und Nebenkläger sehen kann!) als Grund für eine Reduzierung der Strafe angesehen?
Zur Erinnerung an einen lange verschleppten Prozess, das Urteil des Berufungsgerichts lässt auch auf sich warten. Elif Fatma ertrank 2016 bei einer Klassenfahrt: https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/schuelerin-im-werbellinsee-ertrunken-schwester-hadert-mit-justiz-in-brandenburg-77762777.html Die Staatsanwältin hatte Berufung eingelegt: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/milde-strafen-nach-badetod-von-berliner-schuelerin-7
https://www.rtl.de/cms/die-tun-hier-alle-so-als-haetten-wir-unseren-schuh-verloren-nicht-unser-kind-4481840.html – Und wieder dauert es lange, bis ein Urteil gefällt wird.
Im Fall der auf einer Klassenfahrt ertrunkenen neunjährigen Elif wurden von der Schulleitung die nach dem tragischen Unfall angefertigten Gedächtnisprotokolle nicht erwähnt. Erst als die Rektorin deren Existenz vor Gericht nach einer gründlichen Befragung bejahte, wurden diese sichergestellt. Der Richter ordente an, dass Polizisten sofort zur Schule fahren und sie sicherstellen. Hätte Elifs Familie nicht immer wieder auf einer Fortführung des Verfahrens bestanden, wäre der Rechtsfall verjährt.
Korrektur: Das Mädchen wurde nur sieben Jahre alt.
Mich bestärkt dies darin, keine Exkursionen/Fahrten mehr zu machen. Ist gesünder und stressfreier für alle.
Etwas Stress für begrenzte Zeit lässt sich aushalten. Aber eine unvertraute Lärmkulisse in einer fremden Umgebung und dazu noch die Lichtreflexe in einem besonders stark besuchten öffentlichen Schwimmbad an einem See (besonders viel Wasser = besonders viele blendenden Lichtrefexe) lassen bei mir nur die Frage zu: Wie verblendet müssen Lehrerinnen, Erzieherinnen und nicht zuletzt die Schulleitung gewesen sein, dass sie diese Fahrt zugelassen haben?
Stress wäre für mich nicht der Grund gewesen, es abzulehnen, an dieser Fahrt mitzuwirken. Doch unverantwortliche Rahmenbedingungen und Planungsfehler sehe ich als triftigen Grund an, so ein potenzielles Himmelfahrtskommando abzusagen. Es ist mir unbegreiflich, dass die Schulleitung dieser Fahrt zugestimmt hat.
Ich hatte schon an anderer Stelle in einem Kommentar mal die Tage anhand der öffentlichen Informationen rekonstruiert.
Tatsache ist, dass das Mächen wenige Monate vor der Fahrt schon mal eine Ketoazidose hatte und das bei einer Routine-Untersuchung aufgefallen ist, bevor schlimmeres passiert ist. Diesen “Warnschuss” haben offenbar weder Emily noch ihre Eltern gehört.
Denn schon auf der HInfahrt muss ihr Blutzucker massiv erhöht gewesen sein, sonst hätte sie innerhalb der drei Tage keine so hohen Werte bekommen können.
Wenn sie nicht auf nach London gefahren wäre, hätte sie auch so zu Hause versterben können.
Die Lehrkräfte hätten natürlich einen Zettel rausgeben müssen für die Fahrt. Aber auch dann könnte man noch immer Fahrlässigkeit unterstellen können. Hier in den Kommentaren wurde z.B. genannt, dass die Abfragen sehr zeitnah vor der Fahrt stattfinden müssten. Eine offizielle Richtlinie dazu gibt es offenbar nicht.
Im Endeffekt hätte Emily z.B. auch einfach in der Schule weiter in die Ketoazidose verfallen und dann einen Herzinfarkt bekommen können. Das gibt einem zu denken, weil man gerade als Fachlehrer nie alle Gesundheitsdaten der entsprechenden Klassen und Kurse hat.
Vor ein paar Jahren hatte ich z.B. einen Kurs, in dem nach einem Halben Jahr im Gespröch rausgekommen ist, dass ein Schüler Diabetiker ist.
Über chronische Krankheiten der Schüler müsste man eigentlich informiert werden, bevor man in eine Klasse oder einen Kurs bekommt.
Ich las Ähnliches und daher finde ich es auch unverständlich. Zumal mir halt folgende Gedanken dazu kommen:
Sich darauf verlassen das eine Information in der Akte alle erreicht ist sehr einfach gedacht aber gut steckt man nicht drin. Bei einer mündlichen Abfrage dann immer noch nichts zu sagen ist, dann schon fragwürdig, weil das ja schon anzeigt, dass da Informationen vielleicht fehlen können. Aber nach der ersten Ketoazidose dann immer noch nichts zu sagen ist einfach fahrlässig, denn sicher haben ihnen die Ärzte mitgeteilt das es wieder passieren kann. Und noch fahrlässiger wird es unter den Umständ das eine Klassenfahrt ein besonderer Umstand ist. Wer weiß denn nicht als Elternteil, dass sich da gerne das Junkfood, Süßkeiten und die Energiedrinks rein gehämmert werden?Und da soll dann eine 13 jährige 100% verantwortlich mit umgehen ? Schon alles sehr vertrauensselig.
Sie haben keine Ahnung von Diabetes. Bei Typ1 ist man nicht auf Diät. Es handelt sich um eine Autoimmunerkrankung, die eine ganz komplizierte, lebenslange Therapie nach sich zieht.
Egal , ob sich Emily Süssgetränke oder Junkfood reingezogen hat: mit der entsprechenden insulindosis kein Problem!
Und genau der Punkt mit der entsprechenden Insulin-Dosis war das Problem:
Offenbar hatte sie schon länger nicht ihren Blutzucker im Griff, vermutlich nicht mal gemessen (sonst wäre es ihr vor der Fahrt aufgefallen).
Sie können den Medien entnehmen, dass Emily von ihren Mitschülerinnen mit Cola und Salzstangen versorgt wurde, weil sie ja vermeintlich etwas Schlechtes gegessen hatte.
Ebenso können sie lesen, dass das Mädchen nach dem Duschen die Insulin-Pumpe nicht mehr angeschlossen bekommen hat. Ohne “entsprechenden Insulindosis” war das dann doch ein Problem!
Es ist für mich unverständlich, warum Emily nicht einfach ihren Mitschülerinnen gesagt hat, dass sie Diabetikerin ist und dringend medizinische Hilfe braucht…
Gut vielleicht habe ich mich da unglücklich ausgedrückt. Ich bezog mich darauf, dass sie dann entsprechend die Insulin Dosis anpassen hätte müssen. Das schon eine sehr große Verantwortung für eine 13-Jährige, die vielleicht auch einfach nur mal das mache möchte was alle anderen in dem Alter tun. Ich sehe da auch gar nicht die so die Schuld des Mädels sondern das die Eltern da nicht hinter her waren. Grade Jugendliche entscheiden halt mal komisch oder sich der Konsequenz nicht bewusst.
Und auf Klassenfahrt ist sowieso alles anders.
Ich hätte mein Kind so nie fahren lassen. Nicht, ohne die Lehrkräfte zu informieren und zu instruieren. Und nicht, ohne Kontakt zum Kind zu halten. Dies hätte ich mir von den Lehrkräften auserbeten. Unsere Diabetikerkinder haben Handys, die alle Werte ständig zeigen und die Eltern können diese auch sehen. Notfalls betätigen die Eltern von zu Hause aus per Knopfdruck eine Insulinpumpe (Implantat). Zumindest könnten sogar Erstklässler per Knopfdruck auf dem Handy ihre Eltern zu Rate ziehen, wenn etwas nicht stimmt. Ist alles eingestellt. Natürlich machen das in der GS die Lehrkräfte. Aber wieso die 13jährige ihre Eltern nicht informiert hat, verstehe ich nicht.
Woher wissen Sie, dass das Kind Monate vorher eine Ketoacidose hatte?
Kennen Sie die Eltern?
Kennen Sie das Leben mit Diabetes Typ1?
Dazu muss ich die Familie nicht kennen. Es gibt ein diabetologisches Gutachten und dieses und die Info, dass das Mädchen wenige Monate vorher eine Ketoazidose hatte, kann man den Medien entnehmen.
Er hat nicht nur den Podcast des Vaters gehört, sondern sich auch in anderen Quellen informiert.
Dann lesen Sie auch hier, nicht nur in den Medien: LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.02.2024 – 23 KLs 6/23 – openJur
Auch die Eltern haben zumindest ein seltsames Verhalten an den Tag gelegt. Hätte ich ein Diabetes 1 – Kind, ich hätte so was von helikoptert bei ALLEN Begleitpersonen einer Schülerfahrt.
Normalerweise rät der Diabetologe bei Diab1 einem Elternteil, als Begleitperson mitzufahren – ist halt in dem Alter uncool.
Hat der Vater zuvor ebensoviel Engagement für das Kind gezeigt, wie vor Gericht ?
Trotzdem verstehe ich die Vorgehensweise der erfahrenen älteren Lehrerin und der nochseminarnahen Jüngeren nicht. Bei uns wird der Formlarkram rauf und runter ( habs bereits auf Nachfragen von Dil verlinkt )
bis zum >Jetzt fahre ich wirklich nicht mehr – gepredigt.
Dass die Eltern Nötiges, Verantwortungsbewusstes nicht taten, informieren und aufklären, ist auch klar, – allein, das Dienstrecht gibt halt vor…..
Für beide Lehrerinnen ist das Urteil schlimm; schlimmer, denke ich, wird die Erinnerung sein.
Ich auch.