STENDAL. Der Fall des Lehrers Max Heckel entwickelt sich zunehmend zu einem Grundsatzstreit über den demokratischen Bildungsauftrag an Schulen. Nachdem der Pädagoge aus Sachsen-Anhalt wegen einer Unterrichtsdiskussion über die AfD von seinem Dienstherrn abgemahnt worden war, schildert er nun in einem ausführlichen Interview mit dem Spiegel erstmals detailliert, wie das Gespräch im Klassenzimmer aus seiner Sicht tatsächlich verlief. Zugleich bekräftigt er, die Abmahnung nicht hinnehmen zu wollen. Er sehe den Fall als Chance, gerichtlich klären zu lassen, was Lehrkräfte im Unterricht sagen dürfen – und was nicht.

Ausgangspunkt war nach Heckels Schilderung (aktuell in einem Interview mit dem Spiegel) eine Frage eines Schülers während des Technikunterrichts im März vergangenen Jahres. Kurz vor Unterrichtsende hätten die Sechstklässler über die U18-Wahl gesprochen. Ein Schüler habe ihn gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. Er habe geantwortet: „Nein, habe ich nicht.“ Auf die Nachfrage nach seinen Gründen habe er zunächst die Steuerpolitik der Partei angesprochen.
Um dies zu erläutern, habe er den Schülerinnen und Schülern eine Grafik des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) gezeigt. Sie vergleiche die steuerlichen Auswirkungen der Programme verschiedener Parteien und verdeutliche, „bei welchem Jahreseinkommen es sich für einen Menschen persönlich lohnt, eine bestimmte Partei wegen ihrer Steuerpolitik zu wählen“. Er habe den Kindern erklärt, dass er selbst nicht mehr als 120.000 Euro im Jahr verdiene und sich die Wahl der AfD für ihn deshalb wirtschaftlich nicht lohnen würde.
Nach Heckels Darstellung blieb es nicht bei seiner ersten Antwort. Der Schüler habe seine Argumente zunächst nicht verstanden, weitere Schülerinnen und Schüler hätten sich in das Gespräch eingeschaltet und nachgefragt. Deshalb habe er seine Erläuterungen schrittweise vertieft. So habe er ein Originalzitat des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion aufgegriffen und schließlich das Thema „Remigration“ erläutert. Viele der Kinder hätten mit diesen Begriffen zunächst nichts anfangen können, weshalb er sie anhand konkreter Beispiele aus dem Schulalltag erklärt habe.
Er habe ihnen deshalb erklärt, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen gemeinsam unterrichtet würden und dies zum pädagogischen Konzept seiner Schule gehöre. Die AfD wolle diese Form der Inklusion nach ihrem Regierungsprogramm abschaffen. „Ich habe den Schülern gesagt, dass für mich alle Schüler gleich viel wert sind und man das gemeinsame Lernen erhalten soll.“
Als dritten Punkt habe er das Thema „Remigration“ angesprochen. Dabei habe er nach eigenen Angaben auf Bundestagsdokumente sowie auf das von dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner propagierte Konzept verwiesen. Sellners Vorstellungen seien zwar nicht Programm der AfD, räumt Heckel ein. Allerdings hätten AfD-Politiker an dem Potsdamer Treffen teilgenommen, bei dem Sellner sein Konzept vorgestellt habe. Außerdem habe sich die Partei davon bis heute nicht glaubwürdig distanziert.
Das Landesschulamt wirft Heckel vor, im Unterricht gegen seine Pflicht zur politischen Neutralität verstoßen zu haben. Nach Darstellung der Behörde habe er sich in ein Gespräch von Schülerinnen und Schülern über die AfD eingeschaltet und die Partei einseitig kritisiert. In der schriftlichen Abmahnung, gegen die Heckel klagt, wird ihm unter anderem vorgehalten, seine persönliche politische Haltung gegenüber einer Schulklasse geäußert zu haben.
„Es gibt kein Gebot, wonach auch jede rassistische oder verfassungsfeindliche Position als legitim dargestellt werden müsste oder Parteiprogramme nicht kritisch analysiert werden dürften“
Heckel wirft dem Landesschulamt vor, den Ablauf des Unterrichtsgesprächs in wesentlichen Punkten falsch darzustellen. So habe er sich nach eigener Darstellung nicht ungefragt in ein Gespräch eingemischt, sondern auf eine Frage eines Schülers geantwortet und weitere Nachfragen der Klasse aufgegriffen. Zudem habe er nicht ausschließlich die AfD thematisiert, sondern anhand einer Grafik des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Steuerkonzepte verschiedener Parteien verglichen. Auch seine umstrittene Bemerkung über AfD-Wähler habe er ausdrücklich als persönliche Meinung gekennzeichnet und zugleich betont, dass selbstverständlich jeder die AfD wählen dürfe.
Dass das Landesschulamt dennoch an der Abmahnung festhielt, erklärt sich Heckel mit politischem Druck. Er spricht von einer Form „vorauseilenden Gehorsams“ der Behörde. Zuvor hatte bereits der Personalrat empfohlen, auf die Abmahnung zu verzichten; das Votum war jedoch nicht bindend. Auch ein Vergleich scheiterte: Das Landesschulamt bot an, die Abmahnung nach sechs Monaten aus der Personalakte zu entfernen, wenn Heckel sie akzeptiere. Er lehnte ab, weil er den Fall grundsätzlich gerichtlich klären lassen will.
Denn: Den Vorwurf, gegen ein Neutralitätsgebot verstoßen zu haben, hält er für unzutreffend. „Um das ein für alle Mal klarzustellen: Es gibt für Lehrer kein Neutralitätsgebot, jedenfalls nicht in dem Sinne, wie die AfD es wieder und wieder bewusst falsch darstellt. Es gibt kein Gebot, wonach auch jede rassistische oder verfassungsfeindliche Position als legitim dargestellt werden müsste oder Parteiprogramme nicht kritisch analysiert werden dürften.“
„Bei einer gesichert rechtsextremen Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt steht nicht zur Diskussion, ob ich vor ihr warne. Laut Lehrauftrag als Staatsdiener muss ich vor ihr warnen“
Entscheidend sei vielmehr die Pflicht zur Verfassungstreue. Mit Blick auf den vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt erklärt Heckel: „Bei einer gesichert rechtsextremen Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt steht nicht zur Diskussion, ob ich vor ihr warne. Laut Lehrauftrag als Staatsdiener muss ich vor ihr warnen.“
Wie die Informationen aus dem Klassenzimmer überhaupt zum Landesschulamt gelangten, weiß Heckel nach eigenen Angaben bis heute nicht. Er könne nur vermuten, dass ihn jemand mit Nähe zur AfD gemeldet habe. Der Spiegel verweist in diesem Zusammenhang auf Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Dieser erklärte im Landtag, eine Mutter habe sich bereit erklärt, „Position nach außen zu beziehen als klare Quelle aus dem Unterricht“. Seine Partei habe daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg gebracht.
Eine besondere Konstellation kommt hinzu: An Heckels Schule unterrichtet die Ehefrau Siegmunds. Einen Zusammenhang stellt Max Heckel ausdrücklich nicht her. Er sagt jedoch, man dürfe sich fragen, „wie die Mutter auf die Idee gekommen ist, sich an die AfD zu wenden und wie der Fall so schnell bei Ulrich Siegmund persönlich gelandet ist.“
Und was ist mit Bildungsminister Jan Riedel (CDU)? Der hatte im Oktober vergangenen Jahres noch betont: „Unsere Lehrkräfte haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, menschenfeindliche, rassistische, demokratiegefährdende Aussagen zu thematisieren und einzuordnen. Das ist keine politische Beeinflussung, das ist Verfassungstreue“. Und weiter: „Ich kann alle Lehrkräfte nur ermutigen, sich nicht zu verunsichern zu lassen und in solchen Fällen sich klar zu positionieren.“ (News4teachers berichtete.) Zu Heckels konkretem Fall äußert sich der Minister jedoch öffentlich nicht. Auf die Frage, ob sich Riedel bei ihm gemeldet habe, antwortet der Lehrer im Spiegel lapidar: „Nein.“
Persönlich hat der Fall für ihn Folgen. Heckel berichtet von massiven Einschüchterungsversuchen. Er habe Drohanrufe erhalten, bei denen ihm der Aufenthaltsort seiner Kinder genannt worden sei. Hinzu kämen Hasskommentare im Internet sowie eine Morddrohung.
Gleichzeitig beschreibt der Lehrer eine wachsende Verunsicherung vieler Kolleginnen und Kollegen. Zwar erfahre er viel persönliche Unterstützung, doch bleibe diese häufig folgenlos. „Die meisten Kollegen sind meines Erachtens zwar kritisch gegenüber der AfD eingestellt, verhalten sich aber in meiner Wahrnehmung eher zurückhaltend“, sagt er. Er selbst hält das für problematisch. „Es gibt keinen Mittelweg. Man muss Widerstand leisten.“
Am 26. November – erst nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – wird über Heckels Klage gegen die Abmahnung verhandelt. Der Lehrer sieht das Verfahren als Grundsatzstreit über die Rolle von Lehrkräften in der politischen Bildung. Sollte er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg haben, will er den Rechtsweg fortsetzen. „Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Lehrer sich im Unterricht gegen Rechtsextremismus positionieren dürfen“, kündigt er an. News4teachers










Ich wünsche dem Kollegen viel Erfolg im Gerichtsverfahren.
Ich hoffe, dass er scheitern wird
Sie sollten sich schämen, hier geht es nicht um „progressiv“, „konservativ“ oder „links oder rechts“, die AfD wurde in Thüringen offiziel als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Hoffentlich sind Sie kein Kollege, sie brechen Ihren Amtseid damit.
Warum denn? Es geht ja um Menschenfeindlichkeit. Und gegen die sollte sich jede Lehrkraft auch im Unterricht positionieren dürfen.
Warum genau?
Schade, dass inzwischen so viele Leute mit dem Begriff „sich schämen“ so gar nichts mehr anfangen können…
Was ein abscheulischer Kommentar!
Sie gehören wahrscheinlich zu den Leuten mit vorauseilendem Gehorsam, wenn die Alternative für Deppen die Macht in Sucksen-Anhalt ergreift.
Haben Sie sich schon gemeldet, um die Mauer um die neue Ost-Zone wieder hoch zu ziehen?
Erstaunlich, wie selten Menschen beispielsweise von Anhängern der SPD, der Grünen oder der CDU eingeschüchtert und bedroht werden, wenn sie sich gegen Aussagen oder Parteiprogramme dieser Parteien aussprechen.
Wie weit darf dieser Terror eigentlich noch gehen?
„Bei einer gesichert rechtsextremen Partei wie der AfD in Sachsen-Anhalt steht nicht zur Diskussion, ob ich vor ihr warne. Laut Lehrauftrag als Staatsdiener muss ich vor ihr warnen.“
Haben die anderen Staatsdiener dieses Memo eigentlich auch bekommen? Oder sind Lehrer wieder mal die einzigen „Retter“ der Demokratie?
„Nach Darstellung der Behörde habe er sich in ein Gespräch von Schülerinnen und Schülern über die AfD eingeschaltet und die Partei einseitig kritisiert.“
Welche positiven Seiten von verfassungsfeindlichen Rechtsextremist*innen schweben dem Schulamt da konkret vor?
Das Problem ist, dass die AfD eine zugelassene Partei ist. Wäre sie verboten, könnten Lehrer ganz anders agieren.
Die AfD ist nicht „zugelassen“ – Parteien in Deutschland werden inhaltlich nicht „zugelassen“. Sie ist nur (noch) nicht verboten.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich hoffe, es ist okay, hier an dieser Stelle noch einmal auf den campact-Appell hinzuweisen.
https://www.campact.de/rechtsextremismus/afd-verbot/
Sie ist nicht verboten. Das heißt aber nicht, dass man nicht gegen sie Stellung beziehen darf. Süßigkeiten sind ja auch nicht verboten. In der Schule bin ich als Lehrkraft aber dazu angehalten, über ihre Schädlichkeit zu informieren.
Eigentlich fies, Süßigkeiten haben ja doch irgendwie etwas Positives in Maßen genossen.
Sie weichen aus. Es ist eine gesichert rechtsextreme Partei, die laur Gericht verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, laut Gutachten sogar verfassungswidrig ist.
Was soll da positiv benannt werden, damit nicht „einseitig kritisiert“ wird?
Ich wundere mich auch über diese Aufregung, es ist Lehrern schulrechtlich nicht verboten, ihre politische Meinung kundzutun, wenn sie sie sehr klar und deutlich als ihre persönliche Meinung bezeichnen und wenn sie keine Werbung für eine bestimmte Politik machen. Das ist doch gar nichts Neues! Warum wird denn immer wieder so viel schulrechtlich Falsches behauptet? Selbst von Vorgesetzten/vorgesetzten Stellen?!?
Ob dieser Lehrer das entsprechend beachtet hat, möchte ich hier allerdings nicht bewerten. Dazu sind mir die Darstellungen zu einseitig.
Wir sehen hier vermutlich den Unterschied zwischen den Bundesländern, in denen es so läuft, wie Sie es schreiben, und den Bundesländern, in denen die AFD in wenigen Wochen die Landtagswahl haushoch gewinnen wird.
Ich wünsche ihm und allen Kolleg*innen, die sich im selben Sinne engagieren, gute Nerven und viel Erfolg! Es kann nicht sein, dass man dafür bestraft wird, sich öffentlich gegen Parteien zu engagieren. Hoffentlich bleiben solche Einschüchterungsversuche ohne Erfolg, denn eigentlich kritisieren wir Lehrer*innen unsere Parteien nicht zu viel, sondern viel zu wenig. Wenn ich mir die Bildungspolitik in den Bundesländern der letzten 20 Jahre so anschaue, da ist es eigentlich unfassbar, was wir ihnen kommentarlos haben durchgehen lassen…
Sie sind vermutlich Beamtin, Sie haben sich dieses Zurückhaltungsgebot doch selbst auferlegt, als Sie sich verbeamten ließen! Sowohl im Unterricht als auch in der Öffentlichkeit sind Sie verpflichtet, sich politisch zurückzuhalten! Ein Nachteil der Verbeamtung? Aber Sie wollen das doch fast alle!
Im Gegenteil, als Beamtin habe ich einen Eid geschworen, für den ich einzutreten habe.
Es gibt kein Gesetz, dass Beamte verpflichtet, sich in Bezug auf die Verteidigung der fdGO zurückzuhalten, im Gegenteil: sie sind dazu qua Amtseid verpflichtet. Es gibt auch kein Gesetz, dass Lehrkräfte gegenüber ihrer Schülern ihre politische Meinung nicht äußern dürfen: sie müssen diese Meinung eindeutig als die ihre kennzeichnen und dürfen nicht verlangen, dass Schüler die politische Ansicht der Lehrkraft teilen.
Was Sie da schreiben stimmt aber nun einmal so nicht.
Das wissen Sie auch, nicht wahr?
Was soll das also?
Das Zurückhaltungsgebot bedeutet nicht, dass man sich politisch nicht äußern und Parteien nicht kritisieren darf.
Das Mäßigungs- oder Zurückhaltungsgebot besagt lediglich, dass Beamte sich verbal mäßigen und nicht auf dieselbe Weise wie AfDler hetzen dürfen.
Halbwissen mal wieder!
Inwiefern verstößt das gegen das Zurückhaltungsgebot, wenn man darauf hinweist, dass die Alternative für Deppen nur Spitzengehälter ab 120.000 € steuerlich entlastet, und man daher kein Interesse hat, diese Partei zu unterstützen? Wozu auch? Warum sollte man darüber nicht aufklären? Was ist an der sachlichen Information, welche Partei wen entlastet oder wen sie nicht entlastet nicht politisch neutral?
Wissen Sie, wer politisch nicht neutral ist?
Die Ehefrau eines AFD-Politikers, die an dem Fall mitentscheidet. Was soll das?? Was hat die Frau eines Politikers in der Position zu suchen?
Politische Neutralität?
Jaja, nach dem 2.Weltkrieg soll plötzlich jeder politisch neutral gewesen sein und niemand soll Hitler gewählt haben.
Dieser Lehrer wird sich vor seinen Enkelkindern nicht rechtfertigen müssen!
Auf welcher Seite der Geschichte werden SIE stehen?
„…geht der Frage nach, ob die Ehefrau von Siegmund, die auch an Heckels Schule arbeitet, Einfluss darauf hatte, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD gegen den Lehrer zustande kam.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a66c151e4e0a5362b8fccec/trotz-kritik-siegmund-macht-wahlkampf-auf-simson-und-trifft-auf-zdf-reporter-mit-rennrad.html
Das liebe Kollegium – Feinde auf Lebenszeit.
Spannender Fall. Schade, dass er (bei aller persönlichen Sympathie, die auch ich hege) so einseitig vor-verurteilt, bzw. vor-freigesprochen wird, von den zehntausend Laien-Juristen, die dies hier lesen und in Lehrerzimmern diskutieren.
Die Zwickmühle, die nämlich nicht gesehen wird: egal, wie die Sache ausgeht, sie wird der A** nützen. Denn wenn sein Verhalten tatsächlich sanktioniert wird, werden sie sagen: „sehr Ihr, wir hatten Recht, haben’s doch schon immer gesagt: das was die linksversifften Moralpädagogen da an Indoktrination treiben, ist ein Verbrechen an unseren Kindern.“ Tja, aber wenn er unbeschadet rauskommt aus der Sache, gar gefeiert wird als Märtyrer für die „aufrechte Haltung“… dann wird es aus gewissen Kreisen lauten: „war doch klar, selbst die Justiz ist Deutschland ökosozialistisch durchseucht und voll auf Antifa-Kurs. Wir brauchen dringend einen Systemwechsel, blabla“.
Naja, warten wir’s ab. Ich jedenfalls wette darauf, dass einer der beiden Fälle eintritt.
Sagen wir mal, Ihre Theorie stimmt. Was folgern Sie daraus? Dass man die AFD nicht kritisieren darf, weil sie daraus Vorteile ziehen könnte? Ich denke mal, daraus würde sie den größten Vorteil ziehen.
Und ihre Alternative ist, dass wir alle aus Angst vor der AfD in Stockstarre verfallen und gar nichts mehr tun?
Weiß jemand ob der Kollege eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, oder ob es alternativ eine Spendensammelaktion für ihn gibt?
https://taz.de/Neutralitaetsdebatte-in-der-Schule/!6179783/
Das Argument mit der Steuer ist seltsam: Für wen würde es sich denn „lohnen“, eine Partei zu wählen, die das Ehegattensplitting abschaffen will? Für Unverheiratete ist das egal, Verheiratete haben in den meisten Fällen einen finanziellen Nachteil davon. Die Schüler wird das am wenigsten interessieren, ebenso wie das mit dem Einkommen über oder unter 120.000 €.