Inklusion: Neue Förderschule beschlossen – Sozialverbände legen Aufsichtsbeschwerde ein

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DÜSSELDORF. Neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung, Elternvereine und Sozialverbände haben eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingereicht. Sie halten den Beschluss zum Bau einer neuen Förderschule für körperlich-motorische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis für rechtswidrig und sehen Verstöße gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz, gegen den Vorrang inklusiver Bildung sowie gegen die Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung. Der Fall könnte sich zum bundesweit wirkenden Fanal entwickeln: Wird der Streit um die Inklusion künftig vor Gerichten ausgetragen?  

Mal bitte anhalten! (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Neun Verbände wenden sich mit ihrer Beschwerde an das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, das für die Kommunalaufsicht über den LVR zuständig ist. Anlass ist ein Grundsatzbeschluss der politischen Gremien des Landschaftsverbands aus dem Oktober 2025. Damals hatte der LVR dem Bau einer neuen Förderschule für körperlich und motorisch beeinträchtigte Kinder im Rhein-Sieg-Kreis zugestimmt. Nach der aktuellen Planung sollen Baukosten von rund 97 Millionen Euro anfallen, zuzüglich der Kosten für den Grunderwerb. Vorgesehen sind 180 Schulplätze.

Die Beschwerdeführer halten diesen Beschluss für rechtswidrig. Sie sehen darin unter anderem Verstöße gegen schulrechtliche Vorgaben, insbesondere gegen den Vorrang der inklusiven Bildung. In der Pressemitteilung heißt es, der Beschluss verstoße „gegen mehrere Bestimmungen des Schulgesetzes“. Zudem werde die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung missachtet.

Konkret werfen die Verbände dem LVR vor, vor der Entscheidung keine ausreichende inklusive Schulentwicklungsplanung vorgenommen zu haben. Der Landschaftsverband hätte gemeinsam mit den betroffenen Kommunen prüfen müssen, „wie gute Bedingungen für körperbehinderte Schüler an den allgemeinen Schulen vor Ort geschaffen werden können“. Nach Auffassung der Beschwerdeführer sei der LVR mit seinen Förderschulen nur dann zuständig, „wenn Eltern die Förderschule anwählen, obwohl ihnen vor Ort ein Angebot guter inklusiver Schule für ihr Kind zur Verfügung gestanden hätte“. Eine solche Voraussetzung sei nicht systematisch überprüft worden.

Zusätzlich stellen die Verbände die Bedarfsplanung infrage. Die Schülerzahlprognose für den geplanten Neubau beruhe nach ihrer Darstellung auf veralteten Berechnungsgrundlagen. Angesichts der geplanten Investitionssumme sei dies besonders problematisch. Die Beschwerdeführer sehen darin einen weiteren Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.

„Bisher sehen wir weitgehendes Nichtstun unter dem Vorwand, dass es ein vorgebliches Elternwahlrecht gebe“

Unterzeichnet ist die Kommunalaufsichtsbeschwerde von einem breiten Bündnis aus Behinderten-Selbstvertretung, Sozial- und Elternverbänden, darunter der Landesbehindertenrat NRW, der Sozialverband Deutschland (SoVD) NRW, der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen, die LAG Selbsthilfe NRW sowie mehrere Initiativen für gemeinsames Lernen. Die Zusammensetzung verdeutlicht, dass es sich nicht um eine Einzelinitiative handelt, sondern um eine koordinierte Intervention gegen die aktuelle Schulbaupolitik des LVR.

Der Konflikt um den geplanten Förderschulneubau ist Teil einer landes- und bundesweiten Debatte. Wie News4teachers bereits im September 2025 berichtete, investieren Kommunen und Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen derzeit Millionen in neue Förderschulen, während inklusive Angebote an allgemeinen Schulen vielerorts unterfinanziert bleiben. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten Verbände damals: „Die Kommunen, die unisono beklagen, dass sie für eine Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in ihren Schulen kein Geld haben, haben offenbar keine Probleme damit, stattdessen erhebliche Summen in ausgrenzende Förderschulen zu investieren.“

Der LVR geriet dabei besonders in den Fokus. Das Schulbauprojekt im Rhein-Sieg-Kreis wurde als „eklatantes Negativbeispiel“ bezeichnet. Die Verbände warnten: „Stattdessen soll das Sondersystem der ausgrenzenden Förderschulen, an denen junge Menschen mit Behinderung dann ‚unter sich bleiben‘, offenbar auch noch aus- statt abgebaut werden!“ Der Neubau widerspreche dem schulgesetzlichen Auftrag zur inklusiven Schulentwicklung.

„Das Sonderschulwesen wird gestärkt und die Segregation von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zementiert.“

Elterninitiativen wie mittendrin e. V. kritisieren seit Jahren, dass das formale Elternwahlrecht häufig als politische Begründung für Untätigkeit herangezogen werde. Die Vorsitzende Eva Maria Thoms sagte dazu: „Bisher sehen wir weitgehendes Nichtstun unter dem Vorwand, dass es ein vorgebliches Elternwahlrecht gebe. Dabei müsste erst einmal ein flächendeckendes Angebot an inklusiven Schulen in akzeptabler Qualität geschaffen werden, bevor man von einer ‚Wahl‘ sprechen könnte.“

Ein Sprecher des Schulministeriums erklärte seinerzeit dazu: „Aus Sicht der Landesregierung sind die Schulen des gemeinsamen Lernens und die Förderschulen für die sonderpädagogische Förderung gleichwertige Lernorte.“ Die Entscheidung über Schulgründungen liege bei den Kommunen, der Bedarf ergebe sich aus dem Wahlverhalten der Eltern. Kritiker halten diese Argumentation für eine politische Ausweichbewegung. Sie verweisen darauf, dass das Schulministerium gesetzlich verpflichtet wäre, die inklusive Schulentwicklung aktiv zu steuern und die Kommunen zu einer gemeinsamen und inklusiven Schulentwicklungsplanung anzuhalten. Solange es flächendeckend an qualitativ guten inklusiven Angeboten mangele, könne von einer freien Wahl der Eltern keine Rede sein.

Die Kobinet-Nachrichten, ein Medium für betroffene Familien, kritisierten mit Blick auf die landesweite Entwicklung: „Das Sonderschulwesen wird gestärkt und die Segregation von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zementiert.“ Die Rede ist von einem „erstaunlichen Wildwuchs beim Bau zusätzlicher Förderschulen durch die Kommunen“.

Auch auf internationaler Ebene wird Deutschland seit Jahren ermahnt. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellte vor gut zwei Jahren fest: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde vollständige Umsetzung inklusiver Bildung im gesamten Bildungssystem, die Verbreitung von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Hindernisse, denen Kinder mit Behinderungen und ihre Familien bei der Einschreibung und dem Abschluss eines Studiums an Regelschulen gegenüberstehen.“

Vor diesem Hintergrund erhält die Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den LVR eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Sie richtet sich nicht nur gegen ein konkretes Bauprojekt, sondern stellt grundsätzliche Fragen nach der Steuerung der inklusiven Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Ob das zuständige Ministerium den Beschluss beanstandet oder überprüfen lässt, ist offen. Klar ist jedoch: Der Streit um den Ausbau von Förderschulen und den stockenden Ausbau inklusiver Strukturen wird zunehmend auch auf juristischem Wege geführt. News4teachers 

Verabschiedet sich Deutschland aus der Inklusion? Dutzende neue Förderschulen werden gebaut – trotz UN-Rüge

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Gelbe Tulpe
1 Stunde zuvor

Sparsame Haushaltsführung? Dann kann man auch die Pflicht, zur Schule zu gehen, abschaffen. Dann ist auch individuellerer Unterricht möglich.