Formfehler oder Fälschungsskandal? Schulleiter schönt Abi-Noten – und bekommt Geldstrafe

11

COBURG. Die „Bild“-Zeitung schreibt von einem „Skandal an Elite-Gymnasium“ und nennt dessen Leiter einen „Schummel-Rektor“. Das bayerische Kultusministerium hingegen hat dem Direktor des altehrwürdigen Coburger Casimirianums attestiert, zumindest fachlich richtig gehandelt zu haben. Was ist geschehen? Weil er Abiturnoten nach oben korrigiert hat, ist der Schulleiter zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht im oberfränkischen Coburg sprach den Oberstudiendirektor nun der Falschbeurkundung im Amt in 86 Fällen schuldig.

Der Schulstifter: Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564–1633). Foto: Sozialer Denker / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Der Schulstifter: Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564–1633). Foto: Sozialer Denker / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Zumindest in der Geschichte des mehr als 400 Jahre alten humanistischen Gymnasiums – es wurde 1605 gegründet und nach dem Schulstifter Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564–1633) benannt – dürfte der Fall einmalig sein: Der Schulleiter musste sich vor Gericht verantworten. Dies allerdings nur, weil er den Anfang des Jahres erlassenen Strafbefehl über 90 Tagessätze nicht hatte akzeptieren wollen und Einspruch einlegte. Tatsächlich kam er nun glimpflicher davon: 60 Tagessätze zu je 90 Euro, so lautete das Urteil. Die Verteidigung hatte vor Gericht einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Euro (womit der Schulleiter vorbestraft gewesen wäre). Gegen das Urteil könnte der Mann in Berufung gehen, es ist noch nicht rechtskräftig. Tatsächlich kündigten die Verteidiger an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Ein Viertel der Abiturienten am Casimirianums hatte im vergangenen Schuljahr nur mangelhafte oder gar ungenügende Noten für ihre Deutschklausuren bekommen. Weil die zehn Deutschlehrer der Schule seiner Meinung nach zu streng bewertet hatten, bat der Direktor als Abiturprüfungsvorsitzender sie „mit Nachdruck“ um eine Nachbesserung. Doch die weigerten sich. Also übernahm der Chef die Sache selbst – und verbesserte die Bewertung aller 86 Deutsch-Abiturarbeiten um einen Punkt. Das gab er zum Prozessauftakt zu.

Der 58-Jährige habe „im möglicherweise falsch verstandenen Interesse seiner Schule gehandelt“, sagte nun der Richter einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) zufolge. Dem Direktor sei es um den Ruf des Gymnasiums gegangen, ihm hätten nicht die Schüler am Herzen gelegen. Denn sonst hätte er die besonders schlecht ausgefallenen Klausuren nachkorrigieren lassen, anstatt alle Arbeiten pauschal zu verbessern. Nach einem Gutachten der vom Kultusministerium bestellten Nachkorrektoren waren zwar die 23 Schüler, die höchstens drei Punkte in der schriftlichen Prüfung bekommen hatten, rigide bewertet worden – besonders gute Schüler allerdings äußerst mild.

Der nach seinem Eingreifen dann insgesamt bessere Notendurchschnitt habe nach Ansicht des Direktors wohl besser zum Casimirianum gepasst, befand der Richter laut SZ. Der Mann sei aber nicht berechtigt gewesen, „aus eigener Machtvollkommenheit die nach den Vorgaben der Schulordnung zustande gekommenen Noten zu ändern“. Dass der Direktor wusste, dass sein Vorgehen nicht korrekt war, davon ging der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. „Er hat in Kenntnis über den falschen Ablauf des Prüfungsvorgangs dessen Richtigkeit bescheinigt“, sagte er. Tatsächlich, dies stellte auch schon das Kultusministerium fest, hätte die Notenänderung in der Lehrerkonferenz beschlossen werden müssen. „Inhaltlich hat er vom Trend her richtig gehandelt“, sagte seinerzeit ein Ministeriumssprecher. Rechtlich sei das Vorgehen aber nicht vorgesehen gewesen.

Anzeige

Die Staatsanwaltschaft betonte nun, dass es sich nicht um eine schulinterne Angelegenheit handelte und dass der Angeklagte auch nicht zum Wohl der Schüler gehandelt habe. „Es kann nicht sein, dass der Schulleiter nach eigenem Gutdünken in die Bewertung der Abituraufgaben eingreift“, hieß es. Das führe zu einer Ungleichbehandlung von anderen Schülern, deren Direktoren sich nicht einmischten. Der Angeklagte habe nicht nur „keinerlei Befugnis“, sondern auch „keinerlei Grund“ zum Eingreifen gehabt. „Eigenmächtig und selbstherrlich“ habe er gehandelt, um das Casimirianum im Vergleich mit anderen Schulen gut da stehen zu lassen.

Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch, da sich der Schulleiter zwar möglicherweise nicht ganz korrekt verhalten, aber nicht strafbar gemacht habe. Der Direktor sei nach der Schulordnung gegenüber seinen Lehrern weisungsbefugt, so zitiert die SZ einen der mit dem Fall betrauten Rechtsanwälte, „da steht nicht, dass das bei den Noten aufhört“. Sein Mandant habe die richtige Entscheidung getroffen, aber den formal falschen Weg eingeschlagen.

Wie geht es nun weiter? Nach dem Urteil wird möglicherweise das Kultusministerium doch disziplinarisch gegen den Schulleiter vorgehen. So hatte es ein Sprecher zu Prozessbeginn angekündigt. Und die Schüler? „Ihre frisierten Abi-Noten blieben gültig, die Arbeiten müssen sie nicht nachschreiben. Grund: Das Kultusministerium steht auf dem Standpunkt, dass die Noten trotzdem gerechtfertigt waren“, so berichtet die „Bild“-Zeitung. News4teachers

Zum Kommentar: Das Abitur wird verschenkt? Das wüsste ich aber …

Zum Bericht: Abi-Noten werden immer besser

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

11 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
9 Jahre zuvor

abiturverbesserung mal anders: durch den schulleiter und nicht durch aufgabenkomissionen. die durch letztere ist politisch gewollt und daher erlaubt.

natürlich hat der Schulleiter falsch gehandelt und kann mit der milden strafe noch glücklich sein. in der schule tragbar ist er aber nicht mehr.

wie berechnen sich eigentlich Tagessätze? 90€ / tag finde ich für einen schulleiter doch eher wenig, selbst wenn er nicht verbeamtet sein sollte.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich freue mich immer über Beiträge, in denen die gültige deutsche Rechtschreibung beachtet wird!!!

sofawolf
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Ich wiederum finde es begrüßenswert, wenn immer mehr Leute sich trauen und zur Kleinschreibung der Substantive übergehen.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das Thema wurde hier schon mal recht kontrovers diskutiert. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie nichts gegen die ständige Kleinschreibung im privaten Bereich, z.B. als SMS. Ansonsten sollte aber die gültige Klein- und Großschreibung beachtet werden. Möglicherweise sehen Sie das inzwischen anders.

Richtig, wenn erst genügend Leute gegen gültige Regelungen der deutschen Sprache in Wort und Schrift verstoßen, wird sich der Duden dieser „Mehrheitsmeinung“ anschließen. Fehlt nur noch, dass dann vom „Sieg“ der „Schwarmintelligenz“ gesprochen wird.
Wir erleben es z.B. beim Gebrauch des Genitivs. Das scheinen immer weniger Leute zu kapieren, und deshalb darf es nun auch „wegen dem“ heißen. Es sieht fast so aus, als ob die sprachliche Dummheit zum Maßstab genommen wird und nicht die sprachliche Klugheit.

An anderer Stelle erwähnte ich bereits, dass so manche(r) Probleme hätte, sich zu artikulieren, wenn z.B. diese Wörter tabu wären:

man – sozusagen – nicht wirklich – definitiv oder genau.

Dazu kommt noch, dass viele Menschen nicht zwischen „wie“ und „als“ oder „scheinbar“ und „anscheinend“ unterscheiden können.
Das ist mir ganz aktuell beim Fuba-Experten Oli Kahn aufgefallen.
Er ist auch ein Experte im Wiederholen bestimmter Wörter. Er spricht z.B. nicht von der sehr guten Spielweise von Messi, sondern ständig von der sehr, sehr guten … . Manchmal wiederholt er diese Wörter auch dreimal.
Interessant, dass immer mehr Journalisten – nicht nur aus dem Sport – diese Unsitte übernehmen.

Es ist traurig, dass ein Herr Kahn mit diesen sprachlichen Defiziten an hervorragender Stelle im ZDF als Fuba- Experte eingesetzt wird. Er wirkt als schlechter Multiplikator für zahlreiche Zuschauer, die das dann automatisch unrefllektiert übernehmen.
Daraus kann ich nur ableiten, dass selbst bei öffentlich-rechtlichen Sendern auf sprachliche Qualität immer weniger Wert gelegt wird.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

@Grias Di
Danke für die Belehrung Frau Lehrerin/ Herr Lehrer!

Wir leben in einem Land, in dem ich mich frei äußern darf. Deshalb erlaube ich mir, die Kleinschreibung zu kommentieren, auch wenn das jetzt nicht in einem unmittelbaren Zusammennhang zu dem Thema steht.
Ich frage mich auch, warum Sie mich ansprechen und nicht den/die Auslöser/Auslöserin meines Kommentares.

Wie würden die Betreffenden wohl reagieren, wenn ihre/seine SchülerInnen jetzt auch in der Schule dieses Recht für sich beanspruchten?
Was würden die direkten Vorgesetzten sagen, wenn sie ein Schreiben in Kleinschreibung erhielten? Ich gehe mal davon aus, dass auf diese „Mutprobe“ verzichtet wird. Da wählen sie lieber den bequemeren Weg in dieses Forum.

sofawolf
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Naja, das sind vor allem immer wieder Sie, die andere für tatsächliche und vermeintliche Rechtschreibfehler korrigieren zu müssen meinen.

Sie irren sich allerdings, dass ich früher mal schrieb, man „sollte“ (!) ansonsten die geltenden Rechtschreibregeln achten. Ich tue es nur einfach dort, wo es mir angebracht erscheint.

GriasDi
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Ich sagte nur, dass diese Diskussion hier nicht her gehört. Sie wurde doch an anderer Stelle ausführlich geführt.

GriasDi
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Außerdem stimme ich Ihnen ja zu. Ich bemühe mich ja auch um korrekte Rechtschreibung, wie sie hoffentlich erahnen können.

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Braucht es wirklich Mut, um Substantive klein zu schreiben? Ich habe eher den Eindruck, dass Anglizismen in Mode sind und als cool gelten. Demzufolge wäre anderes der Grund für durchgängige Kleinschreibung oder deren Ablehnung..

GriasDi
9 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Themaverfehlung

GriasDi
9 Jahre zuvor

Komisch ist doch, dass ALLE Arbeiten vom Schulleiter um EINEN Notenpunkt nach oben korrigiert wurden und das von 90 Arbeiten. Wenn man Deutschlehrern glauben darf, benötigt man für die Korrektur einer solchen Arbeit ca. 2 – 3 Stunden. Falls dieser Schulleiter sich also ein differenziertes Urteil über alle Arbeiten gebildet hätte, wäre er 180 – 270 Stunden daran gesessen – erscheint mir zumindest nicht glaubwürdig. Warum wurden einige Arbeite nicht um zwei Punkte nach oben, einige um einen Punkt nach unten und manche gar nicht verändert – so erscheint die Vorgehensweise des Schulleiters reine Willkür gewesen zu sein. Gut, dass die Richter so entschieden haben.