Messerstiche in Gymnasium “heimtückisch” – BGH bestätigt Mordversuch-Urteil

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WUPPERTAL. Das Urteil für die Messerattacke in einem Wuppertaler Gymnasium ist rechtskräftig. Die Verurteilung wegen dreifachen Mordversuchs sei nicht zu beanstanden, befand der Bundesgerichtshof.

Der BGH hat entschieden. Foto: Shutterstock

Die Verurteilung eines Wuppertaler Schülers wegen dreifachen Mordversuchs ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damaligen Oberstufenschüler und Stufen-Besten zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt (News4teachers berichtete). Er habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt.

Vier Mitschüler verletzt und in eigene Brust gestochen

Der damals 17-jährige Gymnasiast hatte im Februar 2024 in einem Pausenraum vier seiner Mitschüler mit einem Messer angegriffen und verletzt. Danach hatte er sich selbst schwere Verletzungen zugefügt, indem er sich mehrfach mit einem Messer in die Brust stach.

Der Verteidiger hatte eine Verurteilung nur wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt und Revision eingelegt. Das überzeugte den BGH nicht: Der damals 17-Jährige habe sich seinen arglosen Mitschülern von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht. Deshalb habe das Landgericht die Tat zu Recht als heimtückisch eingestuft. News4teachers / mit Material der dpa

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