DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen greift tief in den Übergang von der Kita in die Grundschule ein. Ab 2028 sollen Sprachdefizite verbindlich früher festgestellt und in schulischer Verantwortung aufgearbeitet werden. Mit einheitlichen Sprachtests, verpflichtenden ABC-Klassen im Jahr vor der Einschulung und erweiterten Fördermöglichkeiten in der Schuleingangsphase reagiert die Landesregierung auf seit Jahren schlechte Befunde zur Sprachentwicklung von Schulanfängern.

Nordrhein-Westfalen steht bildungspolitisch seit Langem unter Druck. Untersuchungen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Kinder mit unzureichenden sprachlichen Voraussetzungen in die Schule startet. Schulministerin Dorothee Feller verweist auf aktuelle Befunde: „Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen.“ Für die Grundschulen bedeutet das, dass regelmäßig zentrale Voraussetzungen für das Lernen erst im Unterricht der ersten Klasse geschaffen werden müssen.
Mit der Einführung der sogenannten ABC-Klassen setzt die Landesregierung nun deutlich früher an. Das Kabinett hat für die notwendigen schulrechtlichen Änderungen bereits grundsätzlich grünes Licht gegeben, der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Die neuen Regelungen sollen erstmals für Kinder gelten, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Entsprechend starten die ersten verpflichtenden ABC-Klassen im Schuljahr 2028/29.
Kern der Reform ist eine zeitliche Vorverlagerung der schulischen Verantwortung. Bislang findet die Schulanmeldung im Herbst vor der Einschulung statt, die Schuleingangsuntersuchung folgt im darauffolgenden Frühjahr. Künftig wird die Schulanmeldung auf das Frühjahr vor dem letzten Kita-Jahr vorgezogen. In diesem Zuge sollen erstmals alle Kinder landesweit nach einem einheitlichen Standardverfahren auf ihre deutschen Sprachkompetenzen getestet werden. Dieses neue Sprachscreening ist ausdrücklich von den medizinisch ausgerichteten Schuleingangsuntersuchungen der Gesundheitsämter zu unterscheiden, die weiterhin bestehen bleiben.
„Ziel ist es, alle Kinder auf ein möglichst vergleichbares Sprachniveau zu bringen“
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) begründete den Schritt mit den ungleichen Startbedingungen vieler Kinder. „Alle Kinder müssen Zugang zu guter Bildung haben“, erklärte er bei der Vorstellung der Pläne in Düsseldorf. Ziel sei es, „alle Kinder auf ein möglichst vergleichbares Sprachniveau zu bringen“. Die bisherigen Schuleingangsuntersuchungen zeigten, dass dies bislang nicht gelinge.
Die neue Sprachstandsfeststellung im Frühjahr dient künftig als verbindliches Steuerungsinstrument. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse verfügt, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können, ist die Teilnahme an einer ABC-Klasse verpflichtend. Die Entscheidung über den Förderbedarf fällt damit rund anderthalb Jahre vor der Einschulung.
Die eigentliche Förderung setzt nicht unmittelbar nach dem Test an, sondern mit Beginn des darauffolgenden Schuljahres. Die ABC-Klassen sind als schulische Vorkurse im gesamten Schuljahr vor der Einschulung konzipiert. Die Kinder besuchen parallel zu ihrem letzten Kita-Jahr in der Regel zweimal pro Woche jeweils zwei Stunden eine ABC-Klasse. Die Förderung endet kurz vor dem regulären Schulbeginn.
„Der nächste große Schritt, damit alle Kinder bei der Einschulung gut genug Deutsch können, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen“
Laut Feller wird das Land damit bundesweit zum Vorreiter. „Mit verbindlichen ABC-Klassen setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen neuen Maßstab für die frühzeitige schulische Sprachförderung“, erklärte sie. Aufbauend auf dem Schwerpunkt zur Stärkung der Basiskompetenzen mache das Land „jetzt den nächsten großen Schritt, damit alle Kinder bei der Einschulung gut genug Deutsch können, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen“.
Organisatorisch liegen die ABC-Klassen in schulischer Verantwortung. Sie können in Räumen öffentlicher Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden, die von einem Träger zur Verfügung gestellt werden. Durchgeführt werden sollen sie grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase. Das Schulministerium kündigt an, einen Grundlagenerlass sowie Materialien zur inhaltlichen Ausgestaltung zu erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Auch erprobte digitale Tools zur Sprachförderung sollen landesweit bereitgestellt werden.
Die Zuweisung der Kinder zu einer konkreten ABC-Klasse erfolgt durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers. Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sollen durch den Schulträger zwischen Kita und Förderort befördert werden. Für Kinder ohne Kita-Besuch werden die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Die Details sollen in einer gesonderten Verordnung geregelt werden.
Ergänzt wird das Modell durch eine Ausweitung der Entscheidungsspielräume in der Schuleingangsphase. Mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ wird im Schulgesetz die Möglichkeit verankert, Kindern von Beginn an mehr Zeit für den Kompetenzerwerb zu geben. Schulleiterinnen und Schulleiter sollen bereits vor dem ersten Schultag entscheiden können, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft. Diese Entscheidung bleibt anpassbar und kann im Verlauf der Schuleingangsphase korrigiert werden, wenn sich der Lernfortschritt anders entwickelt.
„Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert“
Die Einführung der ABC-Klassen ist mit zusätzlichen Kosten für die kommunalen Schulträger verbunden. Das Schulministerium rechnet insbesondere mit Mehrausgaben für die Beförderung der Kinder, zusätzlichen Raumbedarf, Ausstattung, digitale Endgeräte sowie Lernmittel. Diese Mehrbelastungen sollen ab dem Haushaltsjahr 2028 über ein Belastungsausgleichsgesetz kompensiert werden. Das entsprechende Verfahren werde rechtzeitig in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet, erklärte Feller. „Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert.“
Politisch ordnet die Landesregierung die Reform in den „Schulkompass NRW 2030“ ein. Dieser setzt nach Angaben des Ministeriums auf eine systematische Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht mit klarem Fokus auf Basiskompetenzen, frühere Diagnostik und gezielte Förderung (News4teachers berichtete).
Mit der Reform verschiebt Nordrhein-Westfalen zentrale Förderentscheidungen deutlich nach vorne. Sprachdefizite sollen nicht mehr erst im Unterricht der ersten Klasse sichtbar und bearbeitet werden, sondern verbindlich im Schuljahr davor. Für Grundschulen bedeutet das eine stärkere institutionelle Verantwortung für die vorschulische Phase – und eine grundlegende Neuordnung des Übergangs zwischen Kita und Schule. News4teachers
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