BERLIN. Die von den Kultusministern forcierte Debatte über eine stärker datengestützte Steuerung von Schule und Unterricht gewinnt an Dynamik. Lernstandserhebungen, Vergleichsarbeiten und digitale Auswertungssysteme sollen Unterricht verbessern und Schülerinnen und Schüler gezielter fördern. Der dbb beamtenbund und tarifunion unterstützt diesen Ansatz grundsätzlich – zieht jedoch eine klare Grenze. In einem jetzt beschlossenen Positionspapier warnt der Beamtenbund davor, dass der Umgang mit Daten „in eine Kontrolllogik kippt“.

Der dbb richtet sich damit gegen eine Entwicklung, in der immer mehr Daten erhoben werden, ohne dass ihr pädagogischer Nutzen eindeutig belegt ist. Nach Auffassung des Beamtenbundes muss deshalb vor jeder Ausweitung datenbasierter Verfahren geklärt werden, welchem pädagogischen Ziel sie dienen, welche Daten dafür geeignet sind und unter welchen Bedingungen ihre Nutzung „wirksam, verantwortungsvoll und praxistauglich erfolgen kann“. Dabei bestehe „auf allen Ebenen erheblicher Orientierungs- und Präzisierungsbedarf“.
Neue oder ausgeweitete Datenerhebungen seien nur dann gerechtfertigt, wenn sie „pädagogisches Handeln der Lehrkräfte konkret und unmittelbar im Unterricht unterstützen, verständlich aufbereitet sind und im Schulalltag praktikabel genutzt werden können“. Zugleich müssten bestehende Förder-, Unterrichts- und Schulentwicklungsmaßnahmen daraufhin überprüft werden, welche durch neue Verfahren doppelt würden und deshalb entfallen könnten.
Im Zentrum des Positionspapiers steht die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte. Datengestützte Verfahren könnten ihre professionelle Urteilskraft unterstützen, sie aber „keineswegs ersetzen“. Deshalb müsse die Verantwortung für Unterricht, Diagnose und Förderung jederzeit bei den Lehrkräften verbleiben. Rückmeldungen aus datengestützten Verfahren müssten „verständlich, adressatengerecht und in handlungsleitenden, praxistauglichen Formaten aufbereitet sein“, damit sie unmittelbar für pädagogische Entscheidungen genutzt werden könnten. Zugleich dürfe „der Einsatz von Daten nicht zu standardisierten Vorgaben führen, die die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte einschränken“.
„Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gilt, dass nicht die Menge der erhobenen Daten entscheidend ist, sondern ihr pädagogischer Nutzen“
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Steuerung datenbasierter Verfahren. Der dbb weist darauf hin, dass Lehrkräfte bereits heute mit einer Vielzahl an Rückmeldungen und Informationen aus dem Schulalltag arbeiteten. Deshalb komme es „nicht vorrangig auf immer neue Erhebungen an, sondern auf eine erleichterte, sinnvolle, qualitätsgesicherte und praxistaugliche Nutzung vorhandener Informationen“. Vor jeder Einführung neuer Verfahren müssten „die pädagogischen Ziele, der Nutzungszweck, der unmittelbare Mehrwert für Lehren und Lernen sowie die Praktikabilität im Schulalltag verbindlich geklärt“ werden.
Ebenso deutlich fordert der Beamtenbund bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Datengestützte Schulentwicklung dürfe „keine weitere zusätzliche bürokratische Belastung erzeugen“. Wer mehr datenbezogene Verfahren fordere, müsse zugleich „überflüssige Aufgaben abgebaut, Berichtspflichten reduziert und administrative Prozesse vereinfacht haben“. Darüber hinaus seien verlässliche personelle und zeitliche Ressourcen bereitzustellen – unter anderem für die kollegiale Zusammenarbeit, Lernentwicklungs- und Fördergespräche sowie die anschließende pädagogische Umsetzung. „Datenerhebung und Diagnose müssen in enger zeitlicher und fachlicher Verbindung mit konkreten Fördermaßnahmen stehen.“ Ohne eine anschlussfähige Förderperspektive entfalteten datengestützte Verfahren „keinen pädagogischen Mehrwert“.
Breiten Raum nimmt die Forderung nach einer transparenten Datenkultur ein. Für alle Beteiligten müsse nachvollziehbar sein, warum welche Daten erhoben werden, wofür sie genutzt werden und wer Zugriff darauf erhält. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung seien dabei ebenso unverzichtbar wie klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Vergleichs- und Rückmeldedaten dürften „nicht in verkürzte Vergleichs- oder Rankinglogiken überführt werden“.
Zur Diskussion über eine bundesweite Schüler-ID und ein Bildungsverlaufsregister äußert sich der dbb zurückhaltend. Beide Instrumente kämen nur unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen infrage. Eine Verknüpfung mit der Bürger-ID schließt der Beamtenbund ausdrücklich aus. Individuelle Förderinformationen müssten unter der pädagogischen Verantwortung der Schulen verbleiben; Auswertungen dürften ausschließlich anonymisiert erfolgen.
Darüber hinaus fordert der dbb den systematischen Aufbau von Datenkompetenz bei Lehrkräften, Schulleitungen und multiprofessionellen Teams. Dafür brauche es Fortbildungsangebote, zeitliche Freiräume und unterstützende Strukturen. Multiprofessionelle Zusammenarbeit müsse mit klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Kooperationszeiten verbunden werden. Zugleich fordert der Beamtenbund eine leistungsfähige technische Infrastruktur mit einheitlichen Daten- und Sicherheitsstandards, klar geregeltem Support und dem Ziel, Doppelarbeit und Mehrfachmeldungen zu vermeiden und die pädagogischen Fachkräfte zu entlasten.
„Daten müssen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte konkret unterstützen“
Prof. Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands und Vorsitzende der dbb-Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft, sieht in der Stellungnahme den entscheidenden Maßstab für die weitere Entwicklung. „Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gilt, dass nicht die Menge der erhobenen Daten entscheidend ist, sondern ihr pädagogischer Nutzen.“ Voraussetzung seien eine kluge Steuerung und klare Entscheidungen darüber, welche pädagogischen Ziele verfolgt würden, welchen Mehrwert die Datennutzung im Unterricht habe und welche Aufgaben dafür an anderer Stelle entfallen könnten.
„Daten müssen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte konkret unterstützen“, betonte Lin-Klitzing. Lehrkräfte arbeiteten bereits heute mit vielen Rückmeldungen und Beobachtungen. Entscheidend sei, dass daraus rechtzeitig konkrete Unterstützung für Schülerinnen und Schüler entstehe. Datenbezogene Erkenntnisse müssten Förderung im Unterricht ermöglichen, statt lediglich nachträgliche Analysen zu liefern. „Zudem dürfen datenbezogene Erkenntnisse nicht in Kontroll-, Ranking- oder Rechtfertigungslogiken kippen.“ News4teachers
Hier lässt sich das vollständige Papier herunterladen.
Datengestützte Schulentwicklung: Datenschützer warnt Kultusminister, zu weit zu gehen









