REINHEIM. Zwei große bildungspolitische Reformen prägen derzeit die Schulentwicklung: der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter und das Startchancen-Programm. Warum beide Vorhaben aus Sicht der Praxis untrennbar zusammengehören (und wo das Land Hessen aus ihrer Sicht noch nachsteuern muss), erläutern Stefanie Lange, Vorstand des Ganztagsschulverbands Hessen, und ihre Vorstandskollegin Susanne Johann, Schulleiterin und Ganztagskoordinatorin der Gersprenzschule im hessischen Reinheim, einer Startchancenschule im Pakt für den Ganztag, im folgenden Gastbeitrag.

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Startchancen-Programm in Hessen
Hessen steht bildungspolitisch vor zwei großen Weichenstellungen: dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Grundschulalter und der schrittweisen Umsetzung des bundesweiten Startchancen-Programms. Beide Vorhaben greifen tief in die Schullandschaft des Landes ein und berühren eine gemeinsame Grundfrage: Wie gelingt Bildungsgerechtigkeit in einer Gesellschaft, in der Herkunft noch immer über Chancen entscheidet? Die Antwort liegt nicht allein in Gesetzen und Förderprogrammen — sie liegt in der konsequenten Verknüpfung beider Ansätze und in der Bereitschaft aller Beteiligten, strukturelle Hürden zu überwinden.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ist in § 24 Abs. 4 SGB VIII verankert und gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. Er sichert eine Förderung an fünf Tagen pro Woche von jeweils acht Stunden, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. In den Folgejahren wird der Anspruch jahrgangsweise ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 erfasst sind. Zuständig für die Erfüllung ist nicht die Schule, sondern der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe — in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Der Anspruch ist an den Wohnort des Kindes gebunden, nicht an die besuchte Schule.
Dieser Systemwechsel ist bildungspolitisch bedeutsam: Erstmals wird ganztägige Förderung für Grundschulkinder als einklagbares subjektives Recht verankert — vergleichbar dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Eltern, deren Kind keinen Platz erhält, können den zuständigen Jugendhilfeträger verklagen. Der Druck, den das erzeugt, ist politisch gewollt. Was er strukturell ausgelöst hat, ist allerdings weniger ein Qualitäts- als ein Quantitätswettbewerb: Hauptsache Platz, Hauptsache rechtzeitig. Dabei ist die entscheidende Frage nicht, ob ein Kind acht Stunden in einer Einrichtung verbringt, sondern was in dieser Zeit mit ihm geschieht. Ganztagsförderung, die ihren Anspruch ernst nimmt, ist kein verlängerter Schulvormittag und kein organisiertes Warten auf die Eltern — sie ist Bildung, Beziehung und Teilhabe in einem.
„Das Personalfundament fehlt. Lehrkräfte allein können den Qualitätsanspruch des Ganztags nicht erfüllen“
Hessen sieht sich für diesen Schritt strukturell gut aufgestellt: Im Schuljahr 2022/2023 verfügten bereits 1.298 Schulen über ganztägige Angebote, was einem Anteil von nahezu 78 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen entspricht. Mehr als 70 Prozent der Grundschulen arbeiten in rechtssicheren Ganztagsprogrammen des Landes, darunter Profil 1 bis 3 sowie der Pakt für den Ganztag. Profil 1 ist dabei rechtssicher und dient als Einstiegsprogramm; das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) unterstützt Schulen ausdrücklich dabei, über dieses Profil den Rechtsanspruch zu erfüllen. Damit ist Hessen im Ländervergleich überdurchschnittlich aufgestellt. Dennoch bleibt die Lage angespannt: Laut Bertelsmann Stiftung werden bundesweit rund 100.000 pädagogische Fachkräfte mehr benötigt als voraussichtlich zur Verfügung stehen, und in den westdeutschen Bundesländern müssten mehr als eine Million neue Plätze geschaffen werden. Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten durch den Bund, die ab 2030 auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich anwachsen soll, wird von Fachverbänden als bei Weitem nicht auskommlich bewertet. Der tatsächliche Bedarf liegt ein Vielfaches höher.
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Der Ganztagsschulverband e.V. ist der zentrale Fachverband für den Ganztag in Deutschland. Wir unterstützen alle Akteure im Ganztag auf Bundes- und auf Länderebene. Dabei verfolgen wir zwei Ziele: ein zukunftsfähiges Bildungssystem und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im hochaktuellen Feld der Ganztagsbildung möchten wir Ideen vermitteln und Vernetzung z. B. durch Fachtage, Kongresse sowie Online-Veranstaltungen ermöglichen. Unsere vielfältige Expertise zeigt sich in unserer Fachzeitschrift „Die Ganztagsschule“ sowie in Veröffentlichungen, Seminaren und Vorträgen der Vorstandsmitglieder.
Aktuell mischen wir uns politisch ein, damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab August 2026 bestmöglich umgesetzt wird. Jährlich veranstalten wir einen dreitägigen Bundeskongress, der in diesem Jahr vom 25. bis 27. November 2026 in Kiel stattfinden wird. Wir freuen uns über neue Mitglieder (Schulen, Institutionen, Privatpersonen), die mit uns für einen hochwertigen Ganztag arbeiten!
Kontakt: Christoph Bülau, Geschäftsführer
buelau@ganztagsschulverband.de
Kochstraße 113, 04277 Leipzig
www.ganztagsschulverband.de
Ein strukturelles Problem tritt dabei besonders deutlich hervor: Das Personalfundament fehlt. Lehrkräfte allein können den Qualitätsanspruch des Ganztags nicht erfüllen — und sollen es konzeptionell auch nicht. Guter Ganztag lebt vom multiprofessionellen Miteinander: Sozialpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus Kunst, Sport und Kultur — sie alle gestalten gemeinsam einen Schulalltag, der mehr ist als Unterricht. Wo dieses Personal fehlt, bleibt der Ganztag Versprechen auf dem Papier.
Eng verknüpft mit dem Ausbau ganztägiger Angebote ist das Startchancen-Programm, das seit August 2024 läuft und bundesweit gezielt Schulen in sozial herausfordernden Lagen fördert. Hessen erhält jährlich rund 78,5 Millionen Euro vom Bund, die sich auf drei Säulen verteilen: Investitionen in Bau und Raumausstattung (Säule I), die Weiterentwicklung von Schul- und Unterrichtskonzepten über ein Chancenbudget (Säule II) sowie Personal für multiprofessionelle Teams (Säule III). An der ersten Tranche nahmen rund 80 Schulen teil; ab dem Schuljahr 2025/2026 kommen 206 Schulen der zweiten Tranche hinzu, und ab 2026/2027 weitere 22 Schulen. Insgesamt werden in Hessen 320 Schulen gefördert, für die der Bund im Rahmen der Säule I rund 330 Millionen Euro bereitstellt; die hessischen Schulträger beteiligen sich zusätzlich mit 141 Millionen Euro.
Das Startchancen-Programm ist dem Grunde nach richtig gedacht: Ressourcen konzentriert dorthin zu lenken, wo der Bedarf am größten ist, ist ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit. In der hessischen Umsetzung offenbaren sich jedoch Widersprüche, die den Wirkungsgrad des Programms empfindlich schmälern. Besonders ins Auge fällt eine strukturelle Engführung bei Säule II und III: Das Chancenbudget kann zwar formal über eine Vermittlungsplattform für Dienstleistungsverträge mit externen Partnern genutzt werden — in der Praxis aber sind freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Vertragspartner faktisch ausgeschlossen. Die Plattformprüfung orientiert sich ausschließlich an schulrechtlichen und unterrichtsbezogenen Kriterien — Angebote müssen im schulischen Kontext der Unterrichts- und Schulentwicklung verortet sein. Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII arbeiten und deren Stärke in sozialräumlicher Beziehungsarbeit liegt, fallen damit systematisch aus dem Raster. Auch Säule III — das Personal für multiprofessionelle Teams — ist in Hessen auf das Landesdienstverhältnis beschränkt: Einstellungen über freie Träger sind nicht möglich, auch nicht über einen Dienstleistungsvertrag.
Was auf den ersten Blick wie eine verwaltungstechnische Randnotiz wirkt, ist in Wahrheit ein bildungspolitisches Problem von erheblicher Tragweite. Denn die wirksamste Ressource für Kinder an SCP-Schulen ist nicht die renovierte Aula und auch nicht das neue Leseförderprogramm — es sind erwachsene Menschen, die Bindung anbieten können. Kinder, die in sozial belasteten Verhältnissen aufwachsen, brauchen verlässliche Bezugspersonen, die ihnen Stabilität geben, Entwicklung ermöglichen und schulisches Lernen überhaupt erst zugänglich machen. Genau diese Kompetenz — Beziehungsarbeit, aufsuchende Förderung, sozialräumliche Vernetzung — ist die Kernkompetenz freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Dass die Mittel des Startchancen-Programms an dieser Expertise vorbeifließen, weil das Land keine Wege für eine Zusammenarbeit eröffnet, ist eine verpasste Chance — und im Licht des Rechtsanspruchs, der im SGB VIII verankert ist, auch ein systematischer Widerspruch: Der Rechtsanspruch ist ein Jugendhilfeinstrument, das Startchancen-Programm soll ihn stärken — aber freie Träger der Jugendhilfe bleiben außen vor.
Die Verknüpfung beider Programme liegt auf der Hand: Beziehungsarbeit durch das multiprofessionelle Team ist ein zentrales, unseres Erachtens das wichtigste Instrument zur Förderung von Kindern aus benachteiligten Verhältnissen — sie schaffen Zeit zum Lernen, ermöglichen individuelle Förderung und stärken soziale Teilhabe. Wer den Rechtsanspruch ernst nimmt, muss ihn qualitativ ausgestalten, nicht nur quantitativ erfüllen. Das Startchancen-Programm bietet dafür eine wichtige, wenn auch nicht hinreichende Grundlage. Entscheidend wird sein, ob Hessen die Personalfrage löst, ob Schulträger die Investitionsmittel zügig abrufen und ob die Ganztagsangebote über Aufbewahrung hinaus als echter Bildungsort gestaltet werden.
Fazit: Rechtsanspruch und Startchancen-Programm zusammen zu denken ist mehr als eine pragmatische Klammer — es ist eine bildungspolitische Chance. Dort, wo Ganztagsförderung und gezielte Ressourcen für benachteiligte Schulen ineinandergreifen und die Schulleitungen das begreifen, entsteht ein echter Booster für Schulentwicklung: Kinder erhalten nicht nur längere Zeiten zum Lernen, sondern auch bessere Unterrichts- und Förderqualität durch beginnende Rhythmisierung, multiprofessionelle Unterstützung und einen Schulalltag, der soziale Teilhabe ernstnimmt. Dieses Potenzial kann sich allerdings nur entfalten, wenn alle relevanten Akteure ihren Teil dazu beitragen: Schulträger, die Investitionen konsequent und zügig umsetzen; Schulaufsichten, die Schulen nicht nur kontrollieren, sondern fachlich begleiten und Vernetzung fördern; und nicht zuletzt Schulleitungen gemeinsam mit ihrem Ganztagsteam, die Ganztag und Startchancen als gemeinsamen Entwicklungsauftrag begreifen und im Schulalltag konsequent zusammendenken. Wo diese Unterstützung gelingt, werden Ganztag und Startchancen zum gemeinsamen Fundament einer Schule, die für alle Kinder eine echte Chance bedeutet. News4teachers
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