Masern: Robert-Koch-Institut fordert Lehrer zur Impfung auf

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BERLIN. Zuerst fühlt es sich an wie eine Erkältung, dann breitet sich der rote Ausschlag über den ganzen Körper aus: In Deutschland gehen die Masern um. Hunderte Menschen sind erkrankt, ein Junge starb. Experten empfehlen, unbedingt den Impfschutz zu prüfen. Fragen und Antworten zu einer vielfach unterschätzten Krankheit.

Frau mit Masern. Foto: Danvaselis / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Frau mit Masern. Foto: Danvaselis / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

„Die Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung“, so heißt es in einer Information des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Lehrer. „Die Krankheit hält ca. zwei Wochen an, mit typischen Symptomen wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper. Neben der teilweise schweren Beeinträchtigung durch die Erkrankung, kann es bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten zu Komplikationen kommen. Diese reichen von Mittelohrentzündung über Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Auch Todesfälle kommen vor.“

Wie können Kinder vor Masern geschützt werden ?

Mit einer Impfung, die sehr gut wirksam und verträglich ist, kann man sich gegen Masern schützen. Die Impfung gehört zu den Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für Deutschland empfiehlt und wird in der Regel mit einer Mumps- und Rötelnimpfung kombiniert. „Falls Kinder noch nicht gegen Masern geimpft sind, sollten sie jetzt geimpft werden, um sie zu schützen und eine Weiterverbreitung der Masern (auch an Personen, die nicht geimpft werden können, zum Beispiel Säuglinge) zu verhindern. Dies gilt ab dem vollendeten 11. Lebensmonat für alle Kinder und Jugendliche. Selbst wenn sich ein Kind schon angesteckt haben sollte, besteht noch die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige Impfung die Erkrankung zu verhindern. Auf keinen Fall ist dadurch eine Verschlimmerung des Verlaufs zu befürchten“, so heißt es beim RKI.

Was muss beachtet werden, wenn bei Schülern eine Masernerkrankung auftritt?

Falls ein Kind an Masern erkrankt ist, darf es laut § 34 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes die Schule nicht besuchen, damit andere Schüler nicht angesteckt werden. Dies gilt auch für Familienangehörige (zum Beispiel Geschwister), die nicht durch eine Impfung oder eine frühere Masernerkrankung gegen Masern immun sind. Der behandelnde Arzt teilt den Eltern mit, wann keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind wieder zur Schule gehen kann. Darüber hinaus ist der Schulleiter nach § 34 Abs. 6 IfSG verpflichtet, das Auftreten von Masern in Ihren Schulen an das Gesundheitsamt zu melden.

Muss ich als Lehrer mich gegen Masern impfen lassen?

Das RKI empfiehlt Lehrern eine Impfung gegen Masern. Alle Erwachsenen, die im Gesundheitswesen oder in Schulen, Kindergärten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sollten sich impfen lassen, betont das Bundesinstitut. Friedrich Hofmann, Professor für Infektionsschutz an der Universität Wuppertal, sagte gegenüber dem Magazin „Forum Schule“: „Im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Lehrer halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass sie einen STIKO-adäquaten Impfschutz aufweisen.“ Viele Masernausbrüche der vergangenen Jahre seien über die Schulen gelaufen. „Ein Lehrer, der einen Schüler deshalb infiziert, weil er selbst nicht den STIKO-Impfempfehlungen gemäß geimpft ist, verstößt zumindest gegen das Ethos, dem er sich verpflichtet fühlen sollte. Er soll ja seinem Schüler etwas beibringen und ihn nicht krank machen.“ Deshalb sollte der Masernschutz bei Lehrern unbedingt bestehen. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO, alle zehn Jahre einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie und Pertussis auffrischen zu lassen.

Wie kann ich als Lehrer meinen eigenen Masern-Impfschutz prüfen?

Alle Impfungen sind im Impfpass dokumentiert. Wenn der verschwunden ist, stellt der Hausarzt einen neuen aus. Allerdings werden in das neue Exemplar nur Impfungen, die nachweisbar – also dokumentiert – sind, eingetragen. Eine Möglichkeit ist es dann, alle Ärzte, von denen man geimpft wurde, abzuklappern und um Auszüge aus der Patientenakte zu bitten. Wenn aber zum Beispiel der Kinderarzt zwischenzeitlich in Rente gegangen ist und keine Auskunft mehr geben kann, hilft nur eines: noch einmal impfen lassen. Und für die Zukunft empfiehlt der Deutsche Hausärzteverband: „Der Hausarzt sollte über sämtliche Impfungen stets informiert sein und beispielsweise eine Kopie des Impfpasses vorliegen haben.“

Gibt es weitere Möglichkeiten, wie ich meinen Impfschutz prüfen lassen kann?

Jein. Ob man geimpft ist, lässt sich auch mit einem Bluttest prüfen. Allerdings sollten sich Patienten besser nicht darauf verlassen. Denn nach Angaben des RKI sind fehlerhafte Laborbefunde, die fälschlicherweise einen ausreichenden Schutz attestieren, nicht ausgeschlossen. Die sogenannte Titertestung, bei der das Blut auf Masern-Antikörper untersucht wird, hält das RKI daher nicht für sinnvoll. Besser sei es, sich im Zweifel erneut impfen zu lassen, denn man könne nicht «überimpfen».

Wann bin ich gegen Masern geschützt?

Eine zweimalige Impfung gegen Masern bietet einen optimalen Schutz. Denn zwischen fünf und zehn Prozent der Geimpften werden nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch die erste Impfung gegen Masern nicht immun. Nach zwei Impfungen sinke dieser Anteil, so dass die Impfeffektivität auf bis zu 99 Prozent steige. Grundsätzlich wird nach zweimaliger Impfung nach Angaben des RKI von einer lebenslangen Immunität ausgegangen. Wer sich gegen Masern impfen lässt, ist aber nicht sofort gegen die Krankheit immun. Bis dahin dauert es ungefähr 10 bis 14 Tage, erklärt Prof. Thomas Löscher, Leiter der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin des Klinikums der Universität München. Auch wer mal die Masern hatte, ist dagegen immun.

Was ist, wenn ich nur einmal geimpft bin oder es nicht genau weiß?

Die STIKO empfiehlt in einem solchen Fall, sich einmal gegen Masern impfen zu lassen – unabhängig davon, ob man bisher einmal oder noch gar nicht geimpft ist. Da Masern hochansteckend sind, führt fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten zu einer Ansteckung. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hin. Zudem können Masern bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags übertragen werden. Masern verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und durch den Kontakt mit virenhaltigen Körperflüssigkeiten. Hohes Fieber und der typische Ausschlag sind die häufigsten Symptome, es kann aber auch zu lebensbedrohlichen Lungen- oder Gehirnentzündungen kommen. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Kleinkind starb an Masern – Schule nimmt Betrieb wieder auf

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