Weiterbildung: GEW prangert prekäre Arbeitsverhältnisse für Honorar-Lehrkräfte an

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FRANKFURT/MAIN. Dringenden Handlungsbedarf hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für die Honorarlehrkräfte insbesondere in der staatlich finanzierten Weiterbildung festgestellt. Vier von fünf der 150.000 hauptberuflichen Honorar-Lehrkräfte sind Frauen. „Von den Honoraren bleibt häufig weniger als der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde übrig. Damit liegt das Einkommen vieler akademisch qualifizierter Frauen auf Hartz-IV-Niveau“, erklärte GEW-Vorstandsmitglied Frauke Gützkow.

Zu den Trägern der Weiterbildung gehören die Volkshochschulen. Foto: Schlaier / Wikimedia Commons(CC BY-SA 3.0)
Zu den Trägern der Weiterbildung gehören die Volkshochschulen. Foto: Schlaier / Wikimedia Commons(CC BY-SA 3.0)

In der Weiterbildung würden Honorarkräfte nur für die Zeit bezahlt, in der sie Kurse geben, erläuterte Gützkow den Vorstoß der GEW. Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, Beratung von Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie Verwaltungstätigkeiten seien in den Honoraren nicht berücksichtigt – Urlaub eben auch nicht. Die Zahl der Arbeitswochen variiert von Träger zu Träger. 45 Wochen sind ein annähernder Durchschnittswert. 13,2 Fehltage sind die durchschnittlichen Krankheitstage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Honorarkräfte erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, daher muss der Verdienstausfall abgezogen werden. Zudem gebe beteiligten sich die Arbeitgeber in der Regel nicht an den Sozialversicherungsbeiträgen der Honorarkräfte.

„Skandalös ist die Situation der rund 22.000 Lehrkräfte, die Integrationskurse leiten. Viele müssen ihr Einkommen bei einem Durchschnittshonorar von 20 Euro mit Sozialhilfeleistungen aufstocken. In diesem Bereich arbeiten zu 85 Prozent Frauen“, betonte Gützkow. „So produziert der öffentliche Auftraggeber, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Einkommens- und Altersarmut.“ Sie wies darauf hin, dass das BAMF eine akademische Qualifikation sowie einen weiteren Nachweis im Bereich Deutsch als Fremdsprache für Lehrkräfte, die Integrationskurse geben, voraussetze. „Deshalb verlangt die GEW, dass die Lehrkräfte für Integrationskurse grundsätzlich fest angestellt und Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen gleichgestellt werden“, unterstrich Gützkow.

Weiter sagte sie: „Wir fordern ein Mindesthonorar von 30 Euro in der Stunde sowie eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen, die die Honorarlehrkräfte zahlen müssen.“ In einer Beispielrechnung, die die GEW vorgelegt hat, kommt eine Integrationslehrkraft, die Vollzeit arbeitet und 20 Euro pro Stunde verdient, nach Abzug  von durchschnittlichen Krankentagen, der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung  sowie Steuern (Steuerklasse 1) auf ein monatliches Netto-Gehalt von 990,85 Euro. Eine Erhöhung auf 30 Euro pro Stunde würde 429,59 Euro netto mehr bringen. Gützkow betonte: „Pädagogische Arbeit hochqualifizierter Lehrkräfte darf nicht arm machen!“ News4teachers

 

 

 

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