Pädagogischer Kollateralschaden: Warum Söders Machtwort zu “Exen” der schulischen Demokratiebildung einen Schlag versetzt

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MÜNCHEN. In der kommenden Woche wird die Schülerin Amelie eine Petition zur Abschaffung von Stegreifaufgaben und unangekündigten Abfragen an die Vorsitzende des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtags übergeben. Diese Initiative hat es zu mehr als 50.000 Unterstützern gebracht. Für morgen sind begleitende Demonstrationen in Bayern angekündigt. Es ist die spannende Frage, wie die CSU-Mitglieder des Ausschusses und des Landtags mit dieser von vielen gewünschten Reform umgehen – ein Gastkommentar von Roland Grüttner, ehemaliger Rektor einer Grund- und Mittelschule und einer Montessorischule in Bayern; er betreibt den Blog paedagokick.de.

Basta. Illustration: Shutterstock

Verfassung oder Filz in Bayern?

Markus Söder, derzeitiger Ministerpräsident, hat die Entscheidung bereits vorweggenommen: „Exen und Abfragen werden natürlich bleiben“, sagte er, als er bei der CSU-Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz von der Initiative hörte. Dass das sein programmatisches Denken widerspiegelt und nicht nur ein spontaner Ausfluss war, zeigt die Wiederholung und Begründung dieses Satzes.

Es stellt sich damit die Frage: Regiert in Bayern die Verfassung – oder der Filz?

Die Gewaltenteilung wird in der Bayerischen Verfassung bekanntermaßen so geregelt: „(1) Die gesetzgebende Gewalt steht ausschließlich dem Volk und der Volksvertretung zu. (2) Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen der Staatsregierung und der nachgeordneten Vollzugsbehörden. (3) Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige Richter ausgeübt.“ (BayVerf Art. 5)

Auch in Bayern gibt es also eine Legislative, nämlich den bayerischen Landtag und seine Einrichtungen wie eben auch den Bildungsausschuss. Dieser nimmt Petitionen entgegen, berät darüber und gibt Beschlussempfehlungen an den Landtag.

So beschreibt er selbst seine Aufgaben: „Der Bildungsausschuss berät dazu federführend Gesetze und Anträge. Reformen, die das Schulleben erheblich verändern, finden zum großen Teil ihren Niederschlag im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), in dem das gesamte bayerische Schulwesen zusammenfassend geregelt ist. Die immer wieder notwendige Neuanpassung dieses Gesetzes ist eine der wesentlichen Aufgaben des Ausschusses.“

Der Ministerpräsident ist in Bayern Teil der vollziehenden Gewalt, der Exekutive. Er unterbreitet dem Landtag Vorlagen der Staatsregierung, so Art. 47 (5) der Bayerischen Verfassung. Aber vor allem: „Der Staatsregierung und den einzelnen Staatsministerien obliegt der Vollzug der Gesetze und Beschlüsse des Landtags.“ (Bay Verf Art 55, 2)

Deutlich also: Der Ministerpräsident bestimmt zwar die Richtlinien der Landespolitik, er ist aber nicht der oberste Herrscher, sondern der oberste Diener (denn „ministrare“ heißt „dienen“) und hat die vom Landtag (der Legislative) beschlossenen rechtskonformen Gesetze zu vollziehen.

Was bedeutet Söders Ansage zu den Exen? Man könnte die Aussage, dass die Exen und Abfragen „natürlich bleiben“ werden, auf die leichte Schulter nehmen und in typisch fränkischer Manier werten: „Der sagt viel, wenn der Tag lang ist.“ In der Tat darf man nicht jedes Wort speziell dieses Ministerpräsidenten auf die Goldwaage legen.

Aber das entspricht nicht dem im Verlauf seiner Amtszeit deutlich gewordenen Selbstverständnis Söders. Er spielt mit der Ambivalenz, aber geht davon aus, dass seine Worte Richtlinienkompenz zum Ausdruck bringen, und zwar nicht nur für seinen Amtsapparat, sondern für den gesamten Freistaat. Oder, um eine bestimmte Zielgruppe schärfer ins Auge zu fassen: für die Leute in „seiner“ Partei. Dieser Ministerpräsident ist nämlich zugleich Parteivorsitzender der CSU, die seit Jahrzehnten maßgeblich bestimmt, wo es in Bayern langgeht.

Er trifft also auch eine Ansage für seine Parteimitglieder in der Landtagsfraktion. Damit schafft er eine Konfliktlinie für die Gewaltenteilung:

Er zeigt nicht nur dem Volk (dem eigentlichen Souverän) seinen Willen und nicht nur der (von ihm vorher nicht konsultierten) Kultusministerin als Mitglied seiner Regierung, sondern auch den Landtagsabgeordneten seiner Partei. Lassen die sich davon beeinflussen? Ja, weil es ihr Parteichef ist? Oder nein, weil sie als Abgeordnete zur Eigenverantwortung befreit und verpflichtet sind? „Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.“ (Bay Verf Art 13, 2)

„Nur ihrem Gewissen verpflichtet“! Natürlich wäre es denkbar, dass sämtliche Mitglieder der CSU-Landtagsfraktion ihr eigenes Denken soweit mit dem ihres Parteivorsitzenden in Übereinstimmung gebracht haben, dass ihr eigener freier Wille mit dem Söders harmoniert. „Einmütigkeit“ wäre ein einschlägiges politisches Zauberwort, dem ich allerdings mit Skepsis begegne. Wenn 85 meist gestandene Frauen und Männer, die fest im Leben stehen, einer Meinung sind, dann könnte man dafür auch eine „Parteidisziplin“ als Ursache sehen, die sich mit Art. 13 der Verfassung beißt.

Söders Ansage stellt also die Bayerische Verfassung gleich doppelt in Frage: Zum einen mischt sich die Exekutive unzulässig in den Kompetenzbereich der Legislative ein. Und zum zweiten verstößt die (unausgesprochene) Erwartung von Einmütigkeit bzw. Parteidisziplin gegen die Gewissensfreiheit der Abgeordneten.

Nun gibt es zwei herausgehobene Personen in der CSU, die im Sinne der Gewaltenteilung am anderen Ufer, nämlich in der Legislative, sitzen müssen: die eine ist die Landtagspräsidentin; die andere die Vorsitzende des Bildungsausschusses.

Haben wir alle uns schon daran gewöhnt, dass dass das Wort des Ministerpräsidenten Gesetz wird?

Die Landtagspräsidentin (Ilse Aigner) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Exekutive nicht in den Kompetenzbereich des Landtags über- und dem Gesetzgebungsprozess vorgreift. In ähnlicher Weise hat die Vorsitzende des Bildungsausschusses (Dr. Ute Eiling-Hütig) zu verdeutlichen, dass selbstverständlich die von der Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtags vorgesehen Abläufe einzuhalten sind und sich in keinster Weise an den Aussagen eines Mitglieds der Exekutive zu orientieren haben.

Dabei reicht es nicht, dass die beiden möglicherweise in privater Runde ihrem Parteivorsitzenden ihre persönliche Meinung zu seiner Äußerung kundtun. Sondern es wäre ihr verfassungsgemäßer Auftrag, jeden Übergriff eines Mitglieds der Exekutive auf die ausschließlichen Rechte der Legislative öffentlich und mit deutlichen Worten zu unterbinden.

Geschieht dies nicht, weil sich nicht nur Frau Aigner und Frau Dr. Eiling-Hütig, sondern wir alle uns schon daran gewöhnt haben, dass seit Jahrzehnten in Bayern die Tendenz herrscht, dass das Wort des Ministerpräsidenten Gesetz wird, dann stehen besonders in unserem Bundesland die Verfassungsorgane in der Gefahr, sich zu verflechten, so dass das wächst und wuchert, was von der CSU immer vehement abgestritten wird: der Filz.

Filz ist ja ein faseriges Gebilde, das durch Druck und Schub entsteht, wenn es gleichzeitig eingeweicht wird. Ich denke, wir sollten alle darauf achten, dass der Filz nicht gegen die in der Bayerischen Verfassung festgeschriebene Gewaltenteilung zur Herrschaft gelangt!

Söder könnte der Besuch einer Verfassungsviertelstunde zum Thema Gewaltenteilung auch nicht schaden

Zu den „obersten Bildungszielen“ gehören laut Bayerischer Verfassung Artikel 131 „Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit“ und die Schüler „im Geiste der Demokratie“ zu erziehen. Und Artikel 115 regelt: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“ (BV Art 115, 1)

Wenn eine Schülerin eine Petition, gleich zu welchem Thema, einreicht, dann freuen wir Lehrer:innen uns darüber,

  • (1) dass die Bayerische Verfassung verstanden wurde – das hat Amelie N. übrigens auch ohne die von oben verordnete „Verfassungsviertelstunde“ hingekriegt;
  • (2) dass ein junger Mensch Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit zeigt, sich engagiert und nicht nur über die bestehenden Verhältnisse motzt;
  • (3) und sich im Geist der Demokratie auf einen nicht einfachen Weg macht.

Diesen pädagogischen Gewinn droht ein ministerielles Machtwort zu zerstören, und zwar nicht nur für Amelie, sondern für alle zur Verantwortung bereiten Schülerinnen und Schüler Bayerns. Ein Elefant im Porzellanladen verursacht weniger Kollateralschaden als dieser Regierungschef. Ihm war die „Verfassungsviertelstunde“ ein wichtiges Anliegen, damit die Schüler:innen die Grundregeln der Demokratie erkennen. Diese hebelt er eigenhändig aus, deshalb könnte ihm selbst der Besuch einer Verfassungsviertelstunde zum Thema Gewaltenteilung auch nicht schaden.

Die beiden oben angesprochenen Vertreterinnen der bayerischen Verfassungsinstitutionen, Frau Aigner und Frau Eiling-Hütig, können nun bei der Übergabe der Petition zeigen, wie weit her es bei ihnen mit „Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit“ ist, dass sie im „Geist der Demokratie“ zuerst im Sinne der Verfassung und nicht nach dem Willen eines Parteichefs agieren. Die bayerischen Schülerinnen und Schüler werden den Umgang der CSU mit der bayerischen Verfassung sehr genau beobachten und daraus lernen! News4teachers

Trotz (besser: wegen) Söders Machtwort: Schüler demonstrieren gegen “Exen” – und für ein anderes Schulsystem

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ed840
17 Tage zuvor

Hätte man sicherlich geschickter formulieren können, aber nachdem entsprechende Anträge zur Abschaffung der unangekündigten Leistungsnachweise an Bayerns Schulen bereits mehrmals im Landtag keine Mehrheit fanden, sehe ich da nicht unbedingt gleich den Untergang der Demokratie in Bayern heraufziehen. Die letzte Ablehnung im Landtag gab es nach meinen Informationen übrigens am 26.09.2024 mit 109 Nein-Stimmen, 35-Ja Stimmen und einer Enthaltung.

Sky
15 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Man kann aber nicht auf der einen Seite die Demokratiemüdigkeit (gerne hier auch andere ähnliche Begriffe einsetzen) vor allem der Schülerwelt bemängeln, und dann auf der anderen Seite politisches Bemühen eben jener dermaßen niederbügeln.
Demokratie hat viel mit Selbstwirksamkeitsempfinden zu tun. Durch solche Aussagen wie die des werten Herrn Söders erweist man der Demokratie einen Bärendienst. Denn was bei den Schülern ankommt: “Wir können eh nichts ändern. Die da oben, machen was sie wollen.”
Das ist der Nährboden, auf dem der Populismus und Extremismus gedeiht.

ed840
15 Tage zuvor
Antwortet  Sky

Wie ich eingangs geschrieben habe, man hätte es deutlich geschickter formulieren können, dass die Chancen gegen Null gehen.

Monika, BY
17 Tage zuvor

“Haben wir alle uns schon daran gewöhnt, dass dass das Wort des Ministerpräsidenten Gesetz wird?”
Ja.

Und genau darum geht es, nicht unbedingt um die Exen.

Küstenfuchs
17 Tage zuvor

Geht es noch eine Nummer größer? Ich halte Exen für pädagogischen Unfug aus dem letzten Jahrtausend, aber diese Argumentation ist hanebüchen!

Die Frage nach Exen ist keine, die der Landtag und somit die Legislative regelt, sondern sie wird rechtlich in Formen von Verordnungen und Erlassen von der jeweiligen Regierung (d.h. dem Kabinett) geregelt. Also kann Herr Söder als einfach so ein Machtwort sprechen. Das ist nun wirklich (Schul-)Recht für Anfänger und wenn ein ehemaliger Rektor dies nicht weiß, ist das schlicht erbärmlich.

Liebe Redaktion: Prüft doch bitte vor einer Veröffentlichung, ob die Kommentare nicht vielleicht schlicht dummes Zeug enthalten. Der Herr Grüttner glänzt durch rechtliche Inkompetenz und vergeigt seine Argumentation ja praktisch schon im ersten Satz!

ed840
16 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Da würde ich nicht widersprechen. Ob man Schüler*innen aber unbedingt weismachen sollte Politiker*innen würden bei Abstimmungen Ihrem Gewissen folgen? Wenn diese Schüler*innen dann mitbekommen, dass es in der Realität meist ganz anders abläuft und wie in der Realität mit Politiker*innen verfahren wird, die es wagen bei Abstimmungen nicht der Parteidisziplin zu folgen, sondern ihrem Gewissen, könnte das für die Glaubwürdigkeit des in der Schule gelernten Theoriestoffs evtl. auch nicht ganz unproblematisch sein.

Völligdesillusionierter
9 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Um Gottes Willen….

Zarrdor
6 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Wenn Sie kein männerfeindliches generisches Femininum verwenden würden, könnte das Ihrer Glaubwürdigkeit auch helfen. Denn warum soll man Menschen folgen, die absichtlich diskriminieren?

Küstenfuchs
16 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Auch hier: Thema nicht verfehlt, sie haben meinen Standpunkt bzw. die rechtliche Basis nicht begriffen. Der Bayrische Landtag ist nicht zuständig. Daher kann der Ministerpräsident, der zuständig ist, sich auch vorher ablehnend äußern.

Küstenfuchs
14 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Gerne noch ein wenig rechtliche Nachhilfe: Detaillierte Bewertungskriterien sind ebenso wie Anzahl und Art von Leistungsnachweisen in Erlassen geregelt. Ein Erlass ist ganz allgemein eine Anordnung einer Behörde (hier: Ministerium) an eine nachgeordnete Behörde (hier: Schule).

Zwar könnte der Landtag das Ministerium auffordern, Exen zu unterlassen, aber es ist eben kaum mehr eine Bitte oder unverbindliche Meinungsäußerung. Rein theoretisch könnte der Landtag zur Abschaffung von Exen höchstens die Entlassung der zuständigen Ministerin oder der Regierung (ist von Bundesland zu Bundesland anders) beschließen, aber dass dies aufgrund eines so belanglosen Themas passiert, ist ähnlich wahrscheinlich wie mein hoffentlich bald eintreffender Millionengewinn im Lotto.

ed840
13 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich weiß nicht ob Sie schon mal vom BayEUG gehört haben . Wenn dort z.B. in Art 52 eingefügt werden soll, dass Leistungsnachweise in angemessener Weise vorher angekündigt werden müssen, wäre das Aufgabe des Landtags. Das Gesetzt entsprechend zu ändern wurde zwar schon mehrmals beantragt, aber diese Anträge fanden bisher im Landtag keine Mehrheit. Bei der letzten Abstimmung im Sept 2024 waren es 109 Nein-Stimmen, bei 35 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

Ole S. Galen
9 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Da Sie ja soviel Wert auf juristische Nachhilfe legen: Die Möglichkeit der Exekutiven, Rechtsverordnungen zu erlassen und der dabei gegebene Handlungsrahmen werden gesetzlich geregelt. Insoweit kann die Legislative jederzeit durch neue gesetzliche Vorgaben Anpassungen vornehmen.

Völligdesillusionierter
9 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ob Exen ja oder nein Ist mitnichten mittels Petitionen zu klären. Sondern nur über die Lebenserfahrung von alten Männern, die seit ca. 5000 Jahren den Unterricht in der Welt Regeln. Und einiger Frauen, die seit 100 Jahren mithelfen.

ed840
16 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Die Petition richtet sich aber nicht nur an die zuständige Bildungsministerin, sondern auch an die Mitglieder des bayerischen Landtags. Bayern ist m.W. auch das einzige Bundesland in dem Petitionen in öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Auch wenn angesichts der erst kürzlichen erfolgten haushohen Ablehnung ähnlicher Anträge im Landtag nicht zu erwarten ist, dass die Forderungen erfüllt werden, hätte man das auch wesentlich geschickter formulieren können.

Küstenfuchs
16 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Wenn die Mitglieder des bayrischen Landtags aber überhaupt nicht zuständig sind, ist die Petition falsch adressiert. Der Landtag regelt ja auch nicht Strafen im Strafgesetzbuch oder die Vergabe neuer Straßennamen in Passau.

ed840
16 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Haben Sie schonmal in Erwägung gezogen sich über die das Petitionsrecht in Bayern und die Rolle des bayerischen Landtags zu informieren, bevor Sie hier so forsche Thesen vertreten ?

Küstenfuchs
14 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Das habe ich mich eben auch schon gefragt!

ed840
13 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dann tun Sie es halt mal und werfen z.B. einen Blick in Art 115 BayVerf . Der nach Ihrer Behauptung gar nicht zuständige Landtag, hat übrigens schon mehrmals über ein “Exenverbot” abgestimmt. Allerdings wurde es jedesmal mit großer Mehrheit abgelehnt.

Völligdesillusionierter
9 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ihr zweiter Satz ist Unfug

Rainer Zufall
17 Tage zuvor

Ich fürchte, Söders vorsätzliches “Missverstehen” der Regeln ist inzwischen geduldet und von nicht wenigen – welche das nicht so genau nehmen – begrüßt.

Der Typ wurde mal als Bundeskanzlerkandidat gehandelt 😀

Teacher Andi
16 Tage zuvor

Ist eigentlich schon durchgedrungen, dass sich die Schulen nicht zwingend an Exen halten müssen, sondern auch auf angesagte Kurzarbeiten zurückgreifen kann? Und ehrlich gesagt: ohne mündliche Abfragen kämen die Schüler insgesamt weitaus schlechter weg.
Wenn man dieser Petition jetzt nachgibt, dann ist Tür und Tor offen für die Abschaffung von immer mehr Lernzielkontrollen, da sie ja alle so furchtbar anstrengend und psychisch belastend sind.
Hier von “Filz” zu sprechen ist doch wohl schon etwas daneben.

ed840
16 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Also bei mir ist schon angekommen, dass gefordert wird es nicht mehr der Entscheidung der jeweiligen Schulen/Lehrkräfte vor Ort zu überlassen, ob sie unangekündigte Leistungserhebungen durchführen wollen oder nicht, sondern dass ein flächendeckendes Verbot für alle Schulen in Bayern gefordert wird. Wenn meine Informationen stimmen, wurden solche Anträge aber schon im DEZ 2022 und im Sept 2024 bei Abstimmungen im Landtag abgelehnt und im April 2024 im Bildungsausschuss des Landtags.
Dass MdLs und MdBs in der Regel nach Fraktionszwang oder Parteidisziplin abstimmen, ist eigentlich auch kein Geheimnis. Wer trotz Parteidisziplin seinem Gewissen folgt und anders abstimmt, muss mit Sanktionen rechnen, egal bei welcher Partei.

Anders Leo Castor
16 Tage zuvor

Genderverbot pfui, Exenverbot hui.
So einfach ist offenbar die Welt.

unverzagte
16 Tage zuvor

Einfach erscheint mir hier nur Ihr bemühter Kontext.

Völligdesillusionierter
9 Tage zuvor

Dem ist nichts hinzuzufügen außer:
1. Es ist eine Katastrophe, daß eine solcherart Replik geschrieben werden mußte.
2. Schülerinnen sind nichts anderes als Schüler. Das Wort ist völlig überflüssig und irreführend und gehört deshalb in den Abfall.

Bernd Brunnet
8 Tage zuvor

Ja die bayrischen Probleme müsste man haben!

Evelyn Eckert
8 Tage zuvor

Sehr geehrter Herr Prof. Zierer, sehr geehrter Herr Gottfried,

mit Interesse habe ich Ihre Replik zur Petition von Amelie gelesen. Die pädagogische Debatte über Prüfungsformate in der Schule ist wichtig – gerade deshalb verdienen die Argumente von über 50.000 Unterstützer*innen der Petition eine ernsthafte und differenzierte Auseinandersetzung.

Die Kritik an unangekündigten Leistungsnachweisen richtet sich nicht gegen den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, sondern gegen Prüfungsformate, die in der Praxis häufig mit erheblichem Stress, Leistungsdruck und Verunsicherung einhergehen. Studien zur psychischen Gesundheit junger Menschen belegen, dass schulischer Druck ein relevanter Belastungsfaktor sein kann – dies pauschal auf Medienkonsum, Ernährung oder fehlende Orientierung zurückzuführen, greift zu kurz.

Die Forderung nach planbaren, transparenten und pädagogisch fundierten Leistungsüberprüfungen ist kein Ausdruck einer „pädagogischen Cancel Culture“, sondern Ausdruck eines zeitgemäßen Bildungsverständnisses. Leistungsbewertung soll Lernprozesse unterstützen, nicht behindern.

Ich lade Sie dazu ein, den Dialog offen zu führen – auf Basis der Erfahrungen von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Petition ist ein Ausdruck demokratischer Teilhabe und verdient Respekt, nicht Relativierung.

Nopi
5 Tage zuvor

Tja. Woran liegt das denn mit dem Medienkonsum? Auch am Gewinnstreben von verschiedenen Konzernen. Es gibt massenweise von all dem ganzen Zeug. Ich frage mich, wie Eltern und Schüler immer stark sein sollen, wenn sie das alles so einfach vorgesetzt und konsumieren können.