
In Schulen in Baden-Württemberg soll der Privatgebrauch von Handys laut Eckpunkten des Kultusministeriums weitgehend untersagt werden. Der Entwurf setze den Grundsatz um «Wenn Schule ist, hat das Handy Pause», teilte ein Ministeriumssprecher mit. Geplant sei es, Schülerinnen und Schüler aller Klassen und aller Schularten an öffentlichen Schulen die private Nutzung digitaler Endgeräte zu verbieten – von Beginn der ersten Schulstunde an bis zur letzten Schulstunde inklusive Pausen. Angestrebt sei, dass die Regeln ab dem Schuljahr 2027/28 gelten.
Ausgenommen seien Mittagspausen, Heim- und Ausgangszeiten in Internaten, außerunterrichtliche und sonstige schulische Veranstaltungen, heißt es in den Eckpunkten, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Wer aus einem wichtigen Grund auf das Handy angewiesen sei, solle es ebenfalls nutzen können – etwa wenn Nachmittagsunterricht spontan ausfalle und Eltern informiert oder Busfahrpläne abgerufen werden müssten. Ähnliches gelte bei Notfällen, Krisensituationen oder wenn gesundheitliche Gründe oder barrierefreie Teilhabe die Handynutzung nötig machten. Beispiele seien eine App zur Messung des Blutzuckerspiegels oder digitale Sehhilfen.
Mit den Eckpunkten könne die im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vereinbarte Neuregelung umgesetzt werden, teilte der Sprecher mit. Die pädagogische Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht bleibe weiter möglich. Bislang müssen Schulen sich selbst Regeln zur Handynutzung geben, landesweit einheitliche Vorgaben gibt es in Baden-Württemberg noch nicht.
Nach den Sommerferien stehe die regierungsinterne Abstimmung an. Danach gehe die Regelung in die Anhörung von Expertinnen und Experten, von Verbänden und Gewerkschaften. «Zur Klarheit und Transparenz sind die Schulen gehalten, ihre Schulordnungen entsprechend anzupassen», hieß es. News4teachers / mit Material der dpa
„Ablenkende Wirkung hat ein Ende“: Handy-Verbot an Schulen – erste Bilanz










Nur zur Klarheit und Transparenz: Wenn das Handy unerlaubt verwendet und ggf. zur Abholung einkassiert werden müsste, wer haftet?
Lehrkräfte haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn das Handy der Lehrkrafft z.B. aus der Hand fällt, haftet das Land.
Man kann dem Problem aber einfach aus dem Weg gehen, indem man die Schüler das Handy selbst im Sekretariat abgeben lässt, wo sie ihr Handy selbst in eine Schublade legen. Das klappt bei uns sehr gut.
Das glaube ich Ihnen gerne, unsere Schulleitung will aber nicht haften (bspw. für den mir unbekannten Fall, dass Schüler*innen über Handyschäden klagen) 🙁
Naja, wir haben jetzt Habdytaschen mit Magnetverschluss, muss
Bin gespannt auf die Mittel zur Durchsetzung.
Die Mittel zur Durchsetzung sind heute schon vorhanden.
Viele Schulkonferenzen haben bereits Handyverbote beschlossen und die Schulen setzen sie auch um.
Zeigt auf, wie viel Wirkmacht der Beschluss entfaltet…
Hoffentlich standen keine drängenderen Themen an :/
Gilt am Gymnasien hier schon seit Jahren. Wer erwischt wird, muss das Handy im Rektorat abgeben und kann es am Ende des Schultages abholen. Interessanterweise gab es da in all den Jahren noch nie eine Verweigerung mit größerem Ärger. Ist eher ein Fall von ‚Mist, erwischt! Pech gehabt.‘ und grinsendem bis resigniertem Gang ins Rektorat…