BERLIN. Kurz vor der Bildungsministerkonferenz im Rahmen der KMK formiert sich Widerstand gegen die Abiturpolitik der Länder. Nachdem der Deutsche Philologenverband vor einer Entwertung des Abiturs gewarnt hatte, fordert nun auch die Bundesdirektorenkonferenz Gymnasien Konsequenzen. Die Schulleitungen sehen weiterhin erhebliche Probleme bei der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und verlangen Maßnahmen gegen die Noteninflation. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Zahl sehr guter Abiture steigt, während Leistungsstudien seit Jahren in die andere Richtung zeigen.

Kurz vor der nächsten KMK-Bildungsministerkonferenz am 11. und 12. Juni wächst der Druck auf die Länder, die Regeln für Oberstufe und Abitur erneut zu überprüfen. Nachdem der Deutsche Philologenverband bereits strengere Kriterien für die Zulassung zur Abiturprüfung und höhere Mindestanforderungen bei Abiturklausuren gefordert hatte, schließt sich nun auch die Bundesdirektorenkonferenz Gymnasien der Kritik an. Die Vereinigung der Oberstudiendirektorinnen und Oberstudiendirektoren fordert unter der Überschrift: „Die nächsten Schritte müssen folgen! Vergleichbarkeit herstellen! Noteninflation beenden!“ weitergehende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Die BDK verweist darauf, dass die Abiturnoten verschiedener Schulformen in einigen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Regelungen in Oberstufe und Abitur nicht vergleichbar seien. Das betrifft nach Auffassung der Schulleitungsvereinigung nicht nur die Prüfungen selbst, sondern vor allem die Kursphase davor. Denn die Noten der Oberstufe machen zwei Drittel der Abiturgesamtnote aus. Deshalb müsse die Vergleichbarkeit der Oberstufennoten zwischen den Ländern erhöht werden.
Die Bundesdirektorenkonferenz knüpft ihre Kritik ausdrücklich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017. Die Karlsruher Richter hatten damals zwar über die Vergabe von Medizinstudienplätzen entschieden, dabei aber auch auf Probleme bei der Vergleichbarkeit von Abiturnoten hingewiesen. Wegen unterschiedlicher Anforderungen und einer wachsenden Zahl sehr guter Abschlüsse könne die Abiturnote nur eingeschränkt als bundesweit einheitliches Auswahlkriterium herangezogen werden. Der im Urteil kritisierten Noteninflation müsse nun mit konkreten Maßnahmen begegnet werden – meint die Bundesdirektorenkonferenz.
Zwar sei die KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe im Jahr 2023 überarbeitet worden. Die damals vereinbarten Angleichungen reichten nach Auffassung der BDK jedoch „bei Weitem nicht aus“. Selbst innerhalb einzelner Bundesländer gebe es zwischen Schulformen unterschiedliche Regelungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führten. Maßnahmen gegen die große Anzahl sehr guter Abiturschnitte seien bislang nicht vereinbart worden.
„Die Zunahme von sehr guten Abiturdurchschnittsnoten ist bei gleichzeitiger Abnahme der Leistungen im IQB-Bildungstrend und anderer Vergleichsstudien nicht nachvollziehbar“
BDK-Vorsitzender Arnd Niedermöller fordert deshalb weitergehende Beschlüsse. „Die Bildungsministerkonferenz muss beim Thema Abitur und Oberstufe dringend weitreichende Beschlüsse fassen. Es ist nicht verständlich, dass seit Jahrzehnten die Vergleichbarkeit nicht gewährleistet ist. In der Oberstufe und im Abitur müssen die Noten an den verschiedenen Schulformen eine vergleichbare Grundlage haben. Die Zunahme von sehr guten Abiturdurchschnittsnoten ist bei gleichzeitiger Abnahme der Leistungen im IQB-Bildungstrend und anderer Vergleichsstudien nicht nachvollziehbar.“
Die BDK verweist darauf, dass sie seit Jahrzehnten für mehr Einheitlichkeit im Abitur eintrete. In der Bundesdirektorenkonferenz sind nach eigenen Angaben die Vorsitzenden der Schulleitungsverbände der Gymnasien aus allen Bundesländern organisiert; sie verträten mehr als zwei Drittel aller Schulleitungen der Gymnasien in Deutschland. Die aktuellen Forderungen schließen an frühere Erklärungen der BDK aus den Jahren 2014, 2017 und 2023 an.
Damit erweitert sich die Debatte, die der Deutsche Philologenverband wenige Tage zuvor angestoßen hatte. Der DPhV kritisiert vor allem zwei Punkte der geltenden KMK-Beschlusslage: Zum einen dürfen bis zu 20 Prozent der in die Abiturwertung eingebrachten Kurse mit weniger als fünf Punkten bewertet sein. Nach Darstellung des Verbands kann dies dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler während der gesamten Oberstufe in einem Kernfach wie Deutsch oder Mathematik unterhalb der Bestehensgrenze bleiben und dennoch zum Abitur zugelassen werden, sofern sie die Defizite rechnerisch in anderen Fächern ausgleichen.
„Die Politik dreht an der Notenschraube. Es ist politisch gewollt, gute Noten für weniger Leistung zu geben“
DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing hatte dazu erklärt: „Die Hochschulzugangsberechtigung muss mehr gewährleisten als einen fächerübergreifenden Durchschnittswert. Wer vier Semester lang in einem Kernfach kontinuierlich unterhalb der Bestehensschwelle bleibt, hat in diesem Fach keine ausreichende fachliche Grundlage erworben – unabhängig davon, wie stark Punkte in anderen Fächern dies kompensieren.“
Der Philologenverband fordert deshalb eine fachbezogene Mindestbestehensregelung. Künftig soll bei Beibehaltung der 20-Prozent-Quote in jedem belegten Fach mindestens die Hälfte der eingebrachten Kurse mit fünf Punkten oder mehr bewertet worden sein.
Der zweite Kritikpunkt betrifft die Bewertung von Abiturprüfungen. Nach den geltenden KMK-Regelungen gelten Klausuren bereits ab 45 Prozent der erreichbaren Leistung als bestanden. Eine 1− wird ab 85 Prozent vergeben, eine 1,0 ab 90 Prozent und eine 1+ ab 95 Prozent. Der DPhV sieht darin eine rechnerische Begünstigung von Spitzennoten, ohne dass die fachlichen Anforderungen gestiegen wären.
Gegenüber der „Bild“-Zeitung formulierte Lin-Klitzing die Kritik schärfer: „Die Politik dreht an der Notenschraube. Es ist politisch gewollt, gute Noten für weniger Leistung zu geben. Mutmaßlicher Grund: Die Durchfallquoten sollen gering gehalten und bessere Abschlüsse vergeben werden.“ Die Folge beschrieb sie so: „Das Ergebnis für den Bildungsstandort Deutschland ist aber verheerend: weniger Anspruch, weniger Leistung, dafür mehr Durchschnitt und weniger Exzellenz.“
Die Kultusministerkonferenz verweist demgegenüber auf die gemeinsame Beschlusslage der Länder. Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte ein Sprecher, die Länder hätten sich „in einem einstimmigen Beschluss“ auf die geltenden Grenzen verständigt. Die Bewertungstabelle stehe zudem „in Zusammenhang mit dem gemeinsamen Abituraufgabenpool, um einen einheitlichen Bewertungsmaßstab über alle Länder hinweg zu sichern“. News4teachers








