Start Aus den Verbänden Philologen: „Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert“

Philologen: „Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert“

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DÜSSELDORF. Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen stößt auf wachsenden Widerstand. Nach einer Anhörung im Landtag warnt nun auch der Philologenverband NRW vor Folgen für den Schulalltag. Die vorgesehene Beweislastregelung könne Lehrkräfte unter Generalverdacht stellen und das Vertrauensverhältnis an Schulen beschädigen.

„Klima des Misstrauens“: Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologenverbands NRW. Foto: Philologenverband NRW

Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der schwarz-grünen Landesregierung sorgt für weiteren Widerstand aus dem Bildungsbereich. Der Philologenverband Nordrhein-Westfalen (PhV NRW) lehnt den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form ab und warnt vor erheblichen Folgen für den Schulalltag. Die vorgesehene Beweislastregelung stelle Lehrkräfte unter Generalverdacht und gefährde die pädagogische Freiheit, erklärt der Verband.

„Diskriminierung bekämpft man nicht, indem man Lehrkräfte verunsichert, sondern indem man sie stärkt“, sagt die Landesvorsitzende des Philologenverbands, Sabine Mistler. Das Gesetz schaffe keinen besseren Schutz vor Diskriminierung an Schulen, sondern erzeuge vielmehr „ein Klima des Misstrauens gegenüber Lehrkräften“.

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Im Zentrum der Kritik steht die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastregelung. Danach sollen Betroffene zunächst Indizien vortragen müssen, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen. Anschließend liegt es an der betroffenen Behörde, den Vorwurf zu entkräften.

Für den Philologenverband birgt dies erhebliche Risiken. „Professionelles Handeln wird zum rechtlichen Risiko“, warnte Mistler bereits Anfang Mai in der Sachverständigenanhörung des Landtags. Einen Negativbeweis – also den Nachweis, nicht diskriminiert zu haben – könnten Betroffene in der Praxis kaum erbringen.

„All dies hätte verheerende Auswirkungen auf das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen allen an Schule Beteiligten“

Der Verband sieht dadurch zentrale Bereiche schulischer Arbeit berührt. Notengebung, pädagogische Entscheidungen oder die Auswahl von Unterrichtsmaterialien könnten künftig Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden werden. Als Beispiel nennt der Philologenverband die Behandlung provozierender literarischer Texte im Deutschunterricht. Lehrkräfte müssten befürchten, dass pädagogische Entscheidungen nicht mehr allein nach fachlichen Kriterien bewertet würden, sondern zugleich unter dem Gesichtspunkt möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen. „All dies hätte verheerende Auswirkungen auf das grundlegende Vertrauensverhältnis zwischen allen an Schule Beteiligten“, befürchtet Mistler.

Aus Sicht des Verbands besteht zudem kein zusätzlicher gesetzlicher Regelungsbedarf. Bereits heute seien Schulen an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gebunden. Lehrkräfte erfüllten ihren Bildungsauftrag auf dieser Grundlage, zudem gelte für sie die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht. Das geplante Gesetz schaffe daher vor allem neue Zuständigkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das LADG nehme, so Mistler, „der Bildung ihre Grundlage“.

Der Philologenverband fordert die Landesregierung deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen oder grundlegend zu überarbeiten.

Die Landesregierung verfolgt mit dem Vorhaben das Ziel, bestehende Schutzlücken im Umgang mit Diskriminierung durch staatliche Stellen zu schließen. Das Gesetz soll für Behörden und Einrichtungen des Landes gelten und damit auch Schulen erfassen. Betroffene könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Nordrhein-Westfalen wäre damit das erste Flächenbundesland mit einem eigenen Landesantidiskriminierungsgesetz.

Mit ihrer Kritik stehen die Philologen nicht allein. Auch die Gewerkschaft der Polizei lehnt das Vorhaben ab. Ihr Landesvorsitzender Patrick Schlüter bezeichnete das Gesetz gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ als „Misstrauensgesetz“. Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, sagte Schlüter. News4teachers 

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14 Kommentare
unfassbar
1 Monat zuvor

Wenn das Gesetz durchkommt, würde ein cleverer Schüler, der in der Opferpyramide höher als der notengebender Lehrer steht, jede Note aufgrund von Diskriminierung anfechten. Für die Rangfolge in der Pyramide kann man sich bei den Grünen und der Linkspartei erkundigen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Da hilft nur „diskriminierungsfreie Notengebung“. Als Lehrkraft, die schon länger dabei ist, weiß man wie das geht.

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ich kenne nur eine einzige Methode: Allen die Note 1 geben.

blau
1 Monat zuvor

Ich lehne das auch entschieden ab. Stattdessen sollte man mit den zuständigen Professoren im Land sprechen, was wirklich helfen würde, zB an der RuhrUni Bochum.

Pubertierende haben quasi schon die Aufgabe sich unfair behandelt zu fühlen und überall Ungerechtigkeit zu sehen. Es ist sehr schwierig sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

„Beschäftigte sähen sich bereits heute mit Anzeigen konfrontiert, die als „Retourkutsche“ gedacht seien. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, sagte Schlüter.“
Jaja, so wie damals, als Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wurde und zuvor die Leute vor solchen „Retourkutschen“ warnten…

Wenn Frau Mistler einen besseren Vorschlag einbringen möchte, steht ihr das frei, wenn Sie meint, es laufe derzeit alles töfte, kann sie sich ja mal mit Ihren Kolleg*innen unterhalten…

https://www.news4teachers.de/2025/11/kein-platz-bei-diskriminierung-neue-beauftragte-beraet-betroffene-an-schulen/

https://www.spektrum.de/news/rassismus-sind-mikroaggressionen-real/1960354

https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-03/rassismus-deutschland-kulturen-ethnien-studie-gxe

Zudem: dies gilt in alle Richtungen – aus diesen „Sorgen“ heraus kann man schon erahnen, wer die meisten „Retourkutschen“ zu verteilen beabsichtigt -___-

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wer keine Verantwortung für Noten und Abschlüsse hat, kann leicht rumlabern und iregendwelche sinnfreien Vergleiche ziehen.

Stiller Beobachter
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Die Willkür bei der Notengebung ist doch sowieso schon Gang und Gäbe.

„bei gleicher Testleistung werden Mädchen im sprachlichen Bereich im Durchschnitt positiver eingeschätzt, Jungen eher in Mathematik“

https://www.fr.de/panorama/am-ende-der-grundschule-bestimmt-robuste-muster-was-die-leistung-von-schuelern-zr-94302723.html

Empirisch kenne ich das aus meiner eigenen Schulzeit von den Noten in Deutsch:
* Mädchen: Notenskala von 1-3
* Jungs: 3.5-6
(kein Märchen, sondern real)

Hans Malz
1 Monat zuvor

Immer und bei allen Lehrern? Erwartungshorizonte und KI als (neutrale) Unterstützung? Berücksichtigung aller Abgaben über das Schuljahr (Digitalisierung sei Dank)? Individuelle Rückmeldungen über Lernapps und Dokumentation des Lernzuwachses?

Gaaaanz so willkürlich ist es dann doch nicht…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Aha, nicht wirklich aussagekräftig, aber Sie können ja leicht rumlabern und irgendwelche vergleiche ziehen, wenn Sie sich nicht verantwortlich fühlen, Argumente zu nennen.

Aber sobald Sie ein echtes finden sollten, würde ich es gerne lesen 😉

Sporack
1 Monat zuvor

Zitat: „Lehrkräfte müssten befürchten, dass pädagogische Entscheidungen nicht mehr allein nach fachlichen Kriterien bewertet würden, sondern zugleich unter dem Gesichtspunkt möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen.“

So ist das schon immer in der „neueren Geschichte“ – wenigstens seit der Abschaffung der Prügelstrafe – gewesen.
Anfang 1970er Jahre: Runderlass des NRW-Kultusministeriums untersagt das Schlagen an Schulen

> November 2000 wurde der Grundsatz „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“ unter § 1631 (2) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen.
[2]

> in der DDR das Züchtigungsrecht bereits am 25.08.1945 als „Relikt inhumaner Disziplinierungs-methoden des NS-Regimes“ abgeschafft.
[2]

> Interessanterweise lässt sich zu Beginn der 70er Jahre ein Trend zur gegenläufigen Entwicklung innerhalb von medialen Beiträgen ablesen. Konservative (und durch die erzieherischen Reformen zu Konservativen gewordenen)[5]sowie Politiker klagten über zu lasche Erziehungsmethoden — sowohl in der Schule als auch im Elternhaus —, die als Auslöser zu Disziplinierungsproblemen und Jugendkriminalität geführt hätten. Es wird deutlich, dass sich die gesellschaftliche Normänderung der Erziehung in einer Phase der Uneindeutigkeit befindet; es wurde noch kein Ersatz für die erzieherischen Schläge und „Klapse“ gefunden. Dies führte zu einer hilflosen Gegenüberstellung des Erziehenden zu seinem Zögling. Dies führt zu einer Wut auf die antiautoritäre Haltung und somit der Findung eines passenden Sündenbocks für jegliche jugendliche Missetat: So können die 68er und deren Erziehungsmethoden für alles verantwortlich gemacht werden.
[2]

Unverzagte
1 Monat zuvor

Wie sollen SuS geschützt werden vor Lehrenden wie Höckes, die noch unterrichten, wenn dieses Gesetzt nicht verabschiedet wird ?

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Unverzagte

Höcke selbst wird nie wieder unterrichten, keine Sorge.

Sie haben übrigens gut reden, weil Sie ja in Pension sind …

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Es gibt in diesem Land leider zu viele Höckes, was durchaus mehr als nur einen Anlass zur Sorge gibt.

Meine Haltung ist unabhängig von meinem Status.

Michael Felten
1 Monat zuvor

Verstehe nicht, warum der Aufschrei in Sachen Antidiskriminierungsgesetz nicht vehementer ausfällt: wenige Kommentare, kaum Ideen zum Stoppen dieser rechtsstaatlichen Bombe in NRW.

Man muss doch kein Freund des Philologenverbandes sein, um zu erkennen, dass
Beweislastumkehr etwas Hochproblematisches ist! Während Klagende (bspw. Schüler) nur INDIZIEN für empfundene Diskriminierung vorzutragen brauchen, müssen Beklagte (also LK) künftig BEWEISEN, dass sie nicht diskriminieren würden. Was, da hinter Handlungen immer auch Haltungen stecken, im Zweifelsfall unmöglich ist. Also als lernunlustiger Schüler hätte ich meine helle Freude an einer solchen Regelung …

Anscheinend wünscht die Landesregierung – obwohl Landes- und Dienstrecht bereits jetzt Diskriminierung sanktionieren – verstärkt äußere Kontrolle und Verhaltensregulierung bei ihren Bediensteten – wozu sie sicherlich auch weitere anonyme Meldeportale einrichten wird. Das hat nicht nur Lehrerverbände alarmiert: Eine Petition der Polizeigewerkschaft GdP fand in kürzester Zeit bereits rund 35.000 Unterstützer.

In Baden-Württemberg wurde ein ähnlicher Vorstoß wegen juristischer Absurdität denn auch wieder gecancelt. Bildungsschlusslicht NRW indes fördert offenbar lieber die Verunsicherung seiner Lehrkräfte als die Qualität des hiesigen Unterrichts …