Mein Schüler, mein Facebook-Freund? Eine schwierige Gratwanderung

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KARLSRUHE. Schüler und Lehrer – dürfen sie Facebook-Freunde sein? Dürfen schon, sollen aber besser nicht, sagen Experten. Denn die Trennung zwischen privat und dienstlich ist eine schwierige Gratwanderung. Facebook-Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern werden in den meisten Bundesländern kritisch gesehen. Rheinland-Pfalz verbietet Pädagogen nun, eine Freundschaftsanfrage zu bestätigen, wenn es um dienstlichen Kontakt geht.

Der Umgang mit Facebook ist für Lehrer in Rheinland-Pfalz nun tabu, dienstlich jedenfalls. Foto: Alexander Klaus / pixelio.de
Der Umgang mit Facebook ist für Lehrer in Rheinland-Pfalz nun tabu, dienstlich jedenfalls. Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

Sollen Lehrer und Schüler überhaupt auf Facebook befreundet sein?

Lieber nicht, sagt der Direktor des Landesmedienzentrums in Stuttgart, Wolfgang Kraft. «Das halte ich für sehr schwierig.» Denn als Facebook-Freund eines Schülers komme ein Lehrer schnell in eine heikle Situation, die man pauschal gar nicht regeln könne. Schulische und private Anliegen müssten strikt und streng getrennt werden. «Die Trennlinie ist so fein. Da die Grenze zu ziehen, ist nicht immer einfach.» Cord Santelmann, Medien-Referent im Philologenverband Baden-Württemberg, gibt zu bedenken: «Facebook ist eine Freundschaftsplattform. Aber Lehrer und Schüler sind schon vom Grundsatz her keine Freunde.» Jeder Anlass für Missverständnisse sollte deshalb vermieden werden.

Was soll ein Lehrer denn machen, wenn ihm ein Schüler die Freundschaft anbietet?

Mit ihm reden, sagt Kraft. «Wenn ich eine Freundschaftsanfrage eines Schülers bekomme oder Zweifel habe, ob ein per Facebook formuliertes Anliegen nur private Belange betrifft oder schon ins Schulische hineinreicht, dann rate ich grundsätzlich zum persönlichen Gespräch.» Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) sagt ganz klar: «Freundschaftsanfragen via Facebook oder andere Soziale Medien würde ich als Lehrer konsequent ablehnen.» Ein Lehrer könne nicht unbedingt einschätzen, inwieweit sich ein Schüler mit den eigenen Daten sozusagen im Netz öffnet und was danach mit den Daten passiert.

Ist denn ein striktes Verbot von Facebook-Freundschaften zwischen Lehrern und Schülern notwendig?

Das verneint Kraft. «Ich kann einem Lehrer nicht verbieten, privat zu kommunizieren», betont er. Für die dienstliche Handhabung von Facebook und anderen Online-Netzwerken gebe es außerdem in vielen Bundesländern schon klare Regelungen. So auch in Baden-Württemberg, das im Juli die Nutzung an Schulen stark einschränkte. «Datenschutzstandards verbieten ganz klar, das personenbezogene Daten im Rahmen der schulischen Arbeit über Soziale Netzwerke verteilt werden», sagt Kraft. «Da gibt es nichts zu diskutieren.»

Man habe nichts gegen Facebook, Twitter und Co. «Problematisch ist aber, dass diese Netzwerke ihre Server meist außerhalb Deutschlands beziehungsweise außerhalb des europäischen Inlands haben», sagt er. «Spätestens seit dem NSA-Skandal wissen wir, dass Datenschutz im außereuropäischen Ausland mit unseren Datenschutzbestimmungen überhaupt nicht vereinbar ist.»

Worüber reden Lehrer und Schüler denn, wenn sie auf Facebook kommunizieren?

Belastbare Daten, Erkenntnisse oder Studien dazu gibt es laut Santelmann nicht. «Bevor die Regelungen für Lehrer dazu in Kraft traten, ging es vor allem um Hausaufgaben, Informationen zu Klassenfahrten oder um Unterrichtsmaterialien», sagt er. Private Probleme oder Anliegen seien nur in Einzelfällen diskutiert worden.

Ist es nicht schade, wenn Facebook, Twitter und Co. jetzt außen vor bleiben?

Sie bleiben nicht außen vor, betonten Santelmann und Kraft. «Es ist ja nicht verboten, Soziale Netzwerke im Unterricht zu behandeln oder über Modellaccounts Facebook zu benutzen und zu erklären», sagt Santelmann. Im Gegenteil: «Es ist weiterhin enorm wichtig, Schüler im Umgang mit Sozialen Netzwerken zu sensibilisieren und zu schulen.» dpa

 

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