DRESDEN. Die gesundheitliche Eignung entscheidet darüber, ob Lehrkräfte verbeamtet werden – und immer wieder landen diese Entscheidungen vor Gericht. In Sachsen hat nun das Verwaltungsgericht Chemnitz die Ablehnung einer Verbeamtung aufgehoben, die mit Bluthochdruck und einem erhöhten Body-Mass-Index begründet worden war. Das Gericht stellte klar, dass gesundheitliche Risiken allein nicht ausreichen, um Bewerberinnen oder Bewerber vom Beamtenstatus auszuschließen. Entscheidend sei vielmehr, ob eine vorzeitige Dienstunfähigkeit „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sei. Genau daran fehlte es nach Auffassung der Richter in diesem Fall.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Freistaat Sachsen verpflichtet, einen Lehrer in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das geht aus einer Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen hervor, die die Klage unterstützt und öffentlich gemacht hat. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 4 K 1771/25.
Der Kläger hatte 2025 die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe beantragt. Das Landesamt für Schule und Bildung lehnte den Antrag jedoch ab. Zur Begründung verwies die Behörde auf Zweifel an der gesundheitlichen Eignung. Grundlage war ein amtsärztliches Gutachten, das auf Bluthochdruck und einen erhöhten BMI des Bewerbers verwies.
Der Lehrer legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Dabei berief er sich auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung im Beamtenrecht. Danach darf eine Verbeamtung nur dann verweigert werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die betreffende Person vorzeitig dienstunfähig wird oder eine erheblich verkürzte Lebensdienstzeit zu erwarten ist.
Nach Darstellung der GEW zeigte das amtsärztliche Gutachten allerdings zugleich, dass der Kläger aktuell dienstfähig sei. Der Blutdruck sei medikamentös gut eingestellt, zudem betreibe der Lehrer regelmäßig Sport. Hinweise auf Organschäden lagen demnach nicht vor.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz folgte dieser Argumentation. In seiner Entscheidung verweist das Gericht auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie auf Paragraf 9 des Beamtenstatusgesetzes. Danach müssten Ernennungen „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ erfolgen.
„Die bloße Vermutung von Risiken reicht nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen“
Die gesundheitliche Eignung dürfe nur verneint werden, wenn belastbare Tatsachen eine negative Prognose rechtfertigten. Genau daran habe es im vorliegenden Fall gefehlt. Das Gericht stellte laut der veröffentlichten Zusammenfassung fest, dass die vom Amtsarzt geäußerten Bedenken „nicht durch belastbare medizinische Tatsachen untermauert“ worden seien.
Besonders deutlich äußerten sich die Richter zur Frage des erhöhten BMI. Ein erhöhtes Körpergewicht könne zwar grundsätzlich ein Risiko für spätere Erkrankungen darstellen. Im konkreten Fall lägen jedoch keine entsprechenden Erkrankungen vor. Zudem habe der Kläger nachweislich versucht, sein Gewicht zu reduzieren.
Das Gericht kritisierte außerdem die Interpretation des amtsärztlichen Gutachtens durch den Freistaat Sachsen. Die Behörde habe keine fundierte Prognose über die gesundheitliche Entwicklung des Klägers vorgelegt. „Die bloße Vermutung von Risiken reicht nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen“, heißt es in der Darstellung der Entscheidung.
Damit knüpft das Urteil an eine Reihe von Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre an, die die Anforderungen an gesundheitliche Eignungsprüfungen bei Verbeamtungen deutlich verschärft haben. Insbesondere psychische Erkrankungen, Vorerkrankungen oder statistische Gesundheitsrisiken reichen nach der Rechtsprechung allein nicht aus, um Bewerberinnen und Bewerber vom Beamtenstatus auszuschließen. Behörden müssen vielmehr konkret nachweisen, dass eine dauerhafte Dienstfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist.
Die GEW Sachsen sieht sich durch das Urteil bestätigt. Christian Plischke, stellvertretender Leiter der Landesrechtsschutzstelle, erklärte in der Mitteilung der Gewerkschaft, mit dem Verfahren sei es gelungen, „mehr Klarheit zu der Thematik der gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung zu erstreiten“. Zugleich werde dadurch „Willkür“ begrenzt und „der Ermessenspielraum des Dienstherrn“ eingehegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Freistaat Sachsen Rechtsmittel einlegt, ist offen. News4teachers









Das Verwaltungsgericht Chemnitz musste erst erklären, dass ein Lehrer nicht wegen seiner Dicke vom Beamtenstatus ferngehalten werden darf.
Wie rührend.
Wir aus der Generation X erinnern uns noch an die sächsische Logik:
Wir waren nicht zu dick, nicht zu krank, nicht zu riskant – wir waren einfach zu alt.
Bis 42 durfte man verbeamtet werden, und wir standen exakt auf der falschen Seite dieser bürokratischen Alterslotterie.
Also hat man uns behalten – zum Arbeiten, nicht zum Absichern.
Wir durften die Schulen retten, die Ausfälle stopfen, die Lücken füllen, die Politik selbst produziert hatte.
Und heute?
Heute stehen wir vor einer Angestellten‑Rente, die im Vergleich zur Pension wirkt wie ein schlechter Scherz:
Beamtenpension Sachsen: ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
Angestelltenrente: nach Jahrzehnten Vollzeit gern 35–45 % des letzten Netto.
Mit freundlicher Empfehlung: „Bitte privat vorsorgen.“
Und während man beim zu dicken Bewerber im Artikel Bluthochdruck feststellte, interessiert sich bis heute niemand für den Bluthochdruck der sächsischen Angestelltenjahrgänge – ausgelöst durch eine Bildungspolitik, die uns seit Jahrzehnten auf Verschleiß laufen lässt.
Wir wurden wegen unseres Alters aussortiert und heute stolpert das System über die Körperfülle eines Lehrers.
Das ist keine Ironie.
Das ist Behörden‑Satire, die sich selbst schreibt.
Als Mitglied der Gen X hätten Sie erkennen können und müssen, dass es nur darum ging Sie auszunutzen. Beamtenstatus ist das einzige, was diesem Job überhaupt irgendeine Art von Attraktivität verleiht. Als Angestellter hätten Sie in die “freie” Wirtschaft gehen sollen, dann hätten Sie bei einem Konzern mindestens genauso viel wie ein Lehrer gehabt (auch auf Pensionsniveau, da vor einigen Jahrzehnten Betriebsrenten noch üblich waren). Wenn Sie ca. Mitte 50 sind, wären Sie zudem jetzt draußen mit einer deutlich sechstelligen Abfindung (250k bis 500k je nach Konzern) und Ausgleich der Rentenverluste durch weitere Zahlungen des Arbeitgebers.
Als Gen Xler wundert mich Ihre Naivität diesbezüglich, die man doch sonst hier im Forum bei Ihnen nicht wahrnimmt.
Das Problem ist, dass Sie es mit sich haben machen lassen und genau dadurch haben Sie diesem System Legitimation verschafft. Nun beschweren Sie sich, obwohl das, was Sie beschreiben, doch von Anfang an sicht- und erwartbar war.
Es war Ihre freie Entscheidung das mitzumachen. Sie hatte nicht die Selbstachtung (und viele Andere habe sie auch nicht) die Konsequenzen zu ziehen und haben es stattdessen hingenommen, dass man Sie so behandelt.
“Wer sich aber zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, dass er mit Füßen getreten wird.”
Immanuel Kant
Es wird also ernsthaft erwartet, eine ganze Generation mit Kindern, Partnern und pflegebedürftigen Eltern hätte „einfach hinschmeißen“ sollen, nur um diesem System die Moral zu retten. Merkwürdige Vorstellung von Verantwortung.
Wenn schon Kant zitiert wird, dann bitte vollständig:
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
Immanuel Kant
Genau das ist passiert: Diese Jahrgänge wurden als Mittel benutzt – und wer sie heute dafür zum „Wurm“ erklärt, beschreibt damit ziemlich genau, wer hier eigentlich mit Füßen tritt.
Ich finde generell die Rechtfertigung bestehender Ungerechtigkeiten mit dem Argument, man hätte das halt mit sich machen lassen, äußerst fragwürdig.
Ihrem ersten Beitrag möchte ich aber der Ehrlichkeit halber noch etwas hinzufügen. Ich kenne Leute, die sind noch mit 42/43 Jahren auf Probe verbeamtet worden. Die 70% Pensionsansprüche werden diese Leute natürlich sehr weit verfehlen. Dafür steigen sie mit PKV Beiträgen um 700 Euro ein. Bedeutet, bei den normalen Steigerungen werden das in 25 Jahren sicherlich über 1000 Euro sein, bei einer relativ niedrigen Pension. So toll ist eine sehr späte Verbeamtung nicht. Es gibt Rechenbeispiele im Forum für den öffentlichen Dienst dafür und diese besagen, dass es sich in diesem Alter finanziell erst ab A13 Aufwärts lohnen würde. A12 ist ungefähr plus/minus Null. Alles darunter kommt als Angestellter besser weg, es sei denn, man bekommt noch ein paar Kinder in den 40ern
Unabhängig vom Thema:
Es hält sich hartnäckig das “Gerücht”:
Beamtenpension Sachsen: ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
Es ist nicht das letzte Bruttogehalt, sondern die letzte Erfahrungsstufe bei Eintritt in die Pension.
Das “letzte Bruttogehalt” stimmt nur dann, wenn die Person während der gesamten (!) Dienstzeit, mind. 40 Jahre, ausschließlich VZ gearbeitet hat.
Sollte man zwischendrin irgendwann (auch vor Jaaahren/Jahrzehnten!) mal das Deputat auf TZ reduziert haben und sei es nur um 1 Stunde. dann wird dies minutiös aufgerechnet und anteilig* abgezogen. Ebenso wird eine etwaige Erhöhung des Deputats entsprechend eingerechnet.
Besonders die TZ bzgl. der beliebten “halben Stelle” fällt dann gewaltig ins Gewicht.
Auch dass man die letzten X(?)- Jahre vor der Pensionierung VZ gearbeitet haben muss, um die 71,75% vollständig zu erreichen, stimmt einfach nicht. Siehe *
Das ist richtig und:
Wenn z.B jemand nur noch halb dienstfähig war, 50%,
so wird seine Pension trotzdem auf die Estufe/ Höchstbrutto der 3 letzten Jahre bezogen (Bayern).Man würde ihn ja sonst doppelt bestrafen.
50% aus gesundheitlichen Gründen bedeutet dann auch, dass er im aktiven Dienst zusätzlich die Hälfte der fehlenden 50% brutto erhält – steuerlich gesehen nicht sooo schlecht.
Wie putzig…Übergewicht ist inzwischen der Nummer-Eins-Prädiktor für schwere und mortale Krankheiten.
Da es um eine Verbeamtung geht, wird der Aspirant wohl noch nicht sonderlich alt sein, hat aber bereits behandlungsbedürftige Blutdruckprobleme. Aber der Steuerzahler hat es ja.
In einem anderen Beitrag hier ging es um Bildung und Allgemeinbildung bzw. welche Bildung in Zukunft notwendig sei…Der Verwaltungsrichter ist ein Beispiel dafür, welche Bildung notwendig wäre und an welcher Bildung es mangelt.
Diese Willkür mit den Amtsärzten muss dringend aufhören. Ich habe Eignungsuntersuchungen in zwei Nachbarkreisen verglichen (NRW). Das waren zwei völlig unterschiedliche Untersuchungen, aber wirklich komplett. So, als würde man zum TÜV fahren und in der einen Stadt würde alles überprüft und in der anderen Ortschaft dagegen lediglich auf Kratzer im Lack. Es ist absurd, jedes Amt kann seine eigenen Kriterien frei festlegen. Das kann doch nicht sein.
Das am wenigsten standardisierte Verfahren – die amtsärztliche Untersuchung.
Selbst innerhalb eines Amtes gibt es keine Einheitlichkeit der Untersuchung bzw. der Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Es ist mehr oder weniger Willkür.
Doch,
Aber (in Bayern) können Sie den zugeordneten Amtsarzt verweigern und gegen das Urteil, das dann die Regierung an Sie weitergibt, Einspruch einlegen/ gerne mit Klageandrohung.
“Urteil” muss eigentlich med. Beurteilung, allerdings mit Handlungsempfehlung an die Regierung heißen, sorry.
Echt ganz scöm anmassend, was hier einigeBeamte über uns ach zu “alten und dummen”angestellten Kollegen äussern!!!!!
Vor allem weil die ja “grunständige” Lehrkräfte und keine Seiteneinsteiger gewesen sind