Urteil: Auch G8-Schüler haben erst nach der 10. Klasse einen Realschulabschluss

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KASSEL. Schüler im verkürzten Bildungsgang haben nach dem 9. Schuljahr noch keinen Realschulabschluss entschied jetzt der hessische Verwaltungsgericht und wies die Klage eine Gymnasiasten ab.

G8-Schüler haben nach der 9. Klasse auf dem Gymnasium noch keinen Realschulabschluss. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Schüler eines Gymnasiums im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8). Er wollte nach der 9. Klasse ein Zeugnis mit dem Vermerk «Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss/Realschulabschluss gleichgestellt.» Diesen Antrag lehnte das Land Hessen ab – zu Recht, befand nun der Senat am VGH (Az: 7 A 2057/12).

Abschlusszeugnis
G8-Schüler haben nach der 9. Klasse noch keinen Realschulabschluss urteilte jetzt der hessische VGH. Foto: Melanie Jedryas / pixelio.de)

Nach Ansicht des Gerichts ist nur ein Zeugnis einem Realschulabschluss gleichgestellt, mit dem G8-Schüler zur gymnasialen Oberstufe zugelassen werden. Dies sei aber erst nach der Jahrgangsstufe 10 der gymnasialen Oberstufe der Fall. G8-Schüler könnten eine Gleichstellung mit dem Realschulabschluss also erst nach einem Jahr in der gymnasialen Oberstufe erreichen. So werde zudem gewährleistet, dass ein in Hessen erworbener Realschulabschluss auch in anderen Bundesländern Anerkennung findet. G8-Schüler hätten am Ende ihrer gymnasialen Mittelstufe lediglich den Hauptschulabschluss.

Die Opposition nutzte die VGH-Entscheidung zur Kritik am Schulsystem. «Die Richter haben schonungslos den Konstruktionsfehler der verkorksten G8-Reform aufgedeckt», sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Habermann. Dies sei ein Denkzettel für die Landesregierung.

Auch die Lehrergewerkschaft GEW kritisierte die hessische Regierung. «G8 ist und bleibt Murks. Die Landesregierung muss nun endlich Schluss machen, ihre Turbo-Billig-Bildungs-Phantasien weiter auf dem Rücken der jungen Menschen, die sonst weiter nachweislich ohne persönliche wie Mittlere Reife dastehen, auszuleben», sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Birgit Koch. Sie forderte die Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit.

Das Kultusministerium in Wiesbaden wies die Kritik zurück. Das Gericht habe sich bei seiner Entscheidung auf eine Vereinbarung der deutschen Kultusminister von 1993 berufen, wonach erst nach zehn aufeinanderfolgenden Schuljahren der Mittlere Abschluss zuerkannt werden könne. G8 sei erst elf Jahre später in Hessen eingeführt worden. «Das Urteil des VHG als Kritik an G8 umzudeuten, ist daher hanebüchen und vollkommen absurd.» (dpa)

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