Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren

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DÜSSELDORF. Integrationshelfer bereitzustellen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen sei keine Leistung der Schule, sondern des Sozialhilfeträgers, hat das Landessozialgericht NRW entschieden. Die Finanzierung obliegt damit den Kommunen. Schulministerin Löhrmann will Geld vom Bund.

Beim gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder müssen die Kommunen die sogenannten Integrationshelfer finanzieren. Das entschied das Landessozialgericht NRW in einem Eilverfahren nach einer Klage des Kreises Viersen. Der Kreis sah sich nicht in der Pflicht, einen Integrationshelfer für einen verhaltensauffälligen Schüler zur Verfügung zu stellen und für die Kosten aufzukommen (L9SO 429/13BER). NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will den Bund zu einer Kostenbeteiligung bei den Integrationshelfern bewegen, bestätigte eine Sprecherin.

Hand mit Geldscheinen
Immer wieder müssen die Gerichte darüber entscheiden, wer die Kosten der Inklusion zu tragen hat. Foto: tunguska / Flickr (CC BY 2.0)

Integrationshelfer betreuen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf intensiv im inklusiven Unterricht an einer Regelschule. Nach Ansicht des Kreises Viersen gehören die Tätigkeiten des Integrationshelfers zu den Aufgaben der Schule, eine Verpflichtung der Kommune gebe es hier nicht. Dem Gericht zufolge handelt es sich dagegen um eine Leistung, die der Kreis als Sozialhilfeträger ab dem kommenden Schuljahr übernehmen muss.

Löhrmann sagte der «Westdeutschen Zeitung», sie wolle gemeinsam mit den Kommunen dafür streiten, dass der Bund die Kosten für die Integrationshelfer übernehme. Eine finanzielle Entlastung könne es aus Sicht der Ministerin auch geben, wenn nicht jedes behinderte Kind seinen eigenen Integrationshelfer bekomme, sondern etwa zwei Helfer für fünf Schüler zuständig wären, bestätigte die Ministeriumssprecherin den Bericht.

Behinderte Kinder in NRW haben ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 ein Recht auf inklusiven Unterricht mit nicht behinderten Kindern – zunächst in den Klassen 1 und 5. Eltern behinderter Kinder können zwischen einer Regelschule und einer speziellen Förderschule wählen. Über die Finanzierung streiten NRW-Regierung und Kommunen seit längerem. Die Kommunen sehen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf sich zukommen und verlangen einen Ausgleich vom Land. Die Schulministerin hält den Anspruch für unbegründet. (dpa)

Zum Bericht: Inklusion: Landkreis Tübingen zieht vors Bundessozialgericht

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2 Kommentare
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Ange
2 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,
ich lese gerade Ihren Bericht und Sie schreiben“ Beim gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder müssen die Kommunen die sogenannten Integrationshelfer finanzieren“.
Was meinen Sie mit „sogenannten“?