Start Politik „Unterrichtsversorgung oberste Priorität“: Kultusminister kündigt mehr Lehrer-Abordnungen an

„Unterrichtsversorgung oberste Priorität“: Kultusminister kündigt mehr Lehrer-Abordnungen an

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DRESDEN. Wenn an einer Schule Unterricht ausfällt, können Lehrkräfte aus anderen Schulen dorthin abgeordnet werden. Sachsen will dieses Mittel noch ausweiten. Ein Verband fordert «Freiwilligkeit vor Zwang».

Abordnungen von Lehrkräften sind ein durchaus übliches Verfahren – in einigen Bundesländern jedenfalls. Illustration: Shutterstock

Das sächsische Kultusministerium will im kommenden Schuljahr noch mehr Lehrkräfte an andere Schulen abordnen, damit dort weniger Unterricht ausfällt. «Es wird nächstes Schuljahr mehr Abordnungen geben, um den Unterrichtsausfall weiter zu stoppen. Wir werden sie aber früher kommunizieren», sagte Conrad Clemens (CDU), Staatsminister für Kultus, in Dresden. Die genaue Anzahl steht nach Ministeriumsangaben noch nicht fest.

Das Vorgehen sei seit Jahren erprobt. Oberste Priorität sei, «dass alle sächsischen Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche Unterrichtsversorgung erhalten», so eine Sprecherin.

Lehrerverband plädiert für «Freiwilligkeit vor Zwang»

Der Philologenverband Sachsen bemängelt ein mangelndes Gleichgewicht bei den Abordnungen und kritisiert, dass insbesondere an Gymnasien durch abgeordnete Lehrkräfte Lücken in der Unterrichtsversorgung entstehen würden. Der Rückgang beim Unterrichtsausfall werde erkauft durch Mehrbelastungen bei Lehrkräften, die zum Teil bereits deutlich ihre Regelarbeitszeit überschreiten würden. Zudem sei die Maßnahme im laufenden Schuljahr «unzureichend geplant und überhastet umgesetzt» gewesen. Es brauche eine strukturelle Entlastung. Zudem plädiert der Verband für «Freiwilligkeit vor Zwang» beim Thema Abordnungen.

Laut Kultusministerium werde grundsätzlich geprüft, «ob eine Schule in der Lage ist, eine Lehrkraft für eine andere Schule freizugeben». Es gebe ein «Spannungsfeld zwischen „abgebenden“ und „aufnehmenden“ Schulen», heißt es weiter. Das Instrument sei aber neben der Neueinstellung von Lehrkräften zentral für die Schuljahresvorbereitung. «Da der Unterrichtsausfall je nach Schulart und Region sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, müssen wir entsprechend nachsteuern.»

Unterrichtsausfall erstmals seit zehn Jahren gesunken

Der Unterrichtsausfall an Sachsens Schulen ist im laufenden Schuljahr erstmals seit zehn Jahren gesunken. An sächsischen Schulen sind im ersten Schulhalbjahr 9,1 Prozent der eigentlich vorgesehenen Unterrichtsstunden ausgefallen. Der sogenannte planmäßige Ausfall sank dabei bezogen auf den gleichen Zeitraum des vorigen Schuljahres um 10,8 Prozent.

Im Frühjahr 2025 hatte Clemens ein Maßnahmenpaket aufgelegt, um die Lage zu verbessern. Die Abordnung von Lehrkräften ist ein zentraler Teil davon. Die Zahl der Abordnungen bezifferte Clemens zuletzt auf 5.000. Sie ist nicht identisch mit der Zahl der betroffenen Lehrkräfte, denn diese können auch mehrfach abgeordnet werden. So kann etwa ein Sportlehrer an drei oder vier Schulen Unterricht geben. Sachsen hat rund 31.000 Lehrerinnen und Lehrer.

Außerdem sieht das Maßnahmenpaket mehr digitale Formate, mehr fächerübergreifenden Unterricht und weniger Klausuren und Klassenarbeiten vor. News4teachers / mit Material der dpa

Tausende Lehrkräfte zwangsweise versetzt: Wie Abordnungen Unruhe in Schulen bringen – und Betroffene belasten

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13 Kommentare
Marlene Schneider
4 Tage zuvor

Na, das geht ja nun leichter, seit wieder verbeamtet wird.

Lehrer_Sachsen
22 Stunden zuvor

Ach echt? Also in der Realität kommen zwangsabgeordnete Beamte nur recht selten an der zugewiesenen Stelle an…..dank der großzügigen Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall…..mehrfach erlebt!

blau
4 Tage zuvor

An 3 oder 4 Schulen?! Aber sonst geht’s noch?!

447
4 Tage zuvor
Antwortet  blau

Wer das mitmacht ist halt selber schuld.

Ich war auch mal kurzfristig abgeordnet – 6 Monate.
Man gab sich große Mühe, meine Fahr- und Erholungszeiten realistisch zu berücksichtigen und von Konferenzen war ich befreit.

Warum?
Die hatten vorher meine Kanzlei kennengelernt.

Hans Malz
3 Tage zuvor
Antwortet  447

Den Anwalt braucht man gar nicht. Stichwort: Überlastungsanzeige.

https://wuppertal.gew-nrw.de/fileadmin/Untergliederung/Wuppertal/Textdateien/kurz_und_knapp/Ueberlastungsanzeige-Musterbrief.docx

Wenn sich nichts ändert, zum Arzt des Vertrauens gehen und mit Attesten wiederkommen. Personalrat informieren nicht vergessen.

Hysterican
3 Tage zuvor
Antwortet  blau

V.a. Als Sportlehrer kann man ja zwischen den Standorten hin- und herjoggen …. Die benötigten Materialien – z.B. ein Ballnetz mit 15 Basketbällen – kann ja locker über der Schulter hängend von Standort zu Standort verbracht werden.
Die Zeiten, die man für die jeweiligen Wege aufbringen muss, darf natürlich nicht mit ins Deputat verrechnet werden (sonst lohnt sich der Driss ja nicht für die Bildungsverwalter)… das ist ja quasi Freizeit, in der man an der frischen Luft entspannt seinen Gedanken freien Lauf lassen kann.

Wer sich so einen Scheiß ausdenkt … und den dann auch noch lauthals äußert gehört wirklich mit dem gutgefüllten Kugelstoßkugelbeutel gepudert…

Mr. Smith
4 Tage zuvor

Wie überall in Deutschland:
Anstelle dass man die Arbeitsbedingungen verbessert und genügen Lehrkräfte bekommt, trägt man es wieder auf dem Rücken der Besagten aus

Insulant
3 Tage zuvor
Antwortet  Mr. Smith

Die Lehrer selbst liefen in Berlin Sturm für eine Wieder-Verbeamtung, aber an ungefähr einem Dutzend Streiks für bessere Arbeitsbedingungen nahmen nur gut 10 Prozent teil.

dickebank
4 Tage zuvor

Priorisieren heißt doch nicht, dass etwas erledigt wird. Es heißt nur, dass wenn aus unerfindlichen Gründen Mittel aka Ressourcen zur Verfügung stünden, priorisierte maßnahmen als erstes angegangen werden sollten. Setzt natürlich voraus, dass nicht zum gegebenen Zeitpunkt sich die Prioritäten verschieben könnten. Panta rhei – um an die Ostrockband zu erinnern.

Hans Malz
3 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Was hat denn jetzt Harnverlust damit zu tun?

Mika
3 Tage zuvor

Die sogenannte Freiwilligkeit habe ich im letzten Schuljahr erlebt. Ich habe mich nicht freiwillig zur Abordnung gemeldet, wurde trotzdem abgeordnet und im Schreiben vom Ministerium stand freiwillig zur Abordnung bereit erklärt. Mein Widerspruch wurde natürlich nur zur Kenntnis genommen, aber durch die äußeren Umstände konnte dem nicht stattgegeben werden.

Marion
3 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Da haben Sie etwas missverstanden. Es heißt ja „Freiwilligkeit vor Zwang“. Nachdem Sie sich nicht freiwillig zur „freiwilligen Abordnung“ abordnen lassen wollten, hat man Sie eben mit Zwang zur „freiwilligen Abordnung“ abgeordnet.
Also „freiwillig“ ist es in jedem Fall – egal ob freiwillig freiwillig oder mit Zwang freiwillig.
Versteht doch jeder. 😉

Kinderflüsterer- egoistisch
3 Tage zuvor
Antwortet  Marion

Vor allem heißt es bei Freiwilligkeit weniger Arbeit für den Schulaufsichtsbeamten. Der muss nämlich dann mit keinem BPR verhandeln und keine Berichte und Begründungen für den Zwang verfassen. Kreuzchen und fertig.