
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat den angekündigten Umbau des Programms «Demokratie leben!» auf den Weg gebracht. Initiativen für ein demokratisches Zusammenleben, gegen Extremismus und für Vielfalt müssen sich für eine Förderung künftig strengeren Vorgaben unterwerfen und sich auf eine Vorabprüfung durch den Verfassungsschutz gefasst machen. Dies geht aus den Förderaufrufen hervor, die das Bildungs- und Familienministerium in Berlin veröffentlichte.
Das Programm «Demokratie leben!» fördert seit 2014 Projekte zur Abwehr von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Dieses Jahr stehen rund 190 Millionen Euro zur Verfügung. Prien hatte angekündigt, dass die Förderung von rund 200 Projekten zum Jahresende zunächst auslaufen und dafür neue Bedingungen gesetzt werden sollen. Die Ministerin hält das Programm für linkslastig. Ihr Ziel beim Umbau ist nach eigenen Angaben, mehr Initiativen in der Mitte der Gesellschaft zu fördern. Viele der geförderten Träger arbeiten auch mit Schulen zusammen – etwa bei der Prävention von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Online-Radikalisierung oder bei der Unterstützung von Lehrkräften und Schulsozialarbeit.
Neuer Förderaufruf
Konkret wurde jetzt ein Förderaufruf für eine «neue Programmebene Bund» für bundesweit tätige Organisationen veröffentlicht. Das heißt, Organisationen können ihr Interesse an weiterer staatlicher Unterstützung bekunden, aber nun auf dieser neuen Grundlage. Mehrere Vorgaben an die Initiativen sind strenger als in der bisherigen Förderrichtlinie. So dürfen sich etwa nur «juristische Personen mit anerkannter Steuerbegünstigung» bewerben. Sie müssen bis auf Ausnahmen zehn Prozent ihres Etats selbst aufbringen – eine sogenannte Co-Finanzierung.
Zudem müssen sie sich dem sogenannten Haber-Verfahren unterwerfen. Das ist eine zweistufige Überprüfung durch den Verfassungsschutz, benannt nach einem Rundschreiben der damaligen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, von 2017. Demnach kann bei «hinreichendem Anlass» eine «Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz» folgen, wie es im Förderaufruf heißt.
Die Anwendung des Verfahrens beim Deutschen Buchhandlungspreises hatte im Frühjahr Wirbel ausgelöst. Drei Buchläden war der Preis auf Grundlage des Haber-Verfahrens verwehrt worden. Kritiker beklagten, die Überprüfung sei intransparent. Es wurde nie bekannt, was gegen die Buchhandlungen vorliegt.
Neue Programmteile
Die «Programmebene Bund» ist einer von fünf Programmteilen bei «Demokratie leben!». Zwei davon – die kommunale und die Landesebene – sollen nach Angaben des Ministeriums nicht verändert werden. Hinzu kommen sollen zwei neue Teile: Eine eigene Programmebene «Digitaler Raum» soll Radikalisierung im Netz entgegentreten; und ein neues «Sondervorhaben Integration und Teilhabe» soll Dialog und Zusammenhalt stärken.
Kritik an der Neuausrichtung kommt unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie hatte bereits im Frühjahr vor den Folgen des Umbaus für Schulen gewarnt. Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter seien in vielen Bereichen auf externe Bildungsträger angewiesen – etwa bei der Demokratiebildung, der Medienkompetenz, dem Umgang mit Diskriminierung oder der Prävention von Radikalisierung. «Demokratiebildung erfordert stabile Rahmenbedingungen, keine ständig wechselnden Förderlogiken und -vorgaben», erklärte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Wenn bewährte Träger durch unsichere Förderbedingungen Personal verlören oder ihre Arbeit einschränken müssten, gingen Schulen wichtige Partner verloren. Die Gewerkschaft fordert deshalb, bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen weiter zu finanzieren. News4teachers / mit Material der dpa
Demokratieförderung: Was es für Schulen bedeutet, wenn die Projekte rasiert werden










Seit dem Celler Loch, dem Brandanschlag auf das jüdische Gemeindehaus 1969 und dem NSU weiß man, dass der Verfassungsschutz ein löblicher Verein ist.
Entsprechend erklärt sich inkonsequenter Umgang mit einer verfassungsfeindlichen Partei.
Eine ? Ich denke gerade an die vielen verfassungswidrigen Gesetze, die das BVerG aufheben musste . . .
…nur eine weitere Wissenslücke meinerseits, die nach Recherchen ruft.
„Kritiker beklagten, die Überprüfung sei intransparent. Es wurde nie bekannt, was gegen die Buchhandlungen vorliegt.“
Preisträger*innen bekommen nach der Entscheidung der Jury den Preis abgesprochen, weil der Minister für Kultur den Verfassungsschutz auf die ansetzte und die Gründe (bspw: vor über 50 Jahren arbeitete da mal jemand, der sich irgenwie zu Linksextremen verhielt, aber keine Straftaten begang… Ja, was für ein „Wirbel“ -___-
Am besten, wir schaffen den Verfassungsschutz ab. Dann ist allen geholfen.
Ne, meine Kritik gilt einem Minister für Kultur, der den Verfassungsschutz auf Preisträger*innen ansetzt, nachdem sie gewonnen haben, und die intransparente Arbeit/ „Argumentation“ des Verfassungsschutzes.
Nur Schwachmaten ohne Argumente drohen dem Verfassungsschutz (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-ex-verfassungsschutzchef-attackiert-behoerde-bei-afd-kongress-a-0a07f223-acc1-470d-9c3c-d7e828f700cf) 😉
Nicht vor 50 Jahren, sondern jetzt: Staatliche Preisgelder für einen Buchladen, der auf seine Fassade in riesengroßer Schrift „Deutschland verrecke“ und „Baise la Police“ schreibt und damit kundtut, wie er zu diesem Land und seinen verfassungsgemäßen Organen steht? Bei so viel Verachtung für diesen Staat auf Gelder von genau dem Staat hoffen? Geht´s noch?
„Die Wand sei ein Kunstprojekt, erklärte die Juristin. ‚Die derzeitige Fassade spielt mit verschiedensten Zitaten aus Liedern, Büchern und Filmen.‘ Neben dem kritisierten Spruch befänden sich dort auch Zitate wie ‚Blutsverwandtschaft ist eine Geisteskrankheit‘ des österreichischen Schriftstellers Karl Kraus und Aussagen des kanadischen Medientheoretikers Marshall McLuhan. Die Kritik offenbare erschreckende Lücken im Kanon der Hoch- und Popkultur, führte die Anwältin weiter aus und wandte sich direkt an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. ‚Wer Zitate berühmter Philosophen wie Marshall McLuhan und Karl Kraus nicht erkennt und deshalb auch die anderen Zitate nicht in einen künstlerischen Kontext einordnen kann, ist in dem Amt eine Fehlbesetzung.'“ Quelle: https://www.zeit.de/news/2026-03/13/deutschland-verrecke-bitte-bremer-buchhandlung-in-kritik
Also künftig auch keine Staatskohle mehr für Staatstheater, die Brecht spielen? „O Deutschland, bleiche Mutter! / Wie sitzest du besudelt / Unter den Völkern.“
Passt zur AfD-Forderung, „antideutscher“ Kultur die Förderung zu entziehen – was das sein soll, will die Partei entscheiden. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2026/06/afd-will-antideutscher-kultur-was-immer-das-auch-ist-foerderung-entziehen/
Wer braucht schon Kunst- und Kulturfreiheit?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Baise la Police“, also „f.ck die Polizei“ als Kunstprojekt… und für solche Leute Preisgelder wollen. Sorry, mein Humor reicht nicht so weit, und die Zuordnung zu AfD-Forderungen ist eine Unverschämtheit. Zwischen den Äußerungen dieses rechtsextremen Packs, das ich zutiefst ablehne, und einem respektvollen Umgang mit den Polizisten, die für unsere Sicherheit, das Grundgesetz, unser Land und die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands den Kopf hinhalten, liegen Welten. Anstand und Menschlichkeit sind dann gründlich abhanden gekommen.
Wenn diese verquere Form von „Kunstfreiheit“ ein in Ihren Augen akzeptables Synonym ist für eine maßlose Verachtung und grenzenlose Respektlosigkeit gegenüber den Repräsentanten unserer verfassungsgemäßen Exekutive, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn der „Schwarze Block“ mit seinen gewalttätigen Antifa-Horden ohne Hemmungen auf Polizisten einschlägt, als ob sie keine Menschen wären. Kulturfreiheit bedeutet dann wohl frei von jeglicher menschlicher Kultur…
„‚Baise la Police‘, also ‚f.ck die Polizei‘ als Kunstprojekt… und für solche Leute Preisgelder wollen. Sorry, mein Humor reicht nicht so weit“ – Ihr Kunst- und Kulturverständnis offensichtlich auch nicht. Staatlich geförderte Staatskunst, die hatten wir in den vergangenen 100 Jahren gleich zwei Mal in Deutschland. Heraus kamen röhrende Hirsche, Staatsschlager, sozialistischer Realismus und nationalsozialistischer Staatskitsch.
Es ist nicht an Ihnen oder an Herrn Weimer oder an Frau Müller-Piepenbrink, darüber zu entscheiden, ob Kunst „verquer“ oder – wie es früher mal so schön hieß – „entartet“ ist. Das ist ja der Witz an der Kunstfreiheit: dass Kunst frei sein soll (natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze; die im vorliegenden Fall aber nicht gebrochen wurden). Diese Freiheit hat der demokratische Staat zu fördern, nicht die Kunst an sich.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Gern etwas mehr Respekt für Kunst an sich, welche weder Ihrem Humor noch sonstigen Erwartungen entgegen kommen sollte…
ist an @päd. Fachkraft adressiert
Schon wieder der Versuch, eine Ihnen missliebige Meinung in die rechte Ecke zu schieben – SIE benutzen den Nazi-Begriff „entartete Kunst“, nicht ich. Und das Unterlassen von unflätiger Beschimpfung der Polizei oder von einer Verunglimpfung wie „Deutschland verrecke“, also ein Vernichtungswunsch für das demokratische Land, in dem wir als freie Bürger leben dürfen, ist noch lange nicht dasselbe wie eine „Staatskunst“, die in den menschenverachtenden Diktaturen des 3. Reichs oder der DDR gefördert wurde. Ich versuche nur darauf hinzuweisen, dass jede Art von freier Kunst da enden sollte, wo sie eine Beleidigung darstellt, und „Baise la Police“ ist eine Beleidigung der Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich unseren Staat und seine Bürger schützen. Würden Sie es gerne und locker als „Kunstfreiheit“ hinnehmen, wenn Sie mit „f.ck the Redaktion“ konfrontiert würden?
Und würden Sie dann dem Rufer noch einen Preis zuerkennen, den Sie selbst bezahlen?
„Ich versuche nur darauf hinzuweisen, dass jede Art von freier Kunst da enden sollte, wo sie eine Beleidigung darstellt“ – das entscheiden aber nicht Leute wie Sie (oder Herr Weimer oder die AfD), was eine Beleidigung darstellt und was unter die Kunstfreiheit fällt. Dafür gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte.
„Die Kunst ist frei, statuiert das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 3 S. 1. Beschränkungen, also die Möglichkeit staatlicher Eingriffe, nennt das Grundgesetz keine ausdrücklich. Die Kunstfreiheit kann deshalb nur aus Gründen, die in der Verfassung selbst liegen, eingeschränkt werden.“ Gerne hier nachlesen: https://politikkultur.de/kunstfreiheit/wo-beginnt-wo-endet-die-kunstfreiheit-welche-bedeutung-spielt-im-kunstgeschehen-die-meinungsfreiheit/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ach so, dann gerne auch hier nachlesen:
https://politikkultur.de/inland/was-ist-hier-eigentlich-skandaloes/
„Unter dem Schutz der Kunstfreiheit darf es nicht dazu kommen, dass eindeutig verfassungsfeindliche Positionen oder Ideologien staatliche Förderung erhalten oder legitimiert werden. In einer pluralen Demokratie gehört es zwar zur Realität, dass auch provokante, irritierende oder grenzüberschreitende Kunst existiert. Doch wo grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung infrage gestellt oder gezielt unterlaufen werden, ist besondere Sensibilität gefragt.“
Sie haben offenbar den Artikel, auf den Sie verlinken, nicht zu Ende gelesen: „Vielleicht wäre es daher produktiver, weniger empört und dafür umso präziser über die eigentlichen Fragen zu diskutieren: über Verantwortung in Förderentscheidungen, über die Qualität von Juryverfahren, über transparente Kriterien – und über die institutionellen Voraussetzungen für Vertrauen in staatliche Prüfmechanismen. Eine solche sachliche und differenzierte Auseinandersetzung vermisse ich bislang in Teilen der Debatte.“
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„„Baise la Police“, also „f.ck die Polizei“ als Kunstprojekt… und für solche Leute Preisgelder wollen“
Streit um Kultur und Kunst – wie außerordentlich (augenroll)
Sie wollen also, dass der Staat jedes Mal eingreift, wenn eine unabhängige Jury anders entscheidet, als der Minister für Kuktur es will?
Naja, für manche ist staatlich kontrollierte Kunst offenbar „frei“ genug
Kontrollierte Freiheit ist frei von was genau ?
Extremismus bspw. aber da können die Regeln nicht im Nachhinein geändert werden, wenn es dem Staat doch nicht passt.
Wir sind da weit am Rand des Erträglichen – zurecht, aber hier muss die Demokratie zeigen, was die von anderen unterscheidet.
Sonst können wir bald die „Deutsche Volkskunst“ oder whataver von AfD und Co. konsumieren -__-
War denen, welche die Preise verliehen, bekannt. Die interpretierten diese Schriften wohl anders.
Meine Kritik gilt Herrn Weimer, der den Verfassungsschutz gegen Preisträger*innen einsetzt, die ihm nicht passen.
Wenn er die „Sorge“ hat, die „Falschen“ könnten gewürdigt werden, hätte er auch eine Überprüfung aller Nominierten einführen können – vielleicht sogar eine transparente 😉