Der Digitalpakt des Bundes soll die Schulträger in Deutschland in die Lage versetzen, ihre Schulen digital auszustatten. So weit, so gut. Meldungen über einen nur zögerlichen Mittelabfluss lassen allerdings erkennen, dass auch hier – wie so oft – die Tücke im Detail liegt. Schulen und Schulträger haben, bevor sie ihre Anträge stellen, einige bürokratische Hürden zu überwinden. Außerdem gilt es, wichtige Fragen rund um den Vergabeprozess und die Beschaffung zu klären.
Bei der Ausstattung für Schulen gilt es, wichtige Punkte zu beachten. Foto: Shutterstock
Zwei Experten, Dr. Frank Schidlowski und Thomas Kadenbach, wissen Rat: Ihr Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“ basiert auf einer Veranstaltungsreihe zum Thema und enthält wichtige Informationen. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen. Es erreicht Sie dann per Post.
Die Autoren
Frank Schidlowski ist geschäftsführender Partner der Aachener Rechtsanwaltskanzlei Stein & Partner. Als einer der ersten Rechtsanwälte für Vergaberecht und Mitglied des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt Vergaberecht“ der Anwaltskammer Köln beschäftigt er sich seit über 20 Jahren als Fachanwalt mit Vergabe- und Verwaltungsrecht.
Thomas Kadenbach ist Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept. Das mittelständische Unternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Stolberg hat mit seinem Produkt MNSpro Cloud eine IT-Plattform für die Pädagogik und Administration entwickelt, die unterschiedliche Endgeräte unabhängig vom Betriebssystem unter einer Oberfläche bündelt.
AixConcept ist führender Anbieter von Schul-IT-Dienstleistungen in Deutschland. Als Experte für Schul-IT bietet das mittelständische Unternehmen aus Stolberg bei Aachen alle Leistungen von der Bestandsaufnahme bis zur Realisierung aus einer Hand.
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