Start Recht Schule vergibt über Jahre zu schlechte Abschlüsse (oder fälschlicherweise gar keine)

Schule vergibt über Jahre zu schlechte Abschlüsse (oder fälschlicherweise gar keine)

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VECHTA. An einer Schule in Vechta wurden mehr als 100 Abschlüsse falsch vergeben – zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler. Nun sollen auch andere Schulen in Niedersachsen überprüft werden. Die Kultusministerin erklärt aber schon jetzt: Ein landesweites Problem sei nicht zu erkennen. 

‚tschuldigung. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

An einer Oberschule im niedersächsischen Vechta sind über Jahre hinweg mehr als 100 Schülerinnen und Schüler mit einem zu niedrigen oder gar keinem Schulabschluss entlassen worden. Bei einer Überprüfung der Geschwister-Scholl-Oberschule seien 107 falsch vergebene Abschlüsse aus den Schuljahren 2019/20 bis 2025/26 festgestellt worden, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne). Das Land will nun auch andere Ober- und Gesamtschulen überprüfen.

Ausgleichsregelungen wurden nicht richtig angewandt

In 56 der Fälle hätte nach Angaben des Kultusministeriums ein Erweiterter Sekundarabschluss I vergeben werden müssen, in 49 Fällen ein Realschulabschluss. Zwei Schülerinnen oder Schüler hätten einen Hauptschulabschluss bekommen müssen, erhielten aber überhaupt keinen Abschluss. In weiteren 32 Fällen müssen schulische Konferenzen die Abschlussentscheidung erneut beraten, weil bestehende Ermessensspielräume nicht ausreichend geprüft worden seien.

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Nach bisherigem Kenntnisstand wurden an der Schule Ausgleichsregelungen aus der Abschlussverordnung nicht richtig angewandt. Die vergebenen Fachnoten selbst seien dagegen nicht falsch gewesen. In den 107 Fällen habe die Schule keinen Ermessensspielraum gehabt, sondern zwingend einen höherwertigen Abschluss vergeben müssen, sagte Hamburg.

Land will für konkret entstandene finanzielle Schäden aufkommen

Die Ministerin entschuldigte sich ausdrücklich bei den Betroffenen. Ihnen sollen korrigierte Abschlusszeugnisse, ein persönliches Entschuldigungsschreiben und Informationen über ihre Rechte zugeschickt werden. Das Land will nach Hamburgs Angaben auch für konkret entstandene finanzielle Schäden aufkommen, etwa wenn jemand auf eigene Kosten einen Abschluss nachgeholt hat. Eine Anlaufstelle beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück soll die Betroffenen beraten.

Ausgelöst wurde die Überprüfung durch eine ehemalige Schülerin, die sich Mitte Juni wegen ihres Abschlusses an das Land gewandt hatte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde zunächst ihr Zeugnis als falsch erkannt. Nachdem weitere Zweifel aufgekommen waren, wurden seit Ende Juli sämtliche betreffenden Abschlusszeugnisse der Schule überprüft.

Kultusministerium: Keine Hinweise auf landesweites Problem

Auch eine weitere Schule, an der die Schulleiterin zuvor tätig war, wurde nach Angaben des Kultusministeriums überprüft. Dort müssen neun Zeugnisse aus den Jahren 2019/20 wegen einer ähnlichen fehlerhaften Anwendung der Regeln korrigiert werden. In späteren überprüften Jahrgängen seien keine solchen Fehler festgestellt worden.

Das Kultusministerium sieht bislang keine Hinweise auf ein landesweites systematisches Problem. Dennoch sollen die Regionalen Landesämter mit Beginn des neuen Schuljahres die Schulen befragen und anschließend stichprobenartig Zeugnisse kontrollieren.

Nach Hamburgs Angaben konzentriert sich die Überprüfung auf Oberschulen und Integrierte Gesamtschulen, weil dort mehrere Schulformen und Abschlussmöglichkeiten zusammenkommen. Insgesamt gehe es bei der Überprüfung um rund 400 Schulen. News4teachers / mit Material der dpa

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23 Kommentare
dickebank
1 Monat zuvor

Fehlerhafter, nicht begünstigender aka belastender Verwaltungsakt.
Da er gegen geltende Normen verstößt, ist er erstens rechtswidrig und zweitens nichtig. Daist das Niedersachsen-Ross aber mächtig in die Jauchegrube gestapft.
Dass eine komplette Zeugniskonferenz den Fehler nicht bemerkt, zeugt nicht von Kompetenz.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wovon zeugt es denn dann?
Kleine Anekdote: Als ich damals als neue SL an meine jetzige Schule kam, waren alsbald Zeugniskonferenzen. Vor den Konferenzen haben mir alle Kolleginnen ihre Zeugnisse vorgelegt, damit ich sie lese. Da stach mir in Klasse 3 und 4 sofort die Vielzahl der mangelhaften Noten ins Auge…..quasi jedes fünfte oder so Zeugnis enthielt irgendwo ein „Mangelhaft“. Auf der Zeugniskonferenz habe ich dann gefragt, ob sich die Kolleginnen schon Gedanken gemacht haben, in welche Klassen die ganzen Rückläufer denn gehen sollten und dass die Versetzungsvermerke noch korrigiert werden müssten…..große Augen…..
Denen war gar nicht klar, dass man in der GS mit einer 5 egal in welchem Fach sitzenbleibt…..und der Ermessensspielraum nur dann genutzt werden kann, wenn es dazu eine entsprechende Bemerkung gibt……
Wovon zeugt das? Von extremer Unwissenheit (auch und vor allem meiner Vorgängerin).

dickebank
1 Monat zuvor

Ich habe jahrelang mit SchILD und PROGNOS die Abschlüsse im Auftrag der AL II ermittelt. Teilweise wiechen die prognostizierten Abschlüsse voneinander ab. Die Abfolge der möglichen Ausgleichsregelungen war in den beiden Programmtools unterschiedlich, deshalb gab es die Differenzen. Blieb also nur die APO-SI als Bibel. Wir haben auch schon einmal zu dritt – DL, AL und ich – über strittige Prognosen beratschlagt. Bei Klärungsbedarf, fehlender Einstimmigkeit haben wir die Dienststelle eingeschaltet, die sich aber in allen strittigen Fällen unserer Mehrheitsentscheidung angeschlossen hat.

dickebank
1 Monat zuvor

Es ist Unvermögen bzw. Desinteresse an schulrechtlichen Regelungen, die mir bei vielen ehemaligen „Kolleg*innen“ fürchterlich auf den Zeiger gegangen ist. Manche Klassen sind wirklich nicht um ihre Klassenleitungen zu beneiden.
Wem „Problemfälle“ erst bei der ZeuKo auffallen, macht definitiv etwas verkehrt als KL.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn es mich ganz arg nervt (kommt selten vor, dann aber richtig) frage ich „wie kann es eigentlich sein, dass Du so uninformiert bist?“ (Hab dann auch schon mal die Antwort bekommen „Ich muss das doch nicht wissen, ich habe ja Dich“ 🙁 )

dickebank
1 Monat zuvor

Deshalb führe ich Selbstgespräche, um mich auch mal hin und wieder mit einem kompetenten Gesprächspartner austauschen zu können
Mein großer Vorteil ist es gewesen, dass ich mich von Fall zu Fall damit trösten konnte, dass die Lösung des Problems nicht zum Aufgabenbereich meiner Entgeltgruppe gehört.
Ansonsten hilft:
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Witzig 🙂 Meine Ko und ich führen auch Selbstgespräche….das ist zuweilen nervig, weil wir uns gegenseitig ins Wort fallen…..

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Letzten kam eine Kollegin zu mir und meinte, ich könnte ja mal recherchieren, ob es für den 25. Hochzeitstag ein Tag Sonderurlaub gäbe…..der hab ich dann Beine gemacht…..

dickebank
1 Monat zuvor

Ich hätte der eine Adresslistee von Scheidungsanwälten gegeben

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Nö, ich habe ihr gesagt, dass sie bitte selber recherchiert und mir dann einen Link schickt, falls sie etwas positives findet….in diesem Fall hätte ich mir auch einen Tag nachträglich freigenommen 🙂

Steißtrommler
1 Monat zuvor

Gibt es!
Muss aber in den Ferien genommen werden.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor

Bei uns sind die Anschlüsse alle in die Exceltabellen eingearbeitet. Das heißt, Excel zeigt automatisch an, ob ein Schüler einen Abschluss bekommt und wenn ja, welchen Abschluss. Das ist doch auch kein Hexenwerk und schon seit Jahrzehnten! möglich. Ist mir auch unbegreiflich, wie das keiner! einzigen Lehrkraft auffallen konnte. So kompliziert sind die Regelungen ja nicht.

Realist
1 Monat zuvor

„In den 107 Fällen habe die Schule keinen Ermessensspielraum gehabt, sondern zwingend einen höherwertigen Abschluss vergeben müssen, sagte Hamburg.“

Ich vermute, dass Problem ist das übliche Geschwurbel in den Erlassen mit zig Querverweisen, wo am Ende „Ermessensspielräume“ gar keine Spielräume sind.

Da in den Schulen keine Juristen mit Schwerpunkt Schulrecht sitzen, wird das darauf hinauslaufen, dass in Zukunft JEDER Ermessensspielraum im positiven Sinne für den Schüler ausgenutzt wird, d.h. jeder wird durchgewunken, bevor man als Schule irgendetwas falsch macht und von den Fach-Juristen aus dem Ministerium erklärt bekommt, dass man ja gar keine Ahnung hätte und die Erlasse in ihrer Gesamtheit nicht gelesen hätte…

Und die Gesellschaft beschwert sich im Anschluss, dass es ja nicht sein könne, das Schüler eine Abschluss bescheinigt bekommen, die weder angemessen lesen, schreiben und rechnen können. Aber wenn es so gewollt ist…

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Die Schülerin scheint aber gewusst zu haben was Sache ist, sonst hätte sie sich vermutlich nicht gewehrt.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Habe heute in der WAZ ein Interview mit einer betroffenen Schülerin gelesen. Sie war damals (2020) 16 Jahre und man enthielt ihr den Realschulabschluss vor. Sie hatte einen Notendurchschnitt von 2,4 und nur in Mathe ein „ausreichend“. Sie hat das nicht hinterfragt und hat daraufhin an einer anderen Schule den Realschulabschluss nachgemacht und bereitet sich nun auf das Abitur vor. Dieser vorenthaltende Abschluss hat sie Jahre ihres Lebens gekostet.
Als sie zufällig (sie wurde darauf aufmerksam gemacht) dahinter kam, hat sie sich an die Landesregierung gewendet, diese wiederum an die entsprechende Bzrg. das Zeugnis wurde dann entsprechend neu ausgestellt.
Sie hat sich rechtlichen Beistand gesucht, der ihr aber erklärte, dass ein Schadensersatz wohl nicht möglich sei, denn ein finanzieller Schaden sei nachvollziehbar nicht entstanden….

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich fand das Interview aber auch interessant

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor

Also ich verstehe das sowieso nicht. Bei uns werden die Schüler darüber belehrt, wie die Abschlüsse zustandekommen. Jeder Schüler bekommt schon seit Jahren ein Blatt mit Abschlüssen/Ausgleichsregelungen.
Hätte die Schülerin nicht sogar ggf. einen erweiterten Realschulabschluss bekommen?

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Ja, hätte sie demnach, hat sie aber nicht,…..

dickebank
1 Monat zuvor

Wenn man also Verkehrsteilnehmern die StVO in die Hand drückt, dann können die ja überprüfen, ob in Flensburg alles rechtens ist.

Die Abschlussvermerke auf Zeugnissen sind Verwaltungsakte. Im Regelfall berufen sich doch die verbeamteten Lehrkräfte auf ihr hoheitliches Handeln, um ihren Status zu begründen.

dickebank
1 Monat zuvor

Sie empfehlen also allen Schulabgängern Widerspruch gegen den Abschlussvermerk auf ihrem Zeugnis einzulegen, um so eine Überprüfung durch die Schulabteilung der Bez.-Reg. zu erreichen.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Hammer! Und? Ich hoffe das ganz eindeutige Konsequenzen für die SL haben wird. So jemand in so einer Position braucht niemand.

Bayerische Eltern
1 Monat zuvor

Sind keine Einzelfälle.

Wir haben hier in Bayern /München Schulleitungen die die Anzahl der Probearbeiten =Schriftlichen nicht richtig Zählen können bei 18+/- 10 Prozent erlaubten.
Und das seit Jahren.
https://uebertrittbayern.de/

Bei meinem Kind 29, die Schule meint es wäre 21
Nur die findet kein anderer im Unterlagensatz der vorliegend ist…