DÜSSELDORF. Hausordnungen können Bundesrecht nicht brechen. Nach neuer Gesetzgebung kann damit das Schulministerium volljährigen Schülerinnen und Schülern Cannabisbesitz nicht verbieten, sondern nur an der Schule als ‘unerwünscht’ erklären.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis kann man volljährigen Schülern und Lehrern nicht verbieten, die Droge dabei zu haben. Das hat das Schulministerium in einem Schreiben an alle Einrichtungen klargestellt. Die Schulen sollen aber in ihren Hausordnungen klarstellen, dass Cannabis als «als unerwünscht angesehen» wird.

Unter der Überschrift «Umsetzung des Cannabisgesetzes im schulischen Bereich» hat das Ministerium bereits am 31. Mai die Einrichtungen informiert. Der Erlass ist allerdings erst jetzt durch einen Bericht der «Rheinischen Post» öffentlich geworden.
Das Ministerium beschreibt in seinem Erlass, dass volljährige Schüler und Lehrer durch das neue Bundesgesetz «bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen». Das Dilemma: Selbst mit der jeweiligen Hausordnung kann man laut Ministerium das Bundesrecht nicht aushebeln.
Daher wird den Einrichtungen «nachdrücklich empfohlen, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise, eine Aussage zu treffen, dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen Kontext als unerwünscht angesehen wird.»
«Diese Lücke in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar»
Nehmen nur volljährige Schüler an einer Klassenfahrt teil, dürften diese «auf den ersten Blick Cannabis konsumieren, sofern nicht Minderjährige in unmittelbarer Gegenwart sind», so das Ministerium. Tatsächlich sei das Kiffen aber dennoch verboten, unter anderem, weil an den Ausflugszielen mit Sicherheit auch Minderjährige in der Nähe sein würden.
Sollte ein Lehrer auf die Idee kommen, Cannabis für den Unterricht in der Schule anzupflanzen, schiebt das Ministerium auch dem einen Riegel vor. «Der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken» sei nicht zulässig, so der Erlass. Denn: Das gehöre nicht zu «wissenschaftlichen Zwecken», wie sie als Ausnahme im Bundesgesetz vorgesehen seien.
Die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) bezeichnete es als «vollkommen unverständlich», dass der Bund den Schulen keine Möglichkeit gegeben hat, «klare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen». Der Vorsitzende Harald Amelang sagte: «Diese Lücke in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar und behindert die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen.»
Ayla Çelik, Landeschefin der Bildungsgewerkschaft GEW, sagte: «Gerade bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die Cannabis konsumieren, ist der Konsum kaum zu vermeiden oder zu kontrollieren, da diese das Schulgelände verlassen dürfen.». Aber: «Bisher sind uns keine Auffälligkeiten aus den Schulen berichtet worden, die auf einen vermehrten Cannabiskonsum als Konsequenz der Cannabis-Legalisierung hinweisen.» News4teachers / mit Material der dpa
Cannabis-Freigabe: „Die Legalisierung wird die Probleme an den Schulen noch verschärfen“









Da fällt einem nichts mehr ein ☹️ …grrrrr!
So einen Murks kann man sich nicht ausdenken ☹️… Unfassbar!
Wer hat eigentlich das Hausrecht an Schulen ?
Der Schulleiter.
Dann hat der Schulleiter wohl das Hausrecht
darüber entscheiden zu dürfen, ob die in seiner
Obhut sich befindenden heranwachsende Schüler,
bei denen diese psychotrope Substanz stark
negative Auswirkungen auf das Denkvermögen,
diese Substanz rauchen dürfen oder in Form
von Cookies zu sich zu nehmen können.
Gute Frage.
Das Hausrecht ist bei uns nur so eine Lullinummer – uuuuuund, bei Schule stehen ja noch andere Rechtsgüter (z.B. das Recht auf Unterricht bekommen, Schulpflicht) dem entgegen.
In der Nähe von Schulen (und in Schulen) darf laut Gesetz ohnehin kein Cannabis konsumiert werden.
Gaz unabhängig vom Hausrecht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Probleme unüberwindbar seien, wenn sie bei Alkohol und Zigaretten kein Problem dargestellt haben sollen =/
Meine Schulzeit ist zu lange her, durften Volljährige betrunken in die Schule kommen?
Schüler dürfen in Schulen weder Cannbis noch Alkohol konsumieren. Da hat sich seit Ihrer Schulzeit nichts geändert.
Aber Alkohol dabei haben/ berauscht zum Unterricht stand doch auch nicht zur Debatte (?)
Ich verstehe nicht, warum sich diese früheren Regeln nicht auf Canabis übertragen lassen sollen -___-
Es hat sich einfach niemand darüber aufgeregt, dass Schüler Alkohol mit sich führen dürfen.
Die jetzige Diskussion ist zum Teil hysterisch.
Betrunken zur Schule – nein.
Bekifft zur Schule – nein.
Rauchen am Schulgelände – nein.
Alkoholkonsum am Schulgelände – nein.
Alkohol, Zigaretten und Cannabis in der Tasche – ja. Solange es nicht “raussteht” und nicht stört.
Verstehe hier ehrlich gesagt die Problematik auch nicht sonderlich. Entweder man bekommt die Mittel (das wären dann bspw. Hausrecht und die Durchsuchung der Taschen) oder es ist halt so. Dann kann man es auch so handhaben wie mit den anderen legalen Drogen.
Kiffen auf Klassenfahrten: ja
Und damit auch alle anderen Drogen auf Klassenfahrten: ja.
Find ich irgendwie problematisch.
Ist es. Daher ist die einzige sinnvolle Konsequenz meiner Meinung nach: Jegliche Klassenfahrten mit volljährigen SuS eben nicht machen. Begründen sollte man dies eben auch genau so können. Bis es dazu eine sinnvolle und rechtlich unbedenktliche(re) Regelung gibt.
Dann wird das Problem zumindest nicht mehr “zu meinem Problem”. Immerhin. Und für die “Resilienz” und den “Wohlfühlfaktor” ist dann auch gleich mehr gesorgt.
Ist da kein Unterschied zu Rauchen und Alkohol zu machen?
Sind ja schulische Veranstaltungen
Erwachsene Schüler dürfen auch Bier und Schnaps in der Schultasche haben.
Seltsamerweise interessiert das aber keinen. Die Diskussion um Cannabis nimmt teilweise hysterische Züge an.
Nach dieser Definition des Schulministeriums dürfen sie den Alkohol auch in der Schule konsumieren, sogar vor Minderjährigen (nicht verboten im Gegensatz zum Cannabiskonsum) und im Unterricht. Holla, da tun sich ganz neue Möglichkeiten auf!
Dinge, die den Unterricht stören, dürfen an Schulen verboten werden.
Anders als der Konsum von Alkohol stört das bloße Mitführen von Alkohol oder Cannabis den Unterricht aber nicht.
Wenn Volljährige auf einer Schulfahrt kiffen dürfen (weils gesetzlich erlaubt ist), dürfen sie das wohl auf jeglicher Schulveranstaltung, also unter Volljährigen auch im Unterricht. Das Hausrecht wird hier einfach ausgehebelt. Gibt es ein Gesetz, welches „ Dinge, die den Unterricht stören, dürfen an Schulen verboten werden.“ regelt?
Nein, im Unterricht und generell an Schulen darf niemand Cannabis konsumieren, da das Gesetz den Konsum im Umkreis von Schulen (Und der Mittelpunkt ist Teil des Kreises.) verbietet.
Das Hausrecht ist hier irrelevant, da der Konsum bereits gesetzlich verboten ist.
Was das Kiffen betrifft, haben Sie recht.
Jetzt spinnen wir das Ganze mal weiter:
Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen. Wenn Volljährige auf Klassenfahrten kiffen dürfen, dann dürfen sie dort auch Alkohol trinken und Tabak rauchen. Wenn sie also auf Schulveranstaltungen Alkohol trinken dürfen, dann ja wohl auch insbesondere in den Schulen während des Unterrichts.
An Schulen in NRW (und nach meinem Wissen auch in allen anderen Bundesländern) gilt ein generelles Alkoholverbot. Alkohol darf dort nur getrunken werden, wenn die Schulkonferenz es ausdrücklich erlaubt.
Das gilt nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch auf allen Schulveranstaltungen. Verankert ist das im Schulgesetz.
Wenn der Gesetzgeber Sicherheit haben will, dass erwachesene Schüler:innen auf Kursfahrten kein Cannabis konsumieren, muss das auch ins Schulgesetz aufgenommen werden.
Nicht auszumalen, wenn bei meiner Abschlussfahrt Alkohol und Zigaretten dabei gewesen wären
…
Aber das würde dann doch auch für Tabak und Alkohol gelten, oder?
Alkohol gibt es in jedem Supermarkt— da besteht keine Gefahr, dass Jugendliche damit dealen und andere Schüler zu ihren Kunden machen (ich stelle mir gerade vor, wie ein Schüler einem klirrenden Rucksack schleppt).
Bei Cannabis sieht das anders aus. Das Zeug ist zwar legal, aber nicht so einfach überall zu bekommen (halt auch nicht mit dem großen Bruder, sondern wohl eher über Bekannte, die sich auskennen müssen).
Und die Nebenwirkungen (Wahnvorstellungen bei Cannabis, die schon zu diversen Morden geführt haben) kann man ja nun auch nicht gleichsetzen!
Das Dealen ist ebenso wie der Konsum vor Jugendlichen verboten.
Gedealt wurde an Schulen übrigens auch schon, als der Besitz von Cannabis völlig verboten war.
Zu Ihrer Bruhigung: Sie werden gar nichts davon mitbekommen, wenn Schülerinnen Cannabis in ihren Taschen haben. Das haben Sie bisher auch nicht.
Naja, das volljährige Schüler*innen Alkohol an minderjährige Schüler*innen abgeben ist ja auch kein neueres Problem. Und der letzte Satz ist ein absoluter Joke: KEINE Droge ist für derart extrem viele Gewalttaten verantwortlich wie der Alkohol.
Alkohol ist übrigens als Zellgift die weitaus gefährlichere Droge.
In Deutschland gibt es 1,6 Mililonen Alkoholabhängige, 74.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Folgen ihres Alkoholkonsums (0 Tote durch Cannabiskonsum). Ein Viertel aller Gewalttaten geschehen unter Alkoholeinfluss.
Sie haben also völlig recht: Cannabis und Alkohol kann man wirklich nicht gleichsetzen.
https://www.aktionswoche-alkohol.de/presse/fakten-mythen/zahlen-und-fakten/
Ach so ein Quatsch im letzten Absatz. Bitte Quellen anführen, bevor man solche Lügen in die Welt setzt.
Und das Zeug ist super einfach zu bekommen. Schultoiletten in Deutschland sind der beste Platz dafür. Quelle: ich, der an vielen Schulen gearbeitet hat. Nicht als Dealer.
Zu meiner Schulzeit haben meine Mitschüler auch während der Unterrichtszeit gekifft. Aus manchen ist was geworden, aus manchen nicht. Hier trifft genau das zu, was weiter oben steht: vollkommene Hysterie.
Öhm, legales Halten von Cannabispflanzen? Bei nem Besuch könnte man da ggf. schonmal was “aufschnappen”. Nur mal als Beispiel der Zugänglichkeit.
Auch Alkohol dürfen Kinder nicht im Laden kaufen … Dazu kann man Alkohol natürlich “dealen”.
Cannabis ist nicht einfach zu bekommen? Wo leben Sie denn? Im abgelegenen Wald? Auf einem fliegenden Traumschiff?
Wie erklärt das denn dann bitte die bisherigen Cannabis-Konsumenten unter den Jugendlichen? Wurde das ihnen zugeweht? Einfach so?
Wo hat es nachweislich durch Cannabis (ohne Alkoholeinfluss) denn zu “diversen” Morden geführt? Da würden mich evidente Quellen tatsächlich interessieren.
Im Gegenzug suche ich Ihnen Quellen mit Bezug von Mord und Tod durch Alkohol raus. Die findet man dazu sehr sehr schnell.
Und ne, gleichsetzen kann man das mit Sicherheit nicht. Alkohol ist nachweislich vielfach schlimmer. In nahezu allen Bezügen, außer der Schizophrenie bei Kindern/Jugendlichen (welche bei Cannabiskonsum nicht unterschätzt werden sollten und dürfen).
Ich wünsche Ihrer vorbildlichen Reaktion viel Erfolg, bezweifel aber, dass Sie fündig werden.
Alleine wenn wir die Todeszahlen von Alkohol, Tabak und Cannabis vergleichen – WAS NIEMANDEN AUS DER PFLICHT ZU KONTROLLE NIMMT – lässt sich schon einiges erahnen, was Hasenbrot mit “Panikmache” andeutete
“Diverse” Morde? Nennen Sie mir drei! 😀
Ach ja, die allseits bekannte Gewaltbereitschaft durch Cannabis, die ansolut nichts mit Alkohol gemein hat XD
Ach süß. Alkohol führt nicht zu Mord und Totschlag?
Delirium Tremens ist keine Wahnvorstellung? Menschen schön trinken ist keine Wahnvorstellung? Sich Mut antrinken ist auch keine Wahnvorstellung?
„Kanu Farn“, keine Wahnvorstellung? Fetales Alkohol Syndrom eine Wahnvotstellung? Aggro Probleme bei Suff sind auch keine Wahnvorstellung? Egal was Sie an Prozentigem als Klarwasser adeln, weniger davon wär besser!
„Nehmen nur volljährige Schüler an einer Klassenfahrt teil, dürften diese «auf den ersten Blick Cannabis konsumieren, sofern nicht Minderjährige in unmittelbarer Gegenwart sind», so das Ministerium. “
Mal nur so als Frage: bisher galt eine Klassenfahrt als Schulveranstaltung, und auf Schulveranstaltungen galt (zumindest an den Schulen, die ich kenne) ein striktes Alkohol- und Rauchverbot. Wenn Cannabis durch volljährige Schüler auf Klassenfahrten konsumiert werden darf, dann ja wohl auch Alkohol und sonstige legalen Drogen? Und muss ich dann vorsorglich ne Standleitung zum Rettungsarzt haben, falls einer der Volljährigen sich überschätzt hat und gesundheitliche Probleme bekommt, oder bin ich da aus der Verantwortung raus? Die Eltern und der Staatsanwalt können mir da nix mehr?
Das Zitat beweist doch nur, dass die Schulministerien selber nicht mehr durchblicken bei dem, was sie in ihren eigenen Erlassen so alles verzapfen…
Warum sollten Sie auch: Der Depp ist letztlich immer der Bedienstete “an der Front”.
Gen Z: …
Die Ministerin zieht das echte Problem falsch auf.
Wie Alkohol und Tabak dürfen Volljährige Cannabis konsumieren, wobei die Langzeiten auf das Gehirn im diesen Alter (im Vergleich zu später) noch hoch ist.
Aber gleichzeitig gilt dies auch für andere legale Drogen. Es muss ein Schwerpunkt auf Aufklärung gelegt werden und gemeinsame, verbindliche Regeln für die Klassenfahrt MIT den SuS aufgestellt werden. Nur weil es legal ist, sollen die Kinder nicht völlig zugedröhnt sich und die Schule blamieren.
Aber wir können nicht alles mit Verboten lösen, besonders bei Erwachsenen wirkt dies recht verzweifelt
Naja. Üblicherweise mache ICH die Regeln für die Klassenfahrt, die ICH organisiere. Das heißt, Schüler und ggf. Eltern erklären sich per Unterschrift einverstanden mit diesen meinen Regeln (die ich ja nicht aus sadistischen, sondern aus vernünftigen Gründen und auf Basis des Schulvertrags so aufstelle), oder es ist nix mit Klassenfahrt. Ich lasse dabei natürlich auch unterschriftlich bestätigen, dass Verstöße gegen diese Regeln zur Heimreise auf eigene Kosten führen. Damit habe ich noch nie Probleme gehabt (weder bei Eltern, noch bei volljährigen Schülern – bin am Berufskolleg) und wüsste auch nicht, warum die jetzt plötzlich auftreten sollten… Weshalb sich also derart hilflos gerieren?
Sorry, aber Bundesrecht bricht linnielrecht. Ist wie einschränkende Klauseln in Mietverträgen: können Sie unterschreiben, gelten trotzdem nicht, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Ist das Rauchverbot (Tabak ohne Cannabis) in Schulen denn überhaupt noch rechtlich haltbar nach dieser Aussage? Und saufen dürfens itzo wohl auch in den Schulen. Was ein lustig Leben demnächst!
Ein SL-Mitglied wollte mal in typischer Gutmenschenmanier das Rauchen verbieten.
Einen Tag später standen in ihrer unterrichtsfreien Zeit ca. 7 Lehrkräfte exakt 0,30 Meter vom Schulgelände entfernt sichtbar auf dem Bürgersteig vor der Schule, jede(r) mit ner Zigarre.
Qualm-qualm.
Das entsprechende SL-Mutglied lief dort hektisch hin und spielte sich auf.
Ich habe leider das Gespräch nicht genau mitbekommen – aber danach war die Raucherecke wieder auf, so viel steht fest.
Das muss aber lange her sein oder ist jedenfalls nicht in NRW passiert.
Hier ist das Rauchen in Schulen seit mindestens zehn Jahren verboten.
Die letzten Süchtigen stehen auch bei uns in den Pausen am Straßenrand, ohne dass sich jemand aufregt. Jeder blamiert sich so gut er kann.
Klar ist es das, wie in allen öffentlichen Gebäuden. (AFAIK)
SL – ein Saturday Live Mitglied? °.°
Höhö, was ein Gezappel. Wäre ich Lehrer, würde ich mich bestimmt nicht zum Affen machen. Gesetz ist Gesetz.
Stattdessen hängen Sie wie ein echter Gewinner in Foren für Lehrkräfte herum 😀
Aber im Ernst, bleiben Sie – Input von Draußen dürfte nicht schaden
Ich finde das soooo lustig. 😀
Erst jahrelang (gerade und auch im Pädagogen-/Sizialarbeitersektor) die mindestens unterschwellige, gern auch offen geäusserte Hanf-Euphorie…und jetzt DAS?
Einfach zum Kichern. 🙂
Jetzt ist ist es nun mal legal, das Kiffen.
Noch mehr als (faktisch) zuvor schon.
Gewöhnt euch dran.
Ich sehe es gelassen – jeder zugedröhnte Schüler ist einer weniger, der aggressiv ist oder stört.
Und wenn so eine verknöcherte, uncoole, Kiffen-Hater Drohne wie ich das Positive in der neuen Entwicklung sehen kann – wieso dann nicht auch die Freunde des gepflegten Joints?
Joined den Joints?
Also, ich habe ja schweren “Hass & Hetze” auf Kiffen – aber WENN schon, joa mei, dann heisst es produktiv damit umgehen.
Also…liebe SuS da draussen, kifftveuch schön zu.
Mir erspart es nur Arbeit, gogo lasst ihn kreisen.
Ich glaube nicht, dass sich die aufregen, die für die Legalisierung waren.
Es sind doch eher die, die die Legalisierung mental noch nicht verkraftet haben, und die deshalb nach immer neuen an den Haaren herbeigezogen Argumenten suchen.
Bin mir da unsicher – jedenfalls kommen mir seit der Legalisierung immer wieder diese “ululul-Gefahr-von-Cannabis-ulululu”-Artikel unter…vorher jahrelang (wenn es denn Thema war) eher das Gegenteil.
Auch im Kollegenkreis kommt das Thema ab und zu mal plötzlich wieder hoch – finde ich einfach komisch, das ist alles.
Sie verletzten in diesem Fall Ihre Aufsichtpflicht gegenüber Ihren Schutzbefohlenen
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Konsumieren oder Handeln in der Schule ist eh verboten. Auf Klassenfahrt als Teil der Teilnahmebedingung auch. Taschenkontrolle macht auch niemand, der bei Verstand ist. Dann ist die ganze Regelungswut einfach unnötig, reiner Aktionismus.
Artikel gelesen? Konsum auf Klassenfahrten nach Ansicht des Ministeriums unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (Abstand zu Minderjährigen etc.) gestattet!