Start Tagesthemen Berlins gigantisches Datenleck: Sind auch Schulen, Lehrkräfte und Schüler davon betroffen?

Berlins gigantisches Datenleck: Sind auch Schulen, Lehrkräfte und Schüler davon betroffen?

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BERLIN. Es ist eines der größten bekannt gewordenen Datenlecks in einer deutschen Verwaltung: Nach einem Cyberangriff sind rund 5,79 Terabyte Daten aus Berliner Behörden im Darknet veröffentlicht worden. Darunter befinden sich nach Medienrecherchen E-Mails und Passwörter, Personaldokumente und Gesundheitsinformationen sowie Unterlagen zu kritischer Infrastruktur. Unklar ist, ob Berliner Schulen oder die Bildungsverwaltung unmittelbar von dem Datenabfluss betroffen sind. Andere Fälle zeigen allerdings, welche Dimension ein solcher Angriff für den Bildungsbereich annehmen kann – bis hin zur Veröffentlichung von Zeugnissen, Gesundheitsdaten und disziplinarischen Vermerken von Schülerinnen und Schülern.

Es leckt. (Symbolbild.) Ilustration: News4teachers

Die Angreifer hatten zwischen dem 7. und 12. August Zugriff auf Rechner der Berliner Verwaltung. Nach bisherigem Erkenntnisstand wurden Daten aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz gestohlen. Die Erpresser verlangten nach Recherchen der Zeit rund zwei Millionen Euro Lösegeld. Berlin zahlte nicht. Anfang September stellte die Hackergruppe die erbeuteten Daten ins Darknet.

Die Dimension lässt sich bislang nur annähernd bestimmen. Die Täter hatten 1,44 Millionen Dateien angekündigt. Der Tagesspiegel konnte bislang mindestens 755.121 öffentlich zugängliche Dateien auswerten; hinzu kommen demnach Archive, deren Inhalt noch nicht erfasst werden konnte. Insgesamt umfasst das veröffentlichte Material laut Zeit rund 5,79 Terabyte.

Entscheidender als die schiere Datenmenge ist jedoch, was sich darin befindet. Nach den Recherchen des Tagesspiegels gehören dazu Unterlagen über kritische Infrastruktur, dienstliche E-Mail-Postfächer aus hohen Ebenen der Berliner Senatsverwaltungen und besonders sensible personenbezogene Informationen. Gefunden wurden demnach beispielsweise Schwerbehindertenausweise. Andere Medien stießen auf Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Daten zum Gefahrenschutz der Berliner Feuerwehr.

Auch Zugangsdaten könnten kompromittiert sein. Auf der Veröffentlichungsseite warben die Angreifer laut Süddeutscher Zeitung unter anderem mit Zehntausenden Verträgen, E-Mails, Passwörtern und Telefonnummern. Auf Screenshots waren dem Bericht zufolge Word-Dateien mit Bezeichnungen wie „Passwort.docx“ zu sehen, in denen Zugangsdaten im Klartext aufgeführt waren.

Dabei hatte das Land Berlin die mögliche Tragweite des Angriffs zunächst deutlich geringer eingeschätzt. Nach Darstellung der Zeitung war anfangs lediglich von ohnehin öffentlich zugänglichen Daten die Rede. Inzwischen habe die Senatskanzlei bestätigt, dass möglicherweise „auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen“ abgeflossen seien. Im Berliner Landesdienst sind gut 35.000 Lehrkräfte beschäftigt.

„Alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Schülerdaten an der Schule greifen nicht, wenn es andernorts ein Datenleck gibt“

Für möglicherweise Betroffene ist das nicht nur eine Datenschutzfrage. Mit veröffentlichten Personalausweisen oder Passkopien lässt sich Identitätsmissbrauch vorbereiten. Vertrauliche Informationen können außerdem für gezielte Phishing-Angriffe und sogenanntes Social Engineering eingesetzt werden: Je mehr ein Angreifer über eine Person, deren Tätigkeit oder Kontakte weiß, desto glaubwürdiger kann er sich in E-Mails oder Telefonaten als bekannte oder zuständige Stelle ausgeben.

Dass Schulen und Bildungsverwaltungen bei großen Datenabflüssen keineswegs nur theoretisch betroffen sein können, zeigt ein Fall, der erst wenige Monate zurückliegt. Im Juni wurde bekannt, dass in München personenbezogene Daten von rund 120.000 Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten des Bildungsbereichs aus den Systemen der städtischen LHM Services GmbH abgeflossen sein könnten (News4teachers berichtete).

Zu den mutmaßlich betroffenen Informationen gehörten nach damaligen Medienberichten Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Anschriften und Angaben zu den besuchten Schulen. Ob und in welchem Umfang die Daten tatsächlich öffentlich im Darknet zugänglich wurden, ist bis heute nicht geklärt. Staatsanwaltschaft und Zentralstelle Cybercrime ermitteln.

Die Unsicherheit trifft die Schulen unmittelbar. „Die Lehrkräfte an meiner Schule machen sich Sorgen um ihre Daten. Und ich mir auch“, sagte Thomas Peter, Schulleiter der Erich-Kästner-Realschule, seinerzeit der Süddeutschen Zeitung. „Wir wollen wissen, ob Daten rausgegangen sind und wenn ja, welche. Ist da auch meine private Handynummer dabei? Ist die im Darknet gelandet?“

Ein Cyberangriff auf ein Schulnetzwerk in Rheinland-Pfalz macht deutlich, welche Informationen aus schulischen Systemen in die Hände von Kriminellen gelangen können. Die Ransomware-Gruppe LockBit hatte im Januar 2025 die Infrastruktur des Schulnetzwerks DNSX angegriffen. Betroffen waren etwa 45 Schulen in der Vorderpfalz, darunter zahlreiche Schulen in Speyer.

Mehr als ein Jahr lang blieb unklar, ob die Täter tatsächlich Daten kopiert und veröffentlicht hatten. Im März 2026 informierte schließlich die Realschule Plus Germersheim Eltern und Erziehungsberechtigte über eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Nach dem dort mitgeteilten Ermittlungsstand waren Informationen „unbefugt kopiert und im Darknet veröffentlicht“ worden.

Der Inhalt verdeutlicht, wie sensibel Datenbestände von Schulen sein können. Genannt wurden Namen, Anschriften und Geburtsdaten von Schülerinnen und Schülern, Kontaktdaten der Eltern, Zeugnisse, schulinterne Vermerke, Gesundheitsinformationen, disziplinarische Maßnahmen und Fotos. Nach Angaben eines mit dem Fall befassten IT- und Datenschutzanwalts befanden sich auch personenbezogene Daten von Lehrkräften im veröffentlichten Material.

Als mögliche Folgen nannte die Schule unter anderem Identitätsmissbrauch, Phishing und Betrugsversuche, unbefugte Kontaktaufnahmen, Social Engineering und Erpressungsversuche. Ein konkreter Missbrauch war zu diesem Zeitpunkt zwar nicht nachgewiesen, konnte aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Die Fälle zeigen ein strukturelles Problem der Digitalisierung von Schulen und Verwaltung. In zentralen Systemen liegen längst nicht mehr nur Namen und dienstliche Kontaktdaten. Bei Schülerinnen und Schülern können Zeugnisse, Fehlzeiten, Gesundheitsinformationen oder Angaben zu disziplinarischen Vorgängen hinzukommen. Je stärker solche Datenbestände miteinander vernetzt und bei externen oder zentralen Dienstleistern verarbeitet werden, desto weniger hängt ihre Sicherheit allein davon ab, wie sorgfältig eine einzelne Schule arbeitet.

Darauf hatte nach dem Münchner Vorfall auch die Leiterin des St.-Anna-Gymnasiums, Susanne Sütsch, hingewiesen. Nachdem Eltern über Medienberichte von dem möglichen Datenleck erfahren hatten, informierte die Schule die Familien selbst. „Alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Schülerdaten an der Schule greifen nicht, wenn es andernorts ein Datenleck gibt“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung.

Hackerangriffe auf Schulen: Treiben Datenschützer die Bildungseinrichtungen (ungewollt) in die Hände von Cyber-Kriminellen?

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1 Kommentar
Rainer Zufall
1 Stunde zuvor

Diese Narren, wissen die denn nicht, wie redundant die Daten sind und dass wir alle in doppelter Ausführung kopiert haben? 😀

Was die kritische Infrastrukturen betrifft, haben wir ja schon genug Wegwerfagent.. ich meine natürlich, radikale Grüne, die immer vor Wahlen transparent und mit Visitenkarte zuschlagen (augenroll)
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/sabotageserie-autos-russland-100.html

Was das Abgreifen von Daten der Menschen mit bspw. Behinderung betrifft, dürften sich diese in Sachsen-Anhalt wohl mehr Sorgen um die AfD machen, welche deren Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft beenden möchte 🙁
Mal schauen, wenn die aus Kostengründen als „bildungsunfähig“ doch bitte über Sonderschulen im Wald (bitte mit Übernachtungsmöglichkeit) direkt in die Werkstatt auf dem Nachbargrundstück geschleust werden, ohne die „normalen Kinder“ zu irritieren – sonst nehmen Sie die ebenfalls als „normal“ wahr. Wer will das schon?