DÜSSELDORF. Nach einem Hackerangriff auf die AfD sind Hunderttausende E-Mails und zahlreiche interne Dokumente der Partei im Internet veröffentlicht worden. Darunter befinden sich auch Mitgliederlisten mit persönlichen Daten Tausender Menschen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst könnte die Veröffentlichung berufliche Folgen haben – möglicherweise auch für verbeamtete Lehrkräfte.

Nach Recherchen des WDR umfasst das Datenleck mehr als 400.000 E-Mails und rund 50.000 interne Dokumente. Dazu gehören vertrauliche Korrespondenz, Unterlagen zu parteiinternen Verfahren sowie persönliche Daten von Mitgliedern. Besonders betroffen ist der nordrhein-westfälische Landesverband. Unter den veröffentlichten Unterlagen befinden sich ältere Mitgliederlisten mit Namen und Adressen von rund 3.000 aktuellen und ehemaligen AfD-Mitgliedern sowie Förderern. Ein Eintrag belegt deshalb nicht zwangsläufig eine gegenwärtige Parteimitgliedschaft.
Wie t-online berichtet, könnten durch das Datenleck bislang unbekannte Parteimitgliedschaften öffentlich werden. Das Nachrichtenportal weist darauf hin, dass dies für Beamtinnen und Beamte möglicherweise berufliche Probleme nach sich ziehen könnte. Auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte können sich dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche Fragen stellen. Während für Beamte die Verfassungstreuepflicht nach Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes gilt, können an angestellte Lehrkräfte aufgrund ihrer pädagogischen Aufgaben vergleichbar hohe Anforderungen gestellt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgestellt (Urteil vom 12. Mai 2011, Az. 2 AZR 479/09).
Eine Parteimitgliedschaft allein rechtfertigt allerdings weder automatisch eine Entlassung noch eine Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses konkrete Umstände, die Zweifel an der Verfassungstreue der betroffenen Person im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit begründen. Das brandenburgische Innenministerium hat ebenfalls klargestellt, dass mögliche dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen.
Bei der Bewertung der veröffentlichten Unterlagen ist zudem Vorsicht geboten. Nach Recherchen von t-online kursieren neben authentischem Material auch gefälschte E-Mail-Screenshots, die einzelnen AfD-Politikern Aussagen zuschreiben, die sich im tatsächlichen Datensatz nicht finden. Die Echtheit und der Zusammenhang einzelner Dokumente müssen daher sorgfältig überprüft werden. Konkrete Fälle von Lehrkräften, gegen die aufgrund des Datenlecks dienstrechtliche Verfahren eingeleitet wurden, sind bislang nicht bekannt. Offen ist auch, ob Schulbehörden bereits entsprechende Hinweise erhalten haben und ihnen nachgehen.
Eine belastbare Schätzung, wie viele Lehrkräfte in Deutschland Mitglied der AfD sind, gibt es bislang nicht. Allerdings identifizierte das ARD-Politikmagazin Report Mainz im Mai 2025 anhand von Wahlunterlagen 63 Lehrkräfte, die innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre für die AfD kandidiert hatten. Sie bildeten die größte Berufsgruppe unter mehr als 220 identifizierten AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten im öffentlichen Dienst. News4teachers
Handlungsleitfaden zu AfD-Mitgliedschaft: Lehrkräften droht Disziplinarverfahren, wenn…










„Eine Parteimitgliedschaft allein rechtfertigt allerdings weder automatisch eine Entlassung noch eine Kündigung.“
Eben, warum also das Getöse? Blablabla haben doch nichts zu verbergen usw.
Wobei… Informationen aus den Leaks können gerichtlich verwendet werden (siehe Steuer-CDs)
Schaun wir mal, welche menschlichen Abgründe demnächst als „normal“, „Sorge“ und „Landesliebe“ verklärt werden müssen.
Fürs AfD-Verbot erwarte ich nichts Ausschlaggebendes, es gibt bereits über 1000 Seiten diesbezüglich.
WAS so manchen neu sein dürfte: es bedarf nur noch sehr (!) weniger Stimmen der Landesregierungen, um das Ende der AfD anzustoßen 😛
Wären ihre Kinder oder Mutter stolz auf Sie, wenn sie abermals so einen Unsinn verbreiten?
Es kein Getöse, war es nie.
Es ist eine rechtsextreme Partei wie die AFD, die abermals ihren Menschenhass, Antisemitismus, Verfassungsfeindlichkeit, Idealisierung des Nationalsozialismus und Hitler, Verschwörungstheorien, in all ihrem widerlichen Fratzen der ganzen Welt zur Schau gestellt hat.
Insbesondere solche Lehrer, können nicht für die verfassungsmäßige Ordnung einstehen, noch diese darin festgeschriebenen Werte teilen.
Daher, wäre eine permanente Freistellung vom Staatsdienst solcher Personen, ein guter Weg.
Verfassungsfeinde braucht der Staat nicht.
Vor allem die, die in diesen Mails ihre Inkompetenz und Hass zur Schau gestellt haben, dürfen sich hoffentlich bald über Post vom Anwalt freuen.
„Insbesondere solche Lehrer, können nicht für die verfassungsmäßige Ordnung einstehen, noch diese darin festgeschriebenen Werte teilen.“
Bin diesbezüglich Ihrer Meinung, gerade weil Beamt*innen dort einen Eid abgelegt haben. Aber rechtlich reicht das nicht.
Solange die ihren ganzen Hass und ihre finstersten Gedanken runterschlucken, jeden Tag, bis an das Ende ihres Dienstes und sich niemals ihren primitiven Instikten folgen, scheint es wohl in Ordnung.
Erstmal die Partei verbieten und den Geldhahn zudrehen 😉
Eine Parteimitgliedschaft allein reicht nicht aus. Wenn man allerdings aktiv in einer gesichert rechtsextremen Partei Mitglied ist und nicht bloß Mitgliedsbeiträge zahlt, sondern zum Beispiel beim Plakatieren hilft oder an Wahlkampfständen steht oder Postings der Partei teilt, sieht das schon anders aus. Denn dann tritt man aktiv für die rechtsextremen Inhalte der Partei ein.
Ja. Aber diese Personen haben garantiert nichts zu verbergen und sich schon lange distanziert, wie sie es von anderen Menschen verlangen 😛