Start Tagesthemen Bundesregierung streicht „begleitetes Trinken“: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige

Bundesregierung streicht „begleitetes Trinken“: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige

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BERLIN. Jugendliche sollen künftig auch im Beisein ihrer Eltern erst ab 16 Jahren Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen. Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- und 15-Jährige auf den Weg gebracht. Damit soll eine jahrzehntealte Ausnahme im Jugendschutzgesetz fallen, die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker seit Längerem kritisieren. Hintergrund sind die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums gerade in jungen Jahren – und die Sorge, dass ausgerechnet das Gesetz zur Verharmlosung beitragen könnte. Nun muss der Bundestag über die Änderung entscheiden.

Einstiegsdroge (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Das Bundeskabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zugestimmt. Darin heißt es: „Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen.“

Damit würde eine Besonderheit des deutschen Jugendschutzrechts verschwinden. Grundsätzlich dürfen Jugendliche Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren erwerben und konsumieren. Bislang macht das Jugendschutzgesetz allerdings eine Ausnahme, wenn 14- oder 15-Jährige von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden – in der Regel also von einem Elternteil. Dann dürfen sie beispielsweise auch in einer Gaststätte Bier oder Wein trinken. Für Spirituosen gilt diese Ausnahme nicht: Schnaps und andere entsprechende alkoholische Getränke dürfen weiterhin erst ab 18 Jahren gekauft und konsumiert werden.

Die Bundesregierung begründet die geplante Streichung mit den gesundheitlichen und sozialen Risiken des Alkoholkonsums. Die bisherige Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen vor diesen Folgen und stehe zugleich im Widerspruch zum Ziel einer besseren Suchtprävention, heißt es zur Begründung des Gesetzentwurfs.

Die Änderung betrifft damit nicht allein die Frage, ab welchem Alter Jugendliche im Restaurant ein Bier oder bei einer Familienfeier ein Glas Sekt trinken dürfen. Dahinter steht auch ein veränderter Blick darauf, welche Botschaft Erwachsene Kindern und Jugendlichen über Alkohol vermitteln. Was über Generationen vielfach als kontrollierte Einführung in den Alkoholkonsum verstanden wurde, soll vom Jugendschutzgesetz künftig nicht mehr privilegiert werden.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“

Politisch vorbereitet worden ist dieser Schritt bereits seit Längerem. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hatten im Juni 2025 erneut auf eine Abschaffung der Ausnahmeregelung gedrängt. Die Initiative war von Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen. Auch der Bundesrat hatte sich des Themas angenommen. Unterstützung kam zudem von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU).

Die damalige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD), begründete den Vorstoß mit den Problemen, die Alkohol gerade für Minderjährige mit sich bringe. Appelle allein reichten nicht aus, um Alkoholmissbrauch zu verhindern. Deshalb müsse das Jugendschutzgesetz geändert werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretärin Sylvia Grimm (SPD) befand: „Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau.“ Auch gegenüber Minderjährigen werde der Konsum noch zu häufig verharmlost. Grimm kritisierte, Alkohol werde gegenüber Kindern und Jugendlichen teilweise sogar „als Erwachsenenritual verherrlicht“.

Die bisherige Regelung stammt aus einer Zeit, in der ein kontrollierter Umgang mit Bier und Wein unter Aufsicht der Eltern rechtlich anders bewertet wurde. Die entsprechende Bestimmung geht auf das Jugendschutzgesetz von 1952 zurück. Mehr als sieben Jahrzehnte später will die Bundesregierung die Altersgrenze nun vereinheitlichen: Unter 16 Jahren soll es im öffentlichen Raum keine Ausnahme mehr geben – auch nicht mit Zustimmung und in Begleitung der Eltern.

Für die Verschärfung sprechen aus Sicht der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister insbesondere die gesundheitlichen Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und insbesondere das Gehirn noch in der Entwicklung befinden. Gleichzeitig beginnen manche Jugendliche bereits früh mit dem Konsum.

Die 2025 von der Gesundheitsministerkonferenz genannten Zahlen zeigen, dass regelmäßiger Alkoholkonsum auch bei Minderjährigen keineswegs verschwunden ist. Demnach trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal pro Woche Alkohol. Der erste Konsum findet vielfach im Alter von 14 Jahren oder sogar früher statt-

Für Eltern bedeutet die geplante Änderung allerdings nicht, dass der Staat generell regelt, wie Familien innerhalb ihrer eigenen vier Wände mit Alkohol umgehen. Gegenstand der beschriebenen Regelung im Jugendschutzgesetz ist der Erwerb beziehungsweise Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit. Dort soll künftig für Bier, Wein und Sekt eine klare Altersgrenze gelten: eben 16 Jahre. News4teachers / mit Material der dpa

Hochkonsumland

Deutschland weist laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen im internationalen Vergleich seit vielen Jahren einen sehr hohen Alkoholkonsum auf. Der Verbrauch an Reinalkohol pro Kopf im Alter ab 15 Jahren betrug 10,0 Liter im Jahr 2024. Alkoholkonsum verursacht in Deutschland erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschaftliche Probleme. Insgesamt 3,9 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren hatten im Jahr 2024 in Deutschland eine alkoholbezogene Störung (Alkoholmissbrauch: 1,7 Millionen, Alkoholabhängigkeit: 2,2 Millionen). Aufgrund des hohen Alkoholkonsums sterben jährlich rund 44.000 Menschen in Deutschland.

Strengere Alkoholgesetze = bessere Schulleistungen (und weniger psychische Erkrankungen)

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