Start Recht Schulstreik gegen Wehrpflicht: Welche Sanktionen drohen (theoretisch – und real)

Schulstreik gegen Wehrpflicht: Welche Sanktionen drohen (theoretisch – und real)

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BERLIN. Für den 5. März wird bundesweit zu Schulstreiks gegen die drohende Wehrpflicht aufgerufen. Das kann für Teilnehmende teuer werden: Bis zu 5000 Euro Bußgeld können dafür fällig werden – theoretisch. Warum das in Wirklichkeit eher nicht passiert und was stattdessen droht, wenn Schülerinnen und Schüler für ihre Überzeugung die Schule schwänzen.

Schulstreik (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Wer an dem bundesweiten Schulstreik gegen die Wehrpflicht teilnimmt, tritt zwar für seine Überzeugungen ein – «aber die ist keine Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht». Das erklärt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Münster. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne für das Schulschwänzen theoretisch ein Bußgeld verhängt werden.

Welche Sanktionen gibt es, wenn man am Schulstreik teilnimmt? Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt, betrage etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 5000 Euro. Achelpöhler ist allerdings kein Beispiel dafür bekannt, dass ein Bußgeld in dieser Höhe jemals verhängt wurde – weder für die Teilnahme an einer Demo, etwa bei «Fridays for future», an einem Schulstreik oder wegen einmaligen Fehlens.

Als zweite Sanktionsmöglichkeit gäbe es eine Rückforderung der Ausbildungs-Unterstützung für Bafög-Bezieher – für den einzelnen Fehltag. Aber am wahrscheinlichsten hält Achelpöhler erzieherische Maßnahmen der Schule. «Das kann zusätzlicher Unterricht sein, eine Verweisung in andere Klassen oder die Benachrichtigung der Eltern», so der Anwalt.

Eine mögliche Maßnahme sieht Stefan Düll, Schulleiter und Präsident des Deutschen Lehrerverbands, darin, Gespräche außerhalb der Unterrichtszeit anzubieten, um über Sinn und Folgen eines Streiks sowie über alternative politische Beteiligungsmöglichkeiten zu sprechen. «Wer jedoch unentschuldigt fehlt und zugleich solche Gesprächsangebote ausschlägt, muss mit erzieherischen Maßnahmen bis hin zu einem Verweis rechnen», so Düll.

An dem von ihm geleiteten Justus von Liebig-Gymnasium im schwäbischen Neusäß hat Stefan Düll nach der letzten Streik-Aktion gegen die Wehrpflicht im vergangenen Dezember eine Runde mit drei Gesprächsstationen angesetzt. Und zwar am Freitag vor den Weihnachtsferien nach Unterrichtschluss für alle, die beim «Streik» waren. Dabei ging es neben rechtlichen Aspekten um ethische Fragen und der Bedeutung der Wehrpflicht. Es war auch ein Oberstleutnant der Reserve eingeladen.

Gibt es einen juristischen Kniff, um legal mitzustreiken? Da fällt Wilhem Achelpöhler nur eine Beantragung auf Unterrichtsbefreiung zur Durchführung einer Versammlung ein. Da hätte ein Gericht letztlich im Kern zwischen Schulpflicht und Versammlungsrecht zu entscheiden.

Achelpöhler verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Jahre 1991. Damals hatten sich Schüler für die Teilnahme an einer zweistündigen Demo gegen den Golf-Krieg eine Unterrichtsbefreiung erstritten. Das Gericht hatte auch damals zwischen Schulpflicht und Versammlungsrecht abzuwägen. Es entschied, dass durch die Teilnahme an der Demonstration nur verhältnismäßig wenig Unterricht ausfallen würde (Az.: 6 B 823/91).

Gibt es neben der juristischen Seite auch eine praktische Seite? Neben der juristischen Seite sieht die der Jurist durchaus. «Wenn da wie bei den «Fridays for future»-Demos viele bei der Aktion mitmachen, passiert meist nichts.»

Für Schulleiter Stefan Düll haben Lernende gar kein Streikrecht, da sie keine Arbeitnehmer sind. Sein Standpunkt ist: «Wer gegen die Reaktivierung der Wehrpflicht protestieren möchte, kann das außerhalb der Unterrichtszeit tun, Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind gewährleistet.» Für ihn wecken Demonstrationen während des Unterrichts jedoch den Verdacht mangelnder Bereitschaft, in der Freizeit aktiv zu werden.

Abmelden, schwänzen oder krankmelden?  «Wer während der Unterrichtszeit demonstrieren will, sollte dies offen tun, sich bei der Schulleitung abmelden und mögliche pädagogische oder disziplinarische Konsequenzen akzeptieren», sagt der Verbandspräsident klipp und klar. Sich dafür krankzumelden, zeigt für ihn jedoch fehlende Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Eine Erlaubnis, an einer politischen Demonstration teilzunehmen, könne laut Lehrerverband keine Schule erteilen. Eine Abmeldung vom Unterricht ohne Erlaubnis werde aber als unentschuldigte Abwesenheit gesehen. «Das nimmt die Schule aus der Haftung: Sie muss also nicht nachforschen, wo der Schüler oder die Schülerin ist», erklärt Düll.

Wer sich nicht abmeldet, aber dem Unterricht fernbleibt, fehlt ebenfalls unentschuldigt. «Das zwingt aber die Schule, die Aufsichtspflicht wahrzunehmen, indem sie Nachforschungen anstellt und gegebenenfalls sogar die Polizei informiert», erläutert Stefan Düll den Unterschied.

Und wenn Lehrer für den 5. März einen Wandertag ansetzen? Es mag durchaus Lehrer geben, die gegen die Wehrpflicht sind, etwa weil sie selbst auch Kriegsdienst verweigert haben und nun aus Solidarität mit den jungen Menschen daran denken, einen Wandertag zu veranstalten. Wie verhält sich so ein Fall?

Anwalt Wilhelm Achelpöhler findet das problematisch: «Denn Lehrer müssen politisch neutral sein. Sie dürften nicht einfach Schüler dazu verpflichten, an einer politischen Aktion teilzunehmen.» Auch Lehrerverbandspräsident Stefan Düll hält es für unwahrscheinlich, dass Lehrkräfte ohne Genehmigung der Schulleitung Unterrichtsgänge oder Exkursionen zu den Streikorten durchführen – schon allein aus Haftungsgründen.

«Bei Unterrichtsgängen liegen die Verantwortung und die Aufsichtspflicht bei der begleitenden Lehrkraft», erklärt Düll. Die Teilnahme einer ganzen Klasse oder eines ganzen Kurses an einer Demonstration oder sonstigen politischen Aktion dürfte nicht angewiesen werden. «Eine Schulleitung wird hier keine Genehmigung mal eben so aussprechen.» News4teachers /Von Claudia Wittke-Gaida, dpa

Bundesweiter Schulstreik gegen neuen Wehrdienst geplant – Hamburg demonstriert vorab

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dickebank
10 Tage zuvor

Soweit ich weiß, gibt es nur die Pflicht, den Fragebogen auszufüllen.
Im übrigen wünsche ich den Schülern viel Erfolg beim Versuch das GG zu ändern. Die Wehrpflicht ist verfassungsgemäß geregelt. Die allgemeine Wehrpflicht ist derzeit nur ausgesetzt, nicht aber abgeschafft. Ohne Grundgesetzänderung passiert nichts. Also viel Vergnügen bei den Bemühungen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu organisieren.

Achin
10 Tage zuvor

Verdrängen die zumeist gymnasialen Schülerinnen und Schüler aus “gutem Hause”, dass Sie mit Ihrer Forderung gegen das Grundgesetz demonstrieren?

Realist
9 Tage zuvor
Antwortet  Achin

Ja, überall scheinbare Antidemokraten:

  • die einen wollen die Wehrprflicht abschaffen
  • die anderen das grundgesetzlich garantierte Streikrecht bzw. die vom Grundgesetz geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums (wozu Alimentation und Pension gehören)

Schlimme Zeiten, fürwahr!

Rainer Zufall
10 Tage zuvor

Die Schüler*innen sollten sich auf die Schilder drohen, dass das Abendland von Ausländern bedroht wird oder Autobahnauffahrten mit Gülle versperren, dann gelten sie als “besorgte Bürger” wahrzunehmen…. :/

Hans Malz
9 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Mir sind keine Anweisungen von den Ministerien bekannt, dass solche Demonstrationen zu unterstützen oder zu entschuldigen sind. Aber vielleicht erleuchten Sie mich ja.

HerrLampe
9 Tage zuvor

Wer an dem bundesweiten Schulstreik gegen die Wehrpflicht teilnimmt, tritt zwar für seine Überzeugungen ein – «aber die ist keine Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht».”

Das finde ich super heuchlerisch. Als alle für Fridays for Future gleich mehrere Tage “demonstrierte” hat das niemanden interessiert, ganz im Gegenteil, da wurden diejenigen, die das Schwänzen kritisierten noch heruntergeputzt.

Aber wie damals schon einige (richtigerweise) anmerkten, dass die Schulstreiks wohl nur dann unproblematisch und genehm sind, wenn für die Regierung demonstriert wird.

Für mich persönlich gibt es keine Legitimation mehr die(se oder andere) Schülerstreiks (glaubwürdig) zu verbieten. Diese Glaubwürdigkeit hat man damals bei den “Fridays for Future”-Schülerstreiks verspielt, wo diese sogar noch institutionell unterstützt wurden.

“Ihr Heuchler!” Klaus Kinski

Mika BB
9 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

„ Als alle für Fridays for Future gleich mehrere Tage “demonstrierte” hat das niemanden interessiert, ganz im Gegenteil, da wurden diejenigen, die das Schwänzen kritisierten noch heruntergeputzt.“

Nö, bei uns galt die Teilnahme an FFF-Demos während der Schulzeit als unentschuldigtes Fehlen. Wäre mir jetzt neu, dass irgendein Kultusministerium da einen Freibrief erteilt hätte.

Simone L.
9 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Ich erinnere mich auch, wie hier viele den Streiks gegen die Klimakrise applaudiert haben und das schöngeredet haben!!

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  Simone L.

Diese Streiks sind zunächst einmal Demonstrationen. Streiks sind Arbeitskämpfe. Die SuS stehen aber weder in einem Arbeitsverhältnis zur Schule noch zur Bundeswehr als AG.

Gummibärchen
9 Tage zuvor

Wir haben gerade gelesen, dass es in SH zunehmend mehr Absentismus gibt. Mit nahezu Null Konsequenzen, da zu wenig Fachkräfte. In der Regel wird da gezockt….. Scheint wohl ok zu sein, für zuständige unterbesetzte Behörde.

Natürlich führen wir diese Gespräche in unserer Erholungszeit….. Haben ja sonst nichts zu tun, wir faulen Säcke.

Wenn aber aus Überzeugung und aktiv (man beachte, dass hier Denkprozesse gestartet und in konkrete Handlungen transformiert wurden – was die Wirtschaft ja will) für das eigene Leben und gegen Krieg und die verpflichtende Teilnahme demonstriert/gestreikt wird, wird der Sack dicht gemacht.

Erinnert irgendwie an die fff……

Sinnvoll für alle, rettet und schützt Leben….. Ausschöpfung aller Maßnahmen als Konsequenz.

Ist das irre oder was?

Meiomei
9 Tage zuvor
Antwortet  Gummibärchen

Vielleicht irre ich mich ja. Zu einem Krieg gehören immer zwei oder mehr. Und wenn die eine Seite nicht will, dann ist dieser leztendlich egal, ob man gegen den Krieg ist. Vgl. Putin – Ukraine. Man kann sich wehren oder muss halt dann nehmen, wie es kommt.
Und die Geschichte zeigt doch, dass die Unterlegenen eines Kriegs danach selten besser ging.

Nehmen wir doch mal die “kleinen Kriege” vor Ort. Wer nicht gegen Mobbing wehrhaft ist, ist im ausgeliefert. Da hilft esc dann auch nicht zu sagen, ich bin gegen Mobbing.

Alex
8 Tage zuvor
Antwortet  Gummibärchen

Wo genau nehmen Sie denn „Krieg und die verpflichtende Teilnahme“ daran her? Es geht um FREIWILLIGEN Grundwehrdienst, da wird niemand in einen Krieg geschickt. Im übrigen tun mir all die Familien leid, deren Söhne, Brüder, Onkel, Väter als Berufssoldaten in Mali, Afghanistan oder sonstwo ihr Leben ließen und die sich jetzt dieses mimimi anhören müssen.

HerrLampe
8 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Das Prinzip der WehrPFLICHT haben Sie noch nicht so durchdrungen, oder?

Der Grundwehrdienst mag jetzt vielleicht freiwillig sein, aber im Kriegsfall ist es das nicht. Zur Not werden dann die Anderen (ohne das freiwillig) eine Woche in der Bedienung eines Gewehrs “ausgebildet” und dann an der Front abgeladen mit einer durchschnittlichen Überlebensdauer von keinen 4 Stunden.

Marie
8 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Wären Sie denn dann nicht froh, wenn diese Menschen dank Grundwehrdienst eben doch ein bisschen mehr Ahnung hätten?

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Deutschland – das Staatsgebiet – ist Etappe. Die Aufgaben der Heimatschutzregimenter sind andere als die der Kampfbrigaden. Hinzu kommt dann noch die Teilstreitkraft Unterstützungskräfte, die größtenteils auch nicht an der Front eingesetzt wird.
Wobei “Front” schon an der Realität heutiger Kriegsführung meilenweit vorbeigeht.

Kaunas
9 Tage zuvor

Ich unterstütze diese Aktion nicht und bin auch erschrocken, dass sich die GEW dafür hergibt. Aber Meinungen sind nunmal verschieden.

Das tolle Leben, das die Kinder und Jugendlichen in Deutschland genießen wollen, muss auch im Ernstfall verteidigt werden. Aber nicht von den jetzigen Kindern und Jugendlichen? Von wem denn dann? “Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, frage, was du für dein Land tun kannst”, hieß es früher mal. Aber das waren andere Zeiten.

Wenn alle “weglaufen” und sich “wegducken”, hat der “Feind” ein leichtes Spiel. Es geht ja gar nicht in erster Linie darum, dass man kämpfen soll und dabei sein Leben verliert. Wer will denn das schon? Es geht darum, dass wir als stark und wehrtüchtig erscheinen, sodass uns lieber niemand angreift.

Während des Unterrichts gegen die Wehrpflicht zu demonstrieren, sollte genauso behandelt werden, wie während des Unterrichts gegen die Klimakrise zu demonstrieren. Viele Lehrer sprachen sich dafür aus, “fridays for future” zu tolerieren. DIESE Lehrer können jetzt nicht gegen die “Anti-Wehrpflicht-Streiks” auftreten. Das wäre ziemlich unehrlich!

HerrLampe
8 Tage zuvor
Antwortet  Kaunas

Ich habe sehr lange diesem Land (vor meinem Lehrerdasein) mit allen Konsequenzen, auch in Krisengebieten.

Ich würde heute für diesen Staat keinen Finger mehr krumm machen und werde alles dafür tun, um zu verhindern, dass Jugendliche bei der Armee anheuern.

Einer
9 Tage zuvor

Soweit ich weiß wurde die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Und darin bestand der Fehler. Man hätte vielleicht die Anzahl reduzieren können, aber vollständig aussetzen war falsch.
Der fiarnesshalber sollten man sie nun als Dienstpflicht für alle (M/W/D) einführen. Ein Jahr lang Vollzeit Bundeswehr, Krankenhaus, Altenheim, Feuerwehr oder 5-7 Jahre Teilzeit THW, rotes Kreuz, Caritas,.. Gehalt für alle gleich. Bei Vollzeit 800 – 1000 Euro bezahlt aus Bundesmitteln. Und keine Möglichkeit den Dienst zu umgehen! Dienst

Harzer
8 Tage zuvor
Antwortet  Einer

Das unterstütze ich voll und ganz.

Herr_Eckert
8 Tage zuvor
Antwortet  Einer

Im sogenannten Schulstreik protestieren Schüler*innen gegen den Wehrdienst und alle Zwangsdienste, sowie die Kriegspropaganda, die derzeit an Schulen verbreitet wird.

Marie
8 Tage zuvor
Antwortet  Herr_Eckert

Dann klären Sie mich doch mal bitte auf: welche Kriegspropaganda verbreite ich denn gerade?

Herr_Eckert
7 Tage zuvor
Antwortet  Marie

Ob Sie aktiv Kriegspropaganda verbreiten, weiß ich natürlich nicht. Aber im letzten Jahr war die Bundeswehr neben vielen anderen auch an meiner Schule zu Besuch, um dort für die Karrieremöglichkeiten zu werben. Ich möchte nicht, dass meine Schülerinnen und Schüler (Kinder zwischen 15 und 18 Jahren!) irgendwann zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, viele sterben bereits in der Ausbildung.

dickebank
7 Tage zuvor
Antwortet  Herr_Eckert

Schade, dass ich im Ruhestand bin. Ich habe zwar selbst 10 Jahre Ersatzdienst geleistet, was mich aber nicht daran hindern würde, die SuS von einer allgemeinen Dienstpflicht zu überzeugen. Dazu bedarf es aber einer GG-Änderung. Und solange die nicht kommt, bin ich für die Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht inkl. der Möglichkeit Ersatzdienst ableisten und dem Recht den Wehrdienst verweigern zu können.
Btw die westdeutschen Reservisten können bis 65 beordert werden, um den Jüngeren den Arsch zu retten.
Sorry letzter Halbsatz musste in der drastischen Formulierung sein!

Susanne M.
8 Tage zuvor
Antwortet  Einer

Die Wehrpflicht wurde ausgesetzt, weil sie auch zu teuer war, nicht nur aus humanitären Erwägungen. Deshalb ist die ganze Infrastruktur auch abgeschafft worden, Kasernen etc. Die neuen Waffensysteme sind auch durch die Grundausbildung nicht mehr zu bedienen, selbst ukrainische Soldaten brauchen Monate auf Lehrgängen.
Ich würde einen allgemeinen Dienst, der auch in Pflege, Umweltschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz abgeleistet kann, sinnvoller finden, und auch die jungen Frauen einbeziehen.
Der Krieg der Zukunft ist eh hybrid.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Susanne M.

Mit der Wehrpflicht ist eben auch die Verpflichtung für den Ersatzdienst entfallen, zu dem halt auch der Zivildienst gehört.

Dude
3 Tage zuvor

Woher kommt eigentlich die Behauptung, dass Lehrkräfte politisch Neutral sein müssen?
Im Beutelsbacher Konsens steht davon jedenfalls nichts.

Mika BB
3 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Dürfen sie auch nicht: Lehrkräfte haben einen Eid auf die Verfassung geschworen und müssen sich gegen jegliche Bestrebungen positionieren, welche den Sturz der Demokratie in D direkt oder indirekt zum Ziel haben. Damit MÜSSEN sie sich gegen AfD und Co positionieren – zumindest in den Ländern, wo diese als gesichert rechtsextrem eingestuft ist.

Steißtrommler
3 Tage zuvor
Antwortet  Dude

Woher kommt eigentlich die Behauptung, dass Lehrkräfte politisch Neutral sein müssen?
Schulen müssen parteipolitisch neutral arbeiten; in NRW z. B. gilt:

Für die politische Bildungsarbeit gelten stets und nicht nur während eines Wahl-kampfes das Gebot staatlicher Neutralität und der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien.[…]Das Neutralitätsgebot ergibt sich aus § 2 Absatz 7 und 8 Schulgesetz NRW.
https://www.schulministerium.nrw/unparteilichkeit-von-schulen

Manche leiten daraus eine allgemeine Neutralitätspflicht für Lehrer ab, weil’s so schön einfach wäre und ihnen in den Kram passen würde.

unverzagte
3 Tage zuvor
Antwortet  Dude

Lediglich eine weitere Erfindung von Rechten zwecks Einschüchterung. Stimmig ist, dass Lehrende Ihre Meinung frei äußern dürfen.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/schule-neutralitaet-meinungsfreiheit-afd-100.html