
Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hat sich zurückhaltend zum Vorschlag der Bildungsgewerkschaft GEW geäußert, der in Bayern wegen politischer Aktivitäten vom Referendariat ausgeschlossenen Lehramtsstudentin Lisa Poettinger einen Platz in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten. «Referendariatsplätze werden über ein geregeltes Bewerbungsverfahren vergeben und können nicht einfach Personen angeboten werden», teilte Oldenburg auf Anfrage in Schwerin mit.
Die Einstellung erfolge nach den Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung. Poettinger könne sich im Karriereportal für den MV-Schuldienst über die öffentlich ausgeschriebenen Plätze informieren und gegebenenfalls bewerben. «Diese Entscheidung muss sie selbst treffen», machte Oldenburg deutlich. Bislang habe sie sich nicht gemeldet. Bewerbungen für das Referendariat mit Beginn am 1. August seien ab dem 10. März möglich.
Poettinger linksextremistischer Gruppierung zugerechnet
Das Kultusministerium in Bayern hatte Poettinger Anfang Februar offiziell ihre Zulassung zum Referendariat verweigert. Es begründet den Schritt mit der Mitgliedschaft der jungen Frau in einer linksextremistischen Gruppierung, strafrechtlichen Ermittlungen sowie dem öffentlichen Billigen von Straftaten.
Poettinger hatte sich wiederholt an Protesten für mehr Klimaschutz beteiligt, auch im Rahmen der Gruppe «Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München», die vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextrem einstuft wird. Poettinger wehrt sich juristisch gegen ihren Ausschluss vom Referendariat in Bayern.
Der geschäftsführende GEW-Landesvorstand in MV hatte sich ausdrücklich mit Poettinger solidarisiert. Weil Poettinger in Bayern kein Referendariat machen dürfe, werde ihr die Möglichkeit genommen, sich als grundständige Lehrkraft ausbilden zu lassen, die später auch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten könne. Dies stelle einen tiefen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar.
«Es handelt sich aus unserer Sicht um ein politisch motiviertes Berufsverbot», erklärte der GEW-Landesvorsitzende Nico Leschinski. Er schlug der Bildungsministerin in Schwerin vor, Lisa Poettinger ein Referendariat in MV anzubieten.
Massive Kritik an Vorschlag der GEW
Dieser Vorstoß rief im Schweriner Landtag Kritik hervor. «Die Entscheidung des Freistaates Bayern ist richtig und konsequent. Wer offen linksextremistische Positionen vertritt, sich selbst als Marxistin bezeichnet und vom “Klassenkampf” schwärmt, hat im Staatsdienst nichts zu suchen», sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Torsten Renz.
Der GEW warf er vor, Lobbyarbeit für eine Person zu betreiben, die sich durch ihr Verhalten selbst disqualifiziert habe. Der Staat müsse sich darauf verlassen können, dass Lehrkräfte die Verfassung achteten und vermittelten.
Die GEW selbst erinnert an die 1970-er Jahre in Westdeutschland. «In der Geschichte der Bundesrepublik kam es mit dem sogenannten “Radikalenerlass” schon einmal zu ähnlich politisch motivierten Berufsverboten. Die GEW hat diese damals mitgetragen und sich erst in einem später einsetzenden Aufarbeitungsprozess mit ihrer eigenen Rolle auseinandergesetzt. Die damaligen Berufsverbote führten für die betroffenen Menschen zu großen Problemen und bedrohten ihre Existenz.» News4teachers / mit Material der dpa
Poettinger kämpft vor Gericht um ihr Referendariat – GEW unterstützt das
Es gibt keinen „guten“ Extremismus. Politisch links zu stehen, ist legitim, nur gibt es auch auf dieser Seite klar definierte Grenzen innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer diese übertritt – egal, auf welcher Seite – sollte nicht beim Staat arbeiten dürfen.
Sehe ich auch so. Allerdings kann eine Umsetzung dieses Vorschlages auch nach hinten losgehen, wenn sich angehende Referendare mit nachweisbarer Tätigkeit am anderen Ende des politischen Spektrums auf diesen Fall berufen.
…und warum wundert mich der Einsatz der GEW für eine bekennende Marxistin jetzt so garnicht?
Weil es für Gewerkschaften eigentlich normal ist sich für Gewerkschaftsmitglieder einzusetzen?
Ist sie Gewerkschaftsmitglied?
Den Mitgliedsausweis habe ich zwar nicht gesehen, aber ich verlasse mich da mal auf die Aussagen der Vertreter der GEW.
Weil Sie nichts anderes zu schreiben haben?
Sie wünschen sich zur Abwechslung mehr Lehrkräftegewerkschaften aufseiten des Schulamtes, ja? 😉
Es gibt wohl nicht nur politisch keinen guten Extremismus. Wobei politisch extrem natürlich eine andere Qualität hat als privat extrem. Wenn sich z.B. 2 Nachbarn über Jahre beklagen, empfinde ich das auch als extrem.
Extrem bedeutet ( ohne wissenschaftl. Hintergrund zu bemühen, frei Schnauze) immer mehr als die Mitte, über die Mitte hinaus.
Das entstehende Ungleichgewicht kann schaden. Menschen haben Angst vor Ungleichgewicht und sind dann oft versucht, mit aller Härte und zur Verfügung stehenden Mitteln, teils auch ohne feststehende Urteile gegen andere vorzugehen. Häufig noch extremer als der Stress- Angstauslöser selbst.
Darum wird es auch im Fall Poettinger für Gerichte nicht so einfach sein, alles zu durchleuchten; es gilt weiterhin eine Gerichtsentscheidung abzuwarten.
Beispielhaft und Gerichten vorgreifend erscheint mir das Verhalten des CDU-Mannes aus MeckPom ( na ja, H. Söders langer Arm reicht weit; man weiß ja nicht, was er politisch noch vorhat )
Das sehen einige hier leider komplett anders…
“Es gibt keinen „guten“ Extremismus.”
Jup. Jetzt müssen wir nur noch abwarten, ob Frau P. (links)extremistisch ist und wer Ihrer Meinung nach behaupte, es gäbe einen “guten” :/
Gab ja schon mal einen Bewerber mit 1. Staatsexamen , der wegen Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Gruppierung nicht zum Referendariat in BY zugelassen wurde, was auch vor Gericht Bestand hatte. Der hat m.W. dann Vorbereitungsdienst und zweites Staatsexamne in einem anderen Bundesland absolviert.
Cool. Haben Sie dieses mal die Quelle dazu?
Wenn Sie das cool finden wollen, ist das Ihre Sache. Ich fand die Entscheidung der bayrischen Behörden und Gerichte besser. Und logischerweise habe auch diesmal wieder Quellen , sonst würde ich solche Dinge ja nicht behaupten.
Ich kann es kaum erwarten, wenn Sie die Quellen mal mit uns teilen werden 😀
Wenn Sie das tatsächlich nicht selbst herausfinden können, obwohl Sie ja auch in dem thread aktiv waren, wo es u.a. auch um diesen Fall ging, kann ich Ihnen schon Quellen zukommen lassen. Würde Ihnen z.B. eine Meldung AFP schon reichen oder bräuchten Sie noch mehr?
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/aktivist-von-rechtsextremer-partei-zu-recht-nicht-als-rechtsreferendar-zugelassen/ar-AA1s2o0m
Danke.
Ehrlichgesagt versuchte ich die Suche, aber die Ergebnisse bezogen sich immer auf Frau P. (dachte, Sie hätten sich auf Lehrkräftebezogen).
“Ihre Struktur sei an einem sogenannten Führerprinzip ausgerichtet, führte das Gericht aus. Das Parteiprogramm beruhe auf der Vorstellung einer Ungleichwertigkeit von Menschen und der daran anknüpfenden rechtlichen Ungleichbehandlung, die gegen Grundwerte der Verfassung verstoße.”
Sehr da nicht ganz ne Parallele zu Frau P, die sich ja für Demokratie und Verfassung aussprach und deren (durch des Verfassungsschutz überwachte Gruppe) ja mehr durch “Verflechtungen” auffiel, als durch staatsgefährdende Handlungen…
Das Gericht wirds schon richten.
Zu Ihrer Beruhigung, der Rechtsextreme nahm sein Ref in Sachsen auf und arbeitet jetzt als Anwalt. 😉
“und deren (durch des Verfassungsschutz überwachte Gruppe) ja mehr durch ‘Verflechtungen’ auffiel, als durch staatsgefährdende Handlungen…”
… wissen Sie woher? Was Sie vom Verfassungsschutz haben, ist eher eine Ergebnisdarstellung. Achso! Sie willte nur weiterrelativieren.
Ich dachte, die Gruppierung wurde aufgrund ihrer Vernutzung als extremistisch eingestuft.
Kann mich da gerne geirrt haben.
Welche Gründe nannte der Bayrische Verfassungsschutz, welche ich übersah?
Wer das cool oder beruhigend finden will, soll das meinetwegen tun. Ich finde es besser, wie Behörden und Gerichte in Bayern agiert haben.
Ich finde es vielmehr seltsam, wie verschieden da Bundesländer zu urteilen scheinen… :/
Das Engagement der GEW in diesem speziellen Fall ist schon sehr bemerkenswert – möge es sich bald auf berechtigte Anliegen der Lehrkräfte verlagern.
Ach, haben Sie schon den Schuldspruch erteilt?
Und ich vergeudete meine Zeit, auf den Rechtstaat zu warten XD
Ehrlichgesagt halte ich es doch für eine Gewerkschaft nicht ungeeignet, sich für Referendar*innen einzusetzen. Mir fallen da im Kollegium nicht viele Schwächeren ein…
Wäre ich nicht schon vorher ausgetreten, würde ich es spätestens jetzt machen.
Wegen was traten Sie zuvor aus?
Hmm, die GEW symphatisiert also mit mutmaslichen linksextremen Menschen, die Mutmaßlich etwas gegen die Gesellschaftsordnung haben.
Was will die GEW damit erreichen? Diesen Fall zu politisieren, eine Person zu instrumentalisieren und damit mal wieder politisches Kapital aus sowas zu schlagen?
Es gibt wohl ab jetzt einen Grund mehr, die GEW als Beamter zu meiden.
“mutmaslichen linksextremen Menschen, die Mutmaßlich etwas gegen die Gesellschaftsordnung haben.”
Vielleicht ist der GEW das Wort “mutmaßlich” nicht genug, um einen jungen Menschen die Arbeit verbieten zu lassen – diese Monster!
Sie meinen doch nicht ernsthaft, die GEW würde auch noch an Frau P. festhalten, wenn ihr vor Gericht Demokratiefeindlichkeit und die Nichteignung bestätigt würde?
Lächerlich! 😀
Mich würde ja interessieren, wie unterstützend die GEW wirken würde, wenn bekannt wäre, dass eine Lehramtsstudentin politisch aktiv bei der AFD ist.
Rein hypothetisch natürlich, denn eigentlich kann ich mir meine Frage auch selbst beantworten.
Interessanterweise ist ein solcher Fall bislang nicht bekanntgeworden, weder in Bayern noch sonstwo – obwohl die vom Verfassungssschutz als “rechtsextremer Verdachtsfall” beobachtete (und in drei Bundesländern als “gesichert rechtsextremistisch” geführte) AfD zahlreiche Lehrer in ihren Reihen hat, die irgendwann auch mal ausgebildet worden sein müssen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Kennen Sie denn konkrete Fälle, bei denen Personen zum Referendariat zugelassen wurden, obwohl sie Mitgliedschaften und /oder Aktivitäten in beim Verfassungsschutz gelisteten rechtsextremistischen Gruppierungen angegeben hatten oder es den Behörden anderweitig bekannt war?
Es geht um die AfD. Und: Ja – zum Beispiel den ehemaligen Landesvorsitzenden der (vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextremistisch” geführten) Jungen Alternative in Brandenburg.
Gerne hier nachlesen: https://www.landtag.brandenburg.de/de/hohloch_dennis/12103
Hier weitere Informationen zu Herrn Hohloch: https://www.news4teachers.de/2024/10/afd-abgeordneter-hetzt-vor-grundschuelern-gegen-fluechtlinge-gruppenvergewaltigungen-juristisches-nachspiel/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Dort steht, dass das Referendariat im Jahr 2015 begonnen wurde.
Dort steht auch, dass er 2015 Landesvorsitzender der – rechtsextremen – Jungen Alternative wurde (was kein Amt war, das man im Geheimen ausübt). Ergo: Hat niemanden gekümmert.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich hatte aber explizit nach Beispielen gefragt, die trotz Mitgliedschaft / Aktivitäten in als extremistisch gelisteten Gruppierungen zugelassen wurden.
Sorry, Sie versuchen das Problem – die Blindheit der Behörden gegenüber Rechtsextremismus – durch Korinthenkackerei wegzuwschwiemeln. Die Junge Alternative war seit Gründung rechtsextrem. Nur weil der Brandenburger Verfassungsschutz mit der entsprechenden Einstufung der Organisation nicht sofort zur Stelle war, heißt das im Umkehrschluss doch nicht, dass deren Vorsitzender damals nicht rechtsextrem gewesen wäre. Er war es. Er war es an herausgehobener Stelle. Und es hat niemanden interessiert. Das ist der Punkt.
Ohnehin reicht die formale Mitgliedschaft in einer Organisation nicht aus, um jemanden aus dem Öffentlichen Dienst zu verbannen. „Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt.” Quelle: https://www.news4teachers.de/2024/05/wenn-die-afd-in-muenster-verliert-wird-der-druck-auf-staatsbedienstete-auch-lehrkraefte-mit-parteibuch-steigen/
Das gilt auch im Fall Poettinger.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
30 Daumen plus @ liebe Redaktion.
Schade dass die Karawane bereits weiterzog.
Danke für diesen Kommentar ( incl. Super-Quellen)
War die junge Alternative 2015 auch schon als rechtsextrem eingestuft?
Sind die Organisationen, in denen sich Frau Poettinger engagiert, vom Verfassungschutz als linksextrem eingestuft – oder werden sie nur beobachtet? Herzliche Grüße Die Redaktion
Mindesten eine wird laut Medienberichten als linksextrem eingestuft und steht auch explizit im Verzeichnis der Organisationen, über die Bewerber bei der Prüfung der Verfassungstreue bei Mitgliedschaft pflichtgemäß Auskunft geben müssen.
Hat der bayerische Verfassungsschutz bei der Einstufung auch so einen Aufwand betrieben wie bei der Einstufung der AfD – oder ging das bei einer Mini-Gruppe, die nicht über die Ressourcen einer aus Steuermitteln finanzierten Partei verfügt (und damit nicht über die Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren), mal eben glatt durch?
Will sagen: Formale Einstufungen von Behörden sind löchrig und ohnehin allenfalls ein Indiz, das wissen auch die Arbeitsgerichte. Letztlich kommt es – immer – auf das konkrete Verhalten der oder des Einzelnen an. Und da stauen wir immer wieder, was sich so alles mit dem Schuldienst verträgt.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Die Gruppe sei mit anderen Gruppen vernetzt und könnte…
Scheint zu reichen 😉
Wenn Sie wissen wollen, ob linksextreme Handlungen erfolgten, welche die Einschätzung rechtfertigen, da sah ich in der Quelle (thx an Papo) nichts :/
Das soll jetzt keine Entschuldigung sein, solche Menschen sollten nicht Schüler unterrichten. Aber: um korrekte Fakten zu vermitteln, muss man dazu sagen – 2015 war die JA noch nicht einmal als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden. Das war erst 2019 der Fall und seit 2024 ist die JA gesichert rechtsextrem.
Dass die JA rechtsextrem ist, war auch vorher schon für jeden erkennbar. Das ist ja nur ein leicht auffindbares Beispiel – von offensichtlich Hunderten Lehrkräften, bei denen extremistisches Engagement in der AfD für ihren beruflichen Status überhaupt keine Rolle zu spielen scheint. Wohlgemerkt: Das sind Lehrkräfte, die mit ihrer Partei dafür eintreten, Millionen von Migranten (und damit einen Gutteil ihrer eigenen Schüler) aus dem Land zu vertreiben. Auf solche Gewaltfantasien kommt kein Linker (außer vielleicht die Stalinisten vom BSW). Für uns ein Beleg dafür, dass in Deutschland nach wie vor mit zweierlei Maß gemessen wird.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Behörden können m.W. aber Bewerber nicht so einfach nach Gusto vom Vorbereitungsdienst ausschließen, wenn ihnen eine Mitgliedschaft nicht passt. Dazu braucht es m.W. schon triftige Gründe, wie z.B. die Einstufung der Verfassungsschützer etc. . Wenn eine Organisation nicht gelistet ist, bräuchte es schon noch andere Gründe für eine Nichtzulassung.
Eben, Rechtsextremismus. Die Positionen der Jungen Alternative sind seit deren Gründung öffentlich, auch die Aktivitäten von Herrn Hohloch – und haben ja dann auch zur entsprechenden Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden geführt. Für seine Beschäftigung im Schuldienst haben sie hingegen keine Rolle gespielt.
Gerne hier nachlesen: https://www.mmz-potsdam.de/forschung/emil-julius-gumbel-forschungsstelle/mitteilungen/parteijugend-und-aktionsgruppe-zehn-jahre-junge-alternative-brandenburg
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich hätte die Behörden damals nicht kritisiert, wenn sie die Zulassung verweigert hätten. Ob das auch vor Gericht Bestand gehabt hätte, kann man nur mutmaßen. Die verlinkte Quelle bezieht sich bei der Einstufung übrigens auf ein Paper aus dem Jahr 2017 in dem von einem “beginnenden Rechtsruck” im Sommer 2015 die Rede ist. Soweit ich weiß, beginnt das Schuljahr in BB Ende August. Über die Zulassung der Referendare dürfte vermutlich schon früher entscheiden werden.
Er stieg während der voranschreitenden Radikalisierung nicht aus der AfD aus, im Gegenteil. Heute werden seine Tiktok-Videos wegen „Hassreden“ und „hasserfüllten Verhaltens“ gelöscht.
Wurde die JA 2019 vielleicht zum Verdachtsfall aufgrund von, nicht trotz Mitgliedern wie Hohloch? 😉
Ich bin gespannt, ob Herr Hohloch in Berlin jemals wieder als Lehrer tätig sein wird.
Das Beispiel von ed840 zum Rechtsanwalt könnte da einen Hinweis geben. Sie müssen sich keine Sorgen machen 😉
aus der ersten Quelle von @ Redaktion
[ bisherige Tätigkeiten von Dennis Hohloch/A*D, Abteilung Junge Alternative]
“Lehrer, Arbeitgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften – (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG): ”
Ein beeindruckendes Beispiel dafür, wen/was wir ( auch mit unseren Steuergeldern ) hier so fördern/ förderten.
Mitglieder von verfassungsrechtlich verbotenen Organisationen, hier JA/A*D konnten lange Zeit in Position agieren – eine Frau Poettinger vom Glasscherbenviertel Hasenbergl/München bekommt nicht einmal die Möglichkeit, eine kleine Referendarsposition anzutreten.
Schon interessant
Deshalb hielte ich es für besser, wenn Leute, die in als extremistisch gelisteten Gruppierungen Mitglied und oder aktiv sind, gar nicht erst zum VD zugelassen würden.
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Auch auf “Welt” und anderen Medien werden ja derzeit in Dauerschleife die Taten von farbigen Menschen / Migranten gezeigt.
Einseitigkeit ( ge – beförderte / gesteuerte ) Meinungsgeneration Frontbildung, Hetze scheinen die neue Leidenschaft mancher Medien zu sein. ( Anwesende natürlich ausgenommen – Dank für den andauernden Einsatz @ Redaktion )
🙂 Herzliche Grüße Die Redaktion
Fragen Sie die Redaktion um Quellen für Ihre Behauptungen? 😀
Das käme auf den jeweiligen Einzelfall an. Wenn mir die Behauptungen suspekt erschienen und ich selber nicht dazu in der Lage wäre den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, würde ich es vielleicht tun.
“Es handelt sich aus unserer Sicht um ein politisch motiviertes Berufsverbot”
Aber es spricht einfach wenig dagegen, die Klage (welche die GEW meines Wissens ja unterstützt, abzuwarten).
Die Einschätzung in Bayern zu ignorieren, wäre ja ebenso politisch motiviert.
Ich finde es sehr irritierend, so viel zu einem Fall zu lesen, den es schlicht abzuwarten gilt ^^
Der Extremismus wird unter anderem damit begründet, dass sie das Wort “Profitmaximierung” verwendet.
Es wäre bei weitem nicht das erste mal, dass die Einstufung von Personen als extremistisch durch Verfassungsgerichte kassiert werden. Insofern sind die Aussagen des Verfassungsschutzamtes aus Bayern erstmal nur eine Behauptung, die bisher noch nicht gerichtlich überprüft worden ist.
Kontexte sind wichtig…
Jup. Warten wirs ab 🙂